Daten
Kommune
Bedburg
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09.07.09, 02:28
Aktualisiert
09.07.09, 02:28
Stichworte
Inhalt der Datei
STADT BEDBURG
Zu TOP:
Drucksache: WP7-180/2005
Sitzungsteil
Fachbereich II
Öffentlich
Az.: 32 10 12
Nicht öffentlich
X
Beratungsfolge:
Sitzungstermin:
Rat der Stadt Bedburg
Bemerkungen:
01.03.2005
Betreff:
Neuwahl der Schiedsperson für den Schiedsamtsbezirk Bedburg III
Beschlussvorschlag:
Der Rat der Stadt Bedburg beschließt, Herrn Hans-Peter Abts, Am Rosenstock 14, 50181
Bedburg, als Schiedsperson für den Schiedsamtsbezirk Bedburg III für die am 09.03.2005
beginnende neue fünfjährige Amtszeit zu wählen.
Beratungsergebnis:
Gremium:
Einstimmig:
Bemerkungen:
Sitzung am:
Mit Stimmenmehrheit:
Ja
Nein
Enthaltung Laut Beschlussvorschlag
Abweichender
Beschluss
STADT BEDBURG
Seite: 2
Sitzungsvorlage
Begründung:
Der Direktor des Amtsgerichts Bergheim hat mitgeteilt, dass die fünfjährige Amtszeit der
Schiedsperson für den Schiedsamtsbezirk III (Kirchherten, Grottenherten, Pütz,
Kirchtroisdorf, Kleintroisdorf, Hahnerhof und Kaiskorb), mit Ablauf vom 08.03.2005 endet.
Bisheriger Amtsinhaber war Herr Hermann Sanders, Schulgasse 5, 50181 Bedburg.
Nach den Vorschriften des Gesetzes über das Schiedsamt in den Gemeinden des Landes
Nordrhein-Westfalen (Schiedsamtsgesetz –SchAG NRW) ist für jeden Schiedsamtsbezirk
für die Dauer von fünf Jahren eine Schiedsperson zu bestellen.
Neben Veröffentlichungen in der Lokalpresse wurde entsprechend § 3 Abs. 2 SchAG
NRW in der Zeit vom 10.12.2004 bis 31.01.2005 öffentlich bekannt gemacht, dass
geeignete Personen sich bis zum 31.01.2005 zur Wahl stellen können.
Aufgrund der Bekanntmachung hat sich Herr Hans-Peter Abts, Am Rosenstock 5, 50181
Bedburg, für das vakante Amt der Schiedsperson für den Schiedsamtsbezirk Bedburg III
beworben. Herr Abts erfüllt die persönlichen Voraussetzungen für das Amt des
Schiedsmannes.
Am 01.02.2005 hat der bisherige Amtsinhaber, Herr Hermann Sanders, der Verwaltung
mitgeteilt, dass er `im Falle einer Wiederwahl bereit wäre, sein Amt auch weiterhin
auszuüben´.
Die entsprechenden Bewerbungen sind als Anlage beigefügt.
Ungeachtet der verspätet eingegangenen Bewerbung bestehen verwaltungsseitig bei einer
Wiederwahl des Herrn Sanders schon alleine aus Altersgründen - so hat er im September
2004 sein 70. Lebensjahr vollendet - rechtliche Bedenken, da gemäß
§ 2 Abs. 4
SchAG NRW zur Schiedsperson nicht gewählt oder wiedergewählt werden soll, wer das
70. Lebensjahr vollendet hat.
Aus diesem Grunde schlägt die Verwaltung vor, Herrn Hans-Peter Abts als Schiedsperson
für den Schiedsamtsbezirk III für die am 09.03.2005 beginnende fünfjährige Amtszeit zu
wählen.
50181 Bedburg, den 16. Februar 2005
----------------------------------Stroben
----------------------------------Kramer
----------------------------------Koerdt
Abteilungsleiter
Fachbereichsleiter
Bürgermeister