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Beschlussvorlage (Neuwahl der Schiedsperson für den Schiedsamtsbezirk Bedburg III)

Daten

Kommune
Bedburg
Größe
14 kB
Erstellt
09.07.09, 02:28
Aktualisiert
09.07.09, 02:28
Beschlussvorlage (Neuwahl der Schiedsperson für den Schiedsamtsbezirk Bedburg III) Beschlussvorlage (Neuwahl der Schiedsperson für den Schiedsamtsbezirk Bedburg III)

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STADT BEDBURG Zu TOP: Drucksache: WP7-180/2005 Sitzungsteil Fachbereich II Öffentlich Az.: 32 10 12 Nicht öffentlich X Beratungsfolge: Sitzungstermin: Rat der Stadt Bedburg Bemerkungen: 01.03.2005 Betreff: Neuwahl der Schiedsperson für den Schiedsamtsbezirk Bedburg III Beschlussvorschlag: Der Rat der Stadt Bedburg beschließt, Herrn Hans-Peter Abts, Am Rosenstock 14, 50181 Bedburg, als Schiedsperson für den Schiedsamtsbezirk Bedburg III für die am 09.03.2005 beginnende neue fünfjährige Amtszeit zu wählen. Beratungsergebnis: Gremium: Einstimmig: Bemerkungen: Sitzung am: Mit Stimmenmehrheit: Ja Nein Enthaltung Laut Beschlussvorschlag Abweichender Beschluss STADT BEDBURG Seite: 2 Sitzungsvorlage Begründung: Der Direktor des Amtsgerichts Bergheim hat mitgeteilt, dass die fünfjährige Amtszeit der Schiedsperson für den Schiedsamtsbezirk III (Kirchherten, Grottenherten, Pütz, Kirchtroisdorf, Kleintroisdorf, Hahnerhof und Kaiskorb), mit Ablauf vom 08.03.2005 endet. Bisheriger Amtsinhaber war Herr Hermann Sanders, Schulgasse 5, 50181 Bedburg. Nach den Vorschriften des Gesetzes über das Schiedsamt in den Gemeinden des Landes Nordrhein-Westfalen (Schiedsamtsgesetz –SchAG NRW) ist für jeden Schiedsamtsbezirk für die Dauer von fünf Jahren eine Schiedsperson zu bestellen. Neben Veröffentlichungen in der Lokalpresse wurde entsprechend § 3 Abs. 2 SchAG NRW in der Zeit vom 10.12.2004 bis 31.01.2005 öffentlich bekannt gemacht, dass geeignete Personen sich bis zum 31.01.2005 zur Wahl stellen können. Aufgrund der Bekanntmachung hat sich Herr Hans-Peter Abts, Am Rosenstock 5, 50181 Bedburg, für das vakante Amt der Schiedsperson für den Schiedsamtsbezirk Bedburg III beworben. Herr Abts erfüllt die persönlichen Voraussetzungen für das Amt des Schiedsmannes. Am 01.02.2005 hat der bisherige Amtsinhaber, Herr Hermann Sanders, der Verwaltung mitgeteilt, dass er `im Falle einer Wiederwahl bereit wäre, sein Amt auch weiterhin auszuüben´. Die entsprechenden Bewerbungen sind als Anlage beigefügt. Ungeachtet der verspätet eingegangenen Bewerbung bestehen verwaltungsseitig bei einer Wiederwahl des Herrn Sanders schon alleine aus Altersgründen - so hat er im September 2004 sein 70. Lebensjahr vollendet - rechtliche Bedenken, da gemäß § 2 Abs. 4 SchAG NRW zur Schiedsperson nicht gewählt oder wiedergewählt werden soll, wer das 70. Lebensjahr vollendet hat. Aus diesem Grunde schlägt die Verwaltung vor, Herrn Hans-Peter Abts als Schiedsperson für den Schiedsamtsbezirk III für die am 09.03.2005 beginnende fünfjährige Amtszeit zu wählen. 50181 Bedburg, den 16. Februar 2005 ----------------------------------Stroben ----------------------------------Kramer ----------------------------------Koerdt Abteilungsleiter Fachbereichsleiter Bürgermeister