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Beschlussvorlage (Einführung und Verpflichtung der dem Rat nicht angehörenden Ausschussmitglieder )

Daten

Kommune
Bedburg
Größe
16 kB
Erstellt
09.07.09, 02:28
Aktualisiert
09.07.09, 02:28
Beschlussvorlage (Einführung und Verpflichtung der dem Rat  nicht angehörenden Ausschussmitglieder ) Beschlussvorlage (Einführung und Verpflichtung der dem Rat  nicht angehörenden Ausschussmitglieder )

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STADT BEDBURG Zu TOP: Drucksache: WP7-165/2005 Sitzungsteil Fachbereich II Öffentlich Az.: 10 24 51 Nicht öffentlich X Beratungsfolge: Sitzungstermin: Auschuss für Schule, Jugend, Freizeit und Soziales 15.02.2005 Bemerkungen: Betreff: Einführung und Verpflichtung der dem Rat nicht angehörenden Ausschussmitglieder Beschlussvorschlag: Der Vorsitzende des Ausschusses für Schule. Jugend, Freizeit und Soziales führt die gemäß § 58 Abs. 3 der Gemeindeordnung für das Land Nordrhein-Westfalen (GO NRW) in den Ausschuss berufenen sachkundigen Bürger sowie die gemäß § 12 Abs. 4 in Verbindung mit Abs. 2 des Schulverwaltungsgesetzes berufenen Mitglieder mit beratender Stimme (je ein von der katholischen und evangelischen Kirche benannter Geistlicher) und die Vertreter der Schulen (Schulleitungen) in ihr Amt ein und verpflichtet sie in feierlicher Form zur gesetzmäßigen und gewissenhaften Wahrnehmung ihrer Aufgaben. Die sachkundigen Bürger, die Mitglieder mit beratender Stimme und die Schulleitungen bekunden durch Erheben von den Plätzen ihr Einverständnis mit der Verpflichtungserklärung. Beratungsergebnis: Gremium: Einstimmig: Bemerkungen: Sitzung am: Mit Stimmenmehrheit: Ja Nein Enthaltung Laut Beschlussvorschlag Abweichender Beschluss STADT BEDBURG Seite: 2 Sitzungsvorlage Begründung: Der Rat der Stadt Bedburg hat in seiner Sitzung am 09.11.2004 die Besetzung des Ausschusses für Schule, Jugend, Freizeit und Soziales einstimmig beschlossen. Die Liste der personellen Besetzung ist als Anlage 1 beigefügt. Die nicht dem Rat angehörenden Mitglieder des Ausschusses werden gem. § 58 Abs. 2 in Verbindung mit § 67 Abs. 3 GO NRW vom Ausschussvorsitzenden eingeführt und in feierlicher Form zur gesetzmäßigen und gewissenhaften Wahrnehmung ihrer Aufgaben verpflichtet. Die vorgeschriebene Verpflichtung in feierlicher Form kann zum Beispiel in der Weise vollzogen werden, dass die zu Verpflichteten durch Erheben von ihren Plätzen ihr Einverständnis mit folgender Formel bekunden: „Ich verpflichte mich, dass ich meine Aufgaben nach bestem Wissen und Können wahrnehmen, das Grundgesetz, die Verfassung des Landes und die Gesetze beachten und meine Pflichten zum Wohl der Gemeinde erfüllen werde.“ Über die Verpflichtungen werden besondere Niederschriften angefertigt; ein Muster ist dieser Vorlage als Anlage 2 beigefügt. Rein informatorisch weist die Verwaltung darauf hin, dass die sachkundige Bürgerin Birgit Tirlam-Roelen die Berufung in den Ausschuss für Schule, Jugend, Freizeit und Soziales nicht angenommen hat und Herr Norbert Michels zwischenzeitlich aus dem Rat der Stadt Bedburg ausgeschieden ist. Über eine Nachfolge hat der Rat der Stadt Bedburg bislang noch keine Beschlussfassung herbeigeführt. 50181 Bedburg, den 2. Februar 2005 ----------------------------------Brunken ----------------------------------Kramer ----------------------------------Koerdt Stellv. Fachbereichsleiter Fachbereichsleiter Bürgermeister