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Allgemeine Vorlage (1. Änderung der Satzung über die Festlegung des im Zusammenhang bebauten Ortsteiles Thum; hier: Beschlußfassung über die anläßlich der Bürgerbeteiligung vorgebrachten Bedenken und Anregungen sowie über Bedenken und Anregungen anläßlich der Behördenbeteiligung)

Daten

Kommune
Kreuzau
Größe
11 kB
Erstellt
19.11.09, 11:21
Aktualisiert
04.08.15, 10:07
Allgemeine Vorlage (1. Änderung der Satzung über die Festlegung des im Zusammenhang bebauten Ortsteiles Thum; hier: Beschlußfassung über die anläßlich der Bürgerbeteiligung vorgebrachten Bedenken und Anregungen sowie über Bedenken und Anregungen anläßlich der Behördenbeteiligung) Allgemeine Vorlage (1. Änderung der Satzung über die Festlegung des im Zusammenhang bebauten Ortsteiles Thum; hier: Beschlußfassung über die anläßlich der Bürgerbeteiligung vorgebrachten Bedenken und Anregungen sowie über Bedenken und Anregungen anläßlich der Behördenbeteiligung)

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Gemeinde Kreuzau Bauamt - Herr Hackhausen - 621-00BE: Herr Hackhausen /Herr Schmühl Kreuzau, 19. November 2009 Vorlagen-Nr. 116/97 - Öffentlicher Teil Sitzungsvorlage für den Bau- und Planungsausschuß Hauptausschuß Rat TOP: 04.09.1997 17.09.1997 25.09.1997 1. Änderung der Satzung über die Festlegung des im Zusammenhang bebauten Ortsteiles Thum; hier: Beschlußfassung über die anläßlich der Bürgerbeteiligung vorgebrachten Bedenken und Anregungen sowie über Bedenken und Anregungen anläßlich der Behördenbeteiligung I. Sach- und Rechtslage: Der Rat der Gemeinde Kreuzau hat in seiner Sitzung am 18. 03. 1997 die Aufstellung der 1. Änderung der Satzung über die Festlegung des im Zusammenhang bebauten Ortsteiles Thum gemäß § 34 Abs. 4 Nr. 3 BauGB in Verbindung mit § 4 Abs. 4 BauGB-MaßnG in der derzeit gültigen Fassung beschlossen. Die Beteiligung der Träger öffentlicher Belange fand mit Schreiben vom 14.04. 1997 statt. Die Beteiligung der Bürger an der Bauleitplanung gemäß § 34 Abs. 4 Nr. 5 BauGB wurde am 24. 07. 1997 durchgeführt. Aufgrund vorgebrachter Bedenken und Anregungen der Unteren Landschaftsbehörde beim Oberkreisdirektor in Düren wurde der Satzungstext in § 4 geändert, so daß eine Beratung über die vorgebrachten Bedenken und Anregungen nicht mehr erforderlich ist. Aus Kreisen der Bürgerschaft wurden gegen die Satzung keine Bedenken und Anregungen vorgebracht. Von daher wird seitens der Verwaltung vorgeschlagen, die 1. Änderung der Satzung über die Festlegung des im Zusammenhang bebauten Ortsteiles Thum zu beschließen. II. Haushaltsmäßige Auswirkungen: Es fallen lediglich Kosten für die Bekanntmachung an. Diese stehen im Haushaltsplan zur Verfügung. III. Beschlußvorschlag: "Die 1. Änderungssatzung über die Festlegung des im Zusammenhang bebauten Ortsteiles Thum gem. § 34 Abs. 4 BauGB wird gemäß § 4 Abs. 2 a BauGB-MaßnG beschlossen." Der Gemeindedirektor i.V. 2 - Winter - IV. Beratungsergebnis: Einstimmig: Ja: Nein: Enthaltungen: