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Beschlussvorlage (Bebauungsplan Nr. 33/Bedburg 3. Änderung- Gebiet zwischen Erftstraße, Im Erftbusch, Lipper Graben und Freibad Beratung und Beschließung über die während der frühzeitigen Beteiligung der Bürger und der Träger öffentlicher Belange eingegangenen Stellungnahmen Auslegungsbeschluss gem. § 3 Abs. 2 Baugesetzbuch)

Daten

Kommune
Bedburg
Größe
20 kB
Erstellt
09.07.09, 02:28
Aktualisiert
09.07.09, 02:28
Beschlussvorlage (Bebauungsplan Nr. 33/Bedburg 3. Änderung- Gebiet zwischen Erftstraße, Im Erftbusch, Lipper Graben und Freibad 
Beratung und Beschließung über die während der frühzeitigen Beteiligung der Bürger und der Träger öffentlicher Belange eingegangenen Stellungnahmen
Auslegungsbeschluss gem. § 3 Abs. 2 Baugesetzbuch) Beschlussvorlage (Bebauungsplan Nr. 33/Bedburg 3. Änderung- Gebiet zwischen Erftstraße, Im Erftbusch, Lipper Graben und Freibad 
Beratung und Beschließung über die während der frühzeitigen Beteiligung der Bürger und der Träger öffentlicher Belange eingegangenen Stellungnahmen
Auslegungsbeschluss gem. § 3 Abs. 2 Baugesetzbuch) Beschlussvorlage (Bebauungsplan Nr. 33/Bedburg 3. Änderung- Gebiet zwischen Erftstraße, Im Erftbusch, Lipper Graben und Freibad 
Beratung und Beschließung über die während der frühzeitigen Beteiligung der Bürger und der Träger öffentlicher Belange eingegangenen Stellungnahmen
Auslegungsbeschluss gem. § 3 Abs. 2 Baugesetzbuch)

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Inhalt der Datei

Dne STADT BEDBURG Zu TOP: Drucksache: WP6-18/2003 Sitzungsteil Fachbereich I Öffentlich Az.: 61 26 00 Nicht öffentlich X Beratungsfolge: Sitzungstermin: Ausschuss für Planen und Bauen 30.09.2003 Rat der Stadt Bedburg 14.10.2003 Bemerkungen: Betreff: Bebauungsplan Nr. 33/Bedburg 3. Änderung - Gebiet zwischen Erftstraße, Im Erftbusch, Lipper Graben und Freibad – a) Beratung und Beschließung über die während der frühzeitigen Beteiligung der Bürger und der Träger öffentlicher Belange eingegangenen Stellungnahmen b) Auslegungsbeschluss gem. § 3 Abs. 2 Baugesetzbuch Beschlussvorschlag: Zu a) Der Rat der Stadt Bedburg beschliesst, über die während der frühzeitigen Beteiligung der Bürger und der Träger öffentlicher Belange abgegebenen Stellungnahmen eine Abwägung durchzuführen und wie in der beigefügten Anlage aufgeführt einzeln Beschlüsse zu fassen. Zu b) Ferner beschliesst der Rat der Stadt Bedburg , den Auslegungsbeschluss gem. § 3 Abs. 2 des Baugesetzbuches in der Fassung der Bekanntmachung vom 27. August 1997 (BGBl. I S. 2141, 1998 I S. 137), zuletzt geändert durch Artikel 12 des Gesetzes vom 23. Juli 2002 (BGBl. I S. 2850), für den Bebauungsplan Nr. 33/Bedburg, 3. Änderung - Gebiet zwischen Erftstraße, Im Erftbusch, Lipper Graben und Freibad- zu fassen und den Plan nebst erforderlicher Begründung auf die Dauer eines Monats öffentlich auszulegen. Begründung: Beratungsergebnis: Gremium: Einstimmig: Bemerkungen: Sitzung am: Mit Stimmenmehrheit: Ja Nein Enthaltung Laut Beschlussvorschlag Abweichender Beschluss STADT BEDBURG Sitzungsvorlage Seite: 2 Der Rat der Stadt Bedburg hat in seiner Sitzung am 14.12.1993 gemäß § 2 Abs. 1 Baugesetzbuch den Aufstellungsbeschluss für die 3. Änderung des Bebauungsplans Nr. 33/Bedburg gefasst. Der Plangeltungsbereich des Bebauungsplans Nr. 33/Bedburg, 3. Änderung liegt in der Gemarkung Bedburg, Flur 46 und wird wie folgt begrenzt: Im Norden im Osten im Süden im Westen Von den nördlichen Parzellengrenzen der Grundstücke Gemarkung Bedburg, Flur 46 , Flurstücke 190, 196 und 372, von der Erftstraße, von der Straße Im Erftbusch sowie den südlichen Parzellengrenzen der Grundstücke Gemarkung Bedburg, Flur 46, Flurstücke 361 tlw. und 97 und durch die Parzelle des ehem. Lipper Grabens. Im Rahmen der seinerzeit durchgeführten frühzeitigen Beteiligung der Bürger und der Träger öffentlicher Belange sowie anschließenden mehrfachen Erörterung der Planung mit verschiedenen Trägern öffentlicher Belange wurden gegen die beabsichtigte Planung (Änderung der öffentlichen Verkehrsflächen, Änderung der überbaubaren Grundstücksflächen, Änderung der öffentlichen Grünfläche in überbaubare /nicht überbaubare Grundstücksfläche, Festsetzung des erhaltenswerten Baumbestandes) sowohl von privater Seite als auch von behördlicher Seite erhebliche Bedenken vorgetragen, die sich gegen eine bauliche Nutung des Wald- und Bruchgebietes im Planbereich richten. Der Tenor ging übereinstimmend dahin, von einer baulichen Nutzung des rückwärtigen Bereiches der Erftstraße Abstand zu nehmen, um die vorhandene , ökologisch wertvolle Struktur mit der dazugehörigen vielfältigen und standortgerechten Fauna und Flora zu erhalten. Der Rat der Stadt Bedburg hat daraufhin in seiner Sitzung am 14.12.1993 den Aufstellungsbeschluss vom 18.12.1990 aufgehoben und einen neuen Aufstellungsbeschluss mit den nachfolgend aufgeführten Planungszielen gefasst: • • • • Festsetzung von Grünflächen mit der Widmung Wald im rückwärtigen Bereich der Erftstraße Neuordnung der überbaubaren Grundstücksflächen Rücknahme öffentlicher Verkehrsflächen Festsetzung des erhaltenswerten Baumbestandes In Verbindung mit der Rücknahme der öffentlichen Verkehrsfläche (Planstraße B im Planentwurf) soll im Bebauungsplan eine fußläufige Verbindung zwischen Erftstraße und Matthias-Lammet-Straße in einer Breite von 2,50 m hergestellt werden. Der Planentwurf in der Fassung des Aufstellungsbeschlusses vom 18.12.1990 sowie der Planentwurf in der Fassung des Aufstellungsbeschlusses vom 14.12.1993 sind in der Anlage beigefügt. Gemäß § 4 Baugesetzbuch ist den von den Änderungen berührten Trägern öffentlicher Belange Gelegenheit zur Stellungnahme innerhalb einer angemessenen Frist zu geben. Die Träger öffentlicher Belange wurden daher mit Schreiben vom 29.07.2003 über die Aufstellung der 3. Änderung de Bebauungsplanes Nr. 33/Bedburg informiert und um STADT BEDBURG Seite: 3 Sitzungsvorlage Stellungnahme bis zum 03.09.2003 einschließlich gebeten. Die Bürger wurden durch ortsübliche Bekanntmachung im Amtsblatt des Erftkreises ebenfalls von der Planaufstellung unterrichtet. Hierbei wurde Gelegenheit zur Stellungnahme vom 30.07.2003 bis zum 03.09.2003 gegeben. Während diesem erneuten frühzeitigen Beteiligungsverfahren sind die in der beigefügten Anlage zu a) näher bezeichneten Stellungnahmen zum Verfahren vorgetragen worden. Der Ausschuss für Planen und Bauen hat dem Rat der Stadt Bedburg in seiner Sitzung am 30.09.2003 einstimmig empfohlen, wie im Beschlussvorschlag aufgeführt zu entscheiden. 50181 Bedburg, den 8. Juli 2009 ----------------------------------Schmitz ----------------------------------Ackermann ----------------------------------Harren Bearbeiter Fachbereichsleiter Bürgermeister