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Beschlussvorlage (Bebauungsplan Nr. 9a/Bedburg - Gebiet beidseits der Friedrich-Wilhelm-Straße, Marktplatz, Hundsgasse und Kölner Platz teilweise - hier: Aufstellungsbeschluss )

Daten

Kommune
Bedburg
Größe
19 kB
Erstellt
09.07.09, 02:28
Aktualisiert
09.07.09, 02:28
Beschlussvorlage (Bebauungsplan Nr. 9a/Bedburg
- Gebiet beidseits der Friedrich-Wilhelm-Straße, Marktplatz, Hundsgasse und Kölner Platz teilweise -
hier: Aufstellungsbeschluss ) Beschlussvorlage (Bebauungsplan Nr. 9a/Bedburg
- Gebiet beidseits der Friedrich-Wilhelm-Straße, Marktplatz, Hundsgasse und Kölner Platz teilweise -
hier: Aufstellungsbeschluss ) Beschlussvorlage (Bebauungsplan Nr. 9a/Bedburg
- Gebiet beidseits der Friedrich-Wilhelm-Straße, Marktplatz, Hundsgasse und Kölner Platz teilweise -
hier: Aufstellungsbeschluss )

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Inhalt der Datei

STADT BEDBURG Zu TOP: Drucksache: WP7-205/2005 Sitzungsteil Fachbereich I Öffentlich Az.: Nicht öffentlich X Beratungsfolge: Sitzungstermin: Ausschuss für Struktur und Stadtentwicklung Bemerkungen: 12.04.2005 Betreff: Bebauungsplan Nr. 9a/Bedburg - Gebiet beidseits der Friedrich-Wilhelm-Straße, Marktplatz, Hundsgasse und Kölner Platz teilweise hier: Aufstellungsbeschluss Beschlussvorschlag: Der Ausschuss für Struktur und Stadtentwicklung fasst den Aufstellungsbeschluss für den Bebauungsplan Nr. 9a/Bedburg gem. § 2 Abs. 1 des Baugesetzbuches in der Fassung der Bekanntmachung vom 27. August 1997 (BGBI. I S. 2141, 1998 I S. 137), zuletzt geändert durch Artikel 1 des Gesetzes vom 24. Juni 2004 (BGBI. S. 1359) – für den Bereich beidseits der Friedrich-Wilhelm-Straße, Marktplatz, Hundsgasse und Kölner Platz teilweise - gem. beigefügter Planzeichnung. Wesentliches Planungsziel ist die Aufnahme der textlichen Festsetzung nach § 1 Abs. 9 i.V.m. § 1 Abs. 5 der Baunutzungsverordnung, dass Spielhallen und ähnliche Unternehmungen im Sinne des § 33 i) der Gewerbeordnung, die der Aufstellung von Spielgeräten mit und ohne Gewinnmöglichkeiten dienen, nur ausnahmsweise zulässig sind. Beratungsergebnis: Gremium: Einstimmig: Bemerkungen: Sitzung am: Mit Stimmenmehrheit: Ja Nein Enthaltung Laut Beschlussvorschlag Abweichender Beschluss STADT BEDBURG Sitzungsvorlage Seite: 2 x Begründung Mit Schreiben vom 15.10.2004, eingegangen am 31.01.2005 beim Rhein-Erft-Kreis, wird beim Landrat des Rhein-Erft-Kreises, Bauaufsichtsamt, ein Bauantrag zur Nutzungsänderung eines Landenlokas in einem bestehenden Wohn- und Geschäftshaus gestellt. Mit Verfügung vom 14.02.2005 bittet der Landrat des Rhein-Erft-Kreises nunmehr um Stellungnahme zum Bauantrag. Bei dem Vorhaben handelt es sich um die Nutzungsänderung einer bisherigen Verkaufsfläche in Spielhalle. Der Rat der Stadt Bedburg hat in seiner Sitzung am 10.12.1996 gemäß § 2 Abs. 1 des BauGB die Aufstellungsbeschlüsse für die Bebauungpläne 9/Bedburg, 5. Änderung und Nr. 10/Bedburg, 3. Änderung, gefasst. Zur Sicherung der eingeleiteten Bauleitplanung hat der Rat der Stadt Bedburg in seiner Sitzung am 16.12.1997 den Satzungsbeschluß zur Veränderungssperre für die Plangebiete der v.g. Bebauungspläne gefasst. Der Plangeltungsbereich des BP 9/Bedburg, 5. Änderung und des BP 10/Bedburg, 3. Änderung ist jeweils in beiliegenden Übersichtsplänen abgedruckt. Daraus wird ersichtlich, dass die Plangebiete unmittelbar an das Gebiet grenzen, indem nun die Nutzungsänderung beantragt wird und für welches zur Zeit jedoch noch kein Bebauungsplan besteht. Ziel der Bauleitplanung der o.g. Bebauungspläne war es, diese, zur Vermeidung städtebaulicher Fehlentwicklungen, durch die jeweilige Aufnahme einer textlichen Festsetzung nach § 1 Abs. 9 i.V.m. § 1 Abs. 5 der Baunutzungsverordnung dahingehend zu ändern, dass Spielhallen und ähnliche Unternehmungen im Sinne des § 33 i) der Gewerbeordnung, die der Aufstellung von Spielgeräten mit und ohne Gewinnmöglichkeiten dienen, im Kerngebiet (MK) nur ausnahmsweise zulässig sind. Durch diese Festsetzung wird der Baugenehmigungsbehörde/Kommune die Möglichkeit eingeräumt, durch Ermessensentscheidungen im Einzelfall die Errichtung von Spielhallen zu steuern bzw. ggfls. zu unterbinden. Die eingeleitete Bauleitplanung für die Bebauungspläne 9/Bedburg, 5. Änderung und Nr. 10/Bedburg, 3. Änderung dokumentiert, dass im Stadtkernbereich eine unerwünschte städtebauliche Entwicklung in Form einer Ansammlung von Spielhallen unterbunden werden soll. Nunmehr wurde für das Ladenlokal Friedrich-Wilhelm-Str. 6 v. g. Nutzungsänderungsantrag eingereicht. Nach Prüfung des Antrags wurde festgestellt, dass sich das Vorhaben im unbeplanten Innenbereich befindet und somit nach § 34 BauGB zu beurteilen ist. Im Flächennutzungsplan ist dieser Bereich als gemischt Baufläche ausgewiesen. Aufgrund der vorhandenen Bebauung in unmittelbarer Nachbarschaft wäre eine Vergrößerung der bereits bestehenden Spielhalle (Friedrich-Wilhelm-Str. 5) bzw. eine weitere Spielhalle in diesem Ladenlokal (Friedrich-Wilhelm-Str. 6) möglich. Da wie bereits erwähnt eine Ansammlung von Spielhallen und damit verbunden die Verdrängung kleinerer Dienstleistungsbetriebe und Einzelhandelsgeschäfte aufgrund der höheren Mietzahlungsfähigkeit der Spielhallenbetreiber, wodurch wiederum die STADT BEDBURG Sitzungsvorlage Seite: 3 Nutzungsvielfalt und Qualität der Einkaufsstrasse beeinträchtigt und damit die Attraktivität des Gebietes als innerstädtischer Wohn- und Geschäftsbereich vermindert wird, unterbunden werden soll, wird empfohlen, für den Bereich beidseits der Friedrich-WilhelmStraße, Marktplatz, Hundsgasse und Kölner Platz teilweise den Aufstellungsbeschluß des Bebauungsplanes Nr. 9a/Bedburg mit der textliche Festsetzung, dass Spielhallen und ähnliche Unternehmungen im Sinne des § 33 i) der Gewerbeordnung, die der Aufstellung von Spielgeräten mit und ohne Gewinnmöglichkeiten dienen, nur ausnahmsweise zulässig sind, zu fassen. Im Anschluß hieran wird die Verwaltung beauftragt, die Zurückstellung des Baugesuchs gem. § 15 BauGB zu beantragen. Die Verwaltung schlägt daher vor, wie im Beschlussvorschlag aufgeführt zu entscheiden. 50181 Bedburg, den 15.03.2005 ----------------------------------(Jung) ----------------------------------(Klütsch) ----------------------------------(Ackermann) Sachbearbeiterin Stellv. Fachbereichsleiter Fachbereichsleiter und Verwaltungsvorstand