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Beschlussvorlage (Bebauungsplan Nr. 99, E. - Liblar, Bahnhof I. Beschluss über die Stellungnahmen II. Satzungsbeschluss)

Daten

Kommune
Erftstadt
Größe
120 kB
Datum
21.12.2016
Erstellt
03.11.16, 15:05
Aktualisiert
14.12.16, 15:01
Beschlussvorlage (Bebauungsplan Nr. 99, E. - Liblar, Bahnhof
I. Beschluss über die Stellungnahmen
II. Satzungsbeschluss) Beschlussvorlage (Bebauungsplan Nr. 99, E. - Liblar, Bahnhof
I. Beschluss über die Stellungnahmen
II. Satzungsbeschluss)

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Inhalt der Datei

STADT ERFTSTADT öffentlich Der Bürgermeister V 551/2016 Az.: 61. 21-20 / 99 Amt: - 61 BeschlAusf.: - 61 Datum: 19.10.2016 gez. Erner, Bürgermeister Kämmerer Dezernat 4 Dezernat 6 Die Beratungsfolge wurde aufgrund eines Vertagungsbeschlusses durch das Ratsbüro ergänzt. BM gez. Seyfried Amtsleiter RPA Beratungsfolge Ausschuss für Stadtentwicklung und Wirtschaftsförderung Rat Betrifft: Termin Bemerkungen 16.11.2016 vorberatend 13.12.2016 beschließend Bebauungsplan Nr. 99, E. - Liblar, Bahnhof I. Beschluss über die Stellungnahmen II. Satzungsbeschluss Finanzielle Auswirkungen: Kosten in €: Erträge in €: Kostenträger: Sachkonto: Folgekosten in €: Mittel stehen zur Verfügung: Jahr der Mittelbereitstellung: Ja Nein Nur auszufüllen, wenn Kostenträger Eigenbetrieb (Immobilien, Straßen, Stadtwerke) Wird der Kernhaushalt belastet: Höhe Belastung Kernhaushalt: Folgekosten Kernhaushalt: Ja Nein Unterschrift des Budgetverantwortlichen Erftstadt, den Beschlussentwurf: I. Über die während der Offenlage- und Behördenbeteiligung gemäß §§ 3 (2) und 4 (2) Baugesetzbuch (BauGB) in der Fassung der Bekanntmachung vom 23.09.2004 (BGBl. I S. 2414) vorgebrachten Stellungnahmen zum Bebauungsplan Nr. 99, E. – Liblar, Bahnhof wird, wie in der beigefügten Wertungstabelle gem. Nr. 1 bis 19 dargestellt, entschieden. II. Der Bebauungsplanentwurf Nr. 165, E. Liblar, Bahnhof, wird gem. § 10 BauGB in der Fassung der Bekanntmachung vom 23.09.2004 (BGBl. I S. 2414) i. V. m. §§ 7 und 41 (1) der Gemeindeordnung des Landes Nordrhein-Westfalen (GO NW) vom 14.07.1994 (GV NW S. 666) in der zuletzt gültigen Fassung, einschließlich der unter I. beschlossenen Ergänzungen als Satzung nebst Begründung und Umweltbericht beschlossen. Begründung: Der Rat der Stadt Erftstadt hat in seiner Sitzung am 30.06.2009 beschlossen für den Bereich des Bahnhofsumfeldes einen neuen Bebauungsplan aufzustellen (siehe V 349/2009). Der Beschluss des Sonderausschusses über das städtebauliche Gesamtkonzept, welches den Bahnhofsvorplatz, die Hochbauten und die Parkplatzplanung beinhaltet, erfolgte am 09.04.2013 (siehe auch V 148/2013). Die Beteiligung der Öffentlichkeit in Form einer Öffentlichen Versammlung des städtebaulichen Gesamtkonzeptes fand am 14.05.2013 statt. Der Rat der Stadt Erftstadt hat am 16.03.2016 den Beschluss über die Offenlage gefasst (s. V 92/2016). Diese fand in der Zeit vom 13.05.2016 bis einschließlich 13.06.2016 statt. Nach der erfolgten Abwägung der in den Öffentlichkeitsbeteiligungen gem. § 3 Abs. 2 BauGB und der Beteiligung der Behörden und Sonstigen Träger öffentlicher Belange gem. § 4 Abs. 2 BauGB vorgetragenen Stellungnahmen (s. Anlagen) sind drei Ergänzungen (Festsetzung (Erftsprung), Hinweis und Empfehlung) wie dem Beschlussentwurf unter I. zu entnehmen ist, in den Plan aufgenommen worden. Die Festsetzung des Erftsprungs ist lediglich ein Hinweis auf die vorhandene bewegungsaktive tektonische Störung. Der Bereich dieser tektonischen Störung ist im Bebauungsplan als Grün- und Verkehrsfläche festgesetzt und schließt eine Bebauung aus. Die Festsetzung des Erftsprungs stellt somit einen gegebenen Tatbestand dar und führt zu keiner Einschränkung der festgesetzten Nutzungen im Bebauungsplan, sodass auf eine erneute eingeschränkte Offenlage gem. § 4a BauGB verzichtet werden kann. Der Bebauungsplan Nr. 99, E. – Liblar, Bahnhof kann nunmehr mit den o.g. Änderungen nebst Begründung und Umweltbericht als Satzung beschlossen werden. Aufgrund der Umfänglichkeit der Unterlagen werden diese pro Fraktion einmal vollständig gedruckt. Die Ausschussmitglieder erhalten jeweils den Anlageplan, Rechtsplanentwurf (verkleinert), den Entwurf der Begründung, die Wertungstabelle, die Stellungnahmen und die Zusammenfassende Erklärung in Papierform; die übrigen Unterlagen sind dem SD-Net zu entnehmen. Auf Wunsch können weitere gedruckte Exemplare zur Verfügung gestellt werden. Anlagen:  Anlageplan  Bebauungsplanentwurf  Begründung  Wertungstabelle  Stellungnahmen  Zusammenfassende Erklärung  Umweltbericht (nur im SD–Net)  FFH-Untersuchung (nur im SD-Net  Schallimmissionstechnischer Fachbeitrag (nur im SD-Net)  Gutachten zur Erkundung des Baugrundes bzw. der Bodenmassen (Ingenieurteam Dr. Hemling & Gräfe aus Köln) (nur im SD-Net) In Vertretung (Hallstein) -2-