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Beschlussvorlage (Nachbesetzung im VHS-Beirat)

Daten

Kommune
Erftstadt
Größe
98 kB
Datum
13.12.2016
Erstellt
01.12.16, 15:04
Aktualisiert
01.12.16, 15:04
Beschlussvorlage (Nachbesetzung im VHS-Beirat) Beschlussvorlage (Nachbesetzung im VHS-Beirat)

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Inhalt der Datei

STADT ERFTSTADT öffentlich Der Bürgermeister V 603/2016 Az.: Amt: - 100 BeschlAusf.: - 100 Datum: 24.11.2016 gez. Erner, Bürgermeister Kämmerer Dezernat 4 Amtsleiter RPA Dezernat 6 Beratungsfolge Rat Betrifft: Termin 13.12.2016 BM Bemerkungen beschließend Nachbesetzung im VHS-Beirat Finanzielle Auswirkungen: Kosten in €: Erträge in €: Kostenträger: Sachkonto: Folgekosten in €: Mittel stehen zur Verfügung: Jahr der Mittelbereitstellung: Ja Nein Nur auszufüllen, wenn Kostenträger Eigenbetrieb (Immobilien, Straßen, Stadtwerke) Wird der Kernhaushalt belastet: Höhe Belastung Kernhaushalt: Folgekosten Kernhaushalt: Ja Nein Unterschrift des Budgetverantwortlichen Erftstadt, den Beschlussentwurf: 1) Frau / Herr …………… wird zum ordentlichen Mitglied im VHS-Beirat der Stadt Erftstadt gewählt. 2) Frau / Herr ………….. wird zum stellvertretenden Mitglied des VHS-Beirats der Stadt Erftstadt gewählt. Begründung: Zu 1) Frau Brigitte Peppel gehört dem VHS-Beirat seit vielen Jahren als ordentliches Mitglied an, im Juni 2016 wurde sie durch Ersatzbestimmung zum Ratsmitglied berufen. Zu 2) Herr Lars Schnatbaum-Laumann gehört dem VHS-Beirat seit 2013 als stellvertretendes Mitglied an, im Juni 2016 wurde er durch Ersatzbestimmung zum Ratsmitglied berufen. Die Satzung des VHS-Beirats regelt in § 6 Abs. 2, dass kein Ratsmitglied gleichzeitig auch Mitglied des VHS-Beirats sein darf. Auszug aus der VHS Satzung: §6 Beirat (2) Der VHS-Beirat besteht aus 9 Mitgliedern, die durch ihre Persönlichkeit die Gewähr bieten, daß § 2 Abs. 2 dieser Satzung entsprochen wird. Er wird vom Rat der Stadt auf die Dauer von 2 Jahren gewählt. Mitglieder des Rates und Kursleiter der VHS sind nicht wählbar. Von daher sind für die oben genannten Personen Ersatzmitglieder in den VHS-Beirat zu wählen. Das Vorschlagsrecht zu 1) liegt bei der SPD-Fraktion, das Vorschlagsrecht zu 2) liegt bei der Fraktion Bündnis 90 / Die Grünen. (Erner) -2-