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Kommune
Bedburg
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WP7-187/2005
Konferenz der Bürgermeister
der Kommunen des Rhein-Erft-Kreises
Sprecher: Dr. Karl August Morisse
Anlage zur Vorlage WP7-187/2005
Alte Kölner Str. 26
50259 Pulheim
Tel.: 02238 / 808-101 (-102)
Kämmerei der Stadt Pulheim
An den
Landrat des Rhein-Erft-Kreises
Herrn Werner Stump
Willy-Brandt-Platz 1
50126 Bergheim
24.02.2005
Kreishaushalt 2005
Stellungnahme zum Eckdatenpapier und zu Entwurf des Kreishaushaltes 2005
Sehr geehrter Herr Landrat,
in Abstimmung mit den Bürgermeisterinnen und Bürgermeistern aller kreisangehörigen
Kommunen erhalten Sie nachfolgend die Stellungnahme zum Eckdatenpapier vom
19.01.2005, hier eingegangen am 20.01.2005 und zum Entwurf des Kreishaushaltes 2005,
hier eingegangen am 16.02.2005.
In der gemeinsamen Stellungnahme zum Eckdatenpapier des Vorjahres wurde bereits
gebeten, das Eckdatenpapier zu einem früheren Zeitpunkt den Stadtverwaltungen
zuzuleiten. Somit könnte eine intensivere Vorbereitung auf das Gespräch erfolgen. Leider
sind Sie diesem Vorschlag auch in diesem Jahr nicht nachgekommen. Der von Ihnen
darüber hinaus sehr früh terminierte Kreisausschuss am 03.03.2005 beeinträchtigt zusätzlich
einen qualifizierten Dialog.
Für die Kommunen im Rhein-Erft-Kreis bleibt es infolge weiterhin wegbrechender
Einnahmen und zusätzlicher Lasten unverändert dramatisch schwer, die strukturellen
Defizite in den Haushalten ausgleichen zu können. Bis zum Jahre 2004 mussten bereits drei
Kommunen (Bergheim, Elsdorf und Erftstadt) ein Haushaltssicherungskonzept (HSK)
aufstellen. Dabei handelt die Gemeinde Elsdorf schon seit 2002 nur auf der Grundlage eines
sogenannten Nothaushaltsrechtes. Viele der übrigen Städte konnten ein HSK bisher nur
verhindern, weil sie den Ausgabesektor zum Teil seit Jahren restriktiv behandeln und noch
Rücklagemittel zur Verfügung standen. Im Haushaltsjahr 2005 wird mit der Stadt Kerpen
eine weitere kreisangehörige Stadt den Restriktionen eines Haushaltssicherungskonzeptes
unterliegen.
Die Bürgermeisterinnen und Bürgermeister fordern den Rhein-Erft-Kreis deshalb auf,
auf die beabsichtigte zusätzliche Erhöhung des Umlagesatzes um 2,44 %-Punkte zu
verzichten.
Der Rhein-Erft-Kreis hat ein strukturelles Haushaltsdefizit, das die Verantwortlichen zum
Handeln veranlassen muss. Wird jetzt nicht gegengesteuert, ist eine abermalige Anhebung
der Kreisumlage im nächsten Jahr angesichts der im Finanzplan aufgezeigten
Deckungslücke im Verwaltungshaushalt von mehr als 12 Mio. € zwangsläufig. Deshalb
gebietet die in der Kreisordnung vorgegebene Rücksichtnahme auf die Leistungsfähigkeit
der kreisangehörigen Kommunen, dass auch der Rhein-Erft-Kreis konsequent das Ziel
WP7-187/2005
Anlage zur Vorlage WP7-187/2005
verfolgt, über ein Konsolidierungsprogramm mit der Qualität eines
Haushaltssicherungskonzeptes die Kernaufgaben des Kreises zu definieren, die sich am
gesetzlich zugewiesenen Aufgabenbestand ausrichten müssen. Nur rein vorsorglich wird auf
das Urteil des Oberverwaltungsgerichtes Saarland vom 19.12.2001, AZ 9 R5/00
hingewiesen, welches sich eingehend mit dem Verhältnis von Kreisumlagesatz und
Selbstverwaltungsgarantie für die Städte befasst.
Wenn der Kreis weder eigene weitere Möglichkeiten zur Haushaltskonsolidierung sieht oder
auch die nachfolgenden Hinweise zu Einzelpositionen nicht oder nur eingeschränkt
aufgreifen will, bleibt die Forderung der Bürgermeisterinnen und Bürgermeister, einen
Fehlbedarf offen auszuweisen, auch wenn daraus ein Haushaltssicherungskonzept resultiert.
Im übrigen ist die Begründung für die beabsichtigte Anhebung des Umlagesatzes, nämlich
die Verringerung der Schlüsselzuweisungen um 10 Mio. EURO, nicht überzeugend. Denn
ein Teil dieser Wenigereinnahmen gegenüber dem Haushaltsjahr 2004 wird bereits durch
den Anstieg der Umlagegrundlagen gegenfinanziert. Bereits bei unverändertem Umlagesatz
erhält der Kreis nur aufgrund des Anstiegs der Umlagegrundlagen zusätzliche
Kreisumlagezahlungen von den kreisangehörigen Kommunen im Umfang von rund
3,7 Mio. €
Im übrigen müssen auch die meisten kreisangehörigen Kommunen Reduzierungen bei den
Schlüsselzuweisungen hinnehmen. Sie müssen die Wenigereinnahmen durch Einsparungen
innerhalb ihrer Haushalte gegen finanzieren und können sie nicht an eine „nachgeordnete
Ebene“ weiterreichen. Entsprechende Maßnahmen zur Gegenfinanzierung der
Haushaltsverschlechterungen können auch vom Rhein-Erft-Kreis erwartet werden.
Die Bürgermeisterinnen und Bürgermeister wiederholen ihren Vorschlag, unter Einbeziehung
der politischen wie der Verwaltungsebene eine Arbeitsgruppe zu bilden, die unverzüglich
unter Wahrung der gegenseitigen Interessen ernsthaft eine Aufgabenüberprüfung einleitet
mit dem Ziel, den Kreishaushalt auf Kürzungsmöglichkeiten zu durchforsten. Wie bereits
oben erwähnt, hat dabei eine Fokussierung auf die gesetzlich zugewiesenen Aufgaben zu
erfolgen.
Hartz IV
Im Eckdatengespräch am 25.01.2005 hatte die Kreisverwaltung auf das noch völlig
unzulängliche Zahlenmaterial für die Belastungen aus Hartz IV hingewiesen.
Es bietet sich deshalb an, dem Beispiel des Kreises Herford zu folgen und die
Gesamtthematik zumindest in 2005 außerhalb des Kreishaushaltes darzustellen und
abzuwickeln. Die Bürgermeisterinnen und Bürgermeister beantragen dies ausdrücklich.
Wir bitten, hierzu kurzfristig einen Vereinbarungsentwurf zu erstellen und zu einem weiteren
Gespräch einzuladen.
Dabei sollte dann auch der Vorschlag des Städte- und Gemeindebundes im Schnellbrief vom
14.01.2005 aufgegriffen werden (Anlage 1), zur temporären Entlastung der Städte in 2005
verbleibende Hartz-IV-Belastungen durch den Kreis zwischen zu finanzieren.
Die Bürgermeisterinnen und Bürgermeister nehmen aus dem Schreiben des Kreises vom
23.02.2005 zur Kenntnis, dass nunmehr auch dort der vorgenannten Zielrichtung
entsprochen werden soll.
Sollte sich dies in den Haushaltsberatungen des Kreises wieder ändern, aber auch zur
Vorbereitung einer jetzt notwendigen Vereinbarung zwischen allen Kommunen und dem
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Anlage zur Vorlage WP7-187/2005
Kreis, ist es erforderlich, dass sich die Kreisverwaltung mit den von der Stadt Bedburg
zahlreich aufgeworfenen Fragen (Anlage 2) auseinandersetzt.
Im ARGE-Vertrag hat sich der Rhein-Erft-Kreis verpflichtet, den kommunalen Anteil (im
Wesentlichen Zahlbarmachung von KdU) mit einem Stellenschlüssel von 1:300 zu
berechnen, woraus eine Zahlung an die ARGE von rd. 2,1 Mio. € resultiert. Festlegungen in
anderen Kommunen gehen von einem weitaus höheren Schlüssel
(1: 600 bis 750) aus. Der Landrat wird aufgefordert, mit der ARGE im Laufe des Jahres eine
Überprüfung dieses Schlüssels anhand tatsächlicher Gegebenheiten vorzunehmen. In der
Folge wird sich die Erstattung des Rhein-Erft-Kreises auf einen Betrag von ca. 1 Mio. €
reduzieren.
Haushalt 2005
Für die Beratungen zum Haushalt 2005 geben die Bürgermeisterinnen und Bürgermeister
folgende Hinweise mit dem Ziel, nicht nur die geplante Erhöhung um 2,44 Prozentpunkte zu
vermeiden sondern möglichst die Umlage abzusenken.
Verwaltungshaushalt
1. Mehrbelastung aus der Grundsicherung
Der Entwurf des Kreishaushaltes weist einen Zuschussbedarf im Bereich der
Grundsicherung von 7,6 Mio. € aus. Die Steigerungen von 3,2 Mio. € gegenüber der
Vorjahresveranschlagung und 1,7 Mio. € gegenüber dem voraussichtlichen
Rechnungsergebnis 2004 von rd. 5,9 Mio. € ist nicht nachvollziehbar. Der Rhein-Erft-Kreis
wird daher aufgefordert, die Haushaltsansätze in diesem Bereich kritisch zu überprüfen und
insbesondere die Ausgabeansätze auf den nachweislich unabweisbaren Bedarf zu
beschränken und diese Unabweisbarkeit für Kreistagsabgeordneten und für die
kreisangehörigen Kommunen zu begründen.
2. Personalkosten
Nach Anlage 4 zum Eckdatenpapier reduzieren sich die Personalkosten gegenüber der
Vorjahresveranschlagung um rd. 395.000 €. Die Einsparung resultiert vor allem aus der
Verlagerung der Kreisleitstelle zur Feuer- und Rettungswache der Stadt Kerpen. Nach
Anlage 10 ergeben sich hier Einsparungen von 221.150 €. Dem stehen, ebenfalls aus der
Anlage 10 ersichtlich, Mehrausgaben für eine Personalkostenerstattung an die Stadt Kerpen
in Höhe von 940.300 € gegenüber, so dass sich insgesamt ein Mehrbedarf von 719.150 €
ergibt. Bei wirtschaftlicher Betrachtung liegt demnach keine Einsparung, sondern eine
Erhöhung der (Personal)kosten um rd. 324.000 € vor.
WP7-187/2005
Anlage zur Vorlage WP7-187/2005
Der Abbau von Planstellen bleibt hinter den berechtigten Erwartungen der kreisangehörigen
Kommunen zurück. Geradezu bezeichnend ist die Darstellung auf Seite 49 des
Haushaltsbuches, nach der für die 10 „Außendienst-Mitarbeiter“ für die beim Kreis
entfallende Aufgabe der Hilfe zur Arbeit nach dem BSHG „die Möglichkeit“ bestehe, „dass
der überwiegende Teil......voraussichtlich ab 01.07.2005 in der Geschäftsstelle der ARGE
eingesetzt" würde. Für keine dieser Stellen und zusätzlich für alle anderen Stellen, die in der
Kreisverwaltung für die Aufgabe „Hilfe zur Arbeit“ gebildet wurden, gibt es mit der
Realisierung der ARGE noch eine Rechtfertigung.
Soweit eine Abordnung an die ARGE erfolgt und diese Mitarbeiter deshalb im Stellenplan
des Kreises weiter geführt werden, ist jedoch die Erstattung der ARGE als Einnahme zu
veranschlagen
Der Stellenabbau müsste im Unterabschnitt 400 – Allgemeine Sozialverwaltung- im Hinblick
auf den mit „Hartz IV“ verbundenen großen Wegfall von Sozialhilfefällen stärker ausfallen als
an der nur geringfügigen Absenkung der Personalausgaben ablesbar.
Nach der vergleichenden Betrachtung der Ansätze für die Dienstbezüge finden sich
Steigerungen, die auf die Ausweitung von Stellenanteilen oder gar zusätzliche Stellen
schließen lassen, also Ansätze zur Ausweitung der Personalausgaben, für die bei dem
Gebot zum Sparen kein Platz sein dürfte.
Das gilt gleichermaßen für
-
das Amt für Informationstechnologie (UA 060)
das Amt für Finanzwirtschaft (Kämmerei - UA 030)
das Straßenverkehrsamt (UA 114)
das Amt für Schule und Weiterbildung (UA 200)
den Schulpsychologischen Dienst (UA 206)
das Berufskolleg Horrem (UA 241)
das Amt für Wohnungswesen (Wohnungsbauförderung – UA 620)
das Amt für Wasser-/Abfallwirtschaft (UA 620)
wie das Dezernat I (UA 002)
und das Dezernat II (UA 003)
In keinem Fall findet sich übrigens eine Begründung.
Es wird festgestellt, dass sich der Rhein-Erft-Kreis weiterhin nicht ernsthaft und kritisch mit
dem aus Sicht der Kommunen festzustellenden teilweise überdurchschnittlich hohen
Besoldungsniveau auseinandergesetzt hat.
Der Ansatz für Beihilfen, Unterstützungen und dergleichen wird von 1.900.000 €
(Haushaltsansatz 2004) auf 1.700.000 € (Haushaltsansatz 2005) reduziert.
Damit ist der Haushaltsansatz immer noch um 97.000 € höher als in Rechnungsergebnis
2003, und dies obwohl zusätzlich noch 8 Stellen der Besoldungsgruppen A8/A9 wegfallen
werden.
3. Freiwillige Leistungen
WP7-187/2005
Anlage zur Vorlage WP7-187/2005
Wir wiederholen den Appell der Vorjahre, dass bei der notwendigen Aufgabenkritik auch alle
freiwilligen Leistungen auf den Prüfstand gehören. Deshalb muss bei aktuellen Zusagen oder
vertraglichen Regelungen stets ein Finanzierungsvorbehalt erfolgen.
Vor dem Hintergrund, dass eine Kommune im Kreis dem Nothaushaltsrecht unterliegt und
deshalb überhaupt keine neuen freiwilligen Leistungen mehr tätigen darf, sich andererseits
über die Kreisumlage an freiwilligen Leistungen des Kreises beteilen muss, ist die
unveränderte Praxis des Rhein-Erft-Kreises sehr bedenklich. Deshalb dürfen in 2005 bei den
freiwilligen Leistungen keine neuen vertraglichen Regelungen mehr getroffen bzw.
bestehende nicht mehr verlängert werden.
4. Deckungsreserve (Weltjugendtag)
In der Anlage 10 zum Eckdatenpapier wird u.a. eine Deckungsreserve von 300.000 €
ausgewiesen, die mit der Finanzierung von Ausgaben anlässlich des Weltjugendtages
begründet wird. Der Rhein-Erft-Kreis sollte eine etwaige Mehrbelastung unterjährig durch
Einsparungen bzw. Mehreinnahmen aus dem laufenden Verwaltungsbetrieb erwirtschaften
und von einer Deckungsreserve, die zu weiterer Belastung des Verwaltungshaushaltes und
somit der Kreisumlage führt, absehen.
5. Sachausgaben
a) baul. Unterhaltung
Nach dem Entwurf des Kreishaushaltes (Gruppierungsübersicht) steigen die Ausgaben für
die bauliche Unterhaltung gegenüber dem Vorjahr um rd. 23,6 % und liegen somit weit über
den Orientierungsdaten von 1,5 %. Begründet wird dies vor allem mit dem Abbau des
Unterhaltungsstaus. Die Kommunen können wegen ihrer desolaten Finanzsituation seit
Jahren nur unzureichend Mittel für die bauliche Unterhaltung bereitstellen. Der Rhein-ErftKreis wird aufgefordert, hier gleichermaßen zu verfahren und die Unterhaltungsmittel auf
unabdingbare Maßnahmen zu beschränken. Auch der Hinweis auf die zum 01.01.2009
anstehende Umstellung auf NKF rechtfertigt kein anderes Verhalten.
b) Informationstechnologie
Nach dem Entwurf des Kreishaushaltes soll der Ansatz für „Lizenzgebühren für Software“
von 180.000 € im Vorjahr auf 729.700 € im Haushaltsjahr 2005 steigen. Die Begründung gibt
einen derart hohen Anstieg nicht her. Nicht nachvollziehbar ist auch die Erhöhung des
Ansatzes „Kosten der Internetpräsenz“ von 4.600 € auf 40.000 €. Ein Teil der Begründung,
nach der die Leistungsgebühr für Internetnutzung von der KDVZ nicht mehr über die Umlage
abgerechnet werde, sondern den Verbandsmitgliedern unmittelbar in Rechnung gestellt
würde, so dass sich ein größerer Mehrbedarf ergebe, ist falsch. Weiterhin stellt die KDVZ
ihre Entgelte für die Internetnutzung mit der Umlage dar.
Nach den Ergebnissen zur Bearbeitung des Haushaltentwurfes der KDVZ im Strategie-Beirat
soll die Umlage für den Kreis in diesem Jahr nur noch 1.433.000 EURO und nicht 1.600.000
EURO ausmachen und damit sogar, gemessen an den Vorjahren, für den Kreis gesenkt
werden.
6. Kostensteigerung REVG
WP7-187/2005
Anlage zur Vorlage WP7-187/2005
Bereits in den Vorjahren wurde eine transparentere Gestaltung des Zahlenwerkes im
Zusammenhang mit der REVG angeregt. Dabei muss insbesondere anders als im
Eckdatenpapier einerseits deutlich werden, was aktueller operativer Verlust der Gesellschaft
ist und anderseits, was vom Kreis jetzt finanziert werden muss, weil der Kreis in den
Vorjahren seine Zahlungsverpflichtungen gegenüber der Gesellschaft nicht oder nur
teilweise erfüllt hat.
Auch muss besser herausgearbeitet werden, wie sich die geringer werdenden Verluste der
operativen Tätigkeit im Jahre 2005 vor dem Hintergrund mangelnder Erlössteigerungen aus
der Tarifstrukturreform und schon beschlossener Eingriffe des Landes in die ÖPNVFörderung in den Jahren des Finanzplanungszeitraumes jeweils auswirken.
Die bisher entwickelten Leistungsreduzierungskonzepte reichen offensichtlich nicht aus, die
Belastungen der öffentlichen Haushalte durch den ÖPNV entscheidend zu reduzieren. Die
Fachverwaltung beim Kreis sollte in Zusammenarbeit mit der REVG aufgefordert werden,
weitere Konsolidierungsschritte zu erarbeiten, um das Anwachsen der Verluste zukünftig zu
verhindern.
7. Budget Kulturbüro
Die 8 %ige Erhöhung des dort ausgewiesenen Zuschussbedarfes ist bei der katastrophalen
Finanzsituation nicht zu rechtfertigen.
Vermögenshaushalt
8. Kreditaufnahmen/Aktien
Die Entschuldung des Rhein-Erft-Kreises ist sicherlich löblich, erfolgte und erfolgt aber nicht
zuletzt auf Kosten der Kommunen. Der eingesparte Schuldendienst reduzierte sicherlich die
Kreisumlage; ein Einsatz der zur Schuldentilgung verwendeten Mittel im
Verwaltungshaushalt des Kreises hätte die kreisangehörigen Kommunen aber weitaus mehr
entlastet. Die so mehr zu zahlende Kreisumlage musste bzw. muss bei vielen Kommunen
über Kassenkredite finanziert werden.
Die als positiv dargestellte Entschuldung des Kreises ist bestenfalls eine Umschuldung zu
Lasten der Kommunen und daher eine versteckte Kreisumlage.
Das Einsetzen der Verkaufserlöse aus der Veräußerung von Vermögenswerten des Kreises
(RWE-Aktien und Immobilien) zur Senkung der Kreisumlage würde die kreisangehörigen
Kommunen – wenn auch nur kurzfristig – deutlich mehr entlasten, als die Verhinderung einer
Kreditaufnahme durch den Kreis.
Wenn der Rhein-Erft-Kreis nicht bereit ist, soweit zu gehen, sollte er zumindest endlich die
langjährige Forderung umsetzen, die RWE-Aktien umfassend zur Schuldentilgung
einzusetzen.
Es gibt landesweit kaum noch Kommunen, die keine Vermögenswerte zum Ausgleich des
Verwaltungshaushaltes bzw. der Ergebnisplanungen einsetzen. Warum soll dies bei
Kreishaushalten anders sein ?
Im übrigen ist die Dividendeneinnahme aufgrund der Ankündigung der RWE Power, diese zu
erhöhen, zu gering veranschlagt worden. Hieraus ergäbe sich eine Einnahmeverbesserung
von mindestens 200.000 € jährlich.
WP7-187/2005
Anlage zur Vorlage WP7-187/2005
9. Landschaftsumlage
Trotz der nach dem 2. Modernisierungsgesetzes verlagerten Ausgaben (Hilfe zur Pflege) auf
den Rhein-Erft-Kreis sieht der Landschaftsverband keine Reduzierung der
Landschaftsumlage vor. An den Rhein-Erft-Kreis wird daher erneut die Forderung gestellt,
das Beteiligungsverfahren zur Aufstellung des Haushaltsentwurfs des Landschaftsverbandes
Rheinland nachdrücklich zu nutzen, um dort eine strikte Haushaltsdisziplin einzufordern, mit
dem Ziel, eine Senkung des Umlagesatzes zu erreichen.
10. Pensionsfonds
Unabhängig davon, dass weder im Eckdatenpapier noch im Entwurf des Kreishaushaltes
2005 die Bildung eines Pensionsfonds vorgesehen wird, erfolgt dennoch der Appell, die
Veräußerung von RWE-Aktien zu diesem Zweck nicht zu verwenden. Die hieraus
resultierende Reduzierung der Dividende, die eine Einnahme des Verwaltungshaushaltes
darstellt, würde zur weiteren Belastung des Kreishaushaltes und somit auch zur Belastung
der Kommunen führen. Im übrigen wäre nachvollziehbar darzustellen, ob der RWE-AktienBestand des Kreises überhaupt ausreichend ist, sowohl das vorgelegte
Investitionsprogramm als auch ein Pensionsfonds zu finanzieren; nach diesseitiger
Einschätzung ist die angedachte Höhe des Fonds von 15 Mio. € unter Berücksichtigung des
Investitionsprogramms nicht mehr in Gänze darstellbar, so dass zusätzliche
Kreditfinanzierung des Kreishaushaltes droht. Darüber hinaus sollte mit der Bildung eines
derartigen Fonds allenfalls für neueinzustellende Beamte begonnen werden. Fachliche
Gründe sprechen allerdings dafür, die Bildung des Pensionsfonds erst im Rahmen der
Eröffnungsbilanz zum NKF anzugehen.
Es bleibt vorbehalten, zu dem am 11.02.2005 eingebrachten Entwurf des Kreishaushalts
unmittelbar von einzelnen Städten ergänzende Einwendungen zu erheben.
Mit freundlichen Grüßen
(Dr. Karl August Morisse)
(Walther Boecker)
(Ernst D. Bösche)
(Günter Ditgens)
(Gunnar Koerdt)
(Michael Kreuzberg)
(Hans-Willi Meier)
(Maria Pfordt)
(Wilfried Effertz)
(Marlies Sieburg)