Daten
Kommune
Kreuzau
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11 kB
Erstellt
19.11.09, 11:21
Aktualisiert
04.08.15, 10:07
Stichworte
Inhalt der Datei
Gemeinde Kreuzau
Bauamt - Herr Hackhausen - 621-00BE: Herr Hackhausen /Herr Schmühl
Kreuzau, 19. November 2009
Vorlagen-Nr.
116/97
- Öffentlicher Teil Sitzungsvorlage
für den
Bau- und Planungsausschuß
Hauptausschuß
Rat
TOP:
04.09.1997
17.09.1997
25.09.1997
1. Änderung der Satzung über die Festlegung des im Zusammenhang bebauten Ortsteiles Thum;
hier:
Beschlußfassung über die anläßlich der Bürgerbeteiligung vorgebrachten
Bedenken und Anregungen sowie über Bedenken und Anregungen anläßlich der
Behördenbeteiligung
I. Sach- und Rechtslage:
Der Rat der Gemeinde Kreuzau hat in seiner Sitzung am 18. 03. 1997 die Aufstellung der 1. Änderung der Satzung über
die Festlegung des im Zusammenhang bebauten Ortsteiles Thum gemäß § 34 Abs. 4 Nr. 3 BauGB in Verbindung mit §
4 Abs. 4 BauGB-MaßnG in der derzeit gültigen Fassung beschlossen.
Die Beteiligung der Träger öffentlicher Belange fand mit Schreiben vom 14.04. 1997 statt.
Die Beteiligung der Bürger an der Bauleitplanung gemäß § 34 Abs. 4 Nr. 5 BauGB wurde am 24. 07. 1997
durchgeführt.
Aufgrund vorgebrachter Bedenken und Anregungen der Unteren Landschaftsbehörde beim Oberkreisdirektor in Düren
wurde der Satzungstext in § 4 geändert, so daß eine Beratung über die vorgebrachten Bedenken und Anregungen nicht
mehr erforderlich ist.
Aus Kreisen der Bürgerschaft wurden gegen die Satzung keine Bedenken und Anregungen vorgebracht.
Von daher wird seitens der Verwaltung vorgeschlagen, die 1. Änderung der Satzung über die Festlegung des im
Zusammenhang bebauten Ortsteiles Thum zu beschließen.
II. Haushaltsmäßige Auswirkungen:
Es fallen lediglich Kosten für die Bekanntmachung an.
Diese stehen im Haushaltsplan zur Verfügung.
III. Beschlußvorschlag:
"Die 1. Änderungssatzung über die Festlegung des im Zusammenhang bebauten Ortsteiles Thum gem. § 34
Abs. 4 BauGB wird gemäß § 4 Abs. 2 a BauGB-MaßnG beschlossen."
Der Gemeindedirektor
i.V.
2
- Winter -
IV. Beratungsergebnis:
Einstimmig:
Ja:
Nein:
Enthaltungen: