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Beschlussvorlage (Hallenbad Kaster: Beratung über die weitere Vorgehensweise (Sanierungsmöglichkeiten) )

Daten

Kommune
Bedburg
Größe
16 kB
Erstellt
09.07.09, 02:28
Aktualisiert
09.07.09, 02:28
Beschlussvorlage (Hallenbad Kaster: Beratung über die weitere Vorgehensweise (Sanierungsmöglichkeiten) ) Beschlussvorlage (Hallenbad Kaster: Beratung über die weitere Vorgehensweise (Sanierungsmöglichkeiten) ) Beschlussvorlage (Hallenbad Kaster: Beratung über die weitere Vorgehensweise (Sanierungsmöglichkeiten) )

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Inhalt der Datei

STADT BEDBURG Zu TOP: Drucksache: WP7-181/2005 Sitzungsteil Fachbereich III Öffentlich Az.: Nicht öffentlich X Beratungsfolge: Sitzungstermin: Rat der Stadt Bedburg Bemerkungen: 01.03.2005 Betreff: Hallenbad Kaster: Beratung über die weitere Vorgehensweise (Sanierungsmöglichkeiten) Beschlussvorschlag: Das Beratungsergebnis bleibt abzuwarten. Beratungsergebnis: Gremium: Einstimmig: Bemerkungen: Sitzung am: Mit Stimmenmehrheit: Ja Nein Enthaltung Laut Beschlussvorschlag Abweichender Beschluss STADT BEDBURG Sitzungsvorlage Seite: 2 Begründung: Nachdem der Gutachter Herr Dr. Honsinger in der 1. Sitzung des Ausschusses für Hochbau und Bewirtschaftung städtischer Einrichtungen am 18.01.2005 die bautechnischen Mängel am Hallenbad vorgestellt hat, wurde die Verwaltung vom Ausschuss beauftragt ein Sanierungskonzept zu erstellen, aus dem sich ergibt, welche Arbeiten für eine zeitlich begrenzte sicherheitstechnisch unbedenkliche Wiederinbetriebnahme des Hallenbades erforderlich sind und welche Kosten hierfür entstehen würden. Der Gutachter wurde seitens der Verwaltung beauftragt, Möglichkeiten der Sanierung des Hallenbades darzustellen, die eine zeitlich begrenzte Inbetriebnahme ermöglichen würde. Dieses Ergebnis wird der Stadt Bedburg am 28.02.2005 durch den Gutachter schriftlich mitgeteilt und der Sitzungsvorlage als Anlage nachgereicht. In einem am 10.02.2005 mit dem Gutachter durchgeführtem Gespräch zeigte dieser Varianten der Sanierungsmöglichkeiten der Stirnwände auf: 1. Die Sanierungskosten für die dauerhafte Inbetriebnahme würden nach vorliegenden Erkenntnissen mindestens 1,75 Mio € betragen, wobei es sich hierbei um die absolute Untergrenze der Kosten handelt. In diesen Kosten sind allerdings keine energiesparenden Maßnahmen enthalten. 2. Alternative Varianten als kurzzeitige Lösungen mit zeitlicher Begrenzung wären z. Bsp.: a. Abspannen der Stirnwände mit Drahtseilnetzen zum Kostenaufwand von ca. 25.000 €, b. Montage von Gitterrosten an den Stirnwänden zum Kostenaufwand von ca. 35.000 € Zusätzlich zu diesen Maßnahmen sind ständige Kontrollen im geschlossenen Hallenbad durch einen Gutachter erforderlich, wobei nicht ausgeschlossen werden kann, dass eine Schließung auf Grund des Ergebnisses wiederum erfolgen muss. Neben den Sicherungsmaßnahmen für die Stirnwände sind vor Inbetriebnahme des Hallenbades Maßnahmen durchzuführen, die Kosten in Höhe von ca. 30.000 € verursachen, die sich wie folgt zusammensetzen: Gerüstkosten Reparatur Abhangdecke Fliesenarbeiten Reparatur Hubboden Dachdeckerarbeiten Inbetriebnahme (Wasser u. Filtertechnik) Versiegelungsarbeiten 4.500,00 € 2.500,00 € 1.000,00 € 12.000,00 € 2.000,00 € 6.000,00 € 2.000,00 € STADT BEDBURG Sitzungsvorlage Seite: 3 Hierbei bleiben die Kosten für die Wasserverluste auf Grund des undichten Beckens unberücksichtigt. Neben den o. a. zusätzlichen Kosten ist zum jetzigen Zeitpunkt nicht feststellbar, ob die technischen Anlagen funktionstüchtig sind, da diese nur bei komplett gefülltem Becken angefahren werden können. Im Falle der Sanierung und Inbetriebnahme müssen Haushaltsmittel für 2005 bereitgestellt werden. 50181 Bedburg, den 16.02.2005 ----------------------------------Schneppenheim ----------------------------------Koerdt Fachbereichsleiter(in) Bürgermeister