Daten
Kommune
Bedburg
Größe
6,3 kB
Erstellt
09.07.09, 02:28
Aktualisiert
09.07.09, 02:28
Stichworte
Inhalt der Datei
WP7-203/2005
Anlage zur Vorlage WP7-203/2005
Textliche Festsetzungen zur 2. Änderungssatzung der Abgrenzungssatzung
Bereich: Kirch- / Grottenherten,
Gemarkung Pütz, Flur 7, Flurstücke 81, 141, 142, 143, 144
1. Die Wohnhäuser dürfen nur zu Wohnzwecken genutzt werden.
2. Zur
Erhaltung
landschaftlich
und
kulturhistorisch
bedeutsamer
Landschaftsbestandteile und zur Sicherstellung der Leistungsfähigkeit des
Naturhaushaltes wird festgelegt, dass an den nördlichen Grundstücksgrenzen
–
Übergangsbereich
von
bebauter
Fläche
zur
freien
Landschaft
–
Feldgehölze, Hecken, Baumgruppen und Einzelbäume anzulegen und zu
pflegen sind (gem. Landschaftsplan 2, Pkt. 2.4-7).
3. Pro Wohnhaus sind maximal zwei Wohneinheiten zulässig.
4. Einzelbauflächen werden in ihrer Größe von max. 14.0 m x 15.0 m
festgesetzt.