Daten
Kommune
Bedburg
Größe
16 kB
Erstellt
09.07.09, 02:28
Aktualisiert
09.07.09, 02:28
Stichworte
Inhalt der Datei
STADT BEDBURG
Zu TOP:
Drucksache: WP7-203/2005
Sitzungsteil
Fachbereich I
Öffentlich
Az.:
Nicht öffentlich
X
Beratungsfolge:
Sitzungstermin:
Ausschuss für Struktur und
Stadtentwicklung
Bemerkungen:
12.04.2005
Betreff:
Zweite Änderungssatzung zur Satzung der Stadt Bedburg über die Feststetzung der
Grenzen für den im Zusammenhang bebauten Ortsteil der Ortschaft Kirch-/Grottenherten
-Abgrenzungssatzung / Flächen an der Weidgassehier:
a) Empfehlung für die Aufhebung des Satzungsbeschlusses
b) Empfehlung für die Neufassung des Satzungsbeschlusses
Beschlussvorschlag:
zu a) Der Ausschuss für Struktur und Stadtentwicklung empfiehlt dem Rat der Stadt
Bedburg den Satzungsbeschluss vom 19.03.2002, für die 2. Änderungssatzung zur
Abgrenzungssatzung des Ortsteiles Kirch-/Grottenherten – Teilgebiet an der
Weidgasse – aufzuheben.
zu b) Ferner empfiehlt der Ausschuss für Struktur und Stadtentwicklung dem Rat der
Stadt Bedburg den Satzungsbeschluss gem. § 34 Abs. 4, Satz 3 des
Baugesetzbuches (BauGB) in der Fassung de Bekanntmachung vom 27. August
1997 (BGBI. I S. 2141, 1998 I S. 137), zuletzt geändert durch Artikel 1 des
Gesetzes vom 24. Juni 2004 (BGBI. I S. 1359), für die 2. Änderungssatzung zur
Abgrenzungssatzung des Ortsteiles Kirch-/Grottenherten – Teilgebiet an der
Weidgasse – unter Beibehaltung der bereits erfolgten Abwägung zum
Satzungsbeschluss vom 19.03.2002 und unter Anpassung der Planzeichnung an
die Gegebenheiten vor Ort erneut zu fassen.
Die Planzeichnung alt und neu ist als Anlage zur Niederschrift zu nehmen.
Beratungsergebnis:
Gremium:
Einstimmig:
Bemerkungen:
Sitzung am:
Mit Stimmenmehrheit:
Ja
Nein
Enthaltung Laut Beschlussvorschlag
Abweichender
Beschluss
STADT BEDBURG
Sitzungsvorlage
Seite: 2
Begründung:
Der Rat der Stadt Bedburg hat in seiner Sitzung am 17.08.1999 auf Empfehlung des
Ausschusses für Planen und Bauen vom 10.08.1999 einstimmig beschlossen, die Satzung
der Stadt Bedburg über die Festlegung der Grenzen für den im Zusammenhang bebauten
Ortsteil der Ortschaft Kirch-/Grottenherten –Abgrenzungssatzung- durch die Einbeziehung
von Außenbereichsflächen im Bereich nördlich der Weidgasse zwischen Gottesacker und
Lambertsweg gemäß § 34 Abs. 4 Nr. 3 Baugesetzbuch zu ändern sowie vor dem
abschließenden Satzungsbeschluss die eingeschränkte Beteiligung der Bürger und Träger
öffentlicher Belange im Sinne von § 34 Abs. 5 i.V.m. § 13 Nrn. 2 und 3 Baugesetzbuch
durchzuführen.
Im Rahmen des vereinfachten – eingeschränkten – Beteiligungsverfahrens gem. § 34 Abs.
5 i.V.m. § 13 Abs. 2 und 3 des Baugesetzbuches wurde den betroffenen Bürgern und den
berührten Trägern öffentlicher Belange mit Schreiben vom 29.05.2001 die Gelegenheit zur
Stellungnahme bis zum 18.06.2001 gegeben.
Über die während dieser Frist eingegangenen Stellungnahmen wurden in der Sitzung des
Rates der Stadt Bedburg vom 19.03.2002 im Einzelnen beraten und beschlossen. Ferner
wurde nach Abwägung unter Berücksichtigung der Änderungen bzw. Ergänzungen der
Satzungsbeschluss gefasst.
Bei Übertragung der Anregungen und Bedenken wurde die Überfahrt über das
Kirchhertener Fließ allerdings nicht geometrisch eindeutig in den Plan übernommen.
Nunmehr wird aus Rechtssicherheitsgründen die Überfahrt geometrisch eindeutig
festgelegt und im Plan dokumentiert.
Der Ausschuss für Struktur und Stadtentwicklung empfiehlt dem Rat der Stadt Bedburg
wie im Beschlussvorschlag aufgeführt zu entscheiden.
50181 Bedburg, den 15.03.2005
----------------------------------Jung
----------------------------------Klütsch
----------------------------------Ackermann
Sachbearbeiterin
Stellv. Fachbereichsleiter
Fachbereichsleiter und
Verwaltungsvorstand