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Mitteilungsvorlage (Anlage zur Vorlage WP7-187/2005)

Daten

Kommune
Bedburg
Größe
16 kB
Erstellt
09.07.09, 02:28
Aktualisiert
09.07.09, 02:28
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Inhalt der Datei

WP7-187/2005 Anlage zur Vorlage WP7-187/2005 „Ergänzende Stellungnahme zum Kreishaushalt 2005“ Die enorme Belastung der kreisangehörigen Kommunen durch die Kreisumlage kann nicht mehr hingenommen werden. Auch wenn es grundsätzlich zu begrüßen ist, dass Entschuldungen vorgenommen werden, muss die Frage nach der Finanzierbarkeit erlaubt sein. Es besteht sicherlich Einigkeit darüber, dass die finanzielle Lage der deutschen Gebietskörperschaften ohne eine umfassende Finanzreform innerhalb der mittelfristigen Finanzplanung nicht mehr zu beherrschen ist. Hierzu müssen alle Beteiligten – und insbesondere die Umlageverbände – ihren Beitrag leisten. Es sind alle Möglichkeiten der Entlastung der Städte und Gemeinden auszuschöpfen, um hier einen nicht mehr abzubauenden Bestand an Kassenkrediten zu vermeiden. Auch wenn eine Finanzreform die Finanzausstattung der Kommunen verbessern muss; so müssen zum Abbau aufgelaufener Kassenkredite „Überschüsse“ erwirtschaftet werden. Dies ist nach derzeitiger Einschätzung nur schwer vorstellbar. Nachstehend sind meine Forderungen hinsichtlich der Senkung der Kreisumlage aufgeführt. 1. Vermögenshaushalt Im Haushaltsplan sind Investitionen in Höhe von insgesamt 18,5 Mio. € veranschlagt. Hinzu kommt noch ein abzudeckender Soll-Fehlbetrag in Höhe von 4,6 Mio. €. Diese sollten lt. Planung wie folgt finanziert werden: • • • • • Rückflüsse aus Darlehen Veräußerung von Anlagevermögen Zuweisungen (ohne Schulp./Wohngeld Hartz IV) Verkauf von RWE-Aktien Innere Darlehen 121 T€ 1.569 T€ 4.562 T€ 7.204 T€ 8.330 T€. Zunächst sind alle geplanten Investitionen nochmals auf ihre unbedingte Notwendigkeit hin zu überprüfen. Die Investitionen sind entsprechend der voraussichtlichen Nutzungsdauer über Kommunalkredite zu finanzieren. Die Erträge aus dem Verkauf der RWE-Aktien sind dem Verwaltungshaushalt zuzuführen und direkt zur Entlastung der kreisangehörigen Städte und der Gemeinde Elsdorf einzusetzen. Die vorgesehene Aufnahme eines inneren Darlehens (aus einer Sonderrücklage) ist zunächst zu unterlassen und statt dessen als innerer Kassenkredit zur Zwischenfinanzierung der Auswirkungen der Hartz-Gesetzgebung zu verwenden. Abzüglich der voraussichtlich anfallenden Kapitalkosten für die Kreditfinanzierung ergäbe diese Vorgehensweise eine Entlastung der kreisangehörigen Kommunen in Höhe von rd. 6,8 Mio. €. Dies wiederum hätte eine Reduzierung des Sockelumlagesatzes um 1,73 Prozentpunkten zur Folge. 2. Entlastung durch Reduzierung der Sozialhilfe Die Sozialhilfe wurde bis zum 31.12.2004 zu 50% direkt durch die Kommunen an den Rhein-Erft-Kreis erstattet. Diese Erstattung machte einen Betrag von rd. 22 Mio. € aus. WP7-187/2005 Anlage zur Vorlage WP7-187/2005 Alleine bei der Hilfe zum Lebensunterhalt reduziert sich der Nettoaufwand des Kreises um rd. 38,9 Mio. € (ohne 50%ige Beteiligung der Kommunen). Die übrigen Sozialhilfeleistungen (UA 411 – 414) sinken geringfügig (- 1,6 Mio. €). Dem gegenüber steigen die Aufwendungen für die Grundsicherung (UA 485) um 3,2 Mio. €. Statt des noch in 2004 über die allgemeine Kreisumlage zu finanzierenden Betrages von 42,2 Mio. € sind aufgrund der Hartz IV-Gesetze „nur“ rd. 27,1 Mio. € durch die kreisangehörigen Kommunen aufzubringen. Der eingesparte Betrag in Höhe von 15,1 Mio. € muss eine Reduzierung des Sockelumlagesatzes von 3,84 Prozentpunkte nach sich ziehen. 3. „Belastung“ durch Hartz IV Durch die Hartz IV-Gesetzgebung sollen die deutschen Städte und Gemeinden in Höhe von insgesamt 2,5 Mrd. € entlastet werden. Der entsprechende Unterabschnitt (482) im Haushaltsplan weist folgende Beträge aus: Einnahmen: Ausgaben: Saldo: 37.365.950 € 79.838.300 € 42.472.350 € Entlastung des Landes beim Wohngeld (s. Zuf. v. Verm-HH.) 5.223.850 € verbleibender Saldo: 37.248.500 € Bezieht man die unter Punkt 2. genannten Entlastungen mit ein ergibt sich immer noch eine deutliche Belastung der kreisangehörigen Kommunen. Sollten sich die Kostenschätzungen des Rhein-Erft-Kreises bewahrheiten bestünde hier noch enormer Nachbesserungsbedarf hinsichtlich der Finanzierung durch den Gesetzgeber. Im Januar wurden rd. 140 T€ seitens der Stadt Bedburg an durch den Kreis zu finanzierende Leistungen nach dem SGB II rd. 140 T€ ausgezahlt. Vereinfacht hochgerechnet auf 12 Monate und auf die Einwohnerzahl des Rhein-ErftKreises summieren sich die Leistungen nach dem SGB II auf rd. 31,2 Mio. € (durch den Kreis wurden rd. 50 Mio. € eingestellt). Da noch erhebliche Unwägbarkeiten hinsichtlich der Gesamthöhe der Leistungen sowie deren Finanzierung bestehen, ist die Abwicklung des SGB II analog des „Herforder Modells“ vorzunehmen. Die Zwischenfinanzierung hat – wie unter Punkt 1 beschrieben – u.a. durch einen inneren Kassenkredit zu erfolgen. Erst nach dem 2. Revisionsstichtag (01.10.2005) sind die Zahlungen durch die kreisangehörigen Kommunen festzusetzen. Die Senkung des Sockelumlagesatzes beträgt hierdurch 9,46 Prozentpunkte. WP7-187/2005 Anlage zur Vorlage WP7-187/2005 4. Personalkosten Der Rhein-Erft-Kreis hat ein umfassendes und bedarfsorientiertes Konzept hinsichtlich des quantitativen und qualitativen Personaleinsatzes vorzulegen. Aus den Stellenplänen 2004 und 2005 sind beispielsweise die Auswirkungen der gestiegenen Wochenarbeitszeit der Beamten nicht unbedingt erkennbar. In größeren Organisationseinheiten sollte hier zumindest langfristig eine Personaleinsparung erkennbar sein. Die Kommission zur Stellenbewertung ist u.a. durch Mitarbeiter der kreisangehörigen Kommunen zu besetzen, um die Kritik einer „Selbstbedienungsmentalität durch den Kreis“ erst gar nicht aufkommen zu lassen. 5. Einrichtung eines Pensionsfonds Aus NKF-Sicht macht die Einrichtung des angestrebten Pensionsfonds nur dann Sinn, wenn die Rentabilität der Geldanlage höher ist, als die der Aktien. Sie dient lediglich der Verbesserung der Liquidität. Die Umwandlung des Aktienvermögens und Einrichtung eines Pensionsfonds ist bilanztechnisch ein Aktivtausch. Die Einrichtung eines Pensionsfonds auf der Aktivseite der Bilanz schließt die Verpflichtung zur Bildung der Pensionsrückstellungen als Passivposten nicht aus. 6. Ausfall der Kreisschlüsselzuweisungen und Senkung von Kostenblöcken Der Ausfall der Kreisschlüsselzuweisungen wird teilweise durch die aus den steigenden Umlagegrundlagen resultierenden Mehreinnahmen kompensiert. Der verbleibende Minusbetrag ist durch Einsparungen durch das unter Punkt 4. geforderte Personaleinsparkonzept sowie durch Einsparungen bei den Sachkosten (Gruppierung 5/6 – Anstieg um 21,30 %) aufzufangen. Nicht nachvollziehbar ist beispielsweise der ungewöhnliche Anstieg der Kosten der Rettungsleitstelle (+ 60%; 756.000 €). Ebenso ist beim Straßenverkehrsamt ein Personalkostenanstieg um rd. 7% ohne nähere Erläuterung ausgewiesen. Ebenso ist beim Budget 002 001 ein enormer Anstieg der Personalkosten (Beamte) zu verzeichnen. Die hieraus resultierende Kreisumlageerhöhung (2,44 Punkte) ist zurück zu nehmen. 7. Erhöhung der Dividenden durch die RWE Power RWE Power beabsichtigt, die Dividenden um 20% für den Abrechnungszeitraum 2004 zu erhöhen. Für die Abschreibungszeiträume 2005 und 2006 soll die Dividende um weitere jeweils 15% angehoben werden. Dies würde zu einer Einnahmeverbesserung im Kreishaushalt von mindestens 200.000 € jährlich führen. WP7-187/2005 Anlage zur Vorlage WP7-187/2005 Fazit: Der Sockelumlagesatz ist gegenüber der Festsetzung im Entwurf der Haushaltssatzung um 17,47 auf 26,25 Prozentpunkte zu senken. Für die kreisangehörigen Kommunen macht dies zunächst eine Netto-Entlastung von 68,8 Mio. € aus. Für Bedburg würde die Netto-Entlastung zunächst 3,3 Mio. € ausmachen. Diese Entlastung wird sich eventuell im Laufe des Haushaltsjahres durch die Belastungen aus den Aufwendungen des SGB II relativieren.