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Beschlussvorlage (Zweite Änderungssatzung zur Satzung der Stadt Bedburg über die Feststetzung der Grenzen für den im Zusammenhang bebauten Ortsteil der Ortschaft Kirch-/Grottenherten -Abgrenzungssatzung / Flächen an der Weidgasse- hier:a) Empfehlung für die Aufhebung des Satzungsbeschlusses b) Empfehlung für die Neufassung des Satzungsbeschlusses)

Daten

Kommune
Bedburg
Größe
16 kB
Erstellt
09.07.09, 02:28
Aktualisiert
09.07.09, 02:28
Beschlussvorlage (Zweite Änderungssatzung zur Satzung der Stadt Bedburg über die Feststetzung der Grenzen für den im Zusammenhang bebauten Ortsteil der Ortschaft Kirch-/Grottenherten 
-Abgrenzungssatzung / Flächen an der Weidgasse-
hier:a) Empfehlung für die Aufhebung des Satzungsbeschlusses         b) Empfehlung für die Neufassung des Satzungsbeschlusses) Beschlussvorlage (Zweite Änderungssatzung zur Satzung der Stadt Bedburg über die Feststetzung der Grenzen für den im Zusammenhang bebauten Ortsteil der Ortschaft Kirch-/Grottenherten 
-Abgrenzungssatzung / Flächen an der Weidgasse-
hier:a) Empfehlung für die Aufhebung des Satzungsbeschlusses         b) Empfehlung für die Neufassung des Satzungsbeschlusses)

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Inhalt der Datei

STADT BEDBURG Zu TOP: Drucksache: WP7-203/2005 Sitzungsteil Fachbereich I Öffentlich Az.: Nicht öffentlich X Beratungsfolge: Sitzungstermin: Ausschuss für Struktur und Stadtentwicklung Bemerkungen: 12.04.2005 Betreff: Zweite Änderungssatzung zur Satzung der Stadt Bedburg über die Feststetzung der Grenzen für den im Zusammenhang bebauten Ortsteil der Ortschaft Kirch-/Grottenherten -Abgrenzungssatzung / Flächen an der Weidgassehier: a) Empfehlung für die Aufhebung des Satzungsbeschlusses b) Empfehlung für die Neufassung des Satzungsbeschlusses Beschlussvorschlag: zu a) Der Ausschuss für Struktur und Stadtentwicklung empfiehlt dem Rat der Stadt Bedburg den Satzungsbeschluss vom 19.03.2002, für die 2. Änderungssatzung zur Abgrenzungssatzung des Ortsteiles Kirch-/Grottenherten – Teilgebiet an der Weidgasse – aufzuheben. zu b) Ferner empfiehlt der Ausschuss für Struktur und Stadtentwicklung dem Rat der Stadt Bedburg den Satzungsbeschluss gem. § 34 Abs. 4, Satz 3 des Baugesetzbuches (BauGB) in der Fassung de Bekanntmachung vom 27. August 1997 (BGBI. I S. 2141, 1998 I S. 137), zuletzt geändert durch Artikel 1 des Gesetzes vom 24. Juni 2004 (BGBI. I S. 1359), für die 2. Änderungssatzung zur Abgrenzungssatzung des Ortsteiles Kirch-/Grottenherten – Teilgebiet an der Weidgasse – unter Beibehaltung der bereits erfolgten Abwägung zum Satzungsbeschluss vom 19.03.2002 und unter Anpassung der Planzeichnung an die Gegebenheiten vor Ort erneut zu fassen. Die Planzeichnung alt und neu ist als Anlage zur Niederschrift zu nehmen. Beratungsergebnis: Gremium: Einstimmig: Bemerkungen: Sitzung am: Mit Stimmenmehrheit: Ja Nein Enthaltung Laut Beschlussvorschlag Abweichender Beschluss STADT BEDBURG Sitzungsvorlage Seite: 2 Begründung: Der Rat der Stadt Bedburg hat in seiner Sitzung am 17.08.1999 auf Empfehlung des Ausschusses für Planen und Bauen vom 10.08.1999 einstimmig beschlossen, die Satzung der Stadt Bedburg über die Festlegung der Grenzen für den im Zusammenhang bebauten Ortsteil der Ortschaft Kirch-/Grottenherten –Abgrenzungssatzung- durch die Einbeziehung von Außenbereichsflächen im Bereich nördlich der Weidgasse zwischen Gottesacker und Lambertsweg gemäß § 34 Abs. 4 Nr. 3 Baugesetzbuch zu ändern sowie vor dem abschließenden Satzungsbeschluss die eingeschränkte Beteiligung der Bürger und Träger öffentlicher Belange im Sinne von § 34 Abs. 5 i.V.m. § 13 Nrn. 2 und 3 Baugesetzbuch durchzuführen. Im Rahmen des vereinfachten – eingeschränkten – Beteiligungsverfahrens gem. § 34 Abs. 5 i.V.m. § 13 Abs. 2 und 3 des Baugesetzbuches wurde den betroffenen Bürgern und den berührten Trägern öffentlicher Belange mit Schreiben vom 29.05.2001 die Gelegenheit zur Stellungnahme bis zum 18.06.2001 gegeben. Über die während dieser Frist eingegangenen Stellungnahmen wurden in der Sitzung des Rates der Stadt Bedburg vom 19.03.2002 im Einzelnen beraten und beschlossen. Ferner wurde nach Abwägung unter Berücksichtigung der Änderungen bzw. Ergänzungen der Satzungsbeschluss gefasst. Bei Übertragung der Anregungen und Bedenken wurde die Überfahrt über das Kirchhertener Fließ allerdings nicht geometrisch eindeutig in den Plan übernommen. Nunmehr wird aus Rechtssicherheitsgründen die Überfahrt geometrisch eindeutig festgelegt und im Plan dokumentiert. Der Ausschuss für Struktur und Stadtentwicklung empfiehlt dem Rat der Stadt Bedburg wie im Beschlussvorschlag aufgeführt zu entscheiden. 50181 Bedburg, den 15.03.2005 ----------------------------------Jung ----------------------------------Klütsch ----------------------------------Ackermann Sachbearbeiterin Stellv. Fachbereichsleiter Fachbereichsleiter und Verwaltungsvorstand