Daten
Kommune
Bedburg
Größe
13 kB
Erstellt
09.07.09, 02:28
Aktualisiert
09.07.09, 02:28
Stichworte
Inhalt der Datei
STADT BEDBURG
Zu TOP:
Drucksache: WP6-71/2003
Sitzungsteil
Fachbereich IV
Öffentlich
Az.:
Nicht öffentlich
X
Beratungsfolge:
Sitzungstermin:
Rat der Stadt Bedburg
Bemerkungen:
14.10.2003
Betreff:
Anzeige einer unerheblichen außerplanmäßigen Ausgabe im Haushaltsjahr 2003
Beschlussvorschlag:
Der Rat der Stadt Bedburg nimmt die vom Kämmerer genehmigte außerplanmäßige
Ausgabe, die nach § 17 der Hauptsatzung der Stadt Bedburg als unerheblich anzusehen
ist, gemäß § 82 Abs. 1 Satz 4 der Gemeindeordnung NRW (GO) zur Kenntnis.
Beratungsergebnis:
Gremium:
Einstimmig:
Bemerkungen:
Sitzung am:
Mit Stimmenmehrheit:
Ja
Nein
Enthaltung Laut Beschlussvorschlag
Abweichender
Beschluss
STADT BEDBURG
Seite: 2
Sitzungsvorlage
Begründung:
Nach Ziffer 6 der z. Zt. geltenden Grundsatzverfügung zum Budget- und Leistungshaushalt gelten
bezüglich Budgetüberschreitungen die Bestimmungen hinsichtlich der Genehmigung der über- und
außerplanmäßigen Ausgaben. Die Wertgrenzen für über- und außerplanmäßige Ausgaben gelten
analog auch für die Budgetierung.
Gemäß § 17 der Hauptsatzung der Stadt Bedburg gelten Haushaltsüberschreitungen bis zum
Betrag von 2.500 Euro als geringfügig. Bis zum Betrag von 10.000 Euro gelten
Haushaltsüberschreitungen als unerheblich.
Grundsätzlich müssen gem. Ziffer 3.1. der Grundsatzverfügung Wenigereinnahmen durch
Wenigerausgaben kompensiert werden. Über- und außerplanmäßige Ausgaben sind möglich,
wenn sie vom jeweiligen Budget aufgefangen werden können.
Bei der unten angegebenen unerheblichen Budgetüberschreitung war eine Deckung innerhalb des
Budgets nicht möglich.
Nach Ziffer 5 der Grundsatzverfügung kann die Deckung ausnahmsweise auch durch den
Ausgleich unterhalb der Fachbereiche erfolgen.
Somit wurde in dem unten angegebenen Fall eine Budgetüberschreitung entsprechend § 82 der
Gemeindeordnung NW beantragt.
Gemäß § 82 Abs. 1 Satz 4 GO NW sind unerhebliche über- und außerplanmäßige Ausgaben dem
Rat anzuzeigen.
Es wurde vom Kämmerer folgende unerhebliche über- und außerplanmäßige Ausgabe genehmigt:
Verwaltungshaushalt:
Bezeichnung
Haushaltsstelle
2.5600.9421
Haushaltsüberschreitung
10.000,00 Euro
Dachsanierung Flachdach Bürgerhalle
Antrag des Fachbereichs I – Planen, Bauen und
Wirtschaftsförderung vom 12. August 2003.
Deckung: 2.5700.9420 – Sanierung Hallenbad -
50181 Bedburg, den 8. Juli 2009
-----------------------------------
-----------------------------------
-----------------------------------
Schmitz
Sachbearbeiterin
Eßer
stellvertr. Fachbereichsleiter
Koerdt
Erster Beigeordneter und
Stadtkämmerer