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Allgemeine Vorlage (Antrag der Fraktion "Bündnis 90/Die Grünen" auf Anschaffung einer digitalen Geschwindigkeitsanzeige für den Straßenverkehr)

Daten

Kommune
Kreuzau
Größe
9,8 kB
Erstellt
23.04.08, 19:44
Aktualisiert
04.08.15, 10:07
Allgemeine Vorlage (Antrag der Fraktion "Bündnis 90/Die Grünen" auf Anschaffung einer digitalen Geschwindigkeitsanzeige für den Straßenverkehr) Allgemeine Vorlage (Antrag der Fraktion "Bündnis 90/Die Grünen" auf Anschaffung einer digitalen Geschwindigkeitsanzeige für den Straßenverkehr)

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Inhalt der Datei

Gemeinde Kreuzau Bauamt - Herr Linden - 641-18 BE: Herr Linden/Herr Schmühl Kreuzau, 03. 06. 2003 Vorlagen-Nr.: 59/2003 - Öffentlicher Teil Sitzungsvorlage für den Bau- und Planungsausschuss Hauptausschuss Rat 17.06.2003 24.06.2003 09.07.2003 TOP: Antrag der Fraktion „Bündnis 90/Die Grünen“ auf Anschaffung einer digitalen Geschwindigkeitsanzeige für den Straßenverkehr I. Sach- und Rechtslage: Mit Schreiben vom 28. März 2003 hat die Fraktion Bündnis 90/Die Grünen beantragt, eine digitale Geschwindigkeitsanzeige für den Straßenverkehr anzuschaffen. Der Antrag ist als Anlage beigefügt. Eine entsprechende schriftliche Mitteilung der Verwaltung hat der Bau- und Planungsausschuss in seiner Sitzung am 06. 05. 2003 zur Kenntnis genommen. Grundsätzlich bestehen seitens der Verwaltung keine Bedenken, eine digitale Geschwindigkeitsanzeige anzuschaffen, da nach Rückfrage bei den Gemeinden Langerwehe, Nörvenich und Hürtgenwald, die über entsprechende Geräte verfügen, gute Erfahrungen damit gemacht wurden. Das gleiche gilt für den Eigenbetrieb Straßen Erftstadt, der ebenfalls mit einem entsprechenden Gerät gute Erfahrungen gemacht hat. Nach anfänglichen Bedenken seitens des Bundesministeriums für Verkehr, Bau- und Wohnungswesen hat sich zwischenzeitlich der Deutsche Städtetag mit den Geschwindigkeitswarnanlagen befasst und ein positives Votum abgegeben (siehe Anlagen). Da eine Anschaffung aus haushaltsrechtlichen Gründen wegen der finanziellen Situation der Gemeinde Kreuzau nicht in Frage kommt, sollte gegebenenfalls von der Möglichkeit einer Finanzierung über Werbung Gebrauch gemacht werden. Von anderen Gemeinden wurden diesbezüglich gute Erfahrungen mit der Firma pms Werbe-Druck-Service GmbH gemacht. Diese Firma stellt im Rahmen eines Pachtvertrages für Tempo-Info-Geräte für die Laufzeit des Vertrages kostenlos ein Tempo-Info-Gerät zur Verfügung. Im Gegenzug steht der Firma das Recht zu, eine Werbefläche, auf der die digitale Anzeige angebracht ist, zu vermarkten (beispielhaft siehe Anlage). Zu den Vertragsbedingungen ist grob Folgendes auszuführen: 1.) Die Vertragslaufzeit beträgt 6 Jahre und verlängert sich ohne Neuabschluss fortlaufend um jeweils 2 weitere Jahre mit jährlicher Kündigungsfrist zum jeweiligen Ablauf. 2.) Im Falle einer Betriebsstörung tritt die Vertragsfirma kostenfrei für die Beseitigung der Störung ein. Bei unsachgemäßer Behandlung oder bei Beschädigung (z.B. Vandalismus) trägt die Kosten gegebenenfalls die Gemeinde. -23.) Der Transport bei einer Standortänderung und das Auswechseln der Batterien obliegt der Gemeinde. (Je nach Fahrzeugbelastung beträgt das Wechselintervall zwischen 2 und 6 Tagen). Entsprechend der Darlegung der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen vertrete auch ich die Auffassung, dass das Tempo-Messgerät grundsätzlich nur innerorts und dort an stärker befahrenen Straßen mit Priorität aufgestellt werden sollte. Wegen einer zu erwartenden Flut von Anträgen sollte auf eine Aufstellung innerhalb von 30 km/hZonen und verkehrsberuhigten Bereichen grundsätzlich verzichtet werden. Da der Landesbetrieb Straßenbau und der Kreis Düren auf in ihrer Straßenbaulastträgerschaft stehenden Straßen grundsätzlich keine in Rede stehenden Geräte aufstellt, ist noch nachzufragen, ob Bedenken bestehen, wenn die Geräte von der Gemeinde Kreuzau aufgestellt werden. Bisher wurden bei anderen Kommunen diesbezüglich keine Bedenken geltend gemacht. Nach alledem schlage ich Ihnen vor, eine digitale Geschwindigkeitsanzeige, die sich über Werbung finanziert, zu pachten und die Verwaltung zu beauftragen, mit der Firma pms WerbeDruck-Service einen Pachtvertrag abzuschließen. Abschließend darf ich noch erwähnen, dass die Lieferfrist wegen des Abschlusses erforderlicher Werbeverträge durch die pms bis zu 12 Monaten nach Vertragsabschluss zwischen der Gemeinde Kreuzau und der pms betragen kann. II. Haushaltsmäßige Auswirkungen: Wegen der erwähnten Lieferfrist fallen im Jahre 2003 voraussichtlich keine Kosten an. Zukünftig entstehen Lohnkosten für das Umsetzen der Anlage sowie das Aufladen und Auswechseln der Batterien. Zu eventuellen Kosten bezüglich einer Beschädigung (Vandalismus) kann zurzeit verständlicherweise keine Aussage getroffen werden. III. Beschlussvorschlag: „1. Der Anpachtung eines Tempo-Info-Gerätes über einen Zeitraum von 6 Jahren wird grundsätzlich zugestimmt. 2. Die Verwaltung wird beauftragt, mit der Firma pms Werbe-Druck-Service GmbH aus Neustadt/Weinstraße einen entsprechenden Pachtvertrag abzuschließen. 3. Die Aufstellung des Tempo-Messgerätes erfolgt grundsätzlich nur innerorts auf stark befahrenen klassifizierten Straßen. Die Verwaltung wird beauftragt, bei den zuständigen Straßenbaulastträgern eine entsprechende Genehmigung einzuholen. Nötigenfalls wird im Rahmen einer Prioritätenliste über die einzelnen Aufstellungsorte noch separat entschieden.“ Der Bürgermeister i.V. IV. Beratungsergebnis: Einstimmig: ________ Ja: ________ Nein: ________ Enthaltungen: ________ - Stolz -Anlagen-