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Beschlussvorlage (Bebauungsplan Nr. 2a/Kirchherten/Flächennutzungsplan der Stadt Bedburg, 36. Änderung -Gebiet in Verlängerung der beiden Stichstraßen an der Dr.-Hubert-Lesaar-Straße zwischen Breite Straße und Mühlenstraße- a) Aufhebung des Satzungsbeschlusses/Aufhebung und Neufassung des Aufstellungsbeschlusses b) Beschluss zur erneuten Offenlage gem. § 3 Abs. 3 des Baugesetzbuches c) Aufhebung und Neufassung des Aufstellungsbeschlusses für die 36. Änderung des Flächennutzungsplanes der Stadt Bedburg)

Daten

Kommune
Bedburg
Größe
20 kB
Erstellt
09.07.09, 02:28
Aktualisiert
09.07.09, 02:28
Beschlussvorlage (Bebauungsplan Nr. 2a/Kirchherten/Flächennutzungsplan der Stadt Bedburg, 36. Änderung
-Gebiet in Verlängerung der beiden Stichstraßen an der Dr.-Hubert-Lesaar-Straße zwischen Breite Straße und Mühlenstraße-
a) Aufhebung des Satzungsbeschlusses/Aufhebung und Neufassung des Aufstellungsbeschlusses
b) Beschluss zur erneuten Offenlage gem. § 3 Abs. 3 des Baugesetzbuches 
c) Aufhebung und Neufassung des Aufstellungsbeschlusses für die 36. Änderung des Flächennutzungsplanes der Stadt Bedburg) Beschlussvorlage (Bebauungsplan Nr. 2a/Kirchherten/Flächennutzungsplan der Stadt Bedburg, 36. Änderung
-Gebiet in Verlängerung der beiden Stichstraßen an der Dr.-Hubert-Lesaar-Straße zwischen Breite Straße und Mühlenstraße-
a) Aufhebung des Satzungsbeschlusses/Aufhebung und Neufassung des Aufstellungsbeschlusses
b) Beschluss zur erneuten Offenlage gem. § 3 Abs. 3 des Baugesetzbuches 
c) Aufhebung und Neufassung des Aufstellungsbeschlusses für die 36. Änderung des Flächennutzungsplanes der Stadt Bedburg) Beschlussvorlage (Bebauungsplan Nr. 2a/Kirchherten/Flächennutzungsplan der Stadt Bedburg, 36. Änderung
-Gebiet in Verlängerung der beiden Stichstraßen an der Dr.-Hubert-Lesaar-Straße zwischen Breite Straße und Mühlenstraße-
a) Aufhebung des Satzungsbeschlusses/Aufhebung und Neufassung des Aufstellungsbeschlusses
b) Beschluss zur erneuten Offenlage gem. § 3 Abs. 3 des Baugesetzbuches 
c) Aufhebung und Neufassung des Aufstellungsbeschlusses für die 36. Änderung des Flächennutzungsplanes der Stadt Bedburg)

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Inhalt der Datei

STADT BEDBURG Zu TOP: Drucksache: WP6-341/2004 Sitzungsteil Fachbereich I Öffentlich Az.: Nicht öffentlich X Beratungsfolge: Sitzungstermin: Rat der Stadt Bedburg Bemerkungen: 18.05.2004 Betreff: Bebauungsplan Nr. 2a/Kirchherten/Flächennutzungsplan der Stadt Bedburg, 36. Änderung -Gebiet in Verlängerung der beiden Stichstraßen an der Dr.-Hubert-Lesaar-Straße zwischen Breite Straße und Mühlenstraßea) Aufhebung des Satzungsbeschlusses/Aufhebung und Neufassung des Aufstellungsbeschlusses b) Beschluss zur erneuten Offenlage gem. § 3 Abs. 3 des Baugesetzbuches c) Aufhebung und Neufassung des Aufstellungsbeschlusses für die 36. Änderung des Flächennutzungsplanes der Stadt Bedburg Beschlussvorschlag: zu a) Der Rat der Stadt Bedburg beschließt aus Rechtssicherheitsgründen, den Satzungsbeschluss gem. § 10 des Baugesetzbuches für den Bebauungsplan Nr. 2a/Kirchherten vom 10.02.2004 aufzuheben und einen neuen Aufstellungsbeschluss bei Änderung der Gebietsausweisung von MD* -Dorfgebiet (lärmvorbelastet) in WA*Allgemeines Wohngebiet mit der nachfolgenden Kennzeichnung - Aufgrund der Randlage des landwirtschaftlichen Betriebes zum bebauten Bereich gelten für das neu ausgewiesene Allgemeine Wohngebiet (WA) dorfgebietstypische Vorbelastungen - zu fassen. Die übrigen Planinhalte und Ziele sollen weiterhin beibehalten werden. zu b) Beratungsergebnis: Gremium: Einstimmig: Bemerkungen: Sitzung am: Mit Stimmenmehrheit: Ja Nein Enthaltung Laut Beschlussvorschlag Abweichender Beschluss STADT BEDBURG Sitzungsvorlage Seite: 2 Ferner beschließt der Rat der Stadt Bedburg, den Bebauungsplan Nr. 2a/Kirchherten gem. § 3 Abs. 3 des Baugesetzbuches erneut öffentlich auszulegen, wobei bestimmt wird, dass Anregungen nur zum geänderten Teil der Planung vorgetragen werden können. Die Frist der Offenlage wird aufgrund der bereits erreichten Planreife des Bebauungsplanes auf 2 Wochen begrenzt. zu c) Gleichzeitig beschließt der Rat der Stadt Bedburg, den Aufstellungsbeschluss für die 36. Änderung des Flächennutzungsplanes der Stadt Bedburg vom 14.10.2003 aufzuheben und einen neuen Aufstellungsbeschluss gem. § 2 Abs. 1 des Baugesetzbuches zu fassen, mit dem Planungsziel der Änderung von Flächen für die Landwirtschaft in Wohnbauflächen, dies bei Reduzierung des Plangeltungsbereiches auf die Plangebietsgrenzen des Bebauungsplanes Nr. 2a/Kirchherten. Der Planentwurf ist in der Anlage beigefügt. Begründung: Der Rat der Stadt Bedburg hat in seiner Sitzung am 10.02.2004 den Satzungsbeschluss gem. § 10 des Baugesetzbuches für den Bebauungsplan Nr. 2a/Kirchherten – Gebietserweiterung im Bereich der Dr.-Hubert-Lesaar-Straße gefasst. Im Rahmen der seinerzeitigen Planaufstellung wurde die Ausweisung des Plangebietes als WA (Allgemeines Wohngebiet) beschlossen. Auf dieser Plangrundlage wurde das frühzeitige Beteiligungsverfahren – nach Vorliegen der landesplanerischen Anpassungsbestätigung gem. § 21 des Landesplanungsgesetzes- eingeleitet. Im Zuge der abwägungsrelevanten Stellungnahmen hinsichtlich der Planaufstellung wurden seitens des Staatlichen Umweltamtes sowie der Landwirtschaftskammer Rheinland Bedenken gegen die Gebietsausweisung als Allgemeines Wohngebiet (WA) vorgetragen. Die Bedenken bezogen sich auf das Vorhandensein eines in unmittelbarer Nähe zum Plangebiet angrenzenden landwirtschaftlichen Betrieb. Daher wurde die Ausweisung eines Dorfgebietes (MD) angeregt bzw. gefordert. Die Stadt Bedburg ist dieser Anregung im Rahmen der Abwägung nachgekommen und das Plangebiet im weiteren Verfahren als lärmvorbelastetes Dorfgebiet MD* gekennzeichnet, um den Schutz und die wirtschaftlichen Aktivitäten des landwirtschaftlichen Betriebes nicht einzuschränken. Im Rahmen der Vorlage zur Genehmigung des Planes gem. § 8 Abs. 3 i.V.m. § 6 des Baugesetzbuches bei der Bezirksregierung Köln wurde von dort aus mitgeteilt, dass die getroffene Abwägung hinsichtlich der Gebietsausweisung zwar ordnungsgemäß getroffen wurde, jedoch aufgrund neuer Rechtsprechung nicht haltbar ist, da ein Nutzungszweck aus dem Katalog der Nutzungen gem. § 5 der Baunutzungsverordnung nicht umsetzbar ist. Die Ausweisung eines lärmvorbelasteten Allgemeinen Wohngebietes (WA) wurde empfohlen. Die Verwaltung hat sich daraufhin umgehend mit den seinerzeitigen Bedenkenträgern in Verbindung gesetzt; dies unter Hinzuziehung eines Lärmgutachtens. Das Staatliche Umweltamt Köln hat erklärt, dass die Ausweisung eines Allgemeinen Wohngebietes zwar keine wünschenswerte Lösung aus Sicht der dortigen Behörde ist, man sich jedoch mit der vorgeschlagenen Lösung der Stadt Bedburg – vorbelastetes WA- einverstanden erklären kann und in der Folge keine Bedenken gegen die Planänderung vortragen wird. STADT BEDBURG Sitzungsvorlage Seite: 3 Der Landwirtschaftskammer wurde die Problematik ebenfalls in einem persönlichen Gespräch nochmals vorgetragen. Auch der betroffene Landwirt wurde über die Problematik in Kenntnis gesetzt und eine Erläuterung der Sachlage ist erfolgt. Dieser hat gegen die Planung grundsätzlich keine Bedenken, unter der Voraussetzung, dass der Fortbestand und die Weiterentwicklung des Betriebes in Zukunft nicht eingeschränkt wird. Dennoch muss dass förmliche Verfahren nachgeschaltet werden und eine erneute Offenlage des Planes wird erforderlich. Die Aufhebung und Neufassung des Aufstellungsbeschlusses für die hierzu parallel in Aufstellung befindliche 36. Änderung des Flächennutzungsplanes der Stadt Bedburg muss im Rahmen des Entwicklungsgebotes ebenfalls erfolgen. Die Verwaltung schlägt daher vor, wie im Beschlussvorschlag aufgeführt zu entscheiden. Sollten die zur Zeit andauernden Gespräche mit den Fachbehörden zu einer anderen als der im Beschlussvorschlag aufgeführten Lösung führen, so wird diese entsprechend zur Sitzung nachgereicht. In der Anlage ist der neue Planentwurf der 36. Änderung des Flächennutzungsplanes der Stadt Bedburg sowie der geänderte Plan des Bebauungsplanes Nr. 2a/Kirchherten hinsichtlich der Gebietsausweisung beigefügt. 50181 Bedburg, den 11.05.2004 ----------------------------------- ----------------------------------Ackermann ----------------------------------Koerdt Bearbeiter Verwaltungsvorstand Erster Beigeordneter