Daten
Kommune
Bedburg
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09.07.09, 02:28
Aktualisiert
09.07.09, 02:28
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Dne
STADT BEDBURG
Zu TOP:
Drucksache: WP6-18/2003
Sitzungsteil
Fachbereich I
Öffentlich
Az.: 61 26 00
Nicht öffentlich
X
Beratungsfolge:
Sitzungstermin:
Ausschuss für Planen und Bauen
30.09.2003
Rat der Stadt Bedburg
14.10.2003
Bemerkungen:
Betreff:
Bebauungsplan Nr. 33/Bedburg 3. Änderung
- Gebiet zwischen Erftstraße, Im Erftbusch, Lipper Graben und Freibad –
a) Beratung und Beschließung über die während der frühzeitigen Beteiligung der Bürger und der
Träger öffentlicher Belange eingegangenen Stellungnahmen
b) Auslegungsbeschluss gem. § 3 Abs. 2 Baugesetzbuch
Beschlussvorschlag:
Zu a)
Der Rat der Stadt Bedburg beschliesst, über die während der frühzeitigen Beteiligung der Bürger
und der Träger öffentlicher Belange abgegebenen Stellungnahmen eine Abwägung durchzuführen
und wie in der beigefügten Anlage aufgeführt einzeln Beschlüsse zu fassen.
Zu b)
Ferner beschliesst der Rat der Stadt Bedburg , den Auslegungsbeschluss gem. § 3 Abs. 2 des
Baugesetzbuches
in
der
Fassung
der
Bekanntmachung
vom
27. August 1997
(BGBl. I S. 2141, 1998 I S. 137), zuletzt geändert durch Artikel 12 des Gesetzes vom 23. Juli 2002
(BGBl. I S. 2850), für den Bebauungsplan Nr. 33/Bedburg, 3. Änderung - Gebiet zwischen
Erftstraße, Im Erftbusch, Lipper Graben und Freibad- zu fassen und den Plan nebst erforderlicher
Begründung auf die Dauer eines Monats öffentlich auszulegen.
Begründung:
Beratungsergebnis:
Gremium:
Einstimmig:
Bemerkungen:
Sitzung am:
Mit Stimmenmehrheit:
Ja
Nein
Enthaltung Laut Beschlussvorschlag
Abweichender
Beschluss
STADT BEDBURG
Sitzungsvorlage
Seite: 2
Der Rat der Stadt Bedburg hat in seiner Sitzung am 14.12.1993 gemäß § 2 Abs. 1
Baugesetzbuch den Aufstellungsbeschluss für die 3. Änderung des Bebauungsplans Nr.
33/Bedburg gefasst.
Der Plangeltungsbereich des Bebauungsplans Nr. 33/Bedburg, 3. Änderung liegt in der
Gemarkung Bedburg, Flur 46 und wird wie folgt begrenzt:
Im Norden
im Osten
im Süden
im Westen
Von den nördlichen Parzellengrenzen der Grundstücke Gemarkung
Bedburg, Flur 46 , Flurstücke 190, 196 und 372,
von der Erftstraße,
von der Straße Im Erftbusch sowie den südlichen Parzellengrenzen
der Grundstücke Gemarkung Bedburg, Flur 46, Flurstücke 361 tlw.
und 97 und
durch die Parzelle des ehem. Lipper Grabens.
Im Rahmen der seinerzeit durchgeführten frühzeitigen Beteiligung der Bürger und der
Träger öffentlicher Belange sowie anschließenden mehrfachen Erörterung der Planung mit
verschiedenen Trägern öffentlicher Belange wurden gegen die beabsichtigte Planung
(Änderung
der
öffentlichen
Verkehrsflächen,
Änderung
der
überbaubaren
Grundstücksflächen, Änderung der öffentlichen Grünfläche in überbaubare /nicht
überbaubare Grundstücksfläche, Festsetzung des erhaltenswerten Baumbestandes)
sowohl von privater Seite als auch von behördlicher Seite erhebliche Bedenken
vorgetragen, die sich gegen eine bauliche Nutung des Wald- und Bruchgebietes im
Planbereich richten.
Der Tenor ging übereinstimmend dahin, von einer baulichen Nutzung des rückwärtigen
Bereiches der Erftstraße Abstand zu nehmen, um die vorhandene , ökologisch wertvolle
Struktur mit der dazugehörigen vielfältigen und standortgerechten Fauna und Flora zu
erhalten.
Der Rat der Stadt Bedburg hat daraufhin in seiner Sitzung am 14.12.1993 den
Aufstellungsbeschluss
vom
18.12.1990
aufgehoben
und
einen
neuen
Aufstellungsbeschluss mit den nachfolgend aufgeführten Planungszielen gefasst:
•
•
•
•
Festsetzung von Grünflächen mit der Widmung Wald im rückwärtigen Bereich der
Erftstraße
Neuordnung der überbaubaren Grundstücksflächen
Rücknahme öffentlicher Verkehrsflächen
Festsetzung des erhaltenswerten Baumbestandes
In Verbindung mit der Rücknahme der öffentlichen Verkehrsfläche (Planstraße B im
Planentwurf) soll im Bebauungsplan eine fußläufige Verbindung zwischen Erftstraße und
Matthias-Lammet-Straße in einer Breite von 2,50 m hergestellt werden.
Der Planentwurf in der Fassung des Aufstellungsbeschlusses vom 18.12.1990 sowie der
Planentwurf in der Fassung des Aufstellungsbeschlusses vom 14.12.1993 sind in der
Anlage beigefügt.
Gemäß § 4 Baugesetzbuch ist den von den Änderungen berührten Trägern öffentlicher
Belange Gelegenheit zur Stellungnahme innerhalb einer angemessenen Frist zu geben.
Die Träger öffentlicher Belange wurden daher mit Schreiben vom 29.07.2003 über die
Aufstellung der 3. Änderung de Bebauungsplanes Nr. 33/Bedburg informiert und um
STADT BEDBURG
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Sitzungsvorlage
Stellungnahme bis zum 03.09.2003 einschließlich gebeten. Die Bürger wurden durch
ortsübliche Bekanntmachung im Amtsblatt des Erftkreises ebenfalls von der
Planaufstellung unterrichtet. Hierbei wurde Gelegenheit zur Stellungnahme vom
30.07.2003 bis zum 03.09.2003 gegeben.
Während diesem erneuten frühzeitigen Beteiligungsverfahren sind die in der beigefügten
Anlage zu a) näher bezeichneten Stellungnahmen zum Verfahren vorgetragen worden.
Der Ausschuss für Planen und Bauen hat dem Rat der Stadt Bedburg in seiner Sitzung
am 30.09.2003 einstimmig empfohlen, wie im Beschlussvorschlag aufgeführt zu
entscheiden.
50181 Bedburg, den 8. Juli 2009
----------------------------------Schmitz
----------------------------------Ackermann
----------------------------------Harren
Bearbeiter
Fachbereichsleiter
Bürgermeister