Daten
Kommune
Erftstadt
Größe
103 kB
Datum
13.12.2016
Erstellt
01.12.16, 15:04
Aktualisiert
12.12.16, 15:02
Stichworte
Inhalt der Datei
STADT ERFTSTADT
öffentlich
Der Bürgermeister
V 602/2016
Az.: 61
Amt: - 61 BeschlAusf.: - 102 Datum: 23.11.2016
gez. Knips
Kämmerer
Dezernat 4
gez. Hallstein,
technische Beigeordnete
gez. Erner, Bürgermeister
Dezernat 6
BM
gez. Seyfried
Amtsleiter
RPA
Beratungsfolge
Haupt-, Finanz- und Personalausschuss
Rat
Betrifft:
Termin
Bemerkungen
29.11.2016
beschließend
13.12.2016
beschließend
Berücksichtigung zusätzlichen Personalbedarfs
Finanzielle Auswirkungen:
Kosten in €:
Erträge in €:
310.000
Folgekosten in €:
160.000
Kostenträger:
Sachkonto:
61, 82
verschiedene
Mittel stehen zur Verfügung:
Jahr der Mittelbereitstellung:
2017
Ja
Nein
Nur auszufüllen, wenn Kostenträger Eigenbetrieb (Immobilien, Straßen, Stadtwerke)
Wird der Kernhaushalt belastet: Höhe Belastung Kernhaushalt:
Folgekosten Kernhaushalt:
Ja
Nein
Unterschrift des Budgetverantwortlichen
Erftstadt, den
Beschlussentwurf:
Im Stellenplan werden wie folgt zusätzliche Stellen im Dezernat 6 berücksichtigt:
1. ein/e Stadtplaner/in für den Bereich Städtebauförderung, zunächst befristet auf die Dauer von 2
Jahren im Umwelt- und Planungsamt,
2. ein/e Stadtplaner/in in Teilzeit (50 %) für den Bereich Bauleitplanung im Umwelt- und Planungsamt und
3. eine/n Architektin/en (Hochbau) im Eigenbetrieb Immobilien.
Für die Erstellung eines Masterplans Lechenich werden für 2017 zusätzlich 150.000 € in den
Haushalt eingestellt.
Begründung:
Der Ausschuss für Stadtentwicklung und Wirtschaftsförderung hat die Verwaltung in seiner Sitzung
am 16.11.2016 beauftragt, den zusätzlichen Personalbedarf im Dezernat 6 für die Erfüllung der
aktuell zur Diskussion stehenden Aufgaben zu definieren. Wesentlichen Einfluss hat hierbei die
Erstellung eines Masterplans Lechenich bereits im Jahr 2017. Neben zusätzlichem Personal sind
hierfür 150.000 € für externe Beauftragungen zu berücksichtigen.
Der Personalbedarf stellt sich wie folgt dar:
Bereich Bauleitplanung/ Städtebauförderung
1,5 Stadtplaner/innen
Im Zusammenhang mit der Sanierung des Schulzentrums Lechenich wurde die Umsetzung der
Maßnahme im Rahmen der Städtebauförderung mit dem Fördergeber diskutiert. Die Förderung
des Schulzentrums ist nicht ausgeschlossen, sie kann aber zum derzeitigen Zeitpunkt auch nicht in
Aussicht gestellt werden. Denn Grundlage der Städtebauförderung ist stets ein Integriertes Handlungskonzept, das für Lechenich zunächst erstellt werden muss. Erst auf der Grundlage des Konzeptes kann der Antrag auf Städtebauförderung gestellt werden. Soll mit dem Integrierten Handlungskonzept noch in 2017 begonnen werden, ist hierfür zusätzliches Personal erforderlich, das im
ersten Schritt befristet eingestellt werden kann. Bei einer Förderzusage ist zur langfristigen Begleitung der Maßnahme die Entfristung der Stelle geboten. Die Durchführung des Wettbewerbes ist
als vorbereitende Maßnahme förderunschädlich.
Weiterhin haben sowohl gestiegene gesetzlichen Anforderungen an die Inhalte der Planung als
auch ein wachsendes Erfordernis, die Öffentlichkeit in Planungen einzubeziehen, Auswirkungen
auf den erforderlichen Personalschlüssel. Zur Beibehaltung der aktuellen Standards wird hier zusätzlich eine halbe Stelle veranschlagt.
Hochbau
1 Architekt/in
Mit der Umsetzung des Masterplan Liblar, einem Masterplan Lechenich, einem Um- und Ausbau
von Einrichtungen der sozialen Infrastruktur und der Umsetzung des Brandschutzbedarfsplans ist
bereits absehbar, dass die Stadt zunehmend Hochbaumaßnahmen planen und umsetzen muss.
Hierfür ist die Einstellung einer/es Architekten erforderlich.
Insgesamt werden für die Erfüllung der zusätzlichen Aufgaben 2,5 zusätzliche Stellen erforderlich.
In Vertretung
(Hallstein)
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