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Beschlussvorlage (Anlage zur Vorlage WP7-151/2005)

Daten

Kommune
Bedburg
Größe
42 kB
Erstellt
09.07.09, 02:28
Aktualisiert
09.07.09, 02:28
Beschlussvorlage (Anlage zur Vorlage WP7-151/2005) Beschlussvorlage (Anlage zur Vorlage WP7-151/2005)

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WP7-151/2005 Anlage zur Vorlage WP7-151/2005 Gebührenbedarfsberechnung für die Durchführung der Entsorgung von Grundstücksentwässerungsanlagen ab März 2005 Gebührenpflicht: Die Kosten, die der Stadt Bedburg aus der Entsorgung von Grundstücksentwässerungsanlagen (abflusslose Gruben und Kleinkläranlagen) für häusliche Abwässer entstehen, sind nach § 6 Abs. 1 KAG als Benutzungsgebühren zu erheben, weil diese Einrichtung überwiegend dem Vorteil einzelner Personen gilt. Kosten: Abfuhrleistung Die Stadt Bedburg bedient sich zur Abfuhr eines privaten Unternehmers. Die Kosten für diese Leistungen betragen 18,80 €/m³ inkl. MWSt. Klärschlammbehandlung Der anfallende Klärschlamm wird durch den Erftverband behandelt. Die Kosten hierfür betragen ab dem 01.01.2004 wie folgt: ● ● ● ● Kleinkläranlagen bis CSB Wert 30.000 mg/l Kleinkläranlagen über CSB Wert 30.000 mg/l abflusslose Gruben bis CSB Wert 2.000 mg/l abflusslose Gruben über CSB Wert 2.000 mg/l 20,45 €/m³ 40,90 €/m³ 2,30 €/m³ 20,45 €/m³ Verwaltungskosten Für die Durchführung der Klärschlammentsorgung werden 5% Verwaltungskosten erhoben. Festsetzung der Benutzungsgebühren: Kleinkläranlagen bis CSB Wert 30.000 mg/l Abfuhrleistung 18,80 €/m³ Klärschlammbehandlung 20,45 €/m³ 39,25 €/m³ Verwaltungskosten (5%) 1,96 €/m³ Gebührensatz: 41,21 €/m³ Kleinkläranlagen bis CSB Wert 30.000 mg/l Abfuhrleistung 18,80 €/m³ Klärschlammbehandlung 40,90 €/m³ 59,70 €/m³ WP7-151/2005 Verwaltungskosten (5%) Gebührensatz: Anlage zur Vorlage WP7-151/2005 2,99 €/m³ 62,69 €/m³ abflusslose Gruben bis CSB Wert 2.000 mg/l Abfuhrleistung 18,80 €/m³ Klärschlammbehandlung 2,30 €/m³ 21,10 €/m³ Verwaltungskosten (5%) 1,06 €/m³ Gebührensatz: 22,16 €/m³ abflusslose Gruben über CSB Wert 2.000 mg/l Abfuhrleistung 18,80 €/m³ Klärschlammbehandlung 20,45 €/m³ 39,25 €/m³ Verwaltungskosten (5%) 1,96 €/m³ Gebührensatz: 41,21 €/m³ Kostendeckung: Durch die Festsetzung der o.g. Gebührensätze wird die vom Gesetz geforderte Kostendeckung erreicht. Bedburg, den 11.01.2005 Stadt Bedburg Der Bürgermeister Im Auftrag Ackermann (Fachbereichsleiter) Festgestellt: Koerdt (Bürgermeister)