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Mitteilungsvorlage (Anlage zur Vorlage WP7-187/2005)

Daten

Kommune
Bedburg
Größe
25 kB
Erstellt
09.07.09, 02:28
Aktualisiert
09.07.09, 02:28
Mitteilungsvorlage (Anlage zur Vorlage WP7-187/2005) Mitteilungsvorlage (Anlage zur Vorlage WP7-187/2005)

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Inhalt der Datei

WP7-187/2005 Anlage zur Vorlage WP7-187/2005 Der Hauptgeschäftsführer Städte- und Gemeindebund NRW•Postfach 10 39 52•40030 Düsseldorf Schnellbrief An die Mitgliedsstädte und -gemeinden Postfach 10 39 52•40030 Düsseldorf Kaiserswerther Straße 199-201 40474 Düsseldorf Telefon 0211•4587-1 Telefax 0211•4587-211 e-mail: info@nwstgb.de pers. e-mail: Claus.Hamacher@nwstgb.de Internet: www.nwstgb.de Aktenzeichen: IV/1 942-05 wo/do Ansprechpartner: Beigeordneter Hamacher, Referent Wohland Durchwahl 0211•4587-220/255 14. Januar 2005 _ Kreisumlageerhöhungen im Zusammenhang mit Hartz IV Sehr geehrte Damen und Herren Bürgermeisterinnen und Bürgermeister, Bezug nehmend auf den Schnellbrief Nr. 182 v. 06.12.2004, mit dem wir bereits über die Hintergründe der Diskussionen über Kreisumlageerhöhungen im Zusammenhang mit Hartz IV informiert hatten, möchten wir im Folgenden nochmals einige Hinweise für die Verhandlungen mit den Kreisen geben. In der jetzigen Situation, in der noch keine belastbaren Daten über die Be- und Entlastungssituation aus der Hartz IV-Gesetzgebung in den einzelnen Kreisen vorliegen können, bietet sich eine Vereinbarung der Kreise mit den kreisangehörigen Gemeinden an, wonach erst nach Berücksichtigung sämtlicher Be- und Entlastungswirkungen und nach dem Abschluss der Revisionstermine am 01.03. und 01.10.2005 das weitere Vorgehen gemeinsam diskutiert und entschieden wird. Etwaige temporäre Belastungen müssen dann von den Kreisen zwischenfinanziert werden. Einzelne Kreise haben eine solche Vereinbarung mit ihren kreisangehörigen Städten und Gemeinden bereits getroffen. Zwischenzeitlich ist aus der Presse zu entnehmen, dass es bundesweit etwa 200.000 ALG II-Empfänger mehr geben wird als ursprünglich vom Bund kalkuliert. Dies muss vor allem dazu führen, dass die Wohngeldentlastung des Landes aufgestockt wird, wenn sich die Zahl im Revisionsverfahren bestätigt. Seitens etlicher Mitgliedskommunen ist die Geschäftsstelle darauf hingewiesen worden, dass in den Haushaltsberatungen vieler Kreise zum Teil drastische Erhöhungen der Kreisumlage mit den Auswirkungen der Hartz IV-Gesetzgebung begründet werden. Durch die Hartz IV-Gesetze sollen die Kommunen bundesweit um 2,5 Mrd. Euro entlastet werden. Diese Entlastung ist für Nordrhein-Westfalen aufgrund der Haushaltsberatungen der Kreise jedoch nicht erkennbar. Die angekündigten drastischen Erhöhungen der Kreisumlage würden eher das Gegenteil bewirken, wenn sie denn tatsächlich so umgesetzt werden. Für diese Diskrepanz zwischen dem gesetzgeberischen Ziel der Entlastung und der tatsächlich zu befürchtenden Belastung gibt es verschiedene mögliche Begründungen. Entweder haben die Kreise die möglichen Belastungen durch die Kosten der Unterkunft viel zu hoch angesetzt. Eine ähnliche Tendenz war bereits bei den Kalkulationen zu dem WP7-187/2005 Anlage zur Vorlage WP7-187/2005 Grundsicherungsgesetz zu beobachten. Eine zweite Möglichkeit ist, dass der Bundesanteil von 29,1 % an den Unterkunftskosten, den die kommunalen Spitzenverbände im Vermittlungsverfahren über die Bundesländer erreicht hatten, zu niedrig kalkuliert ist. Schließlich gibt es die Möglichkeit, dass das Land seine Entlastungen beim Wohngeld falsch berechnet hat. Zum jetzigen Zeitpunkt ist nicht feststellbar, wie sich die tatsächliche Be- und Entlastungssituation auf den unterschiedlichen Ebenen darstellen wird. Es liegen nämlich weder belastbare Datengrundlagen für die Zahl der Hilfeempfänger vor noch für die an die einzelnen Hilfeempfänger zu zahlende Höhe der Leistung, weil etwa die Wohnverhältnisse und die Vermögensverhältnisse der Hilfeempfänger noch nicht feststehen. Außerdem benötigt das Gesetz zur Entfaltung seiner Wirkungen einen gewissen zeitlichen Nachlauf nach der Umsetzung in der Praxis. Weil dies so ist, ist im Vermittlungsverfahren festgelegt worden, dass es Revisionstermine zum 01.03. und 01.10.2005 und in den Folgejahren geben wird, um die tatsächliche Be- und Entlastungssituation feststellen zu können. Der Bund muss sodann entsprechend nachsteuern und seinen Beitrag zu den Unterkunftskosten erhöhen. Endgültige Klarheit über die Auswirkungen der Hartz IV-Gesetze auf die Höhe der Kreisumlage kann daher auch nicht vor Vorliegen der Revisionsergebnisse erzielt werden. Die Ankündigung einiger Kreise, die Kreisumlage massiv anzuheben, ist vor diesem Hintergrund aus unserer Sicht nicht mit den Auswirkungen von Hartz IV sachlich zu begründen, weil schlicht jegliche Datengrundlagen fehlen. Außerdem kommen die Kreise in vollem Umfang in den Genuss der Entlastungen des Landes beim Wohngeld. Dies sind mindestens 230 Mio. Euro. Daher raten wir, in den Haushaltsberatungen der Kreise eine Vereinbarung des Inhalts anzustreben, dass die Kreise erst nach Berücksichtigung sämtlicher Entlastungs- und Belastungswirkungen und nach dem Abschluss der Revisionsverfahren die Kreisumlage aufgrund von Hartz IV neu kalkulieren. Die Kreise sind aufzufordern, für etwaige Mehrbelastungen bei den Unterkunftskosten und Heizkosten bis zur Vorlage der Revisionsergebnisse Zwischenfinanzierungen vorzusehen und tatsächliche Entlastungen transparent zu verbuchen, um Erhöhungen der Kreisumlage zu vermeiden. Der Geschäftsstelle ist bekannt, dass etwa im Kreis Herford derzeit an einer solchen Vereinbarung gearbeitet wird. Mittlerweile ist aus der Presse zu entnehmen, dass es etwa 200.000 ALG II-Empfänger mehr gibt, als im Gesetzgebungsverfahren kalkuliert worden ist. Diese drastische Erhöhung der Hilfeempfängerzahl hat zur Folge, dass der Bund höhere Zahlungen beim Arbeitslosengeld II leisten muss. Für die Kommunen bedeutet dies, dass die Kosten für die Unterkunft und Heizung sowie die Kosten für die Integration höher ausfallen werden. Außerdem muss sich die Erhöhung der Hilfeempfängerzahl auswirken auf die Entlastung des Landes beim Wohngeld. Die 450 Mio. Euro sind dann entsprechend aufzustocken, wenn sich diese Steigerung nach den Revisionsterminen als richtig herausstellt. Auch die Berichterstattung über die Steigerung der Zahl der Hilfeempfänger ist ein Beleg dafür, wie schwierig Kalkulationen zu den Auswirkungen einer Gesetzesänderung sind, solange nicht belastbare Zahlengrundlagen existieren. Mit freundlichen Grüßen (Dr. Bernd Jürgen Schneider)