Politik bei uns wird nicht mehr aktiv betreut, eine Datenaktualisierung findet genausowenig statt wie Support.

Wir würden gerne weitermachen. Aber die Ansprüche an die Plattform passen nicht zum vollständig ehrenamtlichen Betrieb. Hintergründe und Ideen zur Rettung finden Sie in diesem Blogartikel.

Beschlussvorlage (Änderung der Landschaftspläne 1 - 8 des Rhein-Erft-Kreiseshier: Beteiligung der Träger öffentlicher Belange gem. § 27 a LG NRW (frühzeitiges Beteiligungsverfahren))

Daten

Kommune
Bedburg
Größe
19 kB
Erstellt
09.07.09, 02:28
Aktualisiert
09.07.09, 02:28
Beschlussvorlage (Änderung der Landschaftspläne 1 - 8 des Rhein-Erft-Kreiseshier: Beteiligung der Träger öffentlicher Belange gem. § 27 a LG NRW
        (frühzeitiges Beteiligungsverfahren)) Beschlussvorlage (Änderung der Landschaftspläne 1 - 8 des Rhein-Erft-Kreiseshier: Beteiligung der Träger öffentlicher Belange gem. § 27 a LG NRW
        (frühzeitiges Beteiligungsverfahren)) Beschlussvorlage (Änderung der Landschaftspläne 1 - 8 des Rhein-Erft-Kreiseshier: Beteiligung der Träger öffentlicher Belange gem. § 27 a LG NRW
        (frühzeitiges Beteiligungsverfahren))

öffnen download melden Dateigröße: 19 kB

Inhalt der Datei

STADT BEDBURG Zu TOP: Drucksache: WP7-207/2005 Sitzungsteil Fachbereich I Öffentlich Az.: Nicht öffentlich X Beratungsfolge: Sitzungstermin: Ausschuss für Struktur und Stadtentwicklung Bemerkungen: 12.04.2005 Betreff: Änderung der Landschaftspläne 1 - 8 des Rhein-Erft-Kreises hier: Beteiligung der Träger öffentlicher Belange gem. § 27 a LG NRW (frühzeitiges Beteiligungsverfahren) Beschlussvorschlag: Die einheitliche Anpassung der Landschaftspläne wird seitens der Stadt Bedburg grundsätzlich begrüßt. Es wird angeregt : Bereits eingeleitete Bauleitplanverfahren der Stadt Bedburg im Bereich der Landschaftspläne 1 und 2 sollen von der Verboten unberührt bleiben. Die Festsetzungen dürfen nicht mit den bauleitplanerischen Interessen der Stadt Bedburg kollidieren. Dies betrifft insbesondere die nachfolgenden Flächennutzungsplanänderungsverfahren der Stadt Bedburg: • Flächennutzungsplan der Stadt Bedburg, 29. Änderung, Bereiches des Geländes der ehem. Zuckerfabrik Bedburg, östlich der Erft; hier wird dabei gleichzeitig auf die Abstimmungsgespräche in Ihrem Hause in dieser Angelegenheit verwiesen. • Flächennutzungsplan der Stadt Bedburg, 35. Änderung, Kläranlage Blerichen • Flächennutzungsplan der Stadt Bedburg, 37. Änderung, Neuordnung der Flächen im Rekultivierungsberich Tagebau Fortuna Garsdorf / Errichtung eines Parkplatzes im Bereich des Kreisels K 37 n/L361 n, Festsetzungen entsprechend des gültigen Abschlussbetreibsplanes Beratungsergebnis: Gremium: Einstimmig: Bemerkungen: Sitzung am: Mit Stimmenmehrheit: Ja Nein Enthaltung Laut Beschlussvorschlag Abweichender Beschluss STADT BEDBURG Sitzungsvorlage Seite: 2 Ferner sollen die Veranstaltungen auf der Festwiese in Bedburg-Blerichen von den Geund Verboten unberührt bleiben und in dem bislang durchgeführten Umfang erfolgen können. Zur Stärkung des Tourismus, Naherholung und der Steigerung des Freizeitwertes im Rhein-Erft-Kreis sollte auch das gewerbsmäßig betriebene Kanu-Fahren auf der Erft weiterhin möglich bleiben. Durch das Verbot des Befahrens der Erft-Seitenarme und Nebenläufe bleiben Naturräume weitgehndst ungestört erhalten. Begründung: Mit Schreiben vom 27.01.2005 teilt der Landrat des Rhein-Erft-Kreises mit, dass die Änderung der Landschaftspläne 1 – 8 des Rhein-Erft-Kreises durch den Kreistag beschlossen wurde. Der Anlass der Änderungen stellte sich aus den nachfolgenden Gründen dar: Die allgemeinen Festsetzungen (Ge- und Verbote, Unberührtheitsklauseln, Ausnahmen) für Naturschutzgebiete, Landschaftsschutzgebiete, Naturdenkmale und geschützte Landschaftsbestandteile sind in den 8 Landschaftsplänen des Rhein-Erft-Kreises aufgrund der unterschiedlichen Zeitpunkte der Rechtskraft (zwischen 1983 und 2002) und der Weiterentwicklung der Landschaftsplanung nicht einheitlich formuliert und festgesetzt. Die bereits seit Jahren rechtskräftigen Landschaftspläne sind hinsichtlich der allgemeinen Festsetzungen nicht mehr aktuell. In den neureren Landschaftsplänen des Rhein-ErftKreises sind nicht alle allgemeinen Festsetzungen einheitlich festgesetzt. Das bedeutet, dass für die Schutzgebiete und Schutzobjekte je nach Landschaftsplan unterschiedlich Ge- und Verbote gelten können. Zur Vereinheitlichung der allgemeinen Festsetzungen für Schutzgebiete und Schutzobjekte in allen Landschaftsplänen und somit zur Erreichung einer einheitlichen Regelung ist es notwendig, diese Festsetzungen zu überarbeiten und zu aktualisieren. Hierzu muss für jeden der 8 Landschaftspläne ein Änderungsverfahren durchgeführt werden. Das Stadtgebiet von Bedburg betreffen die Landschaftspläne Nr. 1 – Tagebaurekultivierung Nord –,Nr. 2 – Jülicher Börde mit Titzer Höhe – sowie Nr. 7 Rommerskirchener Lösplatte. Die Verwaltung schlägt vor, die im Beschlussvorschlag aufgeführte Stellungnahme abzugeben. 50181 Bedburg, den 31.03.2005 ----------------------------------- ----------------------------------(Klütsch) ----------------------------------(Ackermann) Bearbeiter Stellv. Fachbereichsleiter Fachbereichsleiter und Verwaltungsvorstand STADT BEDBURG Sitzungsvorlage Seite: 3