Daten
Kommune
Bedburg
Größe
15 kB
Erstellt
09.07.09, 02:28
Aktualisiert
09.07.09, 02:28
Stichworte
Inhalt der Datei
STADT BEDBURG
Zu TOP:
Drucksache: WP6-51/2003
Sitzungsteil
Fachbereich I
Öffentlich
Az.: 63 40 00
Nicht öffentlich
X
Beratungsfolge:
Sitzungstermin:
Ausschuss für Planen und Bauen
Bemerkungen:
30.09.2003
Betreff:
Errichtung einer Kapelle im Außenbereich / Gebiet des ehem. Tagebaus Garzweiler am Standort
der Ortslage Königshoven (alt)
hier: Außenbereichsvorhaben gem. § 35 des Baugesetzbuches
Beschlussvorschlag:
Der Ausschuss für Planen und Bauen beschließt das Einvernehmen gem. § 36 des
Baugesetzbuches zur Errichtung der Petrus-Kapelle (Nachbau) am früheren Standort Königshoven
im ehem. Tagebau Garzweiler gem. beigefügtem Lageplan zu erteilen.
x Beschlussvorschlag (Fortsetzung)
Begründung
Beratungsergebnis:
Gremium:
Einstimmig:
Bemerkungen:
Sitzung am:
Mit Stimmenmehrheit:
Ja
Nein
Enthaltung Laut Beschlussvorschlag
Abweichender
Beschluss
STADT BEDBURG
Seite: 2
Sitzungsvorlage
Begründung:
Mit beigefügtem Schreiben vom 15.09.2003 stellt die Schützenbruderschaft Königshoven einen
Antrag Auf Errichtung (Nachbau) der Petrus-Kapelle am früheren Standort Königshoven.
Zur Lage des Standortes wird auf den beigefügten Auszug aus dem Flächennutzungsplan der
Stadt Bedburg verwiesen. Darüber hinaus ist eine Karte mit der Ortslage Königshoven (alt)
beigefügt, in der Lage der alten Kirche sowie der Standort der neuen Kapelle vermerkt ist.
Ein detaillierter Lageplan sowie Ansichten sind ebenfalls in der Anlage beigefügt.
Das Vorhaben liegt im Außenbereich nach § 35 des Baugesetzbuches. Gemäß § 35 Abs. 2 des
Baugesetzbuches können sonstige Vorhaben im Einzelfall zugelassen werden, wenn ihre
Ausführung oder Benutzung öffentliche Belange nicht beeinträchtigt und die Erschließung
gesichert ist.
Der Flächennutzungsplan der Stadt Bedburg stellt den Bereich der ehem. Ortslage Königshoven
als Fläche für die Landwirtschaft bzw. Fläche für Wald dar. Der Landschaftsplan 1 des Erftkreises
setzt das Entwicklungsziel 3.1 „Wiederherstellung einer ökologisch stabilen, vielfältigen und
leistungsfähigen Landschaft“ fest.
Die Erschließung der geplanten Kapelle ist über die ausgebauten Wirtschaftswege möglich.
Sonstige Versorgungseinrichtungen müssen nicht vorgehalten werden. Darüber hinaus ist die
Eingrünung mittels eines Obstwiese vorgesehen.
Die Errichtung der geplanten Kapelle dient u.a. der Erinnerung an den ehem. Ort Königshoven.
Nach einem 1. Abstimmungsgespräch mit dem erftkreis, Bauaufsichtsamt, wird eine
Baugenehmigung nach Abstimmung mit der Unteren Landschaftsbehörde in Aussicht gestellt.
Seitens der Verwaltung bestehen daher gegen die Errichtung einer Kapelle gem. beigefügtem
Lageplan keine Bedenken.
Es wird daher vorgeschlagen, wie im Beschlussvorschlag aufgeführt zu entscheiden.
Anlagen
50181 Bedburg, den 8. Juli 2009
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----------------------------------Harren
Sachbearbeiter(in)
Fachbereichsleiter(in)
Bürgermeister