Daten
Kommune
Erftstadt
Größe
109 kB
Datum
21.03.2017
Erstellt
02.02.17, 15:01
Aktualisiert
02.02.17, 15:01
Stichworte
Inhalt der Datei
STADT ERFTSTADT
öffentlich
Der Bürgermeister
V 13/2017
Az.: 11 11-41
Amt: - 10 BeschlAusf.: - 102 Datum: 05.01.2017
gez. Knips
gez. Lüngen, 1.
Beigeordneter
Kämmerer
Dezernat 4
Dezernat 6
BM
gez. Elsen
Amtsleiter
RPA
Beratungsfolge
Jugendhilfeausschuss
Termin
15.02.2017
vorberatend
Haupt-, Finanz- und Personalausschuss
21.03.2017
beschließend
Betrifft:
Bemerkungen
Ausnahmen vom Einstellungsstopp für das Amt für Jugend und Familie
Finanzielle Auswirkungen:
Kosten in €:
Erträge in €:
jährl. 212.000€
Folgekosten in €:
Kostenträger:
Sachkonto:
Amt f. Jugend u.Familie
Personalkosten
Mittel stehen zur Verfügung:
Jahr der Mittelbereitstellung:
Nein
X Ja
Nur auszufüllen, wenn Kostenträger Eigenbetrieb (Immobilien, Straßen, Stadtwerke)
Wird der Kernhaushalt belastet: Höhe Belastung Kernhaushalt:
Folgekosten Kernhaushalt:
Ja
Nein
Unterschrift des Budgetverantwortlichen
Erftstadt, den
Beschlussentwurf:
1. Für die Einstellung einer Verwaltungskraft im Aufgabenbereich wirtschaftliche Jugendhilfe mit 39
Wochenstunden in der Entgeltgruppe 7 TVöD wird vorbehaltlich der Genehmigung des Haushaltsplans durch den Rhein-Erft-Kreis die Ausnahme vom Einstellungsstopp beschlossen.
2. Für die Einstellung von 1,5 Sozialarbeiter/innen der Entgeltgruppe S 11b TVöD in der Fachberatung Tagespflege wird vorbehaltlich der Genehmigung des Haushaltsplans durch den Rhein-ErftKreis die Ausnahme vom Einstellungsstopp beschlossen.
3. Für die Einstellung eines/einer Sozialarbeiters- -arbeiterin der Entgeltgruppe S 11b TVöD mit
19,5 Wochenstunden wird vorbehaltlich der Genehmigung des Haushaltsplans durch den RheinErft-Kreis die Ausnahme vom Einstellungsstopp beschlossen.
4. Für die bis zum 31.12.2018 befristete Einstellung eines/einer Quartiermanagers –managerin der
Entgeltgruppe S 11b TVöD mit 39 Wochenstunden wird vorbehaltlich der Genehmigung des Haushaltsplans durch den Rhein-Erft-Kreis die Ausnahme vom Einstellungsstopp beschlossen.
Begründung:
Mit der Vorlage 543/2016 hat der Rat für das Amt für Jugend und Familie die Einrichtung mehrerer
Stellen beschlossen, für die nun vorbehaltlich der Genehmigung des Haushaltsplans durch den
Rhein-Erft-Kreis die Ausnahmen vom Einstellungsstopp beschlossen werden sollen. Im Einzelnen
handelt es sich um folgende Stellen:
Zu 1.:
Abteilung -511-:
Produkt 060363040 Hilfe zur Erziehung
Aufgrund der erhöhten Anforderungen und der bestehenden Auslastung kann der vermehrte Aufgaben- und Arbeitsaufwand im Bereich der wirtschaftlichen Jugendhilfe nicht mehr mit dem vorhandenen Personal bewältigt werden.
Es ist daher im Stellenplan 2017 eine zusätzliche Vollzeitstelle der EG 7 TVöD in der Sachbearbeitung im Bereich „Wirtschaftliche Jugendhilfe“ eingerichtet worden, die nun möglichst frühzeitig besetzt werden soll.
Zu 2.:
Abteilung -512-:
Produkt 060361010 Kindertageseinrichtungen.
Tagespflege
Derzeit ist die Abteilung mit 63,5 Fachkraftstunden a 1,63 Stellen in Teilzeit besetzt. Laut Deutschen Jugendinstitut DJI soll für die Bearbeitung von 40 Fällen eine Fachkraft in Vollzeit eingesetzt
sein. Der Bundesverband Kindertagespflege geht von 60 Betreuungsverhältnissen je Vollzeitkraft
aus. Der Landesverband Tagespflege von einer Vollzeitstelle bei 30 Tagespflegepersonen bzw.
60-80 Kindern.
Derzeit werden 167 laufende und 20 Randzeitenfälle bearbeitet. Auch im Bereich Tagespflege
findet ein Betreuungsausbau statt. In oder kurz vor der Schulung stehen derzeit 12 Tagespflegepersonen.
Der Bereich Fachberatung Tagespflege ist daher mit dem Stellenplan 2017 um 1,5 Stellen auf 3
Vollzeitstellen EG S 11b SuE ausgebaut worden, die möglichst frühzeitig besetzt werden sollen.
Zu 3.:
Abteilung -512-:
Produkt 060361010 Kindertageseinrichtungen
Kindertagesstätten
In den Kitas der Stadt Erftstadt sind mittlerweile über 200 Mitarbeitende unterschiedlicher Profession beschäftigt. Die Gewinnung von Fachkräften und ein effektives Personalmanagement für die
Kitas ist besonders dringlich. Betrachtet man die aktuellen Entwicklungen, so ist festzustellen, dass
die Fachkräftegewinnung jedoch durch mehrere Faktoren erschwert wird und das Personalmanagement vor großen Herausforderungen steht (Fachkräftemangel, kurz und langfristige Krankheitsvertretungen, Erziehungszeiten und Rückkehr in Teilzeit, hohe Fluktuation u.a.).
Ein wichtiges Aufgabenfeld für die Fachberatung ist die einrichtungsspezifische Unterstützung und
Beratung von Kindertageseinrichtungen.
Es ist daher im Stellenplan 2017 eine zusätzliche halbe Stelle eines/einer Sozialarbeiters, arbeiterin der Entgeltgruppe S 11b TVöD eingerichtet worden, für die nunmehr die Ausnahme vom
Einstellungsstopp beschlossen werden soll.
Zu 4.:
Abteilung -514Produkt 060362010 Jugendarbeit
Im Stellenplan 2017 ist eine Stelle Quartiersmanager/in (Sozialarbeiter/in der Entgeltgruppe S
11b TVöD mit 39 Wochenstunden) aus dem Sonderprogramm des Landes NRW „Hilfen im Städtebau für Kommunen zur Integration von Flüchtlingen“ eingerichtet worden. Der Zuwendungsbescheid der Bezirksregierung Köln vom 30.03.2016, über rund 2 Mio. Euro, der diese Personalkosten inkludiert, liegt vor. Die Stelle ist befristet bis 31.12.2018.
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Ziel des Quartiersmanagements und der Koordination ist es, die Lebensverhältnisse für die in
Liblar wohnenden Jugendlichen, Flüchtlinge und Familien zu verbessern, indem die soziale Infrastruktur bedarfsgerecht weiterentwickelt sowie das nachbarschaftliche Miteinander gestärkt wird.
Bei der Weiterentwicklung von Angeboten steht insbesondere die Erhöhung des Bildungs- und
Qualifizierungsniveaus sowie der persönlichen Kompetenzen und Stärken der Zielgruppen im Mittelpunkt.
Der/die Quartiersmanager, -managerin sollte ursprünglich spätestens im vierten Quartal 2017 die
Tätigkeit, in Vorbereitung für den sozio-interkulturellen Jugendtreff (SIJU), aufnehmen. Da jedoch
derzeit bereits Mittel aus dem Sonderprogramm abgerufen werden können, soll bereits jetzt vorbehaltlich der Genehmigung des Haushaltsplans durch den Rhein-Erft-Kreis die Ausnahme vom Einstellungsstopp beschlossen werden, um die Stelle anschließend möglichst bald besetzen zu können.
(Erner)
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