Daten
Kommune
Bedburg
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20 kB
Erstellt
09.07.09, 02:28
Aktualisiert
09.07.09, 02:28
Stichworte
Inhalt der Datei
STADT BEDBURG
Zu TOP:
Drucksache: WP6-341/2004
Sitzungsteil
Fachbereich I
Öffentlich
Az.:
Nicht öffentlich
X
Beratungsfolge:
Sitzungstermin:
Rat der Stadt Bedburg
Bemerkungen:
18.05.2004
Betreff:
Bebauungsplan Nr. 2a/Kirchherten/Flächennutzungsplan der Stadt Bedburg, 36. Änderung
-Gebiet in Verlängerung der beiden Stichstraßen an der Dr.-Hubert-Lesaar-Straße
zwischen Breite Straße und Mühlenstraßea)
Aufhebung
des
Satzungsbeschlusses/Aufhebung
und
Neufassung
des
Aufstellungsbeschlusses
b) Beschluss zur erneuten Offenlage gem. § 3 Abs. 3 des Baugesetzbuches
c) Aufhebung und Neufassung des Aufstellungsbeschlusses für die 36. Änderung des
Flächennutzungsplanes der Stadt Bedburg
Beschlussvorschlag:
zu a)
Der Rat der Stadt Bedburg
beschließt aus Rechtssicherheitsgründen, den
Satzungsbeschluss gem. § 10 des Baugesetzbuches für den Bebauungsplan Nr.
2a/Kirchherten vom 10.02.2004 aufzuheben und einen neuen Aufstellungsbeschluss bei
Änderung der Gebietsausweisung von MD* -Dorfgebiet (lärmvorbelastet) in WA*Allgemeines Wohngebiet mit der nachfolgenden Kennzeichnung - Aufgrund der Randlage
des landwirtschaftlichen Betriebes zum bebauten Bereich gelten für das neu
ausgewiesene Allgemeine Wohngebiet (WA) dorfgebietstypische Vorbelastungen - zu
fassen. Die übrigen Planinhalte und Ziele sollen weiterhin beibehalten werden.
zu b)
Beratungsergebnis:
Gremium:
Einstimmig:
Bemerkungen:
Sitzung am:
Mit Stimmenmehrheit:
Ja
Nein
Enthaltung Laut Beschlussvorschlag
Abweichender
Beschluss
STADT BEDBURG
Sitzungsvorlage
Seite: 2
Ferner beschließt der Rat der Stadt Bedburg, den Bebauungsplan Nr. 2a/Kirchherten gem.
§ 3 Abs. 3 des Baugesetzbuches erneut öffentlich auszulegen, wobei bestimmt wird, dass
Anregungen nur zum geänderten Teil der Planung vorgetragen werden können.
Die Frist der Offenlage wird aufgrund der bereits erreichten Planreife des
Bebauungsplanes auf 2 Wochen begrenzt.
zu c)
Gleichzeitig beschließt der Rat der Stadt Bedburg, den Aufstellungsbeschluss für die 36.
Änderung des Flächennutzungsplanes der Stadt Bedburg vom 14.10.2003 aufzuheben
und einen neuen Aufstellungsbeschluss gem. § 2 Abs. 1 des Baugesetzbuches zu fassen,
mit dem Planungsziel der Änderung von Flächen für die Landwirtschaft in
Wohnbauflächen, dies bei Reduzierung des Plangeltungsbereiches auf die
Plangebietsgrenzen des Bebauungsplanes Nr. 2a/Kirchherten. Der Planentwurf ist in der
Anlage beigefügt.
Begründung:
Der Rat der Stadt Bedburg hat in seiner Sitzung am 10.02.2004 den Satzungsbeschluss
gem. § 10 des Baugesetzbuches für den Bebauungsplan Nr. 2a/Kirchherten –
Gebietserweiterung im Bereich der Dr.-Hubert-Lesaar-Straße gefasst.
Im Rahmen der seinerzeitigen Planaufstellung wurde die Ausweisung des Plangebietes
als WA (Allgemeines Wohngebiet) beschlossen. Auf dieser Plangrundlage wurde das
frühzeitige Beteiligungsverfahren – nach Vorliegen der landesplanerischen
Anpassungsbestätigung gem. § 21 des Landesplanungsgesetzes- eingeleitet.
Im Zuge der abwägungsrelevanten Stellungnahmen hinsichtlich der Planaufstellung
wurden seitens des Staatlichen Umweltamtes sowie der Landwirtschaftskammer
Rheinland Bedenken gegen die Gebietsausweisung als Allgemeines Wohngebiet (WA)
vorgetragen.
Die Bedenken bezogen sich auf das Vorhandensein eines in unmittelbarer Nähe zum
Plangebiet angrenzenden landwirtschaftlichen Betrieb.
Daher wurde die Ausweisung eines Dorfgebietes (MD) angeregt bzw. gefordert. Die Stadt
Bedburg ist dieser Anregung im Rahmen der Abwägung nachgekommen und das
Plangebiet im weiteren Verfahren als lärmvorbelastetes Dorfgebiet MD* gekennzeichnet,
um den Schutz und die wirtschaftlichen Aktivitäten des landwirtschaftlichen Betriebes nicht
einzuschränken.
Im Rahmen der Vorlage zur Genehmigung des Planes gem. § 8 Abs. 3 i.V.m. § 6 des
Baugesetzbuches bei der Bezirksregierung Köln wurde von dort aus mitgeteilt, dass die
getroffene Abwägung hinsichtlich der Gebietsausweisung zwar ordnungsgemäß getroffen
wurde, jedoch aufgrund neuer Rechtsprechung nicht haltbar ist, da ein Nutzungszweck
aus dem Katalog der Nutzungen gem. § 5 der Baunutzungsverordnung nicht umsetzbar
ist. Die Ausweisung eines lärmvorbelasteten Allgemeinen Wohngebietes (WA) wurde
empfohlen.
Die Verwaltung hat sich daraufhin umgehend mit den seinerzeitigen Bedenkenträgern in
Verbindung gesetzt; dies unter Hinzuziehung eines Lärmgutachtens. Das Staatliche
Umweltamt Köln hat erklärt, dass die Ausweisung eines Allgemeinen Wohngebietes zwar
keine wünschenswerte Lösung aus Sicht der dortigen Behörde ist, man sich jedoch mit der
vorgeschlagenen Lösung der Stadt Bedburg – vorbelastetes WA- einverstanden erklären
kann und in der Folge keine Bedenken gegen die Planänderung vortragen wird.
STADT BEDBURG
Sitzungsvorlage
Seite: 3
Der Landwirtschaftskammer wurde die Problematik ebenfalls in einem persönlichen
Gespräch nochmals vorgetragen. Auch der betroffene Landwirt wurde über die
Problematik in Kenntnis gesetzt und eine Erläuterung der Sachlage ist erfolgt. Dieser hat
gegen die Planung grundsätzlich keine Bedenken, unter der Voraussetzung, dass der
Fortbestand und die Weiterentwicklung des Betriebes in Zukunft nicht eingeschränkt wird.
Dennoch muss dass förmliche Verfahren nachgeschaltet werden und eine erneute
Offenlage des Planes wird erforderlich.
Die Aufhebung und Neufassung des
Aufstellungsbeschlusses für die hierzu parallel in Aufstellung befindliche 36. Änderung des
Flächennutzungsplanes der Stadt Bedburg muss im Rahmen des Entwicklungsgebotes
ebenfalls erfolgen.
Die Verwaltung schlägt daher vor, wie im Beschlussvorschlag aufgeführt zu entscheiden.
Sollten die zur Zeit andauernden Gespräche mit den Fachbehörden zu einer anderen als
der im Beschlussvorschlag aufgeführten Lösung führen, so wird diese entsprechend zur
Sitzung nachgereicht.
In der Anlage ist der neue Planentwurf der 36. Änderung des Flächennutzungsplanes der
Stadt Bedburg sowie der geänderte Plan des Bebauungsplanes Nr. 2a/Kirchherten
hinsichtlich der Gebietsausweisung beigefügt.
50181 Bedburg, den 11.05.2004
-----------------------------------
----------------------------------Ackermann
----------------------------------Koerdt
Bearbeiter
Verwaltungsvorstand
Erster Beigeordneter