Daten
Kommune
Kreuzau
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Erstellt
23.04.08, 19:44
Aktualisiert
04.08.15, 10:07
Stichworte
Inhalt der Datei
Gemeinde Kreuzau
Bauamt - Herr Linden - 641-18 BE: Herr Linden/Herr Schmühl
Kreuzau, 03. 06. 2003
Vorlagen-Nr.:
59/2003
- Öffentlicher Teil Sitzungsvorlage
für den
Bau- und Planungsausschuss
Hauptausschuss
Rat
17.06.2003
24.06.2003
09.07.2003
TOP: Antrag der Fraktion „Bündnis 90/Die Grünen“ auf Anschaffung einer digitalen
Geschwindigkeitsanzeige für den Straßenverkehr
I. Sach- und Rechtslage:
Mit Schreiben vom 28. März 2003 hat die Fraktion Bündnis 90/Die Grünen beantragt, eine digitale
Geschwindigkeitsanzeige für den Straßenverkehr anzuschaffen. Der Antrag ist als Anlage
beigefügt. Eine entsprechende schriftliche Mitteilung der Verwaltung hat der Bau- und
Planungsausschuss in seiner Sitzung am 06. 05. 2003 zur Kenntnis genommen.
Grundsätzlich bestehen seitens der Verwaltung keine Bedenken, eine digitale
Geschwindigkeitsanzeige anzuschaffen, da nach Rückfrage bei den Gemeinden Langerwehe,
Nörvenich und Hürtgenwald, die über entsprechende Geräte verfügen, gute Erfahrungen damit
gemacht wurden. Das gleiche gilt für den Eigenbetrieb Straßen Erftstadt, der ebenfalls mit einem
entsprechenden Gerät gute Erfahrungen gemacht hat.
Nach anfänglichen Bedenken seitens des Bundesministeriums für Verkehr, Bau- und
Wohnungswesen
hat
sich
zwischenzeitlich
der
Deutsche
Städtetag
mit
den
Geschwindigkeitswarnanlagen befasst und ein positives Votum abgegeben (siehe Anlagen).
Da eine Anschaffung aus haushaltsrechtlichen Gründen wegen der finanziellen Situation der
Gemeinde Kreuzau nicht in Frage kommt, sollte gegebenenfalls von der Möglichkeit einer
Finanzierung über Werbung Gebrauch gemacht werden. Von anderen Gemeinden wurden
diesbezüglich gute Erfahrungen mit der Firma pms Werbe-Druck-Service GmbH gemacht. Diese
Firma stellt im Rahmen eines Pachtvertrages für Tempo-Info-Geräte für die Laufzeit des Vertrages
kostenlos ein Tempo-Info-Gerät zur Verfügung. Im Gegenzug steht der Firma das Recht zu, eine
Werbefläche, auf der die digitale Anzeige angebracht ist, zu vermarkten (beispielhaft siehe
Anlage).
Zu den Vertragsbedingungen ist grob Folgendes auszuführen:
1.)
Die Vertragslaufzeit beträgt 6 Jahre und verlängert sich ohne Neuabschluss fortlaufend um
jeweils 2 weitere Jahre mit jährlicher Kündigungsfrist zum jeweiligen Ablauf.
2.)
Im Falle einer Betriebsstörung tritt die Vertragsfirma kostenfrei für die Beseitigung der
Störung ein. Bei unsachgemäßer Behandlung oder bei Beschädigung (z.B. Vandalismus)
trägt die Kosten gegebenenfalls die Gemeinde.
-23.)
Der Transport bei einer Standortänderung und das Auswechseln der Batterien obliegt der
Gemeinde. (Je nach Fahrzeugbelastung beträgt das Wechselintervall zwischen 2 und 6
Tagen).
Entsprechend der Darlegung der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen vertrete auch ich die
Auffassung, dass das Tempo-Messgerät grundsätzlich nur innerorts und dort an stärker
befahrenen Straßen mit Priorität aufgestellt werden sollte.
Wegen einer zu erwartenden Flut von Anträgen sollte auf eine Aufstellung innerhalb von 30 km/hZonen und verkehrsberuhigten Bereichen grundsätzlich verzichtet werden.
Da der Landesbetrieb Straßenbau und der Kreis Düren auf in ihrer Straßenbaulastträgerschaft
stehenden Straßen grundsätzlich keine in Rede stehenden Geräte aufstellt, ist noch nachzufragen,
ob Bedenken bestehen, wenn die Geräte von der Gemeinde Kreuzau aufgestellt werden. Bisher
wurden bei anderen Kommunen diesbezüglich keine Bedenken geltend gemacht.
Nach alledem schlage ich Ihnen vor, eine digitale Geschwindigkeitsanzeige, die sich über
Werbung finanziert, zu pachten und die Verwaltung zu beauftragen, mit der Firma pms WerbeDruck-Service einen Pachtvertrag abzuschließen.
Abschließend darf ich noch erwähnen, dass die Lieferfrist wegen des Abschlusses erforderlicher
Werbeverträge durch die pms bis zu 12 Monaten nach Vertragsabschluss zwischen der Gemeinde
Kreuzau und der pms betragen kann.
II. Haushaltsmäßige Auswirkungen:
Wegen der erwähnten Lieferfrist fallen im Jahre 2003 voraussichtlich keine Kosten an.
Zukünftig entstehen Lohnkosten für das Umsetzen der Anlage sowie das Aufladen und
Auswechseln der Batterien. Zu eventuellen Kosten bezüglich einer Beschädigung (Vandalismus)
kann zurzeit verständlicherweise keine Aussage getroffen werden.
III. Beschlussvorschlag:
„1. Der Anpachtung eines Tempo-Info-Gerätes über einen Zeitraum von 6 Jahren wird
grundsätzlich zugestimmt.
2. Die Verwaltung wird beauftragt, mit der Firma pms Werbe-Druck-Service GmbH aus
Neustadt/Weinstraße einen entsprechenden Pachtvertrag abzuschließen.
3. Die Aufstellung des Tempo-Messgerätes erfolgt grundsätzlich nur innerorts auf stark
befahrenen klassifizierten Straßen.
Die Verwaltung wird beauftragt, bei den zuständigen Straßenbaulastträgern eine
entsprechende Genehmigung einzuholen. Nötigenfalls wird im Rahmen einer
Prioritätenliste über die einzelnen Aufstellungsorte noch separat entschieden.“
Der Bürgermeister
i.V.
IV. Beratungsergebnis:
Einstimmig: ________
Ja:
________
Nein:
________
Enthaltungen: ________
- Stolz -Anlagen-