Daten
Kommune
Bedburg
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16 kB
Erstellt
09.07.09, 02:28
Aktualisiert
09.07.09, 02:28
Stichworte
Inhalt der Datei
STADT BEDBURG
Zu TOP:
Drucksache: WP7-177/2005
Sitzungsteil
Ratsbüro
Öffentlich
Az.:
Nicht öffentlich
X
Beratungsfolge:
Sitzungstermin:
Rat der Stadt Bedburg
Bemerkungen:
01.03.2005
Betreff:
Amtseinführung und Verpflichtung des Stadtverordneten Michael Hennemann
Beschlussvorschlag:
Bürgermeister Koerdt führt den Stadtverordneten Michael Hennemann in sein Amt ein
und verpflichtet ihn in feierlicher Form zur gesetzmäßigen und gewissenhaften
Wahrnehmung seiner Aufgaben.
Über die Verpflichtung wird eine besondere Niederschrift aufgenommen, die Bestandteil
dieser Niederschrift und als Anlage beigefügt ist.
Beratungsergebnis:
Gremium:
Einstimmig:
Bemerkungen:
Sitzung am:
Mit Stimmenmehrheit:
Ja
Nein
Enthaltung Laut Beschlussvorschlag
Abweichender
Beschluss
STADT BEDBURG
Seite: 2
Sitzungsvorlage
Begründung:
Mit Verzichtserklärung vom 29.12.2004 hat Herr Norbert Michels sein Mandat im Rat der
Stadt Bedburg mit Wirkung vom 31.12.2004 niedergelegt.
Der Wahlausschuss der Stadt Bedburg hat in seiner Sitzung am 29.09.2004 u.a.
festgestellt, dass Herr Michels aufgrund der Wahl zur Vertretung der Stadt Bedburg am
26.09.2004 als Direktkandidat der Christlich Demokratischen Union (CDU) in den Rat der
Stadt Bedburg gewählt worden ist.
Gemäß § 45 Abs. 1 Kommunalwahlgesetz wird, wenn ein gewählter Vertreter aus der
Vertretung ausscheidet, der Sitz nach der Reserveliste derjenigen Partei oder
Wählergruppe besetzt, für die der oder die Ausgeschiedene bei der Wahl aufgetreten ist.
Der Wahlleiter der Stadt Bedburg hat festgestellt und am 11.01.2005 für die Dauer eines
Monats öffentlich bekannt gemacht, dass Nachfolger für Herrn Norbert Michels aus der
Reserveliste der Christlich Demokratischen Union (CDU), Herr Michael Hennemann,
wohnhaft Sauerbruchstraße 8, 50181 Bedburg, ist.
Da innerhalb dieser Monatsfrist keine Einsprüche erhoben wurden, hat Herr Hennemann
die Mitgliedschaft im Rat der Stadt Bedburg gem. §§ 35 und 36 Abs. 1 Satz 4
Kommunalwahlgesetz i. V. m. § 62 Nr. 1 Kommunalwahlordnung erworben.
Herr Hennemann ist gemäß § 67 Abs. 3 GO NW vom Bürgermeister in sein Amt
einzuführen und in feierlicher Form zur gesetzmäßigen und gewissenhaften
Wahrnehmung seiner Aufgaben zu verpflichten.
Die vorgeschriebene Verpflichtung in feierlicher Form kann z.B. in der Weise vollzogen
werden, dass der zu Verpflichtende durch Erheben von seinem Platz sein Einverständnis
mit folgender Formel bekundet:
„Ich verpflichte mich, dass ich meine Aufgaben nach bestem Wissen und Können
wahrnehmen, das Grundgesetz, die Verfassung des Landes und die Gesetze
beachten und meine Pflichten zum Wohl der Gemeinde erfüllen werde.“
Über die Verpflichtung ist eine besondere Niederschrift zu fertigen.
50181 Bedburg, den 14.02.2005
----------------------------------Steinbach
----------------------------------Brabender-Lipej
----------------------------------Koerdt
Sachbearbeiter(in)
Leiterin Ratsbüro
Bürgermeister
STADT BEDBURG
Seite: 3
Sitzungsvorlage
50181 Bedburg, den
-----------------------------------
-----------------------------------
----------------------------------Koerdt
Sachbearbeiter(in)
Fachbereichsleiter(in)
Bürgermeister