Daten
Kommune
Kreis Euskirchen
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Erstellt
31.10.07, 18:54
Aktualisiert
31.10.07, 18:54
Stichworte
Inhalt der Datei
Kreis Euskirchen
Der Landrat
Datum:
D 39/2005
22.11.2005
Az.: 51/430-90/Fir
Dringlichkeitsentscheidung
X Öffentliche Sitzung
Nichtöffentliche Sitzung
Beratungsfolge:
Jugendhilfeausschuss
01.12.2005
Kreisausschuss
07.12.2005
Kreistag
21.12.2005
Haushalt 2005:
hier: Überplanmäßige Ausgaben im Budget 300 510 004 - Tageseinrichtungen für Kinder Sachbearbeiter/in: Herr Firmenich
Tel.: 15 624
Abt.: 51
Die Vorlage berührt nicht den Etat
Die Vorlage berührt den Etat auf der Einnahmenseite
Es entstehen Folgekosten – siehe anliegende Folgekostenberechnung
Mittel stehen haushaltsrechtlich zur Verfügung
Haush.-St.:
gez.
Hessenius
X Mittel stehen haushaltsrechtlich nicht zur Verfügung
X Mittel werden überplanmäßig bereitgestellt
Mittel werden außerplanmäßig bereitgestellt
Budget: 300 510 004
Haush.-St.:
Deckungsvorschlag: Minderausgabe bei Gesamtbudget der Abt. 51 um
Mehreinnahme bei Hst.
um
sonst:
Kreiskämmerer
270.000 €
€
Beschlussempfehlung der Verwaltung:
Gemäß § 53 Kreisordnung für das Land Nordrhein-Westfalen (KrO NW) in Verbindung mit § 83
Abs. 2 Gemeindeordnung für das Land Nordrhein-Westfalen (GO) stimmt der Kreistag der überplanmäßigen Ausgabe im Budget 300 510 004 – Tageseinrichtungen für Kinder - bis zu einer Höhe von 600.000 € zu.
Seite - 2 Begründung:
Gemäß § 53 KrO NW in Verbindung mit § 83 Abs. 2 GO bedürfen erhebliche überplanmäßige
Ausgaben der Zustimmung des Kreistages. In § 6 Abs. 1 Ziffer 1 der Haushaltssatzung 2005 ist
festgelegt, dass eine Verschlechterung des Budgetansatzes im Verwaltungshaushalt um mehr als
250.000 € erheblich ist.
Der Budgetansatz 300 510 004 – Tageseinrichtungen für Kinder - wurde aufgrund der Rechnungsergebnisse der letzten Jahre im Vergleich zum Haushaltsansatz des Jahres 2004 um fast
1.500.000 € gesenkt.
Nach der Hochrechnung auf der Grundlage des III. Quartals 2005 ist lediglich eine Einsparung von
ca. 940.000 € zu erwarten. Insofern wird der Ansatz für 2005 um voraussichtlich 560.000 € überschritten werden. Da zum jetzigen Zeitpunkt weitere Veränderungen (z.B. Kindergartenbeiträge)
nicht absehbar sind, wird vorgeschlagen, den Budgetansatz um weitere 40.000 € zu erhöhen und
einer überplanmäßigen Ausgabe bis zur Höhe von 600.000 € zuzustimmen.
Die überplanmäßige Ausgabe begründet sich im wesentlichen auf Nachzahlungen an die Träger
der Kindergärten aus der (End-)Abrechnung 2003 sowie nicht vorhersehbaren Erweiterungen des
Betreuungsangebotes und den damit verbundenen erhöhten Personalstundenzahlen.
Eine anteilige Deckung der überplanmäßigen Ausgabe kann durch Minderausgaben im
Gesamtbudget der Abteilung 51 in Höhe von 270.000 € erwartet werden.
Gemäß § 50 Abs. 3 Satz 2 Kreisordnung für das Land Nordrhein-Westfalen (KrO NW) wird
die Angelegenheit im Wege der Dringlichkeit entschieden.
Begründung der Dringlichkeit:
Die Abschlagszahlungen an die Träger der Tageseinrichtungen sind gemäß § 23 Abs. 1 Satz 2
des Gesetzes über Tageseinrichtungen für Kinder des Landes Nordrhein-Westfalen (GTK) im voraus zum ersten eines Monats zu leisten. Da ohne die Zustimmung durch den Kreistag bzw. die
Dringlichkeitsentscheidung Auszahlungen an die Träger der Tageseinrichtungen für Kinder vor
dem 22.12.2005 nicht möglich sind, wird seitens der Verwaltung vorgeschlagen, den überplanmäßigen Ausgaben in Höhe von bis zu 600.000 € im Rahmen einer Dringlichkeitsentscheidung zuzustimmen.
gez. Kolvenbach
gez. Uwe Schmitz
gez. Reiff
gez. Grutke
I. V. gez. Poth
Landrat
(Kreisausschussmitglieder)
Geschäftsbereichsleiter/in:
Abteilungsleiter/in:
Sachbearbeiter/in:
Kreistagsbüro:
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(Unterschrift)
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(Unterschrift)
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(Unterschrift)
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