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Beschlussvorlage (Gründung der Erftland-Holding GmbH zur Übernahme städtischer Anteile an der Erftland Kommunale Wohnungsbau GmbH)

Daten

Kommune
Bedburg
Größe
34 kB
Erstellt
09.07.09, 02:28
Aktualisiert
09.07.09, 02:28

Inhalt der Datei

STADT BEDBURG Zu TOP: Drucksache: WP6-210/2003 Sitzungsteil Fachbereich IV Öffentlich Nicht öffentlich X Beratungsfolge: Sitzungstermin: Rat der Stadt Bedburg Bemerkungen: 09.12.2003 Betreff: Gründung der Erftland-Holding GmbH zur Übernahme städtischer Anteile an der Erftland Kommunale Wohnungsbau GmbH Beschlussvorschlag: Der Rat der Stadt Bedburg beschließt, zur Konsolidierung des städtischen Haushaltes durch Erschließung vorhandener Finanzquellen das Vermögen der Erftland-GmbH insoweit einzusetzen, als die Marktfähigkeit der Gesellschaft gewahrt bleibt, den Interessen der Mieter Rechnung getragen wird und der kommunale Einfluss wie bisher beibehalten werden kann und zwar nach Maßgabe folgender Grundsatzbeschlüsse: 1. Die Stadt Bedburg gründet gemeinsam mit der Stadt Bergheim, der Stadt Kerpen, der Gemeinde Elsdorf sowie dem Zweckverband für die Kreissparkasse Köln die Erftland Holding-GmbH. Die Stammeinlage der Gesellschaft beträgt 50.000 € und wird wie folgt aufgebracht: Die Stadt Bedburg erwirbt einen Geschäftsanteil von 8.900 €. Die Geschäftsanteile der Mitgesellschafter betragen: Stadt Bergheim 14.650 €, Stadt Kerpen 17.750 €, Gemeinde Elsdorf 4.650 €, Zweckverband Kreissparkasse Köln 4.050 €. 2. Die neu gegründete Erftland-Holding-GmbH erwirbt von den Kommunen / Zweckverband die Geschäftsanteile an der Erftland-GmbH in Höhe von insgesamt 94,0 %, und zwar 84 % käuflich und 10 % im Wege der Einbringung in die Kapitalrücklage der Gesellschaft. Hinsichtlich der verbliebenen 6 % bleiben die Kommunen wie bisher unmittelbar Gesellschafter an der Erftland GmbH. Und zwar mit folgenden Beratungsergebnis: Gremium: Einstimmig: Bemerkungen: Sitzung am: Mit Stimmenmehrheit: Ja Nein Enthaltung Laut Beschlussvorschlag Abweichender Beschluss STADT BEDBURG Sitzungsvorlage Seite: 2 Geschäftsanteilen: Stadt Bedburg 27.700 € (1,108 %), Stadt Bergheim 41.450 € (1,658 %), Stadt Kerpen 52.750 € (2,110 %), Gemeinde Elsdorf 15.450 € (0,618 %), Zweckverband Kreissparkasse Köln 12.650 € (0,506 %). 3. Der von der Erftland-Holding-GmbH zu zahlende Kaufpreis für die Geschäftsanteile wird extern kreditiert und fließt quotenmäßig unmittelbar den Kommunen / Zweckverband als Anteilseigner zu. Diese verbürgen sich gegenüber dem Kreditgeber für die Rückzahlung von bis zu 80 % der Gesamtdarlehensvaluta, und zwar maximal in der Höhe des als Kaufpreis erhaltenen Darlehensteilbetrages. 4. Die Höhe des Kaufpreises richtet sich grundsätzlich nach dem in der BDOProjektanalyse festgestellten Wert einerseits und dem Rückzahlungsvermögen aus dem Gewinn der Erftland GmbH andererseits. 5. Die in der Gesellschafterversammlung und sonstigen Organen der Erftland-GmbH und der Erftland-Holding-GmbH vorhandenen oder noch zu wählenden kommunalen Vertreter werden gem. § 113 GO angewiesen, alle zur Umsetzung der obigen Entscheidungen notwendigen Beschlüsse zu treffen. 6. Die Stadt Bedburg entsendet Frau/Herrn .... in die Gesellschafterversammlung der Erftland-Holding-GmbH und Frau/Herrn ..... in den Aufsichtsrat der Erftland-HoldingGmbH. 7. Ziel ist es, die Neustrukturierung der Erftland bis zum 31.12.2003 abgeschlossen zu haben. Aus diesem Grunde wird die Verwaltung beauftragt, alle erforderlichen Handlungen rechtlicher und tatsächlicher Art vorzunehmen, die der Umsetzung der Beschlüsse dienen. Dazu zählen insbesondere der Abschluss und die Änderung der Gesellschaftsverträge der Erftland-Holding-GmbH bzw. der Erftland-GmbH (s. Entwürfe Anlage 1 und 2), der Abschluss eines Kaufvertrages zwischen der ErftlandHolding-GmbH und den Kommunen / Zweckverband (s. Muster Anlage 3), die Abgabe von Bürgschaftserklärungen, die Klärung der EU-rechtlichen Fragen zur Gründung der Erftland-Holding-GmbH und zur Gestellung von Bürgschaften zur Finanzierung des Anteilkaufs u.ä. Der Rat ist über die Umsetzung der jeweils Verwaltungsmaßnahmen in der nächsten Sitzung zu unterrichten. getroffenen 8. Alle zur Durchführung der Beschlüsse erforderlichen Haushaltsmittel, insbesondere die Mittel für die Stammeinlage und für die anfallenden Kosten zur Neuerrichtung der Erftland-Holding-GmbH, Gutachter-, Notar- und Gerichtskosten soweit diese nicht von der Erftland-GmbH zu tragen sind, werden hiermit bereit gestellt. STADT BEDBURG Seite: 3 Sitzungsvorlage Begründung: Sachverhalt Die Erftland Kommunale Wohnungsgesellschaft mbH verfolgt gemäß § 2 Abs. 1 des gültigen Gesellschaftervertrages die Aufgabe "..... eine sichere und sozial verantwortbare Wohnungsversorgung der Bevölkerung in den Kommunen Bedburg, Bergheim, Elsdorf und Kerpen" sicherzustellen. Zu diesem Zweck errichtet sie, betreut, bewirtschaftet und verwaltet Bauten in allen Rechts- und Nutzungsformen. Anteilseigner an der Erftland Kommunale Wohnungsgesellschaft mbH sind: Anteilseigner Zweckverband für die Kreissparkasse Köln Stadt Bedburg Stadt Bergheim Stadt Kerpen Gemeinde Elsdorf Gesamt Anteil in € 203.000 446.000 730.000 887.000 234.000 2.500.000 Anteil in % 8,12 17,84 29,20 35,48 9,36 100 % Ausweislich des zuletzt vorgelegten Geschäftsberichts für das Jahr 2002 belief sich das Gesamtvermögen zum Stichtag 31.12.2002 auf 57,784 Mio. €, dem Verbindlichkeiten in Höhe von rund 45,5 Mio. € entgegen stehen. Die Erftland Kommunale Wohnungsgesellschaft mbH besaß zu diesem Zeitpunkt in den beteiligten Kommunen sowie in der Stadt Frechen insgesamt folgenden Wohnungs-, Gewerbe- und Garagenbestand: - 2.174 Wohnungen (davon 267 in Bedburg), - 376 Garagen (davon 40 in Bedburg) und 8 Gewerbeeinheiten (davon 0 in Bedburg). Anlass und Verlauf der Entscheidungsvorbereitung Angesichts der in allen beteiligten Kommunen überaus schwierigen Haushaltslage sind seit etwa Anfang des Jahres 2003 sowohl unter den Bürgermeistern als auch innerhalb des Aufsichtsrates der Erftland-GmbH Gespräche mit dem Ziel geführt worden, aus diesem städtischen Vermögen eine wesentliche Einnahme zu erzielen. Der Aufsichtsrat hat zur Vorbereitung entsprechender Entscheidungen in den Räten Anfang 2003 die Geschäftsführung damit beauftragt, der BDO Deutsche Warentreuhand AG, Potsdamer Platz 5, 53119 Bonn, einen Auftrag zur gutachterlichen Wertermittlung zu erteilen. Über die reine Wertermittlung hinaus sollte der Gutachter zudem eine Lösung erarbeiten, die sowohl die Einnahmeerzielung durch die Kommunen ermöglicht, als auch den Mietern Sicherheit gewährt. Die Ergebnisse der Projektanlayse wurden am 15.10.2003 und am 12.11.2003 in zwei Besprechungen präsentiert, zu denen der Vorsitzende des Aufsichtsrates der Erftland Kommunale Wohnungsgesellschaft mbH, Herr Hermann-J. Klingele, die Mitglieder des STADT BEDBURG Sitzungsvorlage Seite: 4 Aufsichtsrates, die Bürgermeister der Kommunen und Vertreter des Zweckverbandes der Kreissparkasse Köln als gemeinsame Anteilseigner sowie Vertreter der CDU- und der SPD-Fraktionen in den Räten der Kommunen und die Gutachter der BDO eingeladen hatte. Hierbei wurde abschließend Einvernehmen darin erzielt, noch im Jahr 2003 den Räten die Angelegenheit zur gleichlautenden Beschlussfassung vorzulegen, um die noch geltenden steuerlichen Rahmenbedingungen gemäß Aussage des Gutachters sicher nutzen zu können. Erläuterung zur Neukonstruktion der Gesellschaftsform: Die Projektanalyse der BDO, welche als Anlage 4 beigefügt ist, beschreibt die Auswirkungen einer kaufweisen Übertragung der Vermögensanteile an der Erftland GmbH zu 94,0 % (zur Vermeidung von Grunderwerbssteuer nicht zu 100 %) auf eine neue, von denselben Kommunen und dem Zweckverband der Kreissparkasse Köln zu gründenden Erftland-Holding GmbH zu übertragen. Die restlichen 6 % verbleiben entsprechend der jeweiligen Anteile im Vermögen der Kommunen. Die Erftland-Holding GmbH zahlt im Gegenzug an die Kommunen entsprechend deren Anteilen den Kaufpreis aus. Die Höhe des Betrags richtet sich dabei nicht nach dem höheren Unternehmenswert, sondern nach der Kapitaldienstfähigkeit, also nach der begründeten Fähigkeit, aus den langfristig zu erwartenden, regelmäßig wiederkehrenden Gewinnausschüttungen den Kaufpreis (Zins und Tilgung) zu bedienen. Zu diesem Zweck nimmt die Erftland-Holding GmbH Darlehen auf, worauf in den weiteren Ausführungen noch eingegangen wird. Die BDO-Projektanalyse weist darauf hin, dass bei Leistung des angemessenen Kapitaldienstes - die durchschnittlichen Instandhaltungsaufwendungen pro qm Wohnfläche auf dem Niveau der vergangenen Jahre möglich bleiben, - die prozentuale Mietsteigerung für das Jahr 2004 2 % und die Folgejahre ab 2005 2,5 % nicht übersteigt, - keine nicht ohnehin vorgesehene Veräußerungen (Modell "Mieter werden Eigentümer") erforderlich sind und - weiterhin eine langfristig ausreichende freie Liquidität gegeben ist, um erforderliche Reinvestitionen in die Bausubstanz vornehmen zu können. Weiterhin berücksichtigt die BDO-Projektanalyse die derzeit im Vermittlungsausschuss zwischen Bundestag und Bundesrat eingebrachten steuerpolitischen Gesetzentwürfe, die zu einer Veränderung der steuerrechtlichen Rahmenbedingungen auf dem Gebiet des Unternehmenssteuerrechts führen können. Zwischenzeitlich liegen aktuelle, den Inhalt der Projektanalyse ergänzende Erkenntnisse vor. Diese beruhen insbesondere auf auf Prüfungen der mit der Bildung der ErftlandHolding-GmbH im kausalen Zusammenhang stehenden Maßnahmen auf ihre Übereinstimmung mit dem EU-Recht und auf Prüfungen in steuerrechtlicher Hinsicht. STADT BEDBURG Sitzungsvorlage Seite: 5 Die Gespräche zwischen den Gutachtern und den an der Gründung der ErftlandHolding-GmbH Beteiligten führten insbesondere zu dem Ergebnis, die Gründungseinlage auf 50.000,00 € (Anteil der Stadt Bedburg: 8.900,00 €) festzusetzen. Nach dem Vertragsentwurf können Anteile nämlich nur in 50-Euro-Schritten erworben werden. Es war deshalb nur auf diesem Wege möglich, die bisher von den Kommunen / dem Zweckverband KSK an der Erftland Kommunale Wohnungsgesellschaft mbH gehaltenen Anteile in exakt identischer Weise für die neu zu gründende ErftlandHolding-GmbH abzubilden. Das wichtigste Ergebnis ist, dass aus Gründen der Vereinbarkeit kommunaler Bürgschaften in Hinblick auf das europäische Beihilferecht nicht mehr als 80 % der Gesamtkreditsumme kommunalverbürgt sein darf. Daraus ergibt sich die Notwendigkeit, den darüber hinaus erforderlichen Kreditbedarf der Erftland-Holding-GmbH (am insgesamt 94 %igen Anteil) als übliches gewerbliches Darlehen aufzunehmen, das auch in geschäftsüblicher Weise abgesichert werden muss. Dazu ist es erforderlich, zusätzlich zur Gründungseinlage als Sicherheit von den Gesellschaftern eine Kapitalrücklage von 10 % des Stammkapitals der Gesellschaft (Anteil der Stadt Bedburg: 44.500 €) zu bilden. Alternativ hätte auch eine entsprechend hohe Stammeinlage gebildet werden können. Während aber eine Stammeinlage üblicherweise dem Zugriff im Geschäftsbetrieb entzogen ist, kann eine Kapitalrücklage, etwa bei außergewöhnlich gutem Geschäftsverlauf oder in dem hier zu betrachtenden Fall nach Bedienung des gewerblichen Darlehens und damit des Wegfalls des Sicherungszweckes, wieder aufgelöst werden. Die für die Bildung der Kapitalrücklage benötigten Mittel werden von dem an die Gesellschafter fließenden Kaufpreis abgezogen. Zugunsten des städtischen Haushaltes ist dauerhaft mit mit einer durchschnittlichen jährlichen Einnahme von etwa 24.000 € zu rechnen. Diese setzen sich zusammen aus rd. 12.000 € an die Stadt Bedburg zu zahlender Bürgschaftsprovision und einer zu erwartenden, um die Effekte der Kapitalertragsbesteuerung bereinigten Gewinnausschüttung in Höhe von ebenfalls etwa 12.000 Euro. Die Bürgschaftsprovision errechnet sich wie folgt: Gesamtkreditbedarf (16.980.000) x 80 % (kommunalverbürgter Anteil) x 17,80 % (Holding-Anteil der Stadt Bedburg) x 0,5 % (Satz der Bürgschaftsprovision, der im Kreditvertrag zu fixieren ist) = 12.089,76 € Die zu erwartende Gewinnausschüttung wird wie folgt ermittelt: 1.250.000 € (Jahresergebnis der Wohnungsgesellschaft) x 1,108 % (Anteil der Stadt Bedburg an der Wohhnungsgesellschaft) = 13.850 €. Von diesem Betrag sind Kapitalertragssteuer (20 %) und Solidaritätszuschlag (5,5 % auf den Steuerbetrag), somit insgesamt 21,1 % an das Finanzamt abzuführen, wobei für Kommunen die Sonderregelung besteht, dass auf Antrag hin die Hälfte des Betrages wieder erstattet wird. Dies bedeutet, dass letztlich 89,45 % der Gewinnausschüttung tatsächlich in den Bedburger Haushalt fließen, also voraussichtlich rd. 12.000 €. STADT BEDBURG Sitzungsvorlage Seite: 6 Vertreter der BDO Deutsche Warentreuhand AG werden für Erläuterungen in der Sitzung des Haupt- und Personalauschusses sowie des Rates zur Verfügung stehen. Erforderliche Zustimmungen Die Rat der Stadt Bergheim hat den vorgeschlagenen Maßnahmen bereits zugestimmt; die Räte der Stadt Kerpen sowie der Gemeinde Elsdorf werden kurzfristig ebenfalls Entscheidungen herbeiführen. Die Zweckverbandsversammlung der Kreissparkasse Köln tagt am 10.12.2003 und wird voraussichtlich der Neuorganisation des vorliegenden Finanzierungsmodells sowie der für ihren Anteil zu übernehmenden Bankbürgschaft zustimmen. Die Kommunalaufsicht ist im Rahmen der Vorbereitung der Ratsentscheidungen über das beabsichtigte Vorgehen informiert und insbesondere zu möglichen Bedenken im Hinblick auf Kommunen unter HSK-Bedingungen (Bergheim und Elsdorf) befragt worden. Ein schriftliches Einverständnis wird erst nach Abstimmung zwischen der Kommunalaufsicht des Rhein-Erft-Kreises und dem Regierungspräsidium in Köln erfolgen können. Das Abstimmungsergebnis wird in Kürze erwartet. Besetzung der Gremien der Erftland-Holding GmbH Der Gesellschaftsvertrag sieht vor, folgende Organe der Erftland-Holding GmbH mit Vertretern der Gesellschafter zu besetzen: - die Gesellschafterversammlung - den Aufsichtsrat In der Gesellschafterversammlung kann jeder Gesellschafter seine Stimmen nur einheitlich abgeben – es genügt daher, eine Vertreterin/einen Vertreter für dieses Organ zu benennen. Für den Aufsichtsrat ist im Vertragsentwurf vorgesehen, dass jeder Gesellschafter ein Mitglied stellt. In Anbetracht dessen, dass in den Gremien der „neuen Tochter“ - Erftland Kommunale Wohnungsbau GmbH die (mittelbaren) Geschäftsanteile der Stadt Bedburg aus der Holding und die an der Erftland verbliebenen (unmittelbaren) Geschäftsanteile einheitlich wahrgenommen werden sollen, wird aus verfahrensökonomischen Gründen angeregt, die jeweiligen Gremien in der Erftland-Holding GmbH und der Erftland Kommunale Wohnungsbau GmbH personenidentisch zu besetzen. Die Stadt Bedburg wird bisher vertreten - in der Gesellschafterversammlung durch Herrn Bürgermeister Willy Harren (Vertreter: Stadtverordneter Lothar Marczak) - im Aufsichtsrat durch Herrn Stadtverordneten Norbert Michels. STADT BEDBURG Seite: 7 Sitzungsvorlage Alternativen / Einsparpotentiale Aufgabenerledigung einschl. der Zusammenarbeit) (Prüfung einer Möglichkeit der kostengünstigeren interkommunalen Alternativ zum Holding-Modell wäre auch eine direkte jährliche Gewinnausschüttung denkbar, an der die Stadt Bedburg entsprechend ihres Gesellschaftsanteils beteiligt wäre. Im Vergleich zum Holding-Modell ergäben sich daraus jedoch steuerrechtliche Nachteile. Diese sind in den Anlagen dargestellt und können bei Bedarf durch die Vertreter der BDO erläutert werden. Es wird darauf hingewiesen, dass alle Anlagen zu dieser Vorlage nicht öffentlich sind und entsprechend in den Bereich der nichtöffentlichen Sitzungsunterlagen geheftet worden sind. 50181 Bedburg, den 8. Juli 2009 ----------------------------------Baum ----------------------------------Koerdt Fachbereichsleiter Erster Beigeordneter und Stadtkämmerer