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Beschlussvorlage (Ausnahmen vom Einstellungsstopp für das Amt für Jugend und Familie)

Daten

Kommune
Erftstadt
Größe
109 kB
Datum
21.03.2017
Erstellt
02.02.17, 15:01
Aktualisiert
02.02.17, 15:01
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Inhalt der Datei

STADT ERFTSTADT öffentlich Der Bürgermeister V 13/2017 Az.: 11 11-41 Amt: - 10 BeschlAusf.: - 102 Datum: 05.01.2017 gez. Knips gez. Lüngen, 1. Beigeordneter Kämmerer Dezernat 4 Dezernat 6 BM gez. Elsen Amtsleiter RPA Beratungsfolge Jugendhilfeausschuss Termin 15.02.2017 vorberatend Haupt-, Finanz- und Personalausschuss 21.03.2017 beschließend Betrifft: Bemerkungen Ausnahmen vom Einstellungsstopp für das Amt für Jugend und Familie Finanzielle Auswirkungen: Kosten in €: Erträge in €: jährl. 212.000€ Folgekosten in €: Kostenträger: Sachkonto: Amt f. Jugend u.Familie Personalkosten Mittel stehen zur Verfügung: Jahr der Mittelbereitstellung: Nein X Ja Nur auszufüllen, wenn Kostenträger Eigenbetrieb (Immobilien, Straßen, Stadtwerke) Wird der Kernhaushalt belastet: Höhe Belastung Kernhaushalt: Folgekosten Kernhaushalt: Ja Nein Unterschrift des Budgetverantwortlichen Erftstadt, den Beschlussentwurf: 1. Für die Einstellung einer Verwaltungskraft im Aufgabenbereich wirtschaftliche Jugendhilfe mit 39 Wochenstunden in der Entgeltgruppe 7 TVöD wird vorbehaltlich der Genehmigung des Haushaltsplans durch den Rhein-Erft-Kreis die Ausnahme vom Einstellungsstopp beschlossen. 2. Für die Einstellung von 1,5 Sozialarbeiter/innen der Entgeltgruppe S 11b TVöD in der Fachberatung Tagespflege wird vorbehaltlich der Genehmigung des Haushaltsplans durch den Rhein-ErftKreis die Ausnahme vom Einstellungsstopp beschlossen. 3. Für die Einstellung eines/einer Sozialarbeiters- -arbeiterin der Entgeltgruppe S 11b TVöD mit 19,5 Wochenstunden wird vorbehaltlich der Genehmigung des Haushaltsplans durch den RheinErft-Kreis die Ausnahme vom Einstellungsstopp beschlossen. 4. Für die bis zum 31.12.2018 befristete Einstellung eines/einer Quartiermanagers –managerin der Entgeltgruppe S 11b TVöD mit 39 Wochenstunden wird vorbehaltlich der Genehmigung des Haushaltsplans durch den Rhein-Erft-Kreis die Ausnahme vom Einstellungsstopp beschlossen. Begründung: Mit der Vorlage 543/2016 hat der Rat für das Amt für Jugend und Familie die Einrichtung mehrerer Stellen beschlossen, für die nun vorbehaltlich der Genehmigung des Haushaltsplans durch den Rhein-Erft-Kreis die Ausnahmen vom Einstellungsstopp beschlossen werden sollen. Im Einzelnen handelt es sich um folgende Stellen: Zu 1.: Abteilung -511-: Produkt 060363040 Hilfe zur Erziehung Aufgrund der erhöhten Anforderungen und der bestehenden Auslastung kann der vermehrte Aufgaben- und Arbeitsaufwand im Bereich der wirtschaftlichen Jugendhilfe nicht mehr mit dem vorhandenen Personal bewältigt werden. Es ist daher im Stellenplan 2017 eine zusätzliche Vollzeitstelle der EG 7 TVöD in der Sachbearbeitung im Bereich „Wirtschaftliche Jugendhilfe“ eingerichtet worden, die nun möglichst frühzeitig besetzt werden soll. Zu 2.: Abteilung -512-: Produkt 060361010 Kindertageseinrichtungen. Tagespflege Derzeit ist die Abteilung mit 63,5 Fachkraftstunden a 1,63 Stellen in Teilzeit besetzt. Laut Deutschen Jugendinstitut DJI soll für die Bearbeitung von 40 Fällen eine Fachkraft in Vollzeit eingesetzt sein. Der Bundesverband Kindertagespflege geht von 60 Betreuungsverhältnissen je Vollzeitkraft aus. Der Landesverband Tagespflege von einer Vollzeitstelle bei 30 Tagespflegepersonen bzw. 60-80 Kindern. Derzeit werden 167 laufende und 20 Randzeitenfälle bearbeitet. Auch im Bereich Tagespflege findet ein Betreuungsausbau statt. In oder kurz vor der Schulung stehen derzeit 12 Tagespflegepersonen. Der Bereich Fachberatung Tagespflege ist daher mit dem Stellenplan 2017 um 1,5 Stellen auf 3 Vollzeitstellen EG S 11b SuE ausgebaut worden, die möglichst frühzeitig besetzt werden sollen. Zu 3.: Abteilung -512-: Produkt 060361010 Kindertageseinrichtungen Kindertagesstätten In den Kitas der Stadt Erftstadt sind mittlerweile über 200 Mitarbeitende unterschiedlicher Profession beschäftigt. Die Gewinnung von Fachkräften und ein effektives Personalmanagement für die Kitas ist besonders dringlich. Betrachtet man die aktuellen Entwicklungen, so ist festzustellen, dass die Fachkräftegewinnung jedoch durch mehrere Faktoren erschwert wird und das Personalmanagement vor großen Herausforderungen steht (Fachkräftemangel, kurz und langfristige Krankheitsvertretungen, Erziehungszeiten und Rückkehr in Teilzeit, hohe Fluktuation u.a.). Ein wichtiges Aufgabenfeld für die Fachberatung ist die einrichtungsspezifische Unterstützung und Beratung von Kindertageseinrichtungen. Es ist daher im Stellenplan 2017 eine zusätzliche halbe Stelle eines/einer Sozialarbeiters, arbeiterin der Entgeltgruppe S 11b TVöD eingerichtet worden, für die nunmehr die Ausnahme vom Einstellungsstopp beschlossen werden soll. Zu 4.: Abteilung -514Produkt 060362010 Jugendarbeit Im Stellenplan 2017 ist eine Stelle Quartiersmanager/in (Sozialarbeiter/in der Entgeltgruppe S 11b TVöD mit 39 Wochenstunden) aus dem Sonderprogramm des Landes NRW „Hilfen im Städtebau für Kommunen zur Integration von Flüchtlingen“ eingerichtet worden. Der Zuwendungsbescheid der Bezirksregierung Köln vom 30.03.2016, über rund 2 Mio. Euro, der diese Personalkosten inkludiert, liegt vor. Die Stelle ist befristet bis 31.12.2018. -2- Ziel des Quartiersmanagements und der Koordination ist es, die Lebensverhältnisse für die in Liblar wohnenden Jugendlichen, Flüchtlinge und Familien zu verbessern, indem die soziale Infrastruktur bedarfsgerecht weiterentwickelt sowie das nachbarschaftliche Miteinander gestärkt wird. Bei der Weiterentwicklung von Angeboten steht insbesondere die Erhöhung des Bildungs- und Qualifizierungsniveaus sowie der persönlichen Kompetenzen und Stärken der Zielgruppen im Mittelpunkt. Der/die Quartiersmanager, -managerin sollte ursprünglich spätestens im vierten Quartal 2017 die Tätigkeit, in Vorbereitung für den sozio-interkulturellen Jugendtreff (SIJU), aufnehmen. Da jedoch derzeit bereits Mittel aus dem Sonderprogramm abgerufen werden können, soll bereits jetzt vorbehaltlich der Genehmigung des Haushaltsplans durch den Rhein-Erft-Kreis die Ausnahme vom Einstellungsstopp beschlossen werden, um die Stelle anschließend möglichst bald besetzen zu können. (Erner) -3-