Daten
Kommune
Bedburg
Größe
42 kB
Erstellt
09.07.09, 02:28
Aktualisiert
09.07.09, 02:28
Stichworte
Inhalt der Datei
WP7-151/2005
Anlage zur Vorlage WP7-151/2005
Gebührenbedarfsberechnung
für die Durchführung der Entsorgung von Grundstücksentwässerungsanlagen
ab März 2005
Gebührenpflicht:
Die
Kosten,
die
der
Stadt
Bedburg
aus
der
Entsorgung
von
Grundstücksentwässerungsanlagen (abflusslose Gruben und Kleinkläranlagen) für
häusliche Abwässer entstehen, sind nach § 6 Abs. 1 KAG als Benutzungsgebühren
zu erheben, weil diese Einrichtung überwiegend dem Vorteil einzelner Personen gilt.
Kosten:
Abfuhrleistung
Die Stadt Bedburg bedient sich zur Abfuhr eines privaten Unternehmers. Die Kosten
für diese Leistungen betragen 18,80 €/m³ inkl. MWSt.
Klärschlammbehandlung
Der anfallende Klärschlamm wird durch den Erftverband behandelt. Die Kosten
hierfür betragen ab dem 01.01.2004 wie folgt:
●
●
●
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Kleinkläranlagen bis CSB Wert 30.000 mg/l
Kleinkläranlagen über CSB Wert 30.000 mg/l
abflusslose Gruben bis CSB Wert 2.000 mg/l
abflusslose Gruben über CSB Wert 2.000 mg/l
20,45 €/m³
40,90 €/m³
2,30 €/m³
20,45 €/m³
Verwaltungskosten
Für die Durchführung der Klärschlammentsorgung werden 5% Verwaltungskosten
erhoben.
Festsetzung der Benutzungsgebühren:
Kleinkläranlagen bis CSB Wert 30.000 mg/l
Abfuhrleistung
18,80 €/m³
Klärschlammbehandlung
20,45 €/m³
39,25 €/m³
Verwaltungskosten (5%)
1,96 €/m³
Gebührensatz:
41,21 €/m³
Kleinkläranlagen bis CSB Wert 30.000 mg/l
Abfuhrleistung
18,80 €/m³
Klärschlammbehandlung
40,90 €/m³
59,70 €/m³
WP7-151/2005
Verwaltungskosten (5%)
Gebührensatz:
Anlage zur Vorlage WP7-151/2005
2,99 €/m³
62,69 €/m³
abflusslose Gruben bis CSB Wert 2.000 mg/l
Abfuhrleistung
18,80 €/m³
Klärschlammbehandlung
2,30 €/m³
21,10 €/m³
Verwaltungskosten (5%)
1,06 €/m³
Gebührensatz:
22,16 €/m³
abflusslose Gruben über CSB Wert 2.000 mg/l
Abfuhrleistung
18,80 €/m³
Klärschlammbehandlung
20,45 €/m³
39,25 €/m³
Verwaltungskosten (5%)
1,96 €/m³
Gebührensatz:
41,21 €/m³
Kostendeckung:
Durch die Festsetzung der o.g. Gebührensätze wird die vom Gesetz geforderte
Kostendeckung erreicht.
Bedburg, den 11.01.2005
Stadt Bedburg
Der Bürgermeister
Im Auftrag
Ackermann
(Fachbereichsleiter)
Festgestellt:
Koerdt
(Bürgermeister)