Daten
Kommune
Kreuzau
Größe
12 kB
Erstellt
23.04.08, 19:44
Aktualisiert
04.08.15, 10:07
Stichworte
Inhalt der Datei
Gemeinde Kreuzau
Bauamt - Herr Schmühl - 621-00 BE: Herr Schmühl
Kreuzau, 28. 08. 2003
Vorlagen-Nr.:
75/2003
- Öffentlicher Teil Sitzungsvorlage
für den
Umweltausschuss
Bau- und Planungsausschuss
Hauptausschuss
Rat
18.09.2003
23.09.2003
30.09.2003
14.10.2003
TOP: Eventuelle Änderung des Flächennutzungsplanes im Ortsteil Stockheim im Bereich des
ehemaligen Muni-Depots;
hier: Aufstellungsbeschluss gemäß § 2 Abs. 1 BauGB
I. Sach- und Rechtslage:
Zunächst verweise ich auf die mit meinem Schreiben vom 28. 07. 2003 Ihnen bereits übersandten
Unterlagen über ein beabsichtigtes Entwicklungskonzept für das ehemalige Muni-Depot in
Kreuzau-Stockheim. Ich darf Sie bitten, diese Unterlagen zur Sitzungsvorlage zu nehmen.
Bevor ich zu diesem Entwicklungskonzept Stellung nehme, stelle ich Ihnen die derzeitigen
planungsrechtlichen Vorgaben wie folgt dar:
-
Der Grundstücksbereich ist im wirksamen Flächennutzungsplan der Gemeinde Kreuzau als
Fläche für die Forstwirtschaft ausgewiesen.
Im GEP ist der Bereich dem Freiraum zugeordnet und als Bereich für den Schutz der Natur
dargestellt. Nach der Gebietskarte handelt es sich um eine wertvolle Kulturlandschaft,
deren Erhalt und Entwicklung angestrebt wird.
-
Landschaftsschutzgebiet gem. VO 1987
-
Im Landschaftsplanentwurf Kreuzau-Nideggen ist der Bereich ebenfalls als
Landschaftsschutzgebiet dargestellt mit dem Entwicklungsziel 1 (Erhaltung der
Naturraumpotentiale einer mit naturnahen Lebensräumen und sonstigen naturnahen
Landschaftselementen reich oder vielfältig ausgestatteten Landschaft).
-
Für den vorhandenen Gebäudebestand liegen keinerlei Baugenehmigungen vor
(militärische Anlagen dürfen ohne Baugenehmigung errichtet werden). Im Falle eines
Eigentumswechsels müssen jedoch sämtliche bauliche Anlagen beseitigt werden, da ein
Bestandsschutz nicht gegeben ist und aufgrund der planungsrechtlichen Situation die
Erteilung einer Baugenehmigung nicht möglich ist.
Sofern das Entwicklungskonzept überhaupt - und egal in welcher Form - realisiert werden soll,
bedarf es der Änderung des Flächennutzungsplanes, der Aufhebung des Landschaftsschutzes
sowie gegebenenfalls je nach Größenordnung der Änderung des Gebietsentwicklungsplanes. Ob
und inwieweit dies gelingt, vermag ich derzeit nicht zu beurteilen. Bevor ein
Flächennutzungsplanverfahren überhaupt eingeleitet werden kann, ist es zunächst erforderlich, bei
der Bezirksregierung die Anfrage nach § 20 Landesplanungsgesetz zu stellen. Hierbei könnte
hilfreich sein, dass der Ortsteil Stockheim bereits als allgemeiner Siedlungsbereich ausgewiesen
ist.
-2Bevor ich dieses formelle Verfahren jedoch überhaupt einleiten kann, bedarf es Ihrer
Grundsatzentscheidung.
Bei erster Betrachtung des Entwicklungskonzeptes kann man zu der Auffassung gelangen, dass
der Gemeinde Kreuzau hierdurch nur Vorteile entstehen. Diese Vorteile bestehen in folgenden
Punkten:
Endlich die kostenlose Beseitigung der vorhandenen Asbestplatten,
Beseitigung der Zaunanlage,
Wiederherstellung der seit Jahren gewünschten fuß- und fahrradmäßigen
Wegeverbindung Kreuzau-Stockheim,
• Öffnung des Waldes nach mehr als fünfzig Jahren für die Öffentlichkeit,
• Kostenlose Übertragung des Waldes ins Eigentum der Gemeinde Kreuzau.
•
•
•
Alles das ist seit Jahren von Rat und Verwaltung gewollt, es fehlte bisher die Finanzierung.
Nicht unberücksichtigt lassen darf man vor einer endgültigen Entscheidung aber auch nicht die
negativen Auswirkungen. Bekanntlich hat die Gemeinde Kreuzau seit Jahren die vorhandenen
Aufbauten angemietet, und zwar zur Unterbringung von Asylbewerbern und Obdachlosen im
Bereich der Wohnbaracken sowie als Lagerhallen für den Bereich des Bauhofes und der Vereine.
Im Falle der Realisierung des Entwicklungskonzeptes müsste hierfür Ersatz geschaffen werden.
Der Investor hat hier zwar Mithilfe angeboten; ich kann mir jedoch nicht vorstellen, dass der
Gemeinde Kreuzau gar keine Kosten für Ersatzbauten entstehen würden. Darüber hinaus würde
das Problem auftreten, wo diese Ersatzbauten denn errichtet werden sollen. Andererseits enden
die bestehenden Mietverträge zum 30. 04. 2004. Ob und inwieweit das Bundesvermögensamt
bereit ist, die Mietverträge zu verlängern, bleibt abzuwarten. Bei Nichtverlängerung wäre eine
Ersatzlösung auch erforderlich, dann aber voll zu Lasten der Gemeinde Kreuzau.
Unter Abwägung aller Belange gelange ich zu der Auffassung, das Entwicklungskonzept positiv zu
sehen, diesem im Grundsatz zuzustimmen und die Verwaltung zu beauftragen, die Anfrage nach §
20 Landesplanungsgesetz zu stellen.
Bezüglich der vorgesehenen Wohnbauflächen gehe ich sogar noch einen Schritt weiter und
schlage Ihnen vor, den in der beiliegenden Ablichtung mit X 1 und X 2 gekennzeichneten Bereich,
der bis an die Panzerstraße angrenzt, noch mit einzubeziehen (es handelt sich hierbei zum Teil
um Gemeindeeigentum X 1), um städtebaulich auch eine Verbindung zur Ortslage Stockheim
herzustellen. Über Art und Umfang einer zukünftigen Bebauung zum jetzigen Zeitpunkt bereits zu
diskutieren, ist sicherlich verfrüht.
II. Haushaltsmäßige Auswirkungen:
Durch den Grundsatzbeschluss entstehen der Gemeinde Kreuzau keine Kosten. Sofern ein
tatsächliches Planänderungsverfahren eingeleitet werden kann, gehe ich auch davon aus, dass
sämtliche Planungskosten vom Investor übernommen werden.
III. Beschlussvorschlag:
„1.
2.
Dem vorliegenden Entwicklungskonzept zur Nutzung des ehemaligen Muni-Depots
Kreuzau-Stockheim wird im Grundsatz zugestimmt.
Die Gemeinde Kreuzau ist bereit, den Flächennutzungsplan entsprechend zu
ändern und entsprechend dem Nutzungskonzept eine Wohnbaufläche
auszuweisen unter Einbeziehung der angrenzenden Flächen Richtung
Panzerstraße.
-3-
3.
Die Änderung des Flächennutzungsplanes wird gemäß § 2 Abs. 1 in Verbindung
mit § 2 Abs. 4 BauGB beschlossen.
Die Verwaltung wird beauftragt, auf der Grundlage des vorliegenden
Nutzungskonzeptes eine Anfrage gem. § 20 Landesplanungsgesetz bei der
Bezirksregierung Köln zu stellen.“
Der Bürgermeister
- Ramm -
IV. Beratungsergebnis:
Einstimmig:
Ja:
Nein:
Enthaltungen:
________
________
________
________