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Beschlussvorlage (Obere Denkmalbehörde Genehmigung)

Daten

Kommune
Erftstadt
Größe
102 kB
Datum
28.03.2017
Erstellt
19.01.17, 15:01
Aktualisiert
19.01.17, 15:01
Beschlussvorlage (Obere Denkmalbehörde Genehmigung) Beschlussvorlage (Obere Denkmalbehörde Genehmigung)

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Inhalt der Datei

2016-12-12 10:02 P 1/2 Kultur REK +49 2271 832384 » +492235409505 ;1 ,~1A~-" ~ A.'JfI~~ Z 'it., ~ ~~ r » I!. ' 'J4N~(J./f/IIJ . Der Landrat des ....~ I Rhein~Erft~Kr~isesals untere staatliche VeTWaltungsbehörde . Rhein-eTft-Kreis· Der tandrat- 47' 50124 Bergheim Bürgermeister der Stadt ETftstadt Untere Denkmalbehörde Holzdamm 10 Datum 12.12.2016 r: Mein Zeichen 47 50374 Erftstadt 2016 1 Z. erteilt Frau Vaahsen ZimmerNr. Ebene 1Flur (Zi.60 Telefon Fax 02271 8~·4166 -2.384 E-Mail petra.vaah sen@rhein-erft-kteis.de Denkmalbereichssatzung Lechenich Altstadt Genehmigung gern. § 5 DSchGNW HinweiS: Versenden 5ie keiM vertraulichen, schützenswerten Daten per E-Mail E-Post poststelle@rhein-erft-kreis.epost.de Sehr geehrte Damen und Herren, Hausadresse die vom Rat der Stadt Erftstadt am 25.10.2016 beschlossene Denkmalbereichssatzung wird gern. § 5 DSchGNW genehmigt. Willy-Brandt-Platz 1 50126 Bergheim Telefon 0227183·0 Fax 02271 83-2300 Eswird der stadt Erftstadt empfohlen vor der Bekanntmachung der Satzung folgende redaktionelle Hinweise zu berücksichtigen: Zu § 2 Ziffer 9 der Satzung (sieheAnlage 0, Kellerkatasterplan) Der fehlende Plan sollte beigefügt werden, alternativ wäre der Hinweis zu entfernen. 1 Zu cl Anlaqe 10 untersuchung zur historischen Bedeutung und räumlichen Entwicklung der Altstadt Lechenich, Stadt Eif/:stadt zu einer Denkmutbereichssatzung (Begründung 7iegt vor ist aber hier noch nicht beigefügt) I Internet www.rhein-eTft-kreis.de Info@rhein-erft-kl'eis.de Postadresse 50124 Bergheim öffnungszeiten Na,h telefoni~,heT Tenninverein· barung Der Hinweis in Klammem (Begründung ....) sollte entfernt werden. J Es sollte ein Hinweis erfolgen, dass der LVRADRsich diesem Gutachten in vollem Umfang angeschlossen hat. ../ Zu Anlaqe11 Der Hinweis auf Anlage 11 sollte entfernt werden. J Zu § 6 der Satzung In § 6 wird dr;Tauj verwiesen, dass die Stellungnahme und / das Gutachten des LVRADR als Anlage 11 beigefiigt sind. Der Verweis auf Anlage 11 sollte entfernt werden. Es kann ein Hinweis auf Anlage 10 erfolgen. Esgibt kein Erfordernis, dass die Stellungnahme des LVR ADRder Satzung beigefügt werden muss, Der Hinweis auf die Stellungnahme des LVRin § 6 der Satzung sollte entfernt werden, alternativ wäre die Stellungnahme beizufügen. Bankverbindungen Postbank Köln (BlZ370 100 SO) Konto: 10 650 SOSBle: PBNKDEFF IBAN: DE45 ;1701 0050 00l.0 a505 05 Kreissparkasse Köln (BLZ370 50299) Konto: 142 001 200 Ble: COKSDE33 IBAN:DE72 3705 0299 0142 0012 00 Öffentl. VerkehT$mittel zum Kreishaus Bahn: Bergheim und Zieverich Bushaltestellen: Am Kn'Üchelsdamm und KTeishau~- Weitere Infos: www.revg.deoder022341806-0 Df!T Rhein-Erft-Kreis istjmt psr E·post erreichbar; poststelle@rhein-erft-icreis.epost.<:le 2016-12-12 10:03 Kultur REK +49 2271 832384 » +492235409505 1 Die genehmigte Denkmalbereichssatzunq ist öffentlich auszulegen. Unter Hinweis auf die Genehmigung sind Ort und Zeit der Auslegung gern. § 6 Abs. 3 DSc:hG NW ortsüblich bekanntzumachen. Bitte teilen Siemir daslnkrafttreten der Satzung schriftlich mit. Mit freundlichen Grüßen Im Auf.!; .t!:::- J J -. Seite 2 von 2 P 2/2