Daten
Kommune
Bedburg
Größe
10 kB
Erstellt
09.07.09, 02:28
Aktualisiert
09.07.09, 02:28
Stichworte
Inhalt der Datei
STADT BEDBURG
Zu TOP:
Drucksache: WP7-187/2005
Sitzungsteil
Fachbereich IV
Az.:
Öffentlich
Nicht öffentlich
X
Beratungsfolge:
Rat der Stadt Bedburg
Sitzungstermin:
Bemerkungen:
01.03.2005
Betreff:
Stellungnahme zum Eckdatenpapier und zum Entwurf der Haushaltssatzung des Rhein-ErftKreises für das Haushaltsjahr 2005
Inhalt der Mitteilung:
Gemäß § 55 Kreisordnung (KrO) sind die kreisangehörigen Städte und Gemeinden bei der
Aufstellung des Entwurfs der Haushaltssatzung und ihrer Anlagen in geeigneter Weise zu
beteiligen. Ihnen ist Gelegenheit zu geben, zu allen Inhalten der Haushaltssatzung und ihren
Anlagen, insbesondere zur vorgesehenen Höhe des Umlagesatzes, Stellung zu nehmen.
Gemäß § 56 Abs. 3 KrO ist eine Erhöhung des Umlagesatzes nur zulässig, wenn alle anderen
Möglichkeiten, den Kreishaushalt auszugleichen, ausgeschöpft sind.
Aufgrund der beabsichtigten erheblichen Anhebung des Sockelumlagesatzes von 35,55 v.H. auf
43,72 v. H. – was eine Mehrbelastung für den städtischen Haushalt von rd. 1 Mio. € € für das
Haushaltsjahr 2005 ausmacht – wurde der Entwurf des Kreishaushaltes von allen
kreisangehörigen Kommunen kritisch betrachtet.
In Abstimmung aller Bürgermeisterinnen und Bürgermeister der kreisangehörigen Kommunen
wurde die als Anlage beigefügte Stellungnahme zum Eckdatenpapier und zum Entwurf des
Kreishaushaltes 2005 erstellt und dem Landrat des Rhein-Erft-Kreises zugeleitet.
----------------------------------Eßer
----------------------------------Koerdt
Stellv. Fachbereichsleiter
Bürgermeister