Daten
Kommune
Bedburg
Größe
19 kB
Erstellt
09.07.09, 02:28
Aktualisiert
09.07.09, 02:28
Stichworte
Inhalt der Datei
STADT BEDBURG
Zu TOP:
Drucksache: WP7-207/2005
Sitzungsteil
Fachbereich I
Öffentlich
Az.:
Nicht öffentlich
X
Beratungsfolge:
Sitzungstermin:
Ausschuss für Struktur und
Stadtentwicklung
Bemerkungen:
12.04.2005
Betreff:
Änderung der Landschaftspläne 1 - 8 des Rhein-Erft-Kreises
hier: Beteiligung der Träger öffentlicher Belange gem. § 27 a LG NRW
(frühzeitiges Beteiligungsverfahren)
Beschlussvorschlag:
Die einheitliche Anpassung der Landschaftspläne wird seitens der Stadt Bedburg
grundsätzlich begrüßt.
Es wird angeregt :
Bereits eingeleitete Bauleitplanverfahren der Stadt Bedburg im Bereich der
Landschaftspläne 1 und 2 sollen von der Verboten unberührt bleiben. Die Festsetzungen
dürfen nicht mit den bauleitplanerischen Interessen der Stadt Bedburg kollidieren. Dies
betrifft insbesondere die nachfolgenden Flächennutzungsplanänderungsverfahren der
Stadt Bedburg:
• Flächennutzungsplan der Stadt Bedburg, 29. Änderung, Bereiches des Geländes
der ehem. Zuckerfabrik Bedburg, östlich der Erft; hier wird dabei gleichzeitig auf die
Abstimmungsgespräche in Ihrem Hause in dieser Angelegenheit verwiesen.
• Flächennutzungsplan der Stadt Bedburg, 35. Änderung, Kläranlage Blerichen
• Flächennutzungsplan der Stadt Bedburg, 37. Änderung, Neuordnung der Flächen
im Rekultivierungsberich Tagebau Fortuna Garsdorf / Errichtung eines Parkplatzes
im Bereich des Kreisels K 37 n/L361 n, Festsetzungen entsprechend des gültigen
Abschlussbetreibsplanes
Beratungsergebnis:
Gremium:
Einstimmig:
Bemerkungen:
Sitzung am:
Mit Stimmenmehrheit:
Ja
Nein
Enthaltung Laut Beschlussvorschlag
Abweichender
Beschluss
STADT BEDBURG
Sitzungsvorlage
Seite: 2
Ferner sollen die Veranstaltungen auf der Festwiese in Bedburg-Blerichen von den Geund Verboten unberührt bleiben und in dem bislang durchgeführten Umfang erfolgen
können.
Zur Stärkung des Tourismus, Naherholung und der Steigerung des Freizeitwertes im
Rhein-Erft-Kreis sollte auch das gewerbsmäßig betriebene Kanu-Fahren auf der Erft
weiterhin möglich bleiben.
Durch das Verbot des Befahrens der Erft-Seitenarme und Nebenläufe bleiben Naturräume
weitgehndst ungestört erhalten.
Begründung:
Mit Schreiben vom 27.01.2005 teilt der Landrat des Rhein-Erft-Kreises mit, dass die
Änderung der Landschaftspläne 1 – 8 des Rhein-Erft-Kreises durch den Kreistag
beschlossen wurde. Der Anlass der Änderungen stellte sich aus den nachfolgenden
Gründen dar:
Die allgemeinen Festsetzungen (Ge- und Verbote, Unberührtheitsklauseln, Ausnahmen)
für Naturschutzgebiete, Landschaftsschutzgebiete, Naturdenkmale und geschützte
Landschaftsbestandteile sind in den 8 Landschaftsplänen des Rhein-Erft-Kreises aufgrund
der unterschiedlichen Zeitpunkte der Rechtskraft (zwischen 1983 und 2002) und der
Weiterentwicklung der Landschaftsplanung nicht einheitlich formuliert und festgesetzt. Die
bereits seit Jahren rechtskräftigen Landschaftspläne sind hinsichtlich der allgemeinen
Festsetzungen nicht mehr aktuell. In den neureren Landschaftsplänen des Rhein-ErftKreises sind nicht alle allgemeinen Festsetzungen einheitlich festgesetzt. Das bedeutet,
dass für die Schutzgebiete und Schutzobjekte je nach Landschaftsplan unterschiedlich
Ge- und Verbote gelten können.
Zur Vereinheitlichung der allgemeinen Festsetzungen für Schutzgebiete und
Schutzobjekte in allen Landschaftsplänen und somit zur Erreichung einer einheitlichen
Regelung ist es notwendig, diese Festsetzungen zu überarbeiten und zu aktualisieren.
Hierzu muss für jeden der 8 Landschaftspläne ein Änderungsverfahren durchgeführt
werden.
Das Stadtgebiet von Bedburg betreffen die Landschaftspläne Nr. 1 –
Tagebaurekultivierung Nord –,Nr. 2 – Jülicher Börde mit Titzer Höhe – sowie Nr. 7
Rommerskirchener Lösplatte.
Die Verwaltung schlägt vor, die im Beschlussvorschlag aufgeführte Stellungnahme
abzugeben.
50181 Bedburg, den 31.03.2005
-----------------------------------
----------------------------------(Klütsch)
----------------------------------(Ackermann)
Bearbeiter
Stellv. Fachbereichsleiter
Fachbereichsleiter und
Verwaltungsvorstand
STADT BEDBURG
Sitzungsvorlage
Seite: 3