Daten
Kommune
Bedburg
Größe
16 kB
Erstellt
09.07.09, 02:28
Aktualisiert
09.07.09, 02:28
Stichworte
Inhalt der Datei
STADT BEDBURG
Zu TOP:
Drucksache: WP7-181/2005
Sitzungsteil
Fachbereich III
Öffentlich
Az.:
Nicht öffentlich
X
Beratungsfolge:
Sitzungstermin:
Rat der Stadt Bedburg
Bemerkungen:
01.03.2005
Betreff:
Hallenbad Kaster: Beratung über die weitere Vorgehensweise (Sanierungsmöglichkeiten)
Beschlussvorschlag:
Das Beratungsergebnis bleibt abzuwarten.
Beratungsergebnis:
Gremium:
Einstimmig:
Bemerkungen:
Sitzung am:
Mit Stimmenmehrheit:
Ja
Nein
Enthaltung Laut Beschlussvorschlag
Abweichender
Beschluss
STADT BEDBURG
Sitzungsvorlage
Seite: 2
Begründung:
Nachdem der Gutachter Herr Dr. Honsinger in der 1. Sitzung des Ausschusses für
Hochbau und Bewirtschaftung städtischer Einrichtungen am 18.01.2005 die
bautechnischen Mängel am Hallenbad vorgestellt hat, wurde die Verwaltung vom
Ausschuss beauftragt ein Sanierungskonzept zu erstellen, aus dem sich ergibt, welche
Arbeiten
für
eine
zeitlich
begrenzte
sicherheitstechnisch
unbedenkliche
Wiederinbetriebnahme des Hallenbades erforderlich sind und welche Kosten hierfür
entstehen würden.
Der Gutachter wurde seitens der Verwaltung beauftragt, Möglichkeiten der Sanierung des
Hallenbades darzustellen, die eine zeitlich begrenzte Inbetriebnahme ermöglichen würde.
Dieses Ergebnis wird der Stadt Bedburg am 28.02.2005 durch den Gutachter schriftlich
mitgeteilt und der Sitzungsvorlage als Anlage nachgereicht.
In einem am 10.02.2005 mit dem Gutachter durchgeführtem Gespräch zeigte dieser
Varianten der Sanierungsmöglichkeiten der Stirnwände auf:
1.
Die
Sanierungskosten für die dauerhafte Inbetriebnahme würden nach
vorliegenden Erkenntnissen mindestens 1,75 Mio € betragen, wobei es sich hierbei
um die absolute Untergrenze der Kosten handelt. In diesen Kosten sind allerdings
keine energiesparenden Maßnahmen enthalten.
2.
Alternative Varianten als kurzzeitige Lösungen mit zeitlicher Begrenzung wären
z. Bsp.:
a. Abspannen der Stirnwände mit Drahtseilnetzen zum Kostenaufwand von
ca. 25.000 €,
b. Montage von Gitterrosten an den Stirnwänden zum Kostenaufwand von
ca. 35.000 €
Zusätzlich zu diesen Maßnahmen sind ständige Kontrollen im geschlossenen Hallenbad
durch einen Gutachter erforderlich, wobei nicht ausgeschlossen werden kann, dass eine
Schließung auf Grund des Ergebnisses wiederum erfolgen muss.
Neben den Sicherungsmaßnahmen für die Stirnwände sind vor Inbetriebnahme des
Hallenbades Maßnahmen durchzuführen, die Kosten in Höhe von ca. 30.000 €
verursachen, die sich wie folgt zusammensetzen:
Gerüstkosten
Reparatur Abhangdecke
Fliesenarbeiten
Reparatur Hubboden
Dachdeckerarbeiten
Inbetriebnahme (Wasser u. Filtertechnik)
Versiegelungsarbeiten
4.500,00 €
2.500,00 €
1.000,00 €
12.000,00 €
2.000,00 €
6.000,00 €
2.000,00 €
STADT BEDBURG
Sitzungsvorlage
Seite: 3
Hierbei bleiben die Kosten für die Wasserverluste auf Grund des undichten Beckens
unberücksichtigt.
Neben den o. a. zusätzlichen Kosten ist zum jetzigen Zeitpunkt nicht feststellbar, ob die
technischen Anlagen funktionstüchtig sind, da diese nur bei komplett gefülltem Becken
angefahren werden können.
Im Falle der Sanierung und Inbetriebnahme müssen Haushaltsmittel für 2005 bereitgestellt
werden.
50181 Bedburg, den 16.02.2005
----------------------------------Schneppenheim
----------------------------------Koerdt
Fachbereichsleiter(in)
Bürgermeister