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Kommune
Bedburg
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09.07.09, 02:28
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STADT BEDBURG
Zu TOP:
Drucksache: WP6-210/2003
Sitzungsteil
Fachbereich IV
Öffentlich
Nicht öffentlich
X
Beratungsfolge:
Sitzungstermin:
Rat der Stadt Bedburg
Bemerkungen:
09.12.2003
Betreff:
Gründung der Erftland-Holding GmbH zur Übernahme städtischer Anteile an
der Erftland Kommunale Wohnungsbau GmbH
Beschlussvorschlag:
Der Rat der Stadt Bedburg beschließt, zur Konsolidierung des städtischen Haushaltes
durch Erschließung vorhandener Finanzquellen das Vermögen der Erftland-GmbH
insoweit einzusetzen, als die Marktfähigkeit der Gesellschaft gewahrt bleibt, den
Interessen der Mieter Rechnung getragen wird und der kommunale Einfluss wie bisher
beibehalten werden kann und zwar nach Maßgabe folgender Grundsatzbeschlüsse:
1. Die Stadt Bedburg gründet gemeinsam mit der Stadt Bergheim, der Stadt Kerpen, der
Gemeinde Elsdorf sowie dem Zweckverband für die Kreissparkasse Köln die Erftland
Holding-GmbH. Die Stammeinlage der Gesellschaft beträgt 50.000 € und wird wie folgt
aufgebracht: Die Stadt Bedburg erwirbt einen Geschäftsanteil von 8.900 €. Die
Geschäftsanteile der Mitgesellschafter betragen: Stadt Bergheim 14.650 €, Stadt
Kerpen 17.750 €, Gemeinde Elsdorf 4.650 €, Zweckverband Kreissparkasse Köln
4.050 €.
2. Die neu gegründete Erftland-Holding-GmbH erwirbt von den Kommunen /
Zweckverband die Geschäftsanteile an der Erftland-GmbH in Höhe von insgesamt 94,0
%, und zwar 84 % käuflich und 10 % im Wege der Einbringung in die Kapitalrücklage
der Gesellschaft. Hinsichtlich der verbliebenen 6 % bleiben die Kommunen wie bisher
unmittelbar Gesellschafter an der Erftland GmbH. Und zwar mit folgenden
Beratungsergebnis:
Gremium:
Einstimmig:
Bemerkungen:
Sitzung am:
Mit Stimmenmehrheit:
Ja
Nein
Enthaltung Laut Beschlussvorschlag
Abweichender
Beschluss
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Seite: 2
Geschäftsanteilen: Stadt Bedburg 27.700 € (1,108 %), Stadt Bergheim 41.450 € (1,658
%), Stadt Kerpen 52.750 € (2,110 %), Gemeinde Elsdorf 15.450 € (0,618 %),
Zweckverband Kreissparkasse Köln 12.650 € (0,506 %).
3. Der von der Erftland-Holding-GmbH zu zahlende Kaufpreis für die Geschäftsanteile
wird extern kreditiert und fließt quotenmäßig unmittelbar den Kommunen /
Zweckverband als Anteilseigner zu. Diese verbürgen sich gegenüber dem Kreditgeber
für die Rückzahlung von bis zu 80 % der Gesamtdarlehensvaluta, und zwar maximal in
der Höhe des als Kaufpreis erhaltenen Darlehensteilbetrages.
4. Die Höhe des Kaufpreises richtet sich grundsätzlich nach dem in der BDOProjektanalyse festgestellten Wert einerseits und dem Rückzahlungsvermögen aus
dem Gewinn der Erftland GmbH andererseits.
5. Die in der Gesellschafterversammlung und sonstigen Organen der Erftland-GmbH und
der Erftland-Holding-GmbH vorhandenen oder noch zu wählenden kommunalen
Vertreter werden gem. § 113 GO angewiesen, alle zur Umsetzung der obigen
Entscheidungen notwendigen Beschlüsse zu treffen.
6. Die Stadt Bedburg entsendet Frau/Herrn .... in die Gesellschafterversammlung der
Erftland-Holding-GmbH und Frau/Herrn ..... in den Aufsichtsrat der Erftland-HoldingGmbH.
7. Ziel ist es, die Neustrukturierung der Erftland bis zum 31.12.2003 abgeschlossen zu
haben. Aus diesem Grunde wird die Verwaltung beauftragt, alle erforderlichen
Handlungen rechtlicher und tatsächlicher Art vorzunehmen, die der Umsetzung der
Beschlüsse dienen. Dazu zählen insbesondere der Abschluss und die Änderung der
Gesellschaftsverträge der Erftland-Holding-GmbH bzw. der Erftland-GmbH (s.
Entwürfe Anlage 1 und 2), der Abschluss eines Kaufvertrages zwischen der ErftlandHolding-GmbH und den Kommunen / Zweckverband (s. Muster Anlage 3), die Abgabe
von Bürgschaftserklärungen, die Klärung der EU-rechtlichen Fragen zur Gründung der
Erftland-Holding-GmbH und zur Gestellung von Bürgschaften zur Finanzierung des
Anteilkaufs u.ä.
Der
Rat
ist
über
die
Umsetzung
der
jeweils
Verwaltungsmaßnahmen in der nächsten Sitzung zu unterrichten.
getroffenen
8. Alle zur Durchführung der Beschlüsse erforderlichen Haushaltsmittel, insbesondere die
Mittel für die Stammeinlage und für die anfallenden Kosten zur Neuerrichtung der
Erftland-Holding-GmbH, Gutachter-, Notar- und Gerichtskosten soweit diese nicht von
der Erftland-GmbH zu tragen sind, werden hiermit bereit gestellt.
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Begründung:
Sachverhalt
Die Erftland Kommunale Wohnungsgesellschaft mbH verfolgt gemäß § 2 Abs. 1 des
gültigen Gesellschaftervertrages die Aufgabe "..... eine sichere und sozial
verantwortbare Wohnungsversorgung der Bevölkerung in den Kommunen Bedburg,
Bergheim, Elsdorf und Kerpen" sicherzustellen. Zu diesem Zweck errichtet sie, betreut,
bewirtschaftet und verwaltet Bauten in allen Rechts- und Nutzungsformen.
Anteilseigner an der Erftland Kommunale Wohnungsgesellschaft mbH sind:
Anteilseigner
Zweckverband für die
Kreissparkasse Köln
Stadt Bedburg
Stadt Bergheim
Stadt Kerpen
Gemeinde Elsdorf
Gesamt
Anteil in €
203.000
446.000
730.000
887.000
234.000
2.500.000
Anteil in %
8,12
17,84
29,20
35,48
9,36
100 %
Ausweislich des zuletzt vorgelegten Geschäftsberichts für das Jahr 2002 belief sich das
Gesamtvermögen zum Stichtag 31.12.2002 auf 57,784 Mio. €, dem Verbindlichkeiten in
Höhe von rund 45,5 Mio. € entgegen stehen. Die Erftland Kommunale
Wohnungsgesellschaft mbH besaß zu diesem Zeitpunkt in den beteiligten Kommunen
sowie in der Stadt Frechen insgesamt folgenden Wohnungs-, Gewerbe- und
Garagenbestand:
- 2.174 Wohnungen
(davon 267 in Bedburg),
- 376 Garagen
(davon 40 in Bedburg) und
8 Gewerbeeinheiten (davon 0 in Bedburg).
Anlass und Verlauf der Entscheidungsvorbereitung
Angesichts der in allen beteiligten Kommunen überaus schwierigen Haushaltslage sind
seit etwa Anfang des Jahres 2003 sowohl unter den Bürgermeistern als auch innerhalb
des Aufsichtsrates der Erftland-GmbH Gespräche mit dem Ziel geführt worden, aus
diesem städtischen Vermögen eine wesentliche Einnahme zu erzielen. Der Aufsichtsrat
hat zur Vorbereitung entsprechender Entscheidungen in den Räten Anfang 2003 die
Geschäftsführung damit beauftragt, der BDO Deutsche Warentreuhand AG, Potsdamer
Platz 5, 53119 Bonn, einen Auftrag zur gutachterlichen Wertermittlung zu erteilen. Über
die reine Wertermittlung hinaus sollte der Gutachter zudem eine Lösung erarbeiten, die
sowohl die Einnahmeerzielung durch die Kommunen ermöglicht, als auch den Mietern
Sicherheit gewährt.
Die Ergebnisse der Projektanlayse wurden am 15.10.2003 und am 12.11.2003 in zwei
Besprechungen präsentiert, zu denen der Vorsitzende des Aufsichtsrates der Erftland
Kommunale Wohnungsgesellschaft mbH, Herr Hermann-J. Klingele, die Mitglieder des
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Aufsichtsrates, die Bürgermeister der Kommunen und Vertreter des Zweckverbandes
der Kreissparkasse Köln als gemeinsame Anteilseigner sowie Vertreter der CDU- und
der SPD-Fraktionen in den Räten der Kommunen und die Gutachter der BDO
eingeladen hatte.
Hierbei wurde abschließend Einvernehmen darin erzielt, noch im Jahr 2003 den Räten
die Angelegenheit zur gleichlautenden Beschlussfassung vorzulegen, um die noch
geltenden steuerlichen Rahmenbedingungen gemäß Aussage des Gutachters sicher
nutzen zu können.
Erläuterung zur Neukonstruktion der Gesellschaftsform:
Die Projektanalyse der BDO, welche als Anlage 4 beigefügt ist, beschreibt die
Auswirkungen einer kaufweisen Übertragung der Vermögensanteile an der Erftland
GmbH zu 94,0 % (zur Vermeidung von Grunderwerbssteuer nicht zu 100 %) auf eine
neue, von denselben Kommunen und dem Zweckverband der Kreissparkasse Köln zu
gründenden Erftland-Holding GmbH zu übertragen. Die restlichen 6 % verbleiben
entsprechend der jeweiligen Anteile im Vermögen der Kommunen. Die Erftland-Holding
GmbH zahlt im Gegenzug an die Kommunen entsprechend deren Anteilen den
Kaufpreis aus. Die Höhe des Betrags richtet sich dabei nicht nach dem höheren
Unternehmenswert, sondern nach der Kapitaldienstfähigkeit, also nach der begründeten
Fähigkeit, aus den langfristig zu erwartenden, regelmäßig wiederkehrenden
Gewinnausschüttungen den Kaufpreis (Zins und Tilgung) zu bedienen. Zu diesem
Zweck nimmt die Erftland-Holding GmbH Darlehen auf, worauf in den weiteren
Ausführungen noch eingegangen wird.
Die BDO-Projektanalyse weist darauf hin, dass bei Leistung des angemessenen
Kapitaldienstes
-
die durchschnittlichen Instandhaltungsaufwendungen pro qm Wohnfläche auf dem
Niveau der vergangenen Jahre möglich bleiben,
-
die prozentuale Mietsteigerung für das Jahr 2004 2 % und die Folgejahre ab 2005
2,5 % nicht übersteigt,
-
keine nicht ohnehin vorgesehene Veräußerungen (Modell "Mieter werden
Eigentümer") erforderlich sind und
-
weiterhin eine langfristig ausreichende freie Liquidität gegeben ist, um erforderliche
Reinvestitionen in die Bausubstanz vornehmen zu können.
Weiterhin berücksichtigt die BDO-Projektanalyse die derzeit im Vermittlungsausschuss
zwischen Bundestag und Bundesrat eingebrachten steuerpolitischen Gesetzentwürfe,
die zu einer Veränderung der steuerrechtlichen Rahmenbedingungen auf dem Gebiet
des Unternehmenssteuerrechts führen können.
Zwischenzeitlich liegen aktuelle, den Inhalt der Projektanalyse ergänzende Erkenntnisse
vor. Diese beruhen insbesondere auf auf Prüfungen der mit der Bildung der ErftlandHolding-GmbH im kausalen Zusammenhang stehenden Maßnahmen auf ihre
Übereinstimmung mit dem EU-Recht und auf Prüfungen in steuerrechtlicher Hinsicht.
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Die Gespräche zwischen den Gutachtern und den an der Gründung der ErftlandHolding-GmbH Beteiligten führten insbesondere zu dem Ergebnis, die
Gründungseinlage auf 50.000,00 € (Anteil der Stadt Bedburg: 8.900,00 €) festzusetzen.
Nach dem Vertragsentwurf können Anteile nämlich nur in 50-Euro-Schritten erworben
werden. Es war deshalb nur auf diesem Wege möglich, die bisher von den Kommunen /
dem Zweckverband KSK an der Erftland Kommunale Wohnungsgesellschaft mbH
gehaltenen Anteile in exakt identischer Weise für die neu zu gründende ErftlandHolding-GmbH abzubilden.
Das wichtigste Ergebnis ist, dass aus Gründen der Vereinbarkeit kommunaler
Bürgschaften in Hinblick auf das europäische Beihilferecht nicht mehr als 80 % der
Gesamtkreditsumme kommunalverbürgt sein darf. Daraus ergibt sich die Notwendigkeit,
den darüber hinaus erforderlichen Kreditbedarf der Erftland-Holding-GmbH (am
insgesamt 94 %igen Anteil) als übliches gewerbliches Darlehen aufzunehmen, das auch
in geschäftsüblicher Weise abgesichert werden muss. Dazu ist es erforderlich,
zusätzlich zur Gründungseinlage als Sicherheit von den Gesellschaftern eine
Kapitalrücklage von 10 % des Stammkapitals der Gesellschaft (Anteil der Stadt
Bedburg: 44.500 €) zu bilden. Alternativ hätte auch eine entsprechend hohe
Stammeinlage gebildet werden können. Während aber eine Stammeinlage
üblicherweise dem Zugriff im Geschäftsbetrieb entzogen ist, kann eine Kapitalrücklage,
etwa bei außergewöhnlich gutem Geschäftsverlauf oder in dem hier zu betrachtenden
Fall nach Bedienung des gewerblichen Darlehens und damit des Wegfalls des
Sicherungszweckes, wieder aufgelöst werden. Die für die Bildung der Kapitalrücklage
benötigten Mittel werden von dem an die Gesellschafter fließenden Kaufpreis
abgezogen.
Zugunsten des städtischen Haushaltes ist dauerhaft mit mit einer durchschnittlichen
jährlichen Einnahme von etwa 24.000 € zu rechnen. Diese setzen sich zusammen aus
rd. 12.000 € an die Stadt Bedburg zu zahlender Bürgschaftsprovision und einer zu
erwartenden, um die Effekte der Kapitalertragsbesteuerung bereinigten
Gewinnausschüttung in Höhe von ebenfalls etwa 12.000 Euro.
Die Bürgschaftsprovision errechnet sich wie folgt:
Gesamtkreditbedarf (16.980.000) x 80 % (kommunalverbürgter Anteil) x 17,80 %
(Holding-Anteil der Stadt Bedburg) x 0,5 % (Satz der Bürgschaftsprovision, der im
Kreditvertrag zu fixieren ist) = 12.089,76 €
Die zu erwartende Gewinnausschüttung wird wie folgt ermittelt:
1.250.000 € (Jahresergebnis der Wohnungsgesellschaft) x 1,108 % (Anteil der Stadt
Bedburg an der Wohhnungsgesellschaft) = 13.850 €. Von diesem Betrag sind
Kapitalertragssteuer (20 %) und Solidaritätszuschlag (5,5 % auf den Steuerbetrag),
somit insgesamt 21,1 % an das Finanzamt abzuführen, wobei für Kommunen die
Sonderregelung besteht, dass auf Antrag hin die Hälfte des Betrages wieder erstattet
wird. Dies bedeutet, dass letztlich 89,45 % der Gewinnausschüttung tatsächlich in den
Bedburger Haushalt fließen, also voraussichtlich rd. 12.000 €.
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Vertreter der BDO Deutsche Warentreuhand AG werden für Erläuterungen in der
Sitzung des Haupt- und Personalauschusses sowie des Rates zur Verfügung stehen.
Erforderliche Zustimmungen
Die Rat der Stadt Bergheim hat den vorgeschlagenen Maßnahmen bereits zugestimmt;
die Räte der Stadt Kerpen sowie der Gemeinde Elsdorf werden kurzfristig ebenfalls
Entscheidungen herbeiführen. Die Zweckverbandsversammlung der Kreissparkasse
Köln tagt am 10.12.2003 und wird voraussichtlich der Neuorganisation des vorliegenden
Finanzierungsmodells sowie der für ihren Anteil zu übernehmenden Bankbürgschaft
zustimmen.
Die Kommunalaufsicht ist im Rahmen der Vorbereitung der Ratsentscheidungen über
das beabsichtigte Vorgehen informiert und insbesondere zu möglichen Bedenken im
Hinblick auf Kommunen unter HSK-Bedingungen (Bergheim und Elsdorf) befragt
worden. Ein schriftliches Einverständnis wird erst nach Abstimmung zwischen der
Kommunalaufsicht des Rhein-Erft-Kreises und dem Regierungspräsidium in Köln
erfolgen können. Das Abstimmungsergebnis wird in Kürze erwartet.
Besetzung der Gremien der Erftland-Holding GmbH
Der Gesellschaftsvertrag sieht vor, folgende Organe der Erftland-Holding GmbH mit
Vertretern der Gesellschafter zu besetzen:
- die Gesellschafterversammlung
- den Aufsichtsrat
In der Gesellschafterversammlung kann jeder Gesellschafter seine Stimmen nur
einheitlich abgeben – es genügt daher, eine Vertreterin/einen Vertreter für dieses Organ
zu benennen. Für den Aufsichtsrat ist im Vertragsentwurf vorgesehen, dass jeder
Gesellschafter ein Mitglied stellt.
In Anbetracht dessen, dass in den Gremien der „neuen Tochter“ - Erftland Kommunale
Wohnungsbau GmbH die (mittelbaren) Geschäftsanteile der Stadt Bedburg aus der
Holding und die an der Erftland verbliebenen (unmittelbaren) Geschäftsanteile einheitlich
wahrgenommen werden sollen, wird aus verfahrensökonomischen Gründen angeregt, die
jeweiligen Gremien in der Erftland-Holding GmbH und der Erftland Kommunale
Wohnungsbau GmbH personenidentisch zu besetzen.
Die Stadt Bedburg wird bisher vertreten
- in der Gesellschafterversammlung durch Herrn Bürgermeister Willy Harren (Vertreter:
Stadtverordneter Lothar Marczak)
- im Aufsichtsrat durch Herrn Stadtverordneten Norbert Michels.
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Alternativen
/
Einsparpotentiale
Aufgabenerledigung
einschl.
der
Zusammenarbeit)
(Prüfung
einer
Möglichkeit
der
kostengünstigeren
interkommunalen
Alternativ zum Holding-Modell wäre auch eine direkte jährliche Gewinnausschüttung
denkbar, an der die Stadt Bedburg entsprechend ihres Gesellschaftsanteils beteiligt wäre.
Im Vergleich zum Holding-Modell ergäben sich daraus jedoch steuerrechtliche Nachteile.
Diese sind in den Anlagen dargestellt und können bei Bedarf durch die Vertreter der BDO
erläutert werden.
Es wird darauf hingewiesen, dass alle Anlagen zu dieser Vorlage nicht öffentlich sind und
entsprechend in den Bereich der nichtöffentlichen Sitzungsunterlagen geheftet worden sind.
50181 Bedburg, den 8. Juli 2009
----------------------------------Baum
----------------------------------Koerdt
Fachbereichsleiter
Erster Beigeordneter
und Stadtkämmerer