Politik bei uns wird nicht mehr aktiv betreut, eine Datenaktualisierung findet genausowenig statt wie Support.

Wir würden gerne weitermachen. Aber die Ansprüche an die Plattform passen nicht zum vollständig ehrenamtlichen Betrieb. Hintergründe und Ideen zur Rettung finden Sie in diesem Blogartikel.

Beschlussvorlage (Antrag auf Erweiterung des Plangebietes für den Vorhabenbezogenen Bebauungsplan Am alten Bahndamm in Kaster -Gebiet zwischen St.-Rochus-Straße, Albert-Schweitzer-Straße und ehem. Bahndamm in Kaster- Vorhaben- und Erschließungsplan Am alten Bahndamm/Erweiterungsfläche hier Aufstellungsbeschluss )

Daten

Kommune
Bedburg
Größe
19 kB
Erstellt
09.07.09, 02:28
Aktualisiert
09.07.09, 02:28
Beschlussvorlage (Antrag auf Erweiterung des Plangebietes für den Vorhabenbezogenen Bebauungsplan Am alten Bahndamm in Kaster
-Gebiet zwischen St.-Rochus-Straße, Albert-Schweitzer-Straße und ehem. Bahndamm in Kaster-
Vorhaben- und Erschließungsplan Am alten Bahndamm/Erweiterungsfläche
hier Aufstellungsbeschluss ) Beschlussvorlage (Antrag auf Erweiterung des Plangebietes für den Vorhabenbezogenen Bebauungsplan Am alten Bahndamm in Kaster
-Gebiet zwischen St.-Rochus-Straße, Albert-Schweitzer-Straße und ehem. Bahndamm in Kaster-
Vorhaben- und Erschließungsplan Am alten Bahndamm/Erweiterungsfläche
hier Aufstellungsbeschluss ) Beschlussvorlage (Antrag auf Erweiterung des Plangebietes für den Vorhabenbezogenen Bebauungsplan Am alten Bahndamm in Kaster
-Gebiet zwischen St.-Rochus-Straße, Albert-Schweitzer-Straße und ehem. Bahndamm in Kaster-
Vorhaben- und Erschließungsplan Am alten Bahndamm/Erweiterungsfläche
hier Aufstellungsbeschluss )

öffnen download melden Dateigröße: 19 kB

Inhalt der Datei

STADT BEDBURG Zu TOP: Drucksache: WP6-158/2003 1Ergänzung Sitzungsteil Fachbereich I Öffentlich Az.: 61.26.00 Nicht öffentlich X Beratungsfolge: Sitzungstermin: Bemerkungen: Ausschuss für Planen und Bauen 25.11.2003 Original Rat der Stadt Bedburg 18.05.2004 1Ergänzung Betreff: Antrag auf Erweiterung des Plangebietes für den Vorhabenbezogenen Bebauungsplan „Am alten Bahndamm“ in Kaster -Gebiet zwischen St.-Rochus-Straße, Albert-Schweitzer-Straße und ehem. Bahndamm in KasterVorhaben- und Erschließungsplan „Am alten Bahndamm/Erweiterungsfläche“ hier Aufstellungsbeschluss Beschlussvorschlag: Der Rat der Stadt Bedburg beschließt, den Aufstellungsbeschluss gem. § 2 Abs. 1 des Baugesetzbuches in der Fassung der Bekanntmachung vom 27. August 1997 (BGBl. I S. 2141, 1998 I S. 137), zuletzt geändert durch Artikel 12 des Gesetzes vom 23. Juli 2002 (BGBl. I S. 2850) für den Bebauungsplan Nr. 31a/Kaster – Erweiterungsflächen für den Vorhabenund Erschließungsplan „Am alten Bahndamm“ – zu fassen. Die gesamten Kosten, die durch das Bebauungsplanverfahren entstehen, insbes. die • Erstellung der Planung, • Begründung zum Bebauungsplan, • den Umweltbericht gem. § 2a Baugesetzbuch, • erforderliche Gutachten und Fachbeiträge • der Ausgleich für den Eingriff sowie • der Erwerb von Grundstücksflächen sind durch den Antragsteller zu tragen. Hierzu wird der Abschluss eines städtebaulichen Vertrages nach § 11 des Baugesetzbuches erforderlich. In diesem Vertrag soll auch die Zahlung eines durch die Planung entstehenden Infrastrukturkostenbeitrages festgelegt werden. Beratungsergebnis: Gremium: Einstimmig: Bemerkungen: Sitzung am: Mit Stimmenmehrheit: Ja Nein Enthaltung Laut Beschlussvorschlag Abweichender Beschluss STADT BEDBURG Sitzungsvorlage Seite: 2 Begründung: Mit Schreiben vom 27.10.2003 wird ein Antrag auf Erweiterung des Vorhaben- und Erschließungsplanes „Am Alten Bahndamm“ in Kaster gestellt. Die Lage des Plangebietes ist aus dem beigefügten Planentwurf ersichtlich. Der Vorhaben- und Erschließungsplan „Am alten Bahndamm“ ist seit dem 08.04.2003 rechtskräftig. Mit dem Straßengrundausbau wurde zwischenzeitlich begonnen. Im Anschluss an die rechtskräftige Planung wird nunmehr ein Erweiterungsbereich beantragt, der 3 weitere Grundstücke umfasst. Die Erschließung für eine der Parzellen ist bereits gesichert. Die Gemeinde kann durch einen vorhabenbezogenen Bebauungsplan die Zulässigkeit von Vorhaben bestimmen, wenn der Vorhabenträger auf der Grundlage eines mit der Gemeinde abgestimmten Plans zur Durchführung der Vorhaben und der Erschließungsmaßnahmen (Vorhaben- und Erschließungsplan) bereit und in der Lage ist und sich zur Durchführung innerhalb einer bestimmten Frist und zur Übernahme der Planungs- und Erschließungskosten ganz oder teilweise vor dem Beschluss nach § 10 Abs. 1 verpflichtet (Durchführungsvertrag). Die Erweiterungsflächen sind im Flächennutzungsplan der Stadt Bedburg als Wohnbaufläche (W) dargestellt. Es handelt sich somit um Außenbereich nach § 35 des Baugesetzbuches. Zur Bebauung der im beigefügten Plan dargestellten Grundstücksflächen wird die Schaffung weiteren Planungsrechtes erforderlich. Bei den Flächen im Plangebiet handelt es sich lediglich um einen kleinteiligen Bereich, bei dem hinsichtlich der Bebauung und Realisierung der Einzelvorhaben noch nicht abzusehen ist, wann die Einzelmaßnahmen durchgeführt werden. Die Anforderungen an einen Vorhaben- und Erschließungsplan nach Maßgabe des Baugesetzbuches können daher voraussichtlich nicht erfüllt werden. Die Abwicklung der Baumaßnahmen bzw. der zuvor erforderlichen Planverfahrens im Zuge eines Vorhaben- und Erschließungsplanes ist daher unzweckmäßig. Die Aufstellung eines Bebauungsplanes im herkömmlichen Sinne könnte dem Anliegen des Antragstellers ebenfalls gerecht werden. Dabei kann bereits vorab bestimmt werden, dass die gesamten Kosten für die Planung, Gutachten, Fachbeiträge und die damit verbundenen Kosten im Rahmen eines städtebaulichen Vertrages als öffentlichrechtlicher Vertrag nach § 11 des Baugesetzbuches durch den Antragsteller zu tragen sind. In diesem Vertrag kann auch der Grundstücksverkehr in Verbindung mit der hierfür erforderlichen notariellen Beurkundung geregelt werden. Aus städtebaulicher Sicht bestehen gegen die konsequente Fortführung der bereits eingeleiteten Planung keine Bedenken, zumal die bereits eingeleitete Planung eine Fortführung vorsieht. Die Verwaltung hatte dem Ausschuss für Planen und Bauen daher in seiner Sitzung am 25.11.2003 vorgeschlagen, wie im Beschlussentwurf aufgfeührt zu entscheiden. Vor der Sitzung des Ausschusses wurden vorsorglich Bedenken gegen die Planaufstellung abgegeben. Es handelte sich hierbei um einen bestellten Vormund für einen Miteigentümer einer Teilfläche im Plangebiet. Die Beratung des Punktes wurde daher, aufgrund der fehlenden Einverständnis und der damit verbundenen Verfügbarkeit über die Flächen im Plangebiet durch den Vorhabenträger, von der Tagesordnung abgesetzt. Diese Bedenken wurden zwischenzeitlich schriftlich zurückgezogen, sodass die Verfügbarkeit über die Grundstücksflächen durch den Antragsteller vorliegt. Die Verwaltung schlägt daher vor, wie im Beschlussvorschlag aufgfeührt zu entscheiden. 50181 Bedburg, den 05.05.2004 ----------------------------------Bearbeiter ----------------------------------Ackermann ----------------------------------Koerdt Verwaltungsvorstand Erster Beigeordneter STADT BEDBURG Sitzungsvorlage Seite: 3