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Beschlussvorlage (Beratung und Beschließung der 13. Änderungssatzung zur Satzung über die Entsorgung von Grundstücksentwässerungsanlagen in der Stadt Bedburg)

Daten

Kommune
Bedburg
Größe
13 kB
Erstellt
09.07.09, 02:28
Aktualisiert
09.07.09, 02:28
Beschlussvorlage (Beratung und Beschließung der  13. Änderungssatzung zur Satzung über die Entsorgung von Grundstücksentwässerungsanlagen in der Stadt Bedburg) Beschlussvorlage (Beratung und Beschließung der  13. Änderungssatzung zur Satzung über die Entsorgung von Grundstücksentwässerungsanlagen in der Stadt Bedburg)

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STADT BEDBURG Zu TOP: Drucksache: WP7-151/2005 Sitzungsteil Fachbereich I Öffentlich Az.: Nicht öffentlich X Beratungsfolge: Sitzungstermin: Ausschuss für Struktur und Stadtentwicklung 01.02.2005 Rat der Stadt Bedburg 01.03.2005 Bemerkungen: Betreff: Beratung und Beschließung der 13. Änderungssatzung zur Satzung über die Entsorgung von Grundstücksentwässerungsanlagen in der Stadt Bedburg Beschlussvorschlag: Der Rat der Stadt Bedburg beschließt die als Anlage beigefügte 13. Änderungssatzung zur Satzung über die Entsorgung von Grundstücksentwässerungsanlagen in der Stadt Bedburg. Beratungsergebnis: Gremium: Einstimmig: Bemerkungen: Sitzung am: Mit Stimmenmehrheit: Ja Nein Enthaltung Laut Beschlussvorschlag Abweichender Beschluss STADT BEDBURG Seite: 2 Sitzungsvorlage Begründung: Der Ausschuss für Struktur und Stadtentwicklung nahm in seiner Sitzung am 30.11.2004 zur Kenntnis, dass aufgrund der bis dahin geltenden Kostenansätze, die Gebühren der zwölften Änderungssatzung zur Satzung über die Entsorgung von Grundstücksentwässerungsanlagen in der Stadt Bedburg, ebenfalls weiterhin unverändert bleiben sollten. Eine Änderungssatzung wurde somit zum Jahresbeginn nicht erforderlich. Mit Schreiben vom 16.12.2004, hier eingegangen am 17.12.2004, teilte die RWE Umwelt West GmbH eine Kostenerhöhung um 5,25% auf ihre Entsorgungsleistungen mit (siehe Anlage). Dies führte zu einer Erhöhung der bisher geltenden Gebührensätze. Auf die beigefügte Gebührenbedarfsberechnung wird verwiesen. Aus diesem Grunde ist nun eine Änderung der Satzung zum nächst möglichen Zeitpunkt erforderlich geworden. Bis zur Rechtskraft der dreizehnten Änderungssatzung, wurde die Abrechnung nach den zuletzt geltenden Sätzen mit der RWE Umwelt West GmbH vereinbart. Der Ausschuss für Struktur und Stadtentwicklung empfahl dem Rat der Stadt Bedburg in seiner Sitzung am 01.02.2005, die als Anlage beigefügte 13. Änderungssatzung zur Satzung über die Entsorgung von Grundstücksentwässerungsanlagen in der Stadt Bedburg zu beschließen. 50181 Bedburg, den 18.02.2005 ----------------------------------Schreier ----------------------------------Ackermann ----------------------------------Koerdt Sachbearbeiter Fachbereichsleiter Bürgermeister