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Beschlussvorlage (Befristete Bestellung eines weiteren Stellvertreters des allgemeinen Vertreters des Bürgermeisters zur Wahrnehmung der Aufgabe des stellvertretenden Wahlleiters für die Durchführung der Kommunalwahlen 2004)

Daten

Kommune
Bedburg
Größe
23 kB
Erstellt
09.07.09, 02:28
Aktualisiert
09.07.09, 02:28
Beschlussvorlage (Befristete Bestellung eines weiteren Stellvertreters des allgemeinen Vertreters des Bürgermeisters zur Wahrnehmung der Aufgabe des stellvertretenden Wahlleiters für die Durchführung der Kommunalwahlen 2004) Beschlussvorlage (Befristete Bestellung eines weiteren Stellvertreters des allgemeinen Vertreters des Bürgermeisters zur Wahrnehmung der Aufgabe des stellvertretenden Wahlleiters für die Durchführung der Kommunalwahlen 2004) Beschlussvorlage (Befristete Bestellung eines weiteren Stellvertreters des allgemeinen Vertreters des Bürgermeisters zur Wahrnehmung der Aufgabe des stellvertretenden Wahlleiters für die Durchführung der Kommunalwahlen 2004) Beschlussvorlage (Befristete Bestellung eines weiteren Stellvertreters des allgemeinen Vertreters des Bürgermeisters zur Wahrnehmung der Aufgabe des stellvertretenden Wahlleiters für die Durchführung der Kommunalwahlen 2004)

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Inhalt der Datei

STADT BEDBURG Zu TOP: Drucksache: WP6-345/2004 Sitzungsteil Allgemeiner Vertreter des Bürgermeisters Öffentlich Az.: Nicht öffentlich X Beratungsfolge: Sitzungstermin: Rat der Stadt Bedburg Bemerkungen: 18.05.2004 Betreff: Befristete Bestellung eines weiteren Stellvertreters des allgemeinen Vertreters des Bürgermeisters zur Wahrnehmung der Aufgabe des stellvertretenden Wahlleiters für die Durchführung der Kommunalwahlen 2004 Beschlussvorschlag: Der Rat der Stadt Bedburg bestellt Herrn Stadtverwaltungsrat Hermann Josef Kramer zur Wahrnehmung der Aufgabe des stellvertretenden Wahlleiters für die Durchführung der Kommunalwahlen 2004 befristet bis zum 31.03.2005 zum 2. Stellvertreter des allgemeinen Vertreters des Bürgermeisters. Darüber hinaus nimmt der Rat die Neuorganisation des Verwaltungsvorstandes bis zur Neuwahl eines Bürgermeisters/ einer Bürgermeisterin zur Kenntnis. Beratungsergebnis: Gremium: Einstimmig: Bemerkungen: Sitzung am: Mit Stimmenmehrheit: Ja Nein Enthaltung Laut Beschlussvorschlag Abweichender Beschluss STADT BEDBURG Sitzungsvorlage Seite: 2 Begründung: Gemäß § 2 Abs. 2 Satz 1 Kommunalwahlgesetz (KWahlG) ist Wahlleiter für die Durchführung der Kommunalwahlen der Hauptverwaltungsbeamte des Wahlgebietes, in Bedburg also der Bürgermeister; stellvertretender Wahlleiter ist sein Vertreter im Amt (§ 68 GO NW). Da Herr Willy Harren mit Ablauf des 31.03.2004 aus dem Amt des Bürgermeisters ausgeschieden ist und der Unterzeichner vom CDU-Stadtverband Bedburg am 13.11.2003 offiziell als Kandidat für das Amt des Bürgermeisters nominiert wurde, kann er aufgrund von § 2 Abs. 2 Satz 2 KWahlG nicht mehr Wahlleiter sein; an seine Stelle tritt sein Vertreter im Amt. Die in der Ratssitzung vom 15.12.1998 erfolgte Bestellung des Leiters des Fachbereichs I – Planen, Bauen und Wirtschaftsförderung – Herrn Dipl.-Ing. (FH) Edgar Ackermann, zum allgemeinen Vertreter des Bürgermeisters der Stadt Bedburg war befristet bis zum Dienstantritt eines Beigeordneten und endete somit mit Ablauf des 30.06.2000. Herrn Ackermanns seinerzeitige Bestellung wurde kontrovers diskutiert, weil verschiedenen Kommentaren zur Gemeindeordnung zu entnehmen ist, dass die Bestellung eines Angestellten zum allgemeinen Vertreter nur in begründeten Ausnahmefällen möglich ist, und prinzipiell Beamten der Vorzug zu geben ist, weil die Vertretung im Amt gemäß § 68 GO mit der Wahrnehmung hoheitlicher Aufgaben verbunden ist. Auch zur Vermeidung einer Beschädigung seines untadeligen Rufes wird deshalb darauf verzichtet, dem in fachlicher wie persönlicher Hinsicht hervorragend geeigneten Mitglied des Verwaltungsvorstandes eine Wiederholung der Auseinandersetzung mit der Kommunalaufsicht beim Rhein-Erft-Kreis zuzumuten. Seine herausgehobene Stellung in der Verwaltungsorganisation, auf die im Folgenden noch eingegangen wird, bleibt hiervon unberührt. In seiner Sitzung vom 16.03.1999 hat der Rat der Stadt Bedburg den damaligen Hauptamtsleiter und heutigen Leiter des Fachbereichs IV – Finanzen, Personal und Organisation, Herrn Stadtverwaltungsrat Herbert Baum, unbefristet zum Stellvertreter für den allgemeinen Vertreter bestellt; diesem obliegt unter Würdigung der Vertretungsregelungen des § 2 Abs. 2 KWahlG die Funktion des Wahlleiters. Zur ordnungsgemäßen Vorbereitung und Durchführung der Kommunalwahlen ist es erforderlich, dass sowohl ein Wahlleiter als auch ein stellvertretender Wahlleiter für das Wahlgebiet vorhanden ist. Da in der Stadt Bedburg derzeit keine weiteren Stellvertreter für den allgemeinen Vertreter berufen sind, ist vom Stadtrat gemäß § 68 GO NW ein weiterer Stellvertreter des allgemeinen Vertreters des Bürgermeisters zu bestellen, der dann im Verhinderungsfall des Wahlleiters die Funktion des stellvertretenden Wahlleiters wahrnimmt. Die vorliegende Situation trifft insbesondere kleinere und mittlere Kommunen, in denen es entweder keinen oder nur einen Beigeordneten gibt. In größeren Kommunen sind gemäß § 68 Abs. 1 GO NW die Beigeordneten zur allgemeinen Vertretung berufen, und zwar in einer vom Rat festzulegenden Reihenfolge. STADT BEDBURG Seite: 3 Sitzungsvorlage Mit Blick darauf, dass der Leiter des Fachbereiches II – Schule, Kultur, Ordnung und Soziales, Herr Stadtverwaltungsrat Hermann Josef Kramer, die – neben der Leitung des Fachbereichs IV – nach Dienststellung und Besoldung herausgehobenste Beamtenstelle in der Stadtverwaltung wahrnimmt und der von ihm geleitete Fachbereich alle mit der Vorbereitung, Organisation und Durchführung der Wahlen zu erledigenden Aufgaben federführend wahrnimmt, schlägt der Unterzeichner vor, den genannten Mitarbeiter zur Wahrnehmung der Aufgaben des stellvertretenden Wahlleiters für die Durchführung der Kommunalwahlen 2004 befristet bis zum 31.03.2005 zum 2. Stellvertreter des allgemeinen Vertreters des Bürgermeisters zu bestellen. Eine moderne, sich als Dienstleistungsbetrieb verstehende Stadtverwaltung muss jederzeit so organisiert sein, dass die Bürgerinnen und Bürger eine nach den gegebenen personellen und finanziellen Ressourcen optimale Leistung erwarten dürfen und erhalten. Trotz der bereits begonnenen und noch länger andauernden mehrmonatigen Vakanz im Amt des Bürgermeisters muss daher mit geringem Aufwand und ohne zusätzliche Kosten eine Anpassung der Organisationsstruktur an die vorübergehend geänderten Bedingungen erfolgen. Bis zum Ausscheiden des bisherigen hauptamtlichen Bürgermeisters, Herrn Willy Harren, bildeten - - Bürgermeister: zuständig für Leitung der Geschäfte Personalangelegenheiten) Erster Beigeordneter und Kämmerer: zuständig für Finanzangelegenheiten Fachbereichsleiter I: zuständig für technische Bereiche der Gesamtverwaltung (u. a. den Verwaltungsvorstand der Stadt Bedburg. Gemäß § 70 Abs. 2 GO NW wirkt der Verwaltungsvorstand insbesondere mit bei a) b) c) d) den Grundsätzen der Organisation und der Verwaltungsführung, der Planung von Verwaltungsaufgaben mit besonderer Bedeutung, der Aufstellung des Haushaltsplans, unbeschadet der Rechte des Kämmerers, den Grundsätzen der Personalführung und Personalverwaltung. Der Verwaltungsvorstand soll ein Gremium der Führungsspitze der Verwaltung sein, das zusammen mit dem Bürgermeister oder dessen Vertreter im Amt die Verwaltungsgeschäfte führt und an wichtigen Entscheidungen der Verwaltungsführung mitwirkt. Als kollegialem Führungselement obliegen dem Verwaltungsvorstand vor allem koordinierende Funktionen, Einzelfragen der Verwaltung sowie als wichtigste Aufgabe die Sicherstellung der Einheitlichkeit der Verwaltung und der Verwaltungsführung. Auch wenn nach § 70 Abs. 1 GO (1) Sind hauptamtliche Beigeordnete bestellt, bilden sie zusammen mit dem Bürgermeister, dem Kämmerer oder dem für das Finanzwesen zuständigen Beamten den Verwaltungsvorstand. Der Bürgermeister führt den Vorsitz. aufgrund der derzeitigen Verhältnisse – kein Bürgermeister, nur ein hauptamtlicher Beigeordneter als allgemeiner Vertreter – nicht zwingend ein Verwaltungsvorstand zu STADT BEDBURG Sitzungsvorlage Seite: 4 bilden ist, jedoch Verwaltungsmitarbeiter hinzugezogen werden können, werden durch den Unterzeichner als Erster Beigeordneter und Stadtkämmerer, allgemeiner Vertreter des Bürgermeisters -zuständig für die Leitung der Geschäfte der Gesamtverwaltung bis zu den Kommunal- und Bürgermeisterwahlen unter Berücksichtigung ihrer jeweiligen Aufgabenschwerpunkte ab sofort in den Verwaltungsvorstand berufen: Fachbereichsleiter I, Herr Dipl.-Ing. Edgar Ackermann - zuständig für alle technischen Fragestellungen Fachbereichsleiter IV, Herr Stadtverwaltungsrat Herbert Baum, -zuständig für Personalfragen und Fragen der allgemeinen Verwaltung. Durch die gemeinsame Erörterung und Entscheidung sowie die flächendeckende und ressortübergreifende Optimierung der Entscheidungsprozesse über alle strategischen Ziele der Verwaltung kommt dem Verwaltungsvorstand gerade in der Übergangszeit bis zur Neuwahl eines Bürgermeisters/ einer Bürgermeisterin eine wichtige Managementfunktion zu. Vorsitz sowie Letztendscheidungsrecht bei den Beratungen im Verwaltungsvorstand steht gemäß § 70 Abs. 1 u. 4 GO NW dem Bürgermeister bzw. dem allgemeinen Vertreter des Bürgermeisters zu. Obwohl nach dem Gesetzeswortlaut nur die Mitglieder im Verwaltungsvorstand, die auch Beigeordnete sind, berechtigt sind, ihre abweichenden Meinungen in Angelegenheiten ihres Geschäftsbereiches dem Haupt- und Finanzausschuss vorzutragen, räumt der Unterzeichner den Mitgliedern des Verwaltungsvorstandes in analoger Anwendung zu § 70 Abs. 4 GO NW ein entsprechendes Vortragsrecht ein, was noch einmal deren herausgehobene Stellung dokumentieren mag. Die Leitungen der Fachbereiche und des Ratsbüros sind unter Berücksichtigung der Vorgaben des Verwaltungsvorstandes sowie der Aufbau- und Ablauforganisation weiterhin selbständig tätig, was sich bereits aus deren Fach- und Budgetverantwortung ergibt. Ansonsten gelten bei Verhinderung des allgemeinen Vertreters des Bürgermeisters die Vertretungsregelungen im Amt. Die vorbeschriebene Änderung der bisherigen Organisationsstruktur Verwaltungsvorstandes wird dem Rat hiermit zur Kenntnis gegeben. 50181 Bedburg, den 11.05.2004 ----------------------------------Koerdt Allg. Vertreter des Bürgermeisters und Erster Beigeordneter des