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Beschlussvorlage (Zusätzlicher Personalbedarf)

Daten

Kommune
Erftstadt
Größe
103 kB
Datum
13.12.2016
Erstellt
01.12.16, 15:04
Aktualisiert
12.12.16, 15:02
Beschlussvorlage (Zusätzlicher Personalbedarf) Beschlussvorlage (Zusätzlicher Personalbedarf)

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Inhalt der Datei

STADT ERFTSTADT öffentlich Der Bürgermeister V 602/2016 Az.: 61 Amt: - 61 BeschlAusf.: - 102 Datum: 23.11.2016 gez. Knips Kämmerer Dezernat 4 gez. Hallstein, technische Beigeordnete gez. Erner, Bürgermeister Dezernat 6 BM gez. Seyfried Amtsleiter RPA Beratungsfolge Haupt-, Finanz- und Personalausschuss Rat Betrifft: Termin Bemerkungen 29.11.2016 beschließend 13.12.2016 beschließend Berücksichtigung zusätzlichen Personalbedarfs Finanzielle Auswirkungen: Kosten in €: Erträge in €: 310.000 Folgekosten in €: 160.000 Kostenträger: Sachkonto: 61, 82 verschiedene Mittel stehen zur Verfügung: Jahr der Mittelbereitstellung: 2017 Ja Nein Nur auszufüllen, wenn Kostenträger Eigenbetrieb (Immobilien, Straßen, Stadtwerke) Wird der Kernhaushalt belastet: Höhe Belastung Kernhaushalt: Folgekosten Kernhaushalt: Ja Nein Unterschrift des Budgetverantwortlichen Erftstadt, den Beschlussentwurf: Im Stellenplan werden wie folgt zusätzliche Stellen im Dezernat 6 berücksichtigt: 1. ein/e Stadtplaner/in für den Bereich Städtebauförderung, zunächst befristet auf die Dauer von 2 Jahren im Umwelt- und Planungsamt, 2. ein/e Stadtplaner/in in Teilzeit (50 %) für den Bereich Bauleitplanung im Umwelt- und Planungsamt und 3. eine/n Architektin/en (Hochbau) im Eigenbetrieb Immobilien. Für die Erstellung eines Masterplans Lechenich werden für 2017 zusätzlich 150.000 € in den Haushalt eingestellt. Begründung: Der Ausschuss für Stadtentwicklung und Wirtschaftsförderung hat die Verwaltung in seiner Sitzung am 16.11.2016 beauftragt, den zusätzlichen Personalbedarf im Dezernat 6 für die Erfüllung der aktuell zur Diskussion stehenden Aufgaben zu definieren. Wesentlichen Einfluss hat hierbei die Erstellung eines Masterplans Lechenich bereits im Jahr 2017. Neben zusätzlichem Personal sind hierfür 150.000 € für externe Beauftragungen zu berücksichtigen. Der Personalbedarf stellt sich wie folgt dar: Bereich Bauleitplanung/ Städtebauförderung 1,5 Stadtplaner/innen Im Zusammenhang mit der Sanierung des Schulzentrums Lechenich wurde die Umsetzung der Maßnahme im Rahmen der Städtebauförderung mit dem Fördergeber diskutiert. Die Förderung des Schulzentrums ist nicht ausgeschlossen, sie kann aber zum derzeitigen Zeitpunkt auch nicht in Aussicht gestellt werden. Denn Grundlage der Städtebauförderung ist stets ein Integriertes Handlungskonzept, das für Lechenich zunächst erstellt werden muss. Erst auf der Grundlage des Konzeptes kann der Antrag auf Städtebauförderung gestellt werden. Soll mit dem Integrierten Handlungskonzept noch in 2017 begonnen werden, ist hierfür zusätzliches Personal erforderlich, das im ersten Schritt befristet eingestellt werden kann. Bei einer Förderzusage ist zur langfristigen Begleitung der Maßnahme die Entfristung der Stelle geboten. Die Durchführung des Wettbewerbes ist als vorbereitende Maßnahme förderunschädlich. Weiterhin haben sowohl gestiegene gesetzlichen Anforderungen an die Inhalte der Planung als auch ein wachsendes Erfordernis, die Öffentlichkeit in Planungen einzubeziehen, Auswirkungen auf den erforderlichen Personalschlüssel. Zur Beibehaltung der aktuellen Standards wird hier zusätzlich eine halbe Stelle veranschlagt. Hochbau 1 Architekt/in Mit der Umsetzung des Masterplan Liblar, einem Masterplan Lechenich, einem Um- und Ausbau von Einrichtungen der sozialen Infrastruktur und der Umsetzung des Brandschutzbedarfsplans ist bereits absehbar, dass die Stadt zunehmend Hochbaumaßnahmen planen und umsetzen muss. Hierfür ist die Einstellung einer/es Architekten erforderlich. Insgesamt werden für die Erfüllung der zusätzlichen Aufgaben 2,5 zusätzliche Stellen erforderlich. In Vertretung (Hallstein) -2-