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Mitteilungsvorlage (Anlage zur Vorlage WP7-187/2005)

Daten

Kommune
Bedburg
Größe
26 kB
Erstellt
09.07.09, 02:28
Aktualisiert
09.07.09, 02:28

Inhalt der Datei

WP7-187/2005 Konferenz der Bürgermeister der Kommunen des Rhein-Erft-Kreises Sprecher: Dr. Karl August Morisse Anlage zur Vorlage WP7-187/2005 Alte Kölner Str. 26 50259 Pulheim Tel.: 02238 / 808-101 (-102) Kämmerei der Stadt Pulheim An den Landrat des Rhein-Erft-Kreises Herrn Werner Stump Willy-Brandt-Platz 1 50126 Bergheim 24.02.2005 Kreishaushalt 2005 Stellungnahme zum Eckdatenpapier und zu Entwurf des Kreishaushaltes 2005 Sehr geehrter Herr Landrat, in Abstimmung mit den Bürgermeisterinnen und Bürgermeistern aller kreisangehörigen Kommunen erhalten Sie nachfolgend die Stellungnahme zum Eckdatenpapier vom 19.01.2005, hier eingegangen am 20.01.2005 und zum Entwurf des Kreishaushaltes 2005, hier eingegangen am 16.02.2005. In der gemeinsamen Stellungnahme zum Eckdatenpapier des Vorjahres wurde bereits gebeten, das Eckdatenpapier zu einem früheren Zeitpunkt den Stadtverwaltungen zuzuleiten. Somit könnte eine intensivere Vorbereitung auf das Gespräch erfolgen. Leider sind Sie diesem Vorschlag auch in diesem Jahr nicht nachgekommen. Der von Ihnen darüber hinaus sehr früh terminierte Kreisausschuss am 03.03.2005 beeinträchtigt zusätzlich einen qualifizierten Dialog. Für die Kommunen im Rhein-Erft-Kreis bleibt es infolge weiterhin wegbrechender Einnahmen und zusätzlicher Lasten unverändert dramatisch schwer, die strukturellen Defizite in den Haushalten ausgleichen zu können. Bis zum Jahre 2004 mussten bereits drei Kommunen (Bergheim, Elsdorf und Erftstadt) ein Haushaltssicherungskonzept (HSK) aufstellen. Dabei handelt die Gemeinde Elsdorf schon seit 2002 nur auf der Grundlage eines sogenannten Nothaushaltsrechtes. Viele der übrigen Städte konnten ein HSK bisher nur verhindern, weil sie den Ausgabesektor zum Teil seit Jahren restriktiv behandeln und noch Rücklagemittel zur Verfügung standen. Im Haushaltsjahr 2005 wird mit der Stadt Kerpen eine weitere kreisangehörige Stadt den Restriktionen eines Haushaltssicherungskonzeptes unterliegen. Die Bürgermeisterinnen und Bürgermeister fordern den Rhein-Erft-Kreis deshalb auf, auf die beabsichtigte zusätzliche Erhöhung des Umlagesatzes um 2,44 %-Punkte zu verzichten. Der Rhein-Erft-Kreis hat ein strukturelles Haushaltsdefizit, das die Verantwortlichen zum Handeln veranlassen muss. Wird jetzt nicht gegengesteuert, ist eine abermalige Anhebung der Kreisumlage im nächsten Jahr angesichts der im Finanzplan aufgezeigten Deckungslücke im Verwaltungshaushalt von mehr als 12 Mio. € zwangsläufig. Deshalb gebietet die in der Kreisordnung vorgegebene Rücksichtnahme auf die Leistungsfähigkeit der kreisangehörigen Kommunen, dass auch der Rhein-Erft-Kreis konsequent das Ziel WP7-187/2005 Anlage zur Vorlage WP7-187/2005 verfolgt, über ein Konsolidierungsprogramm mit der Qualität eines Haushaltssicherungskonzeptes die Kernaufgaben des Kreises zu definieren, die sich am gesetzlich zugewiesenen Aufgabenbestand ausrichten müssen. Nur rein vorsorglich wird auf das Urteil des Oberverwaltungsgerichtes Saarland vom 19.12.2001, AZ 9 R5/00 hingewiesen, welches sich eingehend mit dem Verhältnis von Kreisumlagesatz und Selbstverwaltungsgarantie für die Städte befasst. Wenn der Kreis weder eigene weitere Möglichkeiten zur Haushaltskonsolidierung sieht oder auch die nachfolgenden Hinweise zu Einzelpositionen nicht oder nur eingeschränkt aufgreifen will, bleibt die Forderung der Bürgermeisterinnen und Bürgermeister, einen Fehlbedarf offen auszuweisen, auch wenn daraus ein Haushaltssicherungskonzept resultiert. Im übrigen ist die Begründung für die beabsichtigte Anhebung des Umlagesatzes, nämlich die Verringerung der Schlüsselzuweisungen um 10 Mio. EURO, nicht überzeugend. Denn ein Teil dieser Wenigereinnahmen gegenüber dem Haushaltsjahr 2004 wird bereits durch den Anstieg der Umlagegrundlagen gegenfinanziert. Bereits bei unverändertem Umlagesatz erhält der Kreis nur aufgrund des Anstiegs der Umlagegrundlagen zusätzliche Kreisumlagezahlungen von den kreisangehörigen Kommunen im Umfang von rund 3,7 Mio. € Im übrigen müssen auch die meisten kreisangehörigen Kommunen Reduzierungen bei den Schlüsselzuweisungen hinnehmen. Sie müssen die Wenigereinnahmen durch Einsparungen innerhalb ihrer Haushalte gegen finanzieren und können sie nicht an eine „nachgeordnete Ebene“ weiterreichen. Entsprechende Maßnahmen zur Gegenfinanzierung der Haushaltsverschlechterungen können auch vom Rhein-Erft-Kreis erwartet werden. Die Bürgermeisterinnen und Bürgermeister wiederholen ihren Vorschlag, unter Einbeziehung der politischen wie der Verwaltungsebene eine Arbeitsgruppe zu bilden, die unverzüglich unter Wahrung der gegenseitigen Interessen ernsthaft eine Aufgabenüberprüfung einleitet mit dem Ziel, den Kreishaushalt auf Kürzungsmöglichkeiten zu durchforsten. Wie bereits oben erwähnt, hat dabei eine Fokussierung auf die gesetzlich zugewiesenen Aufgaben zu erfolgen. Hartz IV Im Eckdatengespräch am 25.01.2005 hatte die Kreisverwaltung auf das noch völlig unzulängliche Zahlenmaterial für die Belastungen aus Hartz IV hingewiesen. Es bietet sich deshalb an, dem Beispiel des Kreises Herford zu folgen und die Gesamtthematik zumindest in 2005 außerhalb des Kreishaushaltes darzustellen und abzuwickeln. Die Bürgermeisterinnen und Bürgermeister beantragen dies ausdrücklich. Wir bitten, hierzu kurzfristig einen Vereinbarungsentwurf zu erstellen und zu einem weiteren Gespräch einzuladen. Dabei sollte dann auch der Vorschlag des Städte- und Gemeindebundes im Schnellbrief vom 14.01.2005 aufgegriffen werden (Anlage 1), zur temporären Entlastung der Städte in 2005 verbleibende Hartz-IV-Belastungen durch den Kreis zwischen zu finanzieren. Die Bürgermeisterinnen und Bürgermeister nehmen aus dem Schreiben des Kreises vom 23.02.2005 zur Kenntnis, dass nunmehr auch dort der vorgenannten Zielrichtung entsprochen werden soll. Sollte sich dies in den Haushaltsberatungen des Kreises wieder ändern, aber auch zur Vorbereitung einer jetzt notwendigen Vereinbarung zwischen allen Kommunen und dem WP7-187/2005 Anlage zur Vorlage WP7-187/2005 Kreis, ist es erforderlich, dass sich die Kreisverwaltung mit den von der Stadt Bedburg zahlreich aufgeworfenen Fragen (Anlage 2) auseinandersetzt. Im ARGE-Vertrag hat sich der Rhein-Erft-Kreis verpflichtet, den kommunalen Anteil (im Wesentlichen Zahlbarmachung von KdU) mit einem Stellenschlüssel von 1:300 zu berechnen, woraus eine Zahlung an die ARGE von rd. 2,1 Mio. € resultiert. Festlegungen in anderen Kommunen gehen von einem weitaus höheren Schlüssel (1: 600 bis 750) aus. Der Landrat wird aufgefordert, mit der ARGE im Laufe des Jahres eine Überprüfung dieses Schlüssels anhand tatsächlicher Gegebenheiten vorzunehmen. In der Folge wird sich die Erstattung des Rhein-Erft-Kreises auf einen Betrag von ca. 1 Mio. € reduzieren. Haushalt 2005 Für die Beratungen zum Haushalt 2005 geben die Bürgermeisterinnen und Bürgermeister folgende Hinweise mit dem Ziel, nicht nur die geplante Erhöhung um 2,44 Prozentpunkte zu vermeiden sondern möglichst die Umlage abzusenken. Verwaltungshaushalt 1. Mehrbelastung aus der Grundsicherung Der Entwurf des Kreishaushaltes weist einen Zuschussbedarf im Bereich der Grundsicherung von 7,6 Mio. € aus. Die Steigerungen von 3,2 Mio. € gegenüber der Vorjahresveranschlagung und 1,7 Mio. € gegenüber dem voraussichtlichen Rechnungsergebnis 2004 von rd. 5,9 Mio. € ist nicht nachvollziehbar. Der Rhein-Erft-Kreis wird daher aufgefordert, die Haushaltsansätze in diesem Bereich kritisch zu überprüfen und insbesondere die Ausgabeansätze auf den nachweislich unabweisbaren Bedarf zu beschränken und diese Unabweisbarkeit für Kreistagsabgeordneten und für die kreisangehörigen Kommunen zu begründen. 2. Personalkosten Nach Anlage 4 zum Eckdatenpapier reduzieren sich die Personalkosten gegenüber der Vorjahresveranschlagung um rd. 395.000 €. Die Einsparung resultiert vor allem aus der Verlagerung der Kreisleitstelle zur Feuer- und Rettungswache der Stadt Kerpen. Nach Anlage 10 ergeben sich hier Einsparungen von 221.150 €. Dem stehen, ebenfalls aus der Anlage 10 ersichtlich, Mehrausgaben für eine Personalkostenerstattung an die Stadt Kerpen in Höhe von 940.300 € gegenüber, so dass sich insgesamt ein Mehrbedarf von 719.150 € ergibt. Bei wirtschaftlicher Betrachtung liegt demnach keine Einsparung, sondern eine Erhöhung der (Personal)kosten um rd. 324.000 € vor. WP7-187/2005 Anlage zur Vorlage WP7-187/2005 Der Abbau von Planstellen bleibt hinter den berechtigten Erwartungen der kreisangehörigen Kommunen zurück. Geradezu bezeichnend ist die Darstellung auf Seite 49 des Haushaltsbuches, nach der für die 10 „Außendienst-Mitarbeiter“ für die beim Kreis entfallende Aufgabe der Hilfe zur Arbeit nach dem BSHG „die Möglichkeit“ bestehe, „dass der überwiegende Teil......voraussichtlich ab 01.07.2005 in der Geschäftsstelle der ARGE eingesetzt" würde. Für keine dieser Stellen und zusätzlich für alle anderen Stellen, die in der Kreisverwaltung für die Aufgabe „Hilfe zur Arbeit“ gebildet wurden, gibt es mit der Realisierung der ARGE noch eine Rechtfertigung. Soweit eine Abordnung an die ARGE erfolgt und diese Mitarbeiter deshalb im Stellenplan des Kreises weiter geführt werden, ist jedoch die Erstattung der ARGE als Einnahme zu veranschlagen Der Stellenabbau müsste im Unterabschnitt 400 – Allgemeine Sozialverwaltung- im Hinblick auf den mit „Hartz IV“ verbundenen großen Wegfall von Sozialhilfefällen stärker ausfallen als an der nur geringfügigen Absenkung der Personalausgaben ablesbar. Nach der vergleichenden Betrachtung der Ansätze für die Dienstbezüge finden sich Steigerungen, die auf die Ausweitung von Stellenanteilen oder gar zusätzliche Stellen schließen lassen, also Ansätze zur Ausweitung der Personalausgaben, für die bei dem Gebot zum Sparen kein Platz sein dürfte. Das gilt gleichermaßen für - das Amt für Informationstechnologie (UA 060) das Amt für Finanzwirtschaft (Kämmerei - UA 030) das Straßenverkehrsamt (UA 114) das Amt für Schule und Weiterbildung (UA 200) den Schulpsychologischen Dienst (UA 206) das Berufskolleg Horrem (UA 241) das Amt für Wohnungswesen (Wohnungsbauförderung – UA 620) das Amt für Wasser-/Abfallwirtschaft (UA 620) wie das Dezernat I (UA 002) und das Dezernat II (UA 003) In keinem Fall findet sich übrigens eine Begründung. Es wird festgestellt, dass sich der Rhein-Erft-Kreis weiterhin nicht ernsthaft und kritisch mit dem aus Sicht der Kommunen festzustellenden teilweise überdurchschnittlich hohen Besoldungsniveau auseinandergesetzt hat. Der Ansatz für Beihilfen, Unterstützungen und dergleichen wird von 1.900.000 € (Haushaltsansatz 2004) auf 1.700.000 € (Haushaltsansatz 2005) reduziert. Damit ist der Haushaltsansatz immer noch um 97.000 € höher als in Rechnungsergebnis 2003, und dies obwohl zusätzlich noch 8 Stellen der Besoldungsgruppen A8/A9 wegfallen werden. 3. Freiwillige Leistungen WP7-187/2005 Anlage zur Vorlage WP7-187/2005 Wir wiederholen den Appell der Vorjahre, dass bei der notwendigen Aufgabenkritik auch alle freiwilligen Leistungen auf den Prüfstand gehören. Deshalb muss bei aktuellen Zusagen oder vertraglichen Regelungen stets ein Finanzierungsvorbehalt erfolgen. Vor dem Hintergrund, dass eine Kommune im Kreis dem Nothaushaltsrecht unterliegt und deshalb überhaupt keine neuen freiwilligen Leistungen mehr tätigen darf, sich andererseits über die Kreisumlage an freiwilligen Leistungen des Kreises beteilen muss, ist die unveränderte Praxis des Rhein-Erft-Kreises sehr bedenklich. Deshalb dürfen in 2005 bei den freiwilligen Leistungen keine neuen vertraglichen Regelungen mehr getroffen bzw. bestehende nicht mehr verlängert werden. 4. Deckungsreserve (Weltjugendtag) In der Anlage 10 zum Eckdatenpapier wird u.a. eine Deckungsreserve von 300.000 € ausgewiesen, die mit der Finanzierung von Ausgaben anlässlich des Weltjugendtages begründet wird. Der Rhein-Erft-Kreis sollte eine etwaige Mehrbelastung unterjährig durch Einsparungen bzw. Mehreinnahmen aus dem laufenden Verwaltungsbetrieb erwirtschaften und von einer Deckungsreserve, die zu weiterer Belastung des Verwaltungshaushaltes und somit der Kreisumlage führt, absehen. 5. Sachausgaben a) baul. Unterhaltung Nach dem Entwurf des Kreishaushaltes (Gruppierungsübersicht) steigen die Ausgaben für die bauliche Unterhaltung gegenüber dem Vorjahr um rd. 23,6 % und liegen somit weit über den Orientierungsdaten von 1,5 %. Begründet wird dies vor allem mit dem Abbau des Unterhaltungsstaus. Die Kommunen können wegen ihrer desolaten Finanzsituation seit Jahren nur unzureichend Mittel für die bauliche Unterhaltung bereitstellen. Der Rhein-ErftKreis wird aufgefordert, hier gleichermaßen zu verfahren und die Unterhaltungsmittel auf unabdingbare Maßnahmen zu beschränken. Auch der Hinweis auf die zum 01.01.2009 anstehende Umstellung auf NKF rechtfertigt kein anderes Verhalten. b) Informationstechnologie Nach dem Entwurf des Kreishaushaltes soll der Ansatz für „Lizenzgebühren für Software“ von 180.000 € im Vorjahr auf 729.700 € im Haushaltsjahr 2005 steigen. Die Begründung gibt einen derart hohen Anstieg nicht her. Nicht nachvollziehbar ist auch die Erhöhung des Ansatzes „Kosten der Internetpräsenz“ von 4.600 € auf 40.000 €. Ein Teil der Begründung, nach der die Leistungsgebühr für Internetnutzung von der KDVZ nicht mehr über die Umlage abgerechnet werde, sondern den Verbandsmitgliedern unmittelbar in Rechnung gestellt würde, so dass sich ein größerer Mehrbedarf ergebe, ist falsch. Weiterhin stellt die KDVZ ihre Entgelte für die Internetnutzung mit der Umlage dar. Nach den Ergebnissen zur Bearbeitung des Haushaltentwurfes der KDVZ im Strategie-Beirat soll die Umlage für den Kreis in diesem Jahr nur noch 1.433.000 EURO und nicht 1.600.000 EURO ausmachen und damit sogar, gemessen an den Vorjahren, für den Kreis gesenkt werden. 6. Kostensteigerung REVG WP7-187/2005 Anlage zur Vorlage WP7-187/2005 Bereits in den Vorjahren wurde eine transparentere Gestaltung des Zahlenwerkes im Zusammenhang mit der REVG angeregt. Dabei muss insbesondere anders als im Eckdatenpapier einerseits deutlich werden, was aktueller operativer Verlust der Gesellschaft ist und anderseits, was vom Kreis jetzt finanziert werden muss, weil der Kreis in den Vorjahren seine Zahlungsverpflichtungen gegenüber der Gesellschaft nicht oder nur teilweise erfüllt hat. Auch muss besser herausgearbeitet werden, wie sich die geringer werdenden Verluste der operativen Tätigkeit im Jahre 2005 vor dem Hintergrund mangelnder Erlössteigerungen aus der Tarifstrukturreform und schon beschlossener Eingriffe des Landes in die ÖPNVFörderung in den Jahren des Finanzplanungszeitraumes jeweils auswirken. Die bisher entwickelten Leistungsreduzierungskonzepte reichen offensichtlich nicht aus, die Belastungen der öffentlichen Haushalte durch den ÖPNV entscheidend zu reduzieren. Die Fachverwaltung beim Kreis sollte in Zusammenarbeit mit der REVG aufgefordert werden, weitere Konsolidierungsschritte zu erarbeiten, um das Anwachsen der Verluste zukünftig zu verhindern. 7. Budget Kulturbüro Die 8 %ige Erhöhung des dort ausgewiesenen Zuschussbedarfes ist bei der katastrophalen Finanzsituation nicht zu rechtfertigen. Vermögenshaushalt 8. Kreditaufnahmen/Aktien Die Entschuldung des Rhein-Erft-Kreises ist sicherlich löblich, erfolgte und erfolgt aber nicht zuletzt auf Kosten der Kommunen. Der eingesparte Schuldendienst reduzierte sicherlich die Kreisumlage; ein Einsatz der zur Schuldentilgung verwendeten Mittel im Verwaltungshaushalt des Kreises hätte die kreisangehörigen Kommunen aber weitaus mehr entlastet. Die so mehr zu zahlende Kreisumlage musste bzw. muss bei vielen Kommunen über Kassenkredite finanziert werden. Die als positiv dargestellte Entschuldung des Kreises ist bestenfalls eine Umschuldung zu Lasten der Kommunen und daher eine versteckte Kreisumlage. Das Einsetzen der Verkaufserlöse aus der Veräußerung von Vermögenswerten des Kreises (RWE-Aktien und Immobilien) zur Senkung der Kreisumlage würde die kreisangehörigen Kommunen – wenn auch nur kurzfristig – deutlich mehr entlasten, als die Verhinderung einer Kreditaufnahme durch den Kreis. Wenn der Rhein-Erft-Kreis nicht bereit ist, soweit zu gehen, sollte er zumindest endlich die langjährige Forderung umsetzen, die RWE-Aktien umfassend zur Schuldentilgung einzusetzen. Es gibt landesweit kaum noch Kommunen, die keine Vermögenswerte zum Ausgleich des Verwaltungshaushaltes bzw. der Ergebnisplanungen einsetzen. Warum soll dies bei Kreishaushalten anders sein ? Im übrigen ist die Dividendeneinnahme aufgrund der Ankündigung der RWE Power, diese zu erhöhen, zu gering veranschlagt worden. Hieraus ergäbe sich eine Einnahmeverbesserung von mindestens 200.000 € jährlich. WP7-187/2005 Anlage zur Vorlage WP7-187/2005 9. Landschaftsumlage Trotz der nach dem 2. Modernisierungsgesetzes verlagerten Ausgaben (Hilfe zur Pflege) auf den Rhein-Erft-Kreis sieht der Landschaftsverband keine Reduzierung der Landschaftsumlage vor. An den Rhein-Erft-Kreis wird daher erneut die Forderung gestellt, das Beteiligungsverfahren zur Aufstellung des Haushaltsentwurfs des Landschaftsverbandes Rheinland nachdrücklich zu nutzen, um dort eine strikte Haushaltsdisziplin einzufordern, mit dem Ziel, eine Senkung des Umlagesatzes zu erreichen. 10. Pensionsfonds Unabhängig davon, dass weder im Eckdatenpapier noch im Entwurf des Kreishaushaltes 2005 die Bildung eines Pensionsfonds vorgesehen wird, erfolgt dennoch der Appell, die Veräußerung von RWE-Aktien zu diesem Zweck nicht zu verwenden. Die hieraus resultierende Reduzierung der Dividende, die eine Einnahme des Verwaltungshaushaltes darstellt, würde zur weiteren Belastung des Kreishaushaltes und somit auch zur Belastung der Kommunen führen. Im übrigen wäre nachvollziehbar darzustellen, ob der RWE-AktienBestand des Kreises überhaupt ausreichend ist, sowohl das vorgelegte Investitionsprogramm als auch ein Pensionsfonds zu finanzieren; nach diesseitiger Einschätzung ist die angedachte Höhe des Fonds von 15 Mio. € unter Berücksichtigung des Investitionsprogramms nicht mehr in Gänze darstellbar, so dass zusätzliche Kreditfinanzierung des Kreishaushaltes droht. Darüber hinaus sollte mit der Bildung eines derartigen Fonds allenfalls für neueinzustellende Beamte begonnen werden. Fachliche Gründe sprechen allerdings dafür, die Bildung des Pensionsfonds erst im Rahmen der Eröffnungsbilanz zum NKF anzugehen. Es bleibt vorbehalten, zu dem am 11.02.2005 eingebrachten Entwurf des Kreishaushalts unmittelbar von einzelnen Städten ergänzende Einwendungen zu erheben. Mit freundlichen Grüßen (Dr. Karl August Morisse) (Walther Boecker) (Ernst D. Bösche) (Günter Ditgens) (Gunnar Koerdt) (Michael Kreuzberg) (Hans-Willi Meier) (Maria Pfordt) (Wilfried Effertz) (Marlies Sieburg)