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Dringlichkeitsentscheidung GB (Haushalt 2005: hier: Überplanmäßige Ausgaben im Budget 300 510 004 - Tageseinrichtungen für Kinder -)

Daten

Kommune
Kreis Euskirchen
Größe
59 kB
Erstellt
31.10.07, 18:54
Aktualisiert
31.10.07, 18:54
Dringlichkeitsentscheidung GB (Haushalt 2005:
hier: Überplanmäßige Ausgaben im Budget 300 510 004 - Tageseinrichtungen für Kinder -) Dringlichkeitsentscheidung GB (Haushalt 2005:
hier: Überplanmäßige Ausgaben im Budget 300 510 004 - Tageseinrichtungen für Kinder -)

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Kreis Euskirchen Der Landrat Datum: D 39/2005 22.11.2005 Az.: 51/430-90/Fir Dringlichkeitsentscheidung X Öffentliche Sitzung Nichtöffentliche Sitzung Beratungsfolge: Jugendhilfeausschuss 01.12.2005 Kreisausschuss 07.12.2005 Kreistag 21.12.2005 Haushalt 2005: hier: Überplanmäßige Ausgaben im Budget 300 510 004 - Tageseinrichtungen für Kinder Sachbearbeiter/in: Herr Firmenich Tel.: 15 624 Abt.: 51 Die Vorlage berührt nicht den Etat Die Vorlage berührt den Etat auf der Einnahmenseite Es entstehen Folgekosten – siehe anliegende Folgekostenberechnung Mittel stehen haushaltsrechtlich zur Verfügung Haush.-St.: gez. Hessenius X Mittel stehen haushaltsrechtlich nicht zur Verfügung X Mittel werden überplanmäßig bereitgestellt Mittel werden außerplanmäßig bereitgestellt Budget: 300 510 004 Haush.-St.: Deckungsvorschlag: Minderausgabe bei Gesamtbudget der Abt. 51 um Mehreinnahme bei Hst. um sonst: Kreiskämmerer 270.000 € € Beschlussempfehlung der Verwaltung: Gemäß § 53 Kreisordnung für das Land Nordrhein-Westfalen (KrO NW) in Verbindung mit § 83 Abs. 2 Gemeindeordnung für das Land Nordrhein-Westfalen (GO) stimmt der Kreistag der überplanmäßigen Ausgabe im Budget 300 510 004 – Tageseinrichtungen für Kinder - bis zu einer Höhe von 600.000 € zu. Seite - 2 Begründung: Gemäß § 53 KrO NW in Verbindung mit § 83 Abs. 2 GO bedürfen erhebliche überplanmäßige Ausgaben der Zustimmung des Kreistages. In § 6 Abs. 1 Ziffer 1 der Haushaltssatzung 2005 ist festgelegt, dass eine Verschlechterung des Budgetansatzes im Verwaltungshaushalt um mehr als 250.000 € erheblich ist. Der Budgetansatz 300 510 004 – Tageseinrichtungen für Kinder - wurde aufgrund der Rechnungsergebnisse der letzten Jahre im Vergleich zum Haushaltsansatz des Jahres 2004 um fast 1.500.000 € gesenkt. Nach der Hochrechnung auf der Grundlage des III. Quartals 2005 ist lediglich eine Einsparung von ca. 940.000 € zu erwarten. Insofern wird der Ansatz für 2005 um voraussichtlich 560.000 € überschritten werden. Da zum jetzigen Zeitpunkt weitere Veränderungen (z.B. Kindergartenbeiträge) nicht absehbar sind, wird vorgeschlagen, den Budgetansatz um weitere 40.000 € zu erhöhen und einer überplanmäßigen Ausgabe bis zur Höhe von 600.000 € zuzustimmen. Die überplanmäßige Ausgabe begründet sich im wesentlichen auf Nachzahlungen an die Träger der Kindergärten aus der (End-)Abrechnung 2003 sowie nicht vorhersehbaren Erweiterungen des Betreuungsangebotes und den damit verbundenen erhöhten Personalstundenzahlen. Eine anteilige Deckung der überplanmäßigen Ausgabe kann durch Minderausgaben im Gesamtbudget der Abteilung 51 in Höhe von 270.000 € erwartet werden. Gemäß § 50 Abs. 3 Satz 2 Kreisordnung für das Land Nordrhein-Westfalen (KrO NW) wird die Angelegenheit im Wege der Dringlichkeit entschieden. Begründung der Dringlichkeit: Die Abschlagszahlungen an die Träger der Tageseinrichtungen sind gemäß § 23 Abs. 1 Satz 2 des Gesetzes über Tageseinrichtungen für Kinder des Landes Nordrhein-Westfalen (GTK) im voraus zum ersten eines Monats zu leisten. Da ohne die Zustimmung durch den Kreistag bzw. die Dringlichkeitsentscheidung Auszahlungen an die Träger der Tageseinrichtungen für Kinder vor dem 22.12.2005 nicht möglich sind, wird seitens der Verwaltung vorgeschlagen, den überplanmäßigen Ausgaben in Höhe von bis zu 600.000 € im Rahmen einer Dringlichkeitsentscheidung zuzustimmen. gez. Kolvenbach gez. Uwe Schmitz gez. Reiff gez. Grutke I. V. gez. Poth Landrat (Kreisausschussmitglieder) Geschäftsbereichsleiter/in: Abteilungsleiter/in: Sachbearbeiter/in: Kreistagsbüro: ___________________ (Unterschrift) ___________________ (Unterschrift) ___________________ (Unterschrift) ___________________ (Unterschrift)