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Beschlussvorlage (Bestellung von sachkundigen Bürger/-innen gem. § 58 Abs. 3 sowie sachkundigen Einwohner/-innen gem. § 58 Abs. 4 Gemeindeordnung NW in die Ausschüsse des Rates der Stadt Bedburg )

Daten

Kommune
Bedburg
Größe
31 kB
Erstellt
09.07.09, 02:28
Aktualisiert
09.07.09, 02:28

Inhalt der Datei

STADT BEDBURG Zu TOP: Drucksache: WP7-175/2005 Sitzungsteil Ratsbüro Öffentlich Az.: Nicht öffentlich X Beratungsfolge: Sitzungstermin: Rat der Stadt Bedburg Bemerkungen: 01.03.2005 Betreff: Bestellung von sachkundigen Bürger/-innen gem. § 58 Abs. 3 sowie sachkundigen Einwohner/-innen gem. § 58 Abs. 4 Gemeindeordnung NW in die Ausschüsse des Rates der Stadt Bedburg hier: Ausschuss für Schule, Jugend, Freizeit und Soziales Beschlussvorschlag: Die Ratsmitglieder der Stadt Bedburg beschließen auf Vorschlag der CDU-Fraktion im Rat der Stadt Bedburg, Frau Birgit Tirlam-Roelen, die die Bestellung zur sachkundigen Bürgerin als stellvertretendes Mitglied im Ausschuss für Schule, Jugend, Freizeit und Soziales nicht angenommen hat, durch Frau/Herrn __________________________ zu ersetzen. Weiterhin beschließen die Ratsmitglieder der Stadt Bedburg auf Vorschlag der FWGFraktion, folgende sachundige Einwohner gem. § 58 Abs. 4 Gemeindeordnung NW in den Ausschuss für Schule, Jugend, Freizeit und Soziales zu bestellen: als Mitglied: Herrn Markus Giesen sowie als dessen Stellvertreter: Herrn Stefan Merx . Beratungsergebnis: Gremium: Einstimmig: Bemerkungen: Sitzung am: Mit Stimmenmehrheit: Ja Nein Enthaltung Laut Beschlussvorschlag Abweichender Beschluss STADT BEDBURG Sitzungsvorlage Seite: 2 Begründung: Bestellung von sachkundigen Bürger/-innen gem. § 58 Abs. 3 Gemeindeordnung NW (GO NW) Die Tätigkeit als sachkundiger Bürger richtet sich nach § 58 Abs. 3 GO NW. Als sachkundiger Bürger in einem Ausschuss der Stadt Bedburg kann nur tätig werden, wer dem Rat der Stadt Bedburg angehören kann, d. h. das passive Wahlrecht für die Kommunalwahlen der Stadt Bedburg besitzt. Es dürfen in der Person keine Gründe bestehen, die die Zugehörigkeit zum Rat ausschließen (sog. Inkompatibilität, vgl. § 13 Kommunalwahlgesetz; siehe Anlage). In der Sitzung des Rates der Stadt Bedburg vom 12.10.2004 wurde Frau Birgit TirlamRoelen auf Vorschlag der CDU-Fraktion als sachkundige Bürgerin (stellvertretendes Mitglied) in den Ausschuss für Schule, Jugend, Freizeit und Soziales gewählt. Frau Tirlam-Roelen teilte am 03.12.2004 telefonisch mit, dass Sie die Bestellung zur sachkundigen Bürgerin in den vorgenannten Ausschuss nicht annimmt. Im Falle des vorzeitigen Ausscheidens eines Mitgliedes aus einem Ausschuss wählen die Ratsmitglieder gemäß § 50 Abs. 3 GO NW auf Vorschlag der Fraktion oder Gruppe, welcher das ausgeschiedene Mitglied bei seiner Wahl angehörte, einen Nachfolger/eine Nachfolgerin. Bestellung von sachkundigen Einwohner/-innen gem. § 58 Abs. 4 GO NW Gemäß § 58 Abs. 4 GO NW können den Ausschüssen auch volljährige sachkundige Einwohner als Mitglieder mit beratender Stimme angehören. Einwohner ist entsprechend der Legaldefinition des § 21 Abs. 1 GO NW, wer in der Gemeinde wohnt. In der Sitzung des Rates der Stadt Bedburg vom 14.12.2004 hat der Rat hinsichtlich der Bestellung von sachkundigen Einwohner/-innen gem. § 58 Abs. 4 GO NW in Ausschüssen des Rates der Stadt Bedburg einstimmig nachstehende Regelung beschlossen: „Der Rat der Stadt Bedburg beschließt, dass jede im Rat vertretene Fraktion unter Berücksichtigung des § 58 Abs. 4 GO NW eine sachkundige Einwohnerin / einen sachkundigen Einwohner für einen Ausschuss nach Wahl benennen kann.“ In der v. g. Sitzung des Rates wurden sodann auf Vorschlag der CDU-Fraktion als sachkundige Einwohner Herr Guido Linden und als sein Vertreter Herr Ralf Tholen in den Ausschuss für Struktur und Stadtentwicklung gewählt. Ebenso bestand Einvernehmen darüber, dass darüber hinaus weitere sachkundige Einwohner/-innen von externen Organisationen oder Verbänden, z. B. aktuell Herr Fittschen vom NABU für den Ausschuss für Struktur und Stadtentwicklung, durch den Rat benannt werden können. STADT BEDBURG Seite: 3 Sitzungsvorlage Mit Schreiben vom 10.01.2005 beantragt die FWG-Fraktion im Rat der Stadt Bedburg, Herrn Markus Giesen, wohnhaft Lessingstr. 21, 50181 Bedburg und als dessen Stellvertreter Herrn Stefan Merx, wohnhaft Am Rosenstock 4, 50181 Bedburg, als sachkundige Einwohner gem. § 58 Abs. 4 GO NW in den Ausschuss für Schule, Jugend, Freizeit und Soziales zu bestellen. Die derzeitige personelle Besetzung des Ausschusses ist als Anlage beigefügt. 50181 Bedburg, den 14.02.2005 ----------------------------------Steinbach ----------------------------------Brabender-Lipej ----------------------------------Koerdt Sachbearbeiter(in) Leiterin Ratsbüro Bürgermeister STADT BEDBURG Sitzungsvorlage Seite: 4 AUSSCHUSS FÜR SCHULE, JUGEND, FREIZEIT U. SOZIALES Vorsitzender: Heinz-Gerd Schmitz, An den Gärten 15 , 50181 Bedburg stellv. Vorsitzender: Heike Steinhäuser, Albert-Schlangen-Str. 18, 50181 Bedburg Mitglieder stellv. Mitglieder* gem. Wahlvorschlag der CDU-Fraktion: 1. Heinz-Gerd Schmitz, An den Gärten 15, Bedburg Hubert Wassenberg, Schützendelle 79, Bedburg 2. Dr. Georg Kippels, Langemarckstr. 14, Bedburg Martin Vogelsang, Erkelenzer Str. 156 b, Bedburg 3. N.N. (vormals Michels, Norbert) Willy Moll, vom-Stein-Str. 21, Bedburg 4. Santa Pedalina, Agathastr. 32, Bedburg Nadine Heuser-Spruß, Pfarrer-Bodden-Str. 44, Bedburg 5. Günter Martin, Albert-Einstein-Str. 15, Bedburg Jürgen Mitter, Hauptstr. 25 b, Bedburg 6. Johann-Wilhelm Olpen, Am Zelenberg 40, Bedburg s.B. N.N. (vormals Tirlam-Roelen) s.B. 7. Hermann-Josef Köcher, Kurt-Stöbe-Str. 15, Bedburg s.B. Anna Maria Streicher, Karlstr. 40, Bedburg s.B. 8. Anja Mitter, Hauptstr. 25 b, Bedburg s.B. Christian Wolff, Kirdorfer Allee 38, Bedburg s.B. gem. Wahlvorschlag der SPD-Fraktion: 9. Bernd Coumanns, Weiler Hohenholz 4, Bedburg Hans-Peter Abts, Am Rosenstock 14, Bedburg 10. Birgit Gericke, Jahnstr. 14, Bedburg Rolf Kaltenhäuser, Steifensandstr. 40, Bedburg 11. Heike Steinhäuser, Albert-Schlangen-Str. 18, Bedburg Heinz-Gerd Horn, Annastr. 23, Bedburg 12. Ilka Sikora-Wörsters, Vikariestr. 15, Bedburg gem. Wahlvorschlag der FWG-Fraktion: 13. Karl-Heinz Spielmanns, Margarethenstr. 37, Bedburg s.B. Wilma Brings, Talstr. 61, Bedburg Albert Steffens, Richard-Wagner-Str. 22, Bedburg *persönliche/r Stellvertreter/in des jeweils nebenstehenden Mitgliedes s.B. s.B. s.B. STADT BEDBURG Sitzungsvorlage Seite: 5 gem. § 12 Abs. 2 Satz 2 und 3 Schulverwaltungsgesetz sowie Ratsbeschluss vom 12.10.2004 ständige Mitglieder mit beratender Stimme beschränkt auf die Gegenstände des Schulausschusses seitens der Katholischen Kirche: Dechant Christian Hermanns seitens der Evangelischen Kirche: Pfarrer Gebhard Müller-Philipps seitens der Schulen die jeweiligen Schulleiter: Rektorin Annetrude Haas, Wilhelm-Busch-Schule Rektor Berthold Beerbaum, Anton-Heinen-Schule Rektor Gerd Hopstein, St. Martinusschule Rektorin Beate Bogalho, Geschwister-Stern-Schule Rektor Hubert Murmann, Gemeinschaftshauptschule Rektor Volkmar Trüb, Städtische Realschule Bedburg Studiendirektor Heinz Rüttgers, Silverberg-Gymnasium STADT BEDBURG Seite: 6 Sitzungsvorlage STADT BEDBURG Der Bürgermeister BEGLAUBIGTER AUSZUG aus der Niederschrift über die ordnungsgemäß einberufene 3. Sitzung des Rates der Stadt Bedburg in der 7. Wahlperiode des Rates der Stadt Bedburg vom 14.12.2004 im Rathaus in Kaster Es wurde folgendes verhandelt und beschlossen: A) Öffentlicher Teil 5. Festlegung von Richtlinien zur Bestellung von sachkundigen Einwohner/-innen gem. § 58 Abs. 4 Gemeindeordnung NW in die Ausschüsse des Rates der Stadt Bedburg Herr Dr. Kippels plädiert seitens der CDU-Fraktion dafür, dass jede Fraktion je einen sachkundigen Einwohner für einen Ausschuss nach Wahl benennen kann. Herr Köhlen erklärt, dies sei ein kleiner Schritt in die richtige Richtung zu mehr Bürgerbeteiligung; er stellt aber fest, dass ein sachkundiger Einwohner nur Mitspracherecht besitze, kein Mitbestimmungsrecht – im Gegensatz zum sachkundigen Bürger. Herr Druch führt aus, die Benennung jeweils eines sachkundigen Einwohners pro Fraktion sei der richtige Weg, da man die Ausschüsse auch nicht zu sehr aufblähen wolle; man werde zu gegebener Zeit einen sachkundigen Einwohner seitens der SPD-Fraktion benennen. Auf Anfrage des Herrn Köhlen, ob die FWG-Fraktion direkt eine Benennung vornehmen könne, entgegnet Bürgermeister Koerdt, dass diese Person gewählt werden müssen. Er schlägt deshalb vor, die Wahl infolge eines schriftlichen Antrages der FWG in der nächsten Ratssitzung vorzusehen. Es besteht Einvernehmen darüber, dass darüber hinaus weitere sachkundige Einwohner von externen Organisationen oder Verbänden, z.B. aktuell Herr Fittschen vom NABU für den Ausschuss für Struktur und Stadtentwicklung, durch den Rat benannt werden können. Beschluss: Der Rat der Stadt Bedburg beschließt, dass jede im Rat vertretene Fraktion unter Berücksichtigung des § 58 Abs. 4 Gemeindeordnung NW eine sachkundige Einwohnerin / einen sachkundigen Einwohner für einen Ausschuss nach Wahl benennen kann. Abstimmungsergebnis: Einstimmig, 0 Enthaltungen *** STADT BEDBURG Seite: 7 Sitzungsvorlage Die Übereinstimmung dieses Auszuges mit der Urschrift wird hiermit beglaubigt. 50181 Bedburg, den 08.07.2009 Stadt Bedburg Der Bürgermeister Im Auftrage: Brabender-Lipej Leiterin Ratsbüro 50181 Bedburg, den ----------------------------------- ----------------------------------- ----------------------------------Koerdt Sachbearbeiter(in) Fachbereichsleiter(in) Bürgermeister