Daten
Kommune
Bedburg
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Erstellt
09.07.09, 02:28
Aktualisiert
09.07.09, 02:28
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WP7-187/2005
Anlage zur Vorlage WP7-187/2005
„Ergänzende Stellungnahme zum Kreishaushalt 2005“
Die enorme Belastung der kreisangehörigen Kommunen durch die Kreisumlage kann nicht
mehr hingenommen werden. Auch wenn es grundsätzlich zu begrüßen ist, dass
Entschuldungen vorgenommen werden, muss die Frage nach der Finanzierbarkeit erlaubt
sein.
Es besteht sicherlich Einigkeit darüber, dass die finanzielle Lage der deutschen
Gebietskörperschaften ohne eine umfassende Finanzreform innerhalb der mittelfristigen
Finanzplanung nicht mehr zu beherrschen ist.
Hierzu müssen alle Beteiligten – und insbesondere die Umlageverbände – ihren Beitrag
leisten. Es sind alle Möglichkeiten der Entlastung der Städte und Gemeinden
auszuschöpfen, um hier einen nicht mehr abzubauenden Bestand an Kassenkrediten zu
vermeiden.
Auch wenn eine Finanzreform die Finanzausstattung der Kommunen verbessern muss; so
müssen zum Abbau aufgelaufener Kassenkredite „Überschüsse“ erwirtschaftet werden. Dies
ist nach derzeitiger Einschätzung nur schwer vorstellbar.
Nachstehend sind meine Forderungen hinsichtlich der Senkung der Kreisumlage aufgeführt.
1.
Vermögenshaushalt
Im Haushaltsplan sind Investitionen in Höhe von insgesamt 18,5 Mio. € veranschlagt.
Hinzu kommt noch ein abzudeckender Soll-Fehlbetrag in Höhe von 4,6 Mio. €.
Diese sollten lt. Planung wie folgt finanziert werden:
•
•
•
•
•
Rückflüsse aus Darlehen
Veräußerung von Anlagevermögen
Zuweisungen (ohne Schulp./Wohngeld Hartz IV)
Verkauf von RWE-Aktien
Innere Darlehen
121 T€
1.569 T€
4.562 T€
7.204 T€
8.330 T€.
Zunächst sind alle geplanten Investitionen nochmals auf ihre unbedingte Notwendigkeit
hin zu überprüfen. Die Investitionen sind entsprechend der voraussichtlichen
Nutzungsdauer über Kommunalkredite zu finanzieren.
Die Erträge aus dem Verkauf der RWE-Aktien sind dem Verwaltungshaushalt zuzuführen
und direkt zur Entlastung der kreisangehörigen Städte und der Gemeinde Elsdorf
einzusetzen.
Die vorgesehene Aufnahme eines inneren Darlehens (aus einer Sonderrücklage) ist
zunächst zu unterlassen und statt dessen als innerer Kassenkredit
zur
Zwischenfinanzierung der Auswirkungen der Hartz-Gesetzgebung zu verwenden.
Abzüglich der voraussichtlich anfallenden Kapitalkosten für die Kreditfinanzierung ergäbe
diese Vorgehensweise eine Entlastung der kreisangehörigen Kommunen in Höhe von rd.
6,8 Mio. €. Dies wiederum hätte eine Reduzierung des Sockelumlagesatzes um 1,73
Prozentpunkten zur Folge.
2.
Entlastung durch Reduzierung der Sozialhilfe
Die Sozialhilfe wurde bis zum 31.12.2004 zu 50% direkt durch die Kommunen an den
Rhein-Erft-Kreis erstattet. Diese Erstattung machte einen Betrag von rd. 22 Mio. € aus.
WP7-187/2005
Anlage zur Vorlage WP7-187/2005
Alleine bei der Hilfe zum Lebensunterhalt reduziert sich der Nettoaufwand des Kreises
um rd. 38,9 Mio. € (ohne 50%ige Beteiligung der Kommunen).
Die übrigen Sozialhilfeleistungen (UA 411 – 414) sinken geringfügig (- 1,6 Mio. €).
Dem gegenüber steigen die Aufwendungen für die Grundsicherung (UA 485) um 3,2 Mio.
€.
Statt des noch in 2004 über die allgemeine Kreisumlage zu finanzierenden Betrages von
42,2 Mio. € sind aufgrund der Hartz IV-Gesetze „nur“ rd. 27,1 Mio. € durch die
kreisangehörigen Kommunen aufzubringen.
Der eingesparte Betrag in Höhe von 15,1 Mio. € muss eine Reduzierung des
Sockelumlagesatzes von 3,84 Prozentpunkte nach sich ziehen.
3. „Belastung“ durch Hartz IV
Durch die Hartz IV-Gesetzgebung sollen die deutschen Städte und Gemeinden in Höhe
von insgesamt 2,5 Mrd. € entlastet werden.
Der entsprechende Unterabschnitt (482) im Haushaltsplan weist folgende Beträge aus:
Einnahmen:
Ausgaben:
Saldo:
37.365.950 €
79.838.300 €
42.472.350 €
Entlastung des Landes beim Wohngeld (s. Zuf. v. Verm-HH.) 5.223.850 €
verbleibender Saldo:
37.248.500 €
Bezieht man die unter Punkt 2. genannten Entlastungen mit ein ergibt sich immer noch
eine deutliche Belastung der kreisangehörigen Kommunen.
Sollten sich die Kostenschätzungen des Rhein-Erft-Kreises bewahrheiten bestünde hier
noch enormer Nachbesserungsbedarf hinsichtlich der Finanzierung durch den
Gesetzgeber.
Im Januar wurden rd. 140 T€ seitens der Stadt Bedburg an durch den Kreis zu
finanzierende Leistungen nach dem SGB II rd. 140 T€ ausgezahlt.
Vereinfacht hochgerechnet auf 12 Monate und auf die Einwohnerzahl des Rhein-ErftKreises summieren sich die Leistungen nach dem SGB II auf rd. 31,2 Mio. € (durch den
Kreis wurden rd. 50 Mio. € eingestellt).
Da noch erhebliche Unwägbarkeiten hinsichtlich der Gesamthöhe der Leistungen sowie
deren Finanzierung bestehen, ist die Abwicklung des SGB II analog des „Herforder
Modells“ vorzunehmen.
Die Zwischenfinanzierung hat – wie unter Punkt 1 beschrieben – u.a. durch einen
inneren Kassenkredit zu erfolgen. Erst nach dem 2. Revisionsstichtag (01.10.2005) sind
die Zahlungen durch die kreisangehörigen Kommunen festzusetzen.
Die Senkung des Sockelumlagesatzes beträgt hierdurch 9,46 Prozentpunkte.
WP7-187/2005
Anlage zur Vorlage WP7-187/2005
4. Personalkosten
Der Rhein-Erft-Kreis hat ein umfassendes und bedarfsorientiertes Konzept hinsichtlich
des quantitativen und qualitativen Personaleinsatzes vorzulegen.
Aus den Stellenplänen 2004 und 2005 sind beispielsweise die Auswirkungen der
gestiegenen Wochenarbeitszeit der Beamten nicht unbedingt erkennbar. In größeren
Organisationseinheiten sollte hier zumindest langfristig eine Personaleinsparung
erkennbar sein.
Die Kommission zur Stellenbewertung ist u.a. durch Mitarbeiter der kreisangehörigen
Kommunen zu besetzen, um die Kritik einer „Selbstbedienungsmentalität durch den
Kreis“ erst gar nicht aufkommen zu lassen.
5. Einrichtung eines Pensionsfonds
Aus NKF-Sicht macht die Einrichtung des angestrebten Pensionsfonds nur dann Sinn,
wenn die Rentabilität der Geldanlage höher ist, als die der Aktien. Sie dient lediglich der
Verbesserung der Liquidität.
Die Umwandlung des Aktienvermögens und Einrichtung eines Pensionsfonds ist
bilanztechnisch ein Aktivtausch. Die Einrichtung eines Pensionsfonds auf der Aktivseite
der Bilanz schließt die Verpflichtung zur Bildung der Pensionsrückstellungen als
Passivposten nicht aus.
6. Ausfall der Kreisschlüsselzuweisungen und Senkung von Kostenblöcken
Der Ausfall der Kreisschlüsselzuweisungen wird teilweise durch die aus den steigenden
Umlagegrundlagen resultierenden Mehreinnahmen kompensiert.
Der verbleibende Minusbetrag ist durch Einsparungen durch das unter Punkt 4.
geforderte Personaleinsparkonzept sowie durch Einsparungen bei den Sachkosten
(Gruppierung 5/6 – Anstieg um 21,30 %) aufzufangen.
Nicht nachvollziehbar ist beispielsweise der ungewöhnliche Anstieg der Kosten der
Rettungsleitstelle (+ 60%; 756.000 €). Ebenso ist beim Straßenverkehrsamt ein
Personalkostenanstieg um rd. 7% ohne nähere Erläuterung ausgewiesen.
Ebenso ist beim Budget 002 001 ein enormer Anstieg der Personalkosten (Beamte) zu
verzeichnen.
Die hieraus resultierende Kreisumlageerhöhung (2,44 Punkte) ist zurück zu nehmen.
7. Erhöhung der Dividenden durch die RWE Power
RWE Power beabsichtigt, die Dividenden um 20% für den Abrechnungszeitraum 2004 zu
erhöhen. Für die Abschreibungszeiträume 2005 und 2006 soll die Dividende um weitere
jeweils 15% angehoben werden.
Dies würde zu einer Einnahmeverbesserung im Kreishaushalt von mindestens 200.000 €
jährlich führen.
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Anlage zur Vorlage WP7-187/2005
Fazit:
Der Sockelumlagesatz ist gegenüber der Festsetzung im Entwurf der Haushaltssatzung um
17,47 auf 26,25 Prozentpunkte zu senken. Für die kreisangehörigen Kommunen macht dies
zunächst eine Netto-Entlastung von 68,8 Mio. € aus.
Für Bedburg würde die Netto-Entlastung zunächst 3,3 Mio. € ausmachen.
Diese Entlastung wird sich eventuell im Laufe des Haushaltsjahres durch die Belastungen
aus den Aufwendungen des SGB II relativieren.