Daten
Kommune
Jülich
Größe
131 kB
Datum
11.11.2015
Erstellt
05.11.15, 15:29
Aktualisiert
05.11.15, 15:29
Stichworte
Inhalt der Datei
Stadt Jülich
Der Bürgermeister
Amt: 56 Az.: Es/Len
Jülich, 04.11.2015
öffentlicher Teil
Vorlagen-Nr.: 469/2015
Anfrage
Beratungsfolge
Integrationsrat
Termin
11.11.2015
TOP
Ergebnisse
Anfrage zur Diskriminierung und zu einer Anlaufstellstelle für Diskrimierungsfälle
Anlg.: 1
V
56
SD.Net
Anfragetext:
Anfrage zur Diskriminierung und zu einer Anlaufstelle für Diskriminierungsfalle
Sehr geehrter Herr Fuchs,
in seiner Sitzung am 09.09.15 hat der Integrationsrat beschlossen, folgende Anfrage an die Stadt
Jülich zu richten:
1. Sind der Stadtverwaltung Diskriminierungsfälle in unserer Gemeinde bekannt? Falls ja:
Welche Arten von Diskriminierung sind diese? Auf welche Gründe (ethnische Herkunft,
Religion, Weltanschauung, sexuelle Identität oder wegen des Alters, einer Behinderung oder
des Geschlechts) beruhen die Diskriminierungsfalle?
2. Gibt es in unserer Stadt Anlaufstellen für solche Fälle?
3. Was sind die Finanzierungsmodalitäten dieser Stellen? Beteiligt sich die Kommune an der
Finanzierung? Gibt es Regelungen pro Anlaufstelle? Wird nach Bedarf bezuschusst und gibt
es zwingende Eigenanteile der Träger dieser Anlaufstellen?
4. Wie hoch waren ggf. die Fördermittel für diese Anlaufstellen 2014 und wie hoch werden sie
2015 nach der Planung der Verwaltung sein?
5. Welche Anlaufstellen werden ggf. aktuell gefördert und welche Organisationen sind ihre
Träger?
Begründung:
Seit 2006 gibt es auf Bundesebene die Antidiskriminierungsstelle des Bundes (ADS). Sie ist eine
unabhängige Anlaufstelle für Menschen, die von Diskriminierung betroffen sind. Aus der
repräsentativen Umfrage des ADB zu „Diskriminierung im Alltag'' geht hervor, dass sich jeder
dritte Einwohner in Deutschland nach den im Allgemeinen Gleichbehandlungsgesetz (AGG)
genannten Merkmalen diskriminiert fühlt.
Auch unsere Stadt ist davon nicht ausgenommen. Deshalb muss hier näher hingeschaut werden. Wir
wollen das gute Klima in unserer Gesellschaft noch mehr verbessern. Dabei gilt es, auch präventiv
Maßnahmen in die Wege zu leiten, die das gute Zusammenleben in unserer Stadt weiter fordern. Ein
wichtiger Ansatz hierfür ist erfahrungsgemäß die Einrichtung der sog. Antidiskriminierungsbüros.
Für den Integrationsrat ist es ein wichtiges Anliegen, das friedliche und gleichberechtigte
Zusammenleben in unserer Stadt mit seiner Arbeit aktiv zu fordern. Für ein Gelingen dieses
Vorhabens ist es von großer Bedeutung, möglichst viele Akteure zusammenzubringen und die
aktuelle Situation in unserer Stadt zu analysieren.
Mit freundlichen Grüßen
Anne –Marie Höthker
Vorsitzende
Antworten der Verwaltung:
1. Sind der Verwaltung Diskriminierungsfälle in unserer Gemeinde bekannt? Falls ja:
Welche Arten von Diskriminierung sind diese? Auf welche Gründe (ethnische Herkunft, Religion, Weltanschauung, sexuelle Identität oder wegen des Alters, einer Behinderung oder des Geschlechts) beruhen die Diskriminierungsfälle?
Der Stadtverwaltung Jülich sind bislang keine Diskriminierungsfälle angezeigt worden zu den Arten
von Diskriminierung nach ethnischer Herkunft, Religion, Weltanschauung, sexueller Identität oder
wegen des Alters, einer Behinderung oder des Geschlechts.
2. Gibt es in unserer Stadt Anlaufstellen für solche Fälle?
In Jülich gibt es keine gesonderte Anlaufstelle für Diskrimierungsfälle. In NRW gibt es ca. 10 Fachstellen. Nächstgelegene ist das Gleichbehandlungsbüro in Aachen. Das GBB ist überregionale Fachstelle für Betroffene, Institutionen, Organisationen und Vereine, die mit der Thematik und Problematik von Diskirminierung und Rassismus konfrontiert sind bzw. sich damit auseinandersetzen.
Insofern es sich um geschlechtsbezogene Diskriminierungen handelt, können sich Betroffene an die
Gleichstellungsbeauftragte der Stadt Jülich wenden. Dies können auch Fälle von Mehrfachdiskriminierung (siehe o.a. Diskriminierungsarten) sein in Verbindung mit dem jeweiligen Geschlecht der
betroffenen Person.
Grundsätzlich können sich Bürgerinnen und Bürger mit ihren Anliegen an den Bürgermeister wenden
3. Was sind die Finanzierungsmodalitäten dieser Stellen? Beteiligt sich die Kommune an
der Finanzierung? Gibt es Regelungen pro Anlaufstelle? Wird nach Bedarf bezuschusst und gibt es zwingende Eigenanteile der Träger dieser Anlaufstellen?
Die Stadt Jülich unterhält die Gleichstellungsstelle aus eigenen Haushaltsmitteln mit derzeit einer
halben Stelle im Stellenplan.
4. Wie hoch waren ggf. die Fördermittel für diese Anlaufstellen 2014 und wie hoch werden sie 2015 nach der Planung der Verwaltung sein?
5. Welche Anlaufstellen werden ggf. aktuell gefördert und welche Organisationen sind
ihre Träger?
Anfrage 469/2015
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Entfällt.
Wirtschaftlichkeitsbetrachtung (für Ausgaben/Investitionen mit einer Wertgrenze ab 25.000 € brutto):
ja
1.Finanzielle Auswirkungen:
Gesamtkosten:
x
nein
jährl. Folgekosten:
Haushaltsmittel stehen bereit:
jährl. Einnahmen:
ja
nein (siehe Beschlussentwurf)
bei Produktsachkonto:
(unter Berücksichtigung der Vorbelastungen) noch verfügbar:
Erläuterungen zu Ziffer ______
ja
2.Der Personalrat ist zu beteiligen:
Mitbestimmung
Mitwirkung
x
nein
Anhörung
Der Personalrat hat zugestimmt:
ja
nein
Der Personalrat hat Bedenken erhoben:
ja
nein
3.Die Gleichstellungsbeauftragte ist zu beteiligen:
ja
Sie hat dem Beschlussentwurf gemäß § 5 Abs. 5 GO
NW widersprochen:
ja
Anfrage 469/2015
x
nein
nein
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