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Beschlussvorlage (Amtseinführung und Verpflichtung des Stadtverordneten Michael Hennemann)

Daten

Kommune
Bedburg
Größe
16 kB
Erstellt
09.07.09, 02:28
Aktualisiert
09.07.09, 02:28
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Inhalt der Datei

STADT BEDBURG Zu TOP: Drucksache: WP7-177/2005 Sitzungsteil Ratsbüro Öffentlich Az.: Nicht öffentlich X Beratungsfolge: Sitzungstermin: Rat der Stadt Bedburg Bemerkungen: 01.03.2005 Betreff: Amtseinführung und Verpflichtung des Stadtverordneten Michael Hennemann Beschlussvorschlag: Bürgermeister Koerdt führt den Stadtverordneten Michael Hennemann in sein Amt ein und verpflichtet ihn in feierlicher Form zur gesetzmäßigen und gewissenhaften Wahrnehmung seiner Aufgaben. Über die Verpflichtung wird eine besondere Niederschrift aufgenommen, die Bestandteil dieser Niederschrift und als Anlage beigefügt ist. Beratungsergebnis: Gremium: Einstimmig: Bemerkungen: Sitzung am: Mit Stimmenmehrheit: Ja Nein Enthaltung Laut Beschlussvorschlag Abweichender Beschluss STADT BEDBURG Seite: 2 Sitzungsvorlage Begründung: Mit Verzichtserklärung vom 29.12.2004 hat Herr Norbert Michels sein Mandat im Rat der Stadt Bedburg mit Wirkung vom 31.12.2004 niedergelegt. Der Wahlausschuss der Stadt Bedburg hat in seiner Sitzung am 29.09.2004 u.a. festgestellt, dass Herr Michels aufgrund der Wahl zur Vertretung der Stadt Bedburg am 26.09.2004 als Direktkandidat der Christlich Demokratischen Union (CDU) in den Rat der Stadt Bedburg gewählt worden ist. Gemäß § 45 Abs. 1 Kommunalwahlgesetz wird, wenn ein gewählter Vertreter aus der Vertretung ausscheidet, der Sitz nach der Reserveliste derjenigen Partei oder Wählergruppe besetzt, für die der oder die Ausgeschiedene bei der Wahl aufgetreten ist. Der Wahlleiter der Stadt Bedburg hat festgestellt und am 11.01.2005 für die Dauer eines Monats öffentlich bekannt gemacht, dass Nachfolger für Herrn Norbert Michels aus der Reserveliste der Christlich Demokratischen Union (CDU), Herr Michael Hennemann, wohnhaft Sauerbruchstraße 8, 50181 Bedburg, ist. Da innerhalb dieser Monatsfrist keine Einsprüche erhoben wurden, hat Herr Hennemann die Mitgliedschaft im Rat der Stadt Bedburg gem. §§ 35 und 36 Abs. 1 Satz 4 Kommunalwahlgesetz i. V. m. § 62 Nr. 1 Kommunalwahlordnung erworben. Herr Hennemann ist gemäß § 67 Abs. 3 GO NW vom Bürgermeister in sein Amt einzuführen und in feierlicher Form zur gesetzmäßigen und gewissenhaften Wahrnehmung seiner Aufgaben zu verpflichten. Die vorgeschriebene Verpflichtung in feierlicher Form kann z.B. in der Weise vollzogen werden, dass der zu Verpflichtende durch Erheben von seinem Platz sein Einverständnis mit folgender Formel bekundet: „Ich verpflichte mich, dass ich meine Aufgaben nach bestem Wissen und Können wahrnehmen, das Grundgesetz, die Verfassung des Landes und die Gesetze beachten und meine Pflichten zum Wohl der Gemeinde erfüllen werde.“ Über die Verpflichtung ist eine besondere Niederschrift zu fertigen. 50181 Bedburg, den 14.02.2005 ----------------------------------Steinbach ----------------------------------Brabender-Lipej ----------------------------------Koerdt Sachbearbeiter(in) Leiterin Ratsbüro Bürgermeister STADT BEDBURG Seite: 3 Sitzungsvorlage 50181 Bedburg, den ----------------------------------- ----------------------------------- ----------------------------------Koerdt Sachbearbeiter(in) Fachbereichsleiter(in) Bürgermeister