Daten
Kommune
Bedburg
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09.07.09, 02:28
Aktualisiert
09.07.09, 02:28
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Inhalt der Datei
STADT BEDBURG
Zu TOP:
Drucksache: WP7-165/2005
Sitzungsteil
Fachbereich II
Öffentlich
Az.: 10 24 51
Nicht öffentlich
X
Beratungsfolge:
Sitzungstermin:
Auschuss für Schule, Jugend, Freizeit und
Soziales
15.02.2005
Bemerkungen:
Betreff:
Einführung und Verpflichtung der dem Rat nicht angehörenden Ausschussmitglieder
Beschlussvorschlag:
Der Vorsitzende des Ausschusses für Schule. Jugend, Freizeit und Soziales führt die
gemäß § 58 Abs. 3 der Gemeindeordnung für das Land Nordrhein-Westfalen (GO NRW)
in den Ausschuss berufenen sachkundigen Bürger sowie die gemäß § 12 Abs. 4 in
Verbindung mit Abs. 2 des Schulverwaltungsgesetzes berufenen Mitglieder mit beratender
Stimme (je ein von der katholischen und evangelischen Kirche benannter Geistlicher) und
die Vertreter der Schulen (Schulleitungen) in ihr Amt ein und verpflichtet sie in feierlicher
Form zur gesetzmäßigen und gewissenhaften Wahrnehmung ihrer Aufgaben.
Die sachkundigen Bürger, die Mitglieder mit beratender Stimme und die Schulleitungen
bekunden durch Erheben von den Plätzen ihr Einverständnis mit der
Verpflichtungserklärung.
Beratungsergebnis:
Gremium:
Einstimmig:
Bemerkungen:
Sitzung am:
Mit Stimmenmehrheit:
Ja
Nein
Enthaltung Laut Beschlussvorschlag
Abweichender
Beschluss
STADT BEDBURG
Seite: 2
Sitzungsvorlage
Begründung:
Der Rat der Stadt Bedburg hat in seiner Sitzung am 09.11.2004 die Besetzung des
Ausschusses für Schule, Jugend, Freizeit und Soziales einstimmig beschlossen. Die Liste
der personellen Besetzung ist als Anlage 1 beigefügt.
Die nicht dem Rat angehörenden Mitglieder des Ausschusses werden gem. § 58 Abs. 2 in
Verbindung mit § 67 Abs. 3 GO NRW vom Ausschussvorsitzenden eingeführt und in
feierlicher Form zur gesetzmäßigen und gewissenhaften Wahrnehmung ihrer Aufgaben
verpflichtet.
Die vorgeschriebene Verpflichtung in feierlicher Form kann zum Beispiel in der Weise
vollzogen werden, dass die zu Verpflichteten durch Erheben von ihren Plätzen ihr
Einverständnis mit folgender Formel bekunden:
„Ich verpflichte mich, dass ich meine Aufgaben nach bestem Wissen
und Können wahrnehmen, das Grundgesetz, die Verfassung des
Landes und die Gesetze beachten und meine Pflichten zum Wohl der
Gemeinde erfüllen werde.“
Über die Verpflichtungen werden besondere Niederschriften angefertigt; ein Muster ist
dieser Vorlage als Anlage 2 beigefügt.
Rein informatorisch weist die Verwaltung darauf hin, dass die sachkundige Bürgerin Birgit
Tirlam-Roelen die Berufung in den Ausschuss für Schule, Jugend, Freizeit und Soziales
nicht angenommen hat und Herr Norbert Michels zwischenzeitlich aus dem Rat der Stadt
Bedburg ausgeschieden ist. Über eine Nachfolge hat der Rat der Stadt Bedburg bislang
noch keine Beschlussfassung herbeigeführt.
50181 Bedburg, den 2. Februar 2005
----------------------------------Brunken
----------------------------------Kramer
----------------------------------Koerdt
Stellv. Fachbereichsleiter
Fachbereichsleiter
Bürgermeister