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Beschlussvorlage (Errichtung einer Kapelle im Außenbereich / Gebiet des ehem. Tagebaus Garzweiler am Standort der Ortslage Königshoven (alt) hier: Außenbereichsvorhaben gem. § 35 des Baugesetzbuches)

Daten

Kommune
Bedburg
Größe
15 kB
Erstellt
09.07.09, 02:28
Aktualisiert
09.07.09, 02:28
Beschlussvorlage (Errichtung  einer Kapelle im Außenbereich / Gebiet des ehem. Tagebaus Garzweiler am Standort der Ortslage Königshoven (alt)
hier: Außenbereichsvorhaben gem. § 35 des Baugesetzbuches) Beschlussvorlage (Errichtung  einer Kapelle im Außenbereich / Gebiet des ehem. Tagebaus Garzweiler am Standort der Ortslage Königshoven (alt)
hier: Außenbereichsvorhaben gem. § 35 des Baugesetzbuches)

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STADT BEDBURG Zu TOP: Drucksache: WP6-51/2003 Sitzungsteil Fachbereich I Öffentlich Az.: 63 40 00 Nicht öffentlich X Beratungsfolge: Sitzungstermin: Ausschuss für Planen und Bauen Bemerkungen: 30.09.2003 Betreff: Errichtung einer Kapelle im Außenbereich / Gebiet des ehem. Tagebaus Garzweiler am Standort der Ortslage Königshoven (alt) hier: Außenbereichsvorhaben gem. § 35 des Baugesetzbuches Beschlussvorschlag: Der Ausschuss für Planen und Bauen beschließt das Einvernehmen gem. § 36 des Baugesetzbuches zur Errichtung der Petrus-Kapelle (Nachbau) am früheren Standort Königshoven im ehem. Tagebau Garzweiler gem. beigefügtem Lageplan zu erteilen. x Beschlussvorschlag (Fortsetzung) Begründung Beratungsergebnis: Gremium: Einstimmig: Bemerkungen: Sitzung am: Mit Stimmenmehrheit: Ja Nein Enthaltung Laut Beschlussvorschlag Abweichender Beschluss STADT BEDBURG Seite: 2 Sitzungsvorlage Begründung: Mit beigefügtem Schreiben vom 15.09.2003 stellt die Schützenbruderschaft Königshoven einen Antrag Auf Errichtung (Nachbau) der Petrus-Kapelle am früheren Standort Königshoven. Zur Lage des Standortes wird auf den beigefügten Auszug aus dem Flächennutzungsplan der Stadt Bedburg verwiesen. Darüber hinaus ist eine Karte mit der Ortslage Königshoven (alt) beigefügt, in der Lage der alten Kirche sowie der Standort der neuen Kapelle vermerkt ist. Ein detaillierter Lageplan sowie Ansichten sind ebenfalls in der Anlage beigefügt. Das Vorhaben liegt im Außenbereich nach § 35 des Baugesetzbuches. Gemäß § 35 Abs. 2 des Baugesetzbuches können sonstige Vorhaben im Einzelfall zugelassen werden, wenn ihre Ausführung oder Benutzung öffentliche Belange nicht beeinträchtigt und die Erschließung gesichert ist. Der Flächennutzungsplan der Stadt Bedburg stellt den Bereich der ehem. Ortslage Königshoven als Fläche für die Landwirtschaft bzw. Fläche für Wald dar. Der Landschaftsplan 1 des Erftkreises setzt das Entwicklungsziel 3.1 „Wiederherstellung einer ökologisch stabilen, vielfältigen und leistungsfähigen Landschaft“ fest. Die Erschließung der geplanten Kapelle ist über die ausgebauten Wirtschaftswege möglich. Sonstige Versorgungseinrichtungen müssen nicht vorgehalten werden. Darüber hinaus ist die Eingrünung mittels eines Obstwiese vorgesehen. Die Errichtung der geplanten Kapelle dient u.a. der Erinnerung an den ehem. Ort Königshoven. Nach einem 1. Abstimmungsgespräch mit dem erftkreis, Bauaufsichtsamt, wird eine Baugenehmigung nach Abstimmung mit der Unteren Landschaftsbehörde in Aussicht gestellt. Seitens der Verwaltung bestehen daher gegen die Errichtung einer Kapelle gem. beigefügtem Lageplan keine Bedenken. Es wird daher vorgeschlagen, wie im Beschlussvorschlag aufgeführt zu entscheiden. Anlagen 50181 Bedburg, den 8. Juli 2009 ----------------------------------- ----------------------------------- ----------------------------------Harren Sachbearbeiter(in) Fachbereichsleiter(in) Bürgermeister