Daten
Kommune
Erftstadt
Größe
1,0 MB
Datum
21.12.2016
Erstellt
03.11.16, 15:05
Aktualisiert
03.11.16, 15:05
Stichworte
Inhalt der Datei
Bebauungsplan Nr. 99
Erftstadt - Liblar, Bahnhof
4
370
14
1390
Rechtsgrundlagen:
371
277
13
8
4
5
278
10
6
65
84
17
98
B ah
69
n ho
16
10 0
10 2
fstra
ße
71
9
75
122
391
390
389
392
388
387
386385
371373
[1 24
]
5
52
54
207
208
209
210
Im Auftrag
298
303
211 302
7
2
6
4
9
11
Verkehrsflächen (§ 9 Abs. 1 Nr. 11 BauGB)
135
138
265
90
23
25
Grünflächen (§ 9 Abs. 1 Nr. 15 BauGB)
27
14
95
331
143
16
Kinde rtag esst ätte
Öffentliche Grünfläche
Zweckbestimmung: Parkanlage
142
29
96
Pfarrheim
31
99
144
97
(Erner)
Bergstraße
468
145
32
III B
58
55
39
49
55
68
59
69
63
W eg
74
1
Der Bürgermeister
103
K4
5
Am T
unnel
104
77
136
135
35
Unte r A nga be der Wa sse rschutzzo ne z.B . Wasserschutzzone III B,
für die das Ver fahren zur Erstellung einer ordnung sbehördlichen
V erord nung noch nicht erfo lgt ist.
WA II
0,4
75
2
37
Schutzgebiet für Grund- und Quellwassergewinnung
84
3
67
132
39
Nachrichtliche Übernahme (§ 9 Abs. 6 BauGB)
329
330
(Erner)
Die ortsübliche Bekanntmachung des Offenlegungsbeschlusses gemäß § 3 BauGB ist
am .......................... erfolgt.
203
85
o
83
82
5
Sch ule
43
73
Heide
44
36
42
72
Sonstige Festsetzungen
7
Sch ule
71
65
eg
39
10
Der Bürgermeister
b ro ich
straße
W
40
1
Umgrenzung der Flächen die von der Bebauung
freizuhalten sind. (Tektonische Störung "Erftsprung")
70
38
Dieser Plan ist gemäß § 3 BauGB durch Beschluss des Rates der Stadt Erftstadt vom
.......................... zur Offenlegung beschlossen worden.
Umgrenzung der Flächen, die von der Bebauung freizuhalten sind.
(§ 9 Abs. 1 Nr. 10 BauGB)
S
67
61
34
37
56
204
66
57
32
8
45
Erhaltung des Baum- und Strauchbestandes
65
30
46
36
(Erner)
63
64
51
26
47
35
6
Der Bürgermeister
62
53
10
48
28
12
34
Zu erhaltende Bäume
61
43
24
49
31
59
47
14
50
St. Ba rb ara
Umgrenzung von Flächen für die Erhaltung von Bäumen,
Sträuchern und sonstigen Bepflanzungen
(§ 9 Abs. 1 Nr. 25 BauGB)
II
60
45
Ro n
call
is
51
30
Die frühzeitige Beteiligung der Öffentlichkeit gemäß § 3 Abs. 1 BauGB in Form einer
Öfentlichen Versammlung erfolgte am .......................... .
22
traß
e
106 105
41
9
33
23
(Erner)
108
SO
Weg
37
54
107
57
20
W eg
Die Beteiligung der Behörden und sonstigen Trägern öffentlicher Belange gemäß § 4
Abs. 1 BauGB erfolgte in der Zeit vom .......................... bis .......................... .
Der Bürgermeister
Öffentliche Grünfläche
Zweckbestimmung: Verkehrsbegleitgrün
98
5
18
173
81
Sicht- und Lärmschutzwand
33
110
71
109
31
138
Sc
29
(Erner)
27
111
145
Dieser Plan hat mit der Begründung und den wesentlichen zu diesem Zeitpunkt bereits
vorliegenden umweltbezogenen Stellungnahmen gemäß § 3 Abs. 2 und § 4 Abs. 2 BauGB
in der Zeit vom .......................... bis .......................... öffentlich ausgelegen.
27
a
146
113
149
50
eg
63
80
Sonstige Planzeichen
117
17
120
19
62
131
121
Vorgeschlagene Baumanpflanzungen
15
118
150
52
202
21
114 115
148
Grenze des räumlichen Geltungsbereiches
des Bebauungsplanes
78
116
23
147
Ta
nn
en
w
hl
un
kw
eg
25
112
48
III B
129
13
119
151
54
(Erner)
152
122
123
56
194
58
3
64
153
154
60
4
195
7
Der Beschluss des Rates über die in der Offenlage gemäß § 3 Abs. 2 und § 4 Abs. 2
BauGB vorgetragenen Stellungnahmen erfolgte am.......................... .
125
5
155
Der Bürgermeister
201
62
Erftstadt, den ..........................
Öffentliche Verkehrsfläche
Zweckbestimmung: Fußgängerbereich (Bahnhofsvorplatz)
10
12
93
174
Der Bürgermeister
Der Bürgermeister
FG
Fläche für Bahnanlagen
140
94
172
3a
Erftstadt, den ..........................
Öffentliche Verkehrsfläche
Zweckbestimmung: Parkfläche (P+R Parkplatz)
184
175
464
Erftstadt, den ..........................
P+R
183
92
462
Der Rat der Stadt hat gemäß § 2 BauGB durch Beschluss vom .......................... die
Aufstellung des Bebauungsplanes Nr. 99 beschlossen.
Erftstadt, den ..........................
Auf der Heubahn
21
218
Verfahren:
Erftstadt, den ..........................
Öffentliche Verkehrsfläche
264
136
10 a
89
Erftstadt, den ..........................
271
263
137
212
(Seyfried)
Leitung
Umwelt- und Planungsamt
hstraß
e
Spielpl.
217
Offene Bauweise
Baugrenze
19
206
133
215
220
o
134
13
465
56
zulässige Anzahl der Vollgeschosse z. B.
]
50
Geschossflächenzahl
266
[1 34
48
0,8
Bauweisen, Baulinien, Baugrenzen (§ 9 Abs. 1 Nr. 2 BauGB)
17
46
270
132
b ro ic
8 a8 b
44
Grundflächenzahl
fstra
ße
91
130
0,4
II
90
15
Plangrundlage:
Maß der baulichen Nutzung (§ 9 Abs. 1 Nr. 1 BauGB)
89
129
8
419
272
271
42
128
Heide
274
* Die genannten Rechtsgrundlagen gelten jeweils in den bei Erlass dieser Satzung
geltenden Fassungen.
87
78
8
277
76 275
88
n ho
278
III B
470
396
7
4
6
280
279
* Die der Planung zugrunde liegenden Vorschriften (Gesetze, Verordnungen, Erlasse und
DIN - Normen) können bei der Stadt Erftstadt im Rathaus, Holzdamm 10 (Umwelt- und
Planungsamt, 3. Etage, Raum 325) eingesehen werden.
80
76
9
* Es gilt das Gesetz zum Schutz und zur Pflege der Denkmäler im Lande NordrheinWestfalen (Denkmalschutzgesetz - DSchG) vom 11. März 1980.
395
431 432
418
2
433 434
435 436
437 438
439 440
79
384
441
359
377 443 442
357 358 370
379444 369
467 372
380
75
356
374375
381
376 378
425
13
15
382 383
17
292
19
21
23
355
366 367
426
293
354
353
422 420 400 401
427
402 403 405
294
352 407
351
10
421
445
408
410 411409
417
446
412
416
361
35 37 39
424
41
413 414 415
282 281
Sondergebiet besonderer Zweckbestimmung:
Infrastrukturgebäude
3
283
SO
B ah
291
11 a
11 9 a
* Es gilt das Bundesnaturschutzgesetz (BNatSchG) in der Fassung der Bekanntmachung
vom 01.03.2010 (BGBl. I S. 2542), zuletzt geändert durch Gesetz vom 07.08.2013
(BGBl. I S. 3154).
Allgemeines Wohngebiet
77
1
290
Jo sefZimm er
mann-S
traße
10 8
13
WA
274
19
Erftstadt, den ..........................
86
139
10 6
15
Art der baulichen Nutzung (§ 9 Abs. 1 Nr. 1 BauGB)
138
aße
ho fstr
Bahn
73
471
20
* Es gilt die Bauordnung für das Land Nordrhein-Westfalen (BauO NRW) in der Fassung
der Bekanntmachung vom 01.03.2000 (GV. NRW. S. 256).
Erftstadt, den ....................
125
11
83
14
10 4
* Es gilt die Planzeichenverordnung (PlanzV) vom 18.12.1990 (BGBl. 1991 I S. 58).
Die vorliegende Plangrundlage ist ein Ausschnitt der Katasterflurkarte des Rhein-ErftKreises mit Stand vom Oktober 2015 .
Die Darstellung entspricht dem Koordinatensystem ETRS89 - UTM 32N.
7
67
18
* Es gilt die Baunutzungsverordnung (BauNVO) in der Fassung der Bekanntmachung
vom 23.01.1990 (Bundesgesetzblatt I S. 132).
Legende:
2
3
2
* Es gilt das Baugesetzbuch (BauGB) in der Fassung der Bekanntmachung vom
23.09.2004 (BGI. I S. 2414).
280
3
64
3
156
1
1079
66
(Erner)
5
157
126
158
68
1080
5
a
Dieser Plan ist gemäß § 10 BauGB vom Rat der Stadt Erftstadt am .......................... als
Satzung beschlossen worden.
159
6
a
Der Bürgermeister
161
74
1081
7
162
1711
1710
11
Jüdischer Friedhof
Bebauungsplan Nr. 99
19
14
15
80
Der Bürgermeister
1096
8
Erftstadt, den ..........................
7a
1155
III B
163
78
1095
17
96
9a
76
Die ortsübliche Bekanntmachung des Satzungsbeschlusses gemäß § 10 BauGB ist am
.......................... erfolgt.
Friedhof
18
72
1087
(Erner)
165
160
6
Erftstadt, den ..........................
70
6
1088
1413
1407
164
47
B ah
Erftstadt - Liblar
Bahnhof
ng e
1408
(Erner)
82
M. 1 : 1000
Flurkarten:
Geobasisdaten der Kommunen und des Landes NRW
© Katasteramt Rhein-Erft-Kreis 2016; Stand 10/2015
e
lä nd
Textliche Festsetzungen:
1.
Planungsrechtliche Festsetzungen (§ 9 BauGB)
1.1
Art der baulichen Nutzung (§ 9 Abs. 1 Nr. 1 BauGB)
Hinweise
3.3 Maßnahmen zur Verringerung von Auswirkungen des Vorhabens auf die Schutzgüter Pflanzen, Tiere
und biologische Vielfalt (§ 9 Abs.1 Nr. 25a BauGB) werden getroffen:
Auf den beiden nördlich liegenden und als „Öffentliche Verkehrsfläche, Zweckbestimmung: P+R-Parkplatz“
festgesetzten Flächen sind mindestens 35 kleinkronige Laubbäume zu pflanzen, zu pflegen und dauerhaft
zu erhalten.
Auf dem als „Öffentliche Verkehrsfläche, Zweckbestimmung: Fußgängerbereich“ (Bahnhofsvorplatz)
festgesetzten Fläche sind mindestens 17 kleinkronige Laubbäume zu pflanzen, zu pflegen und dauerhaft zu
erhalten.
Auf dem südlichen und als „Öffentliche Verkehrsfläche, Zweckbestimmung: P+R-Parkplatz“ festgesetzten
Fläche sind mindestens 25 kleinkronige Laubbäume zu pflanzen, zu pflegen und dauerhaft zu erhalten.
1.1.1 Allgemeines Wohngebiet (§ 4 BauNVO)
Gem. § 1 Abs. 6 Nr. 1 BauNVO NW wird festgesetzt, dass die nach § 4 Abs. 3 BauNVO NW
ausnahmsweise zulässigen Nutzungsarten
Nr. 4. Gartenbaubetriebe,
Nr. 5. Tankstellen
nicht Bestandteile des Bebauungsplanes werden.
Die Pflanzliste für Baumarten und Pflanzqualität der Straßenbäume ist dem Anhang des Umweltberichtes zu
entnehmen.
2.
Maß der baulichen Nutzungen (§9 Abs. 1 Nr. 1 BauGB)
2.1
Höhe der baulichen Anlagen
4
Die Höhe der Sicht- und Lärmschutzwände wird zwingend auf 3,00 m über den geplanten unmittelbar
angrenzenden Stellplätzen des P+R Parkplatzes festgesetzt.
4.1 Externe Ausgleichsfläche
3
3.1
Außerhalb des Plangebiets ist den Eingriffen durch die zusätzlich entstehenden Verkehrsflächen eine
geeignete Maßnahme zum Ausgleich mit einer Flächengröße von 9.432 m² auf der von der Stadt Erftstadt
bereitgestellten Ökokontofläche "Friesheimer Busch Nordost" (Gemarkung: Friesheim, Flur 10, Flurstück
124) gem. § 1 a Abs. 3 BauGB zugeordnet und festgesetzt.
Umgrenzung von Flächen für die Erhaltung von Bäumen, Sträuchern und sonstigen Bepflanzungen
(§ 9 Abs. 1 Nr. 25 BauGB)
Der vorhandene Baum- und Strauchbestand der als „Fläche zum Erhalt des Baum- und Strauchbestandes“
und die mit Baum- und Strauchbewuchs bestandenen nordwestlich und südöstlich der Bahnanlage als
„Öffentliche Grünfläche, Zweckbestimmung: Verkehrsbegleitgrün“ festgesetzten Flächen sind zu pflegen
und dauerhaft zu erhalten.
4.2 Besonderer Artenschutz (§ 44 Bundesnaturschutzgesetz)
Um vorsorglich einen Verlust potenziell genutzter Wochenstubenquartiere für Fledermausarten
auszugleichen, wird das Anbringen von 20 Fledermauskästen in den umliegenden Gehölzbeständen am
Donatusparkplatz (Gem. Liblar, Flur 19, Flurstück 64) und auf dem ehemaligen Bahnwall Heidebroichstraße
(Gem. Liblar, Flur 18, Flurstück 331) festgesetzt. Mindestens 3 Kästen müssen eine Eignung als
Winterquartier für den Großen Abendsegler aufweisen. Die Fledermauskästen sind dauerhaft zu erhalten
und bei Funktionsverlust ist für gleichwertigen Ersatz zu sorgen.
Die Eingriffe durch die erforderlichen Baumaßnahmen im Randbereich des bestehenden Baum- und
Strauchbestandes dieser festgesetzten Flächen sind auf das notwendige Maß zu beschränken. Der
verbleibende Bestand ist während der Bauphase nach DIN 18920 („Schutz von Bäumen, Pflanzbeständen
und Vegetationsflächen bei Baumaßnahmen) zu schützen.
3.2
Maßnahmen zur Vermeidung von Auswirkungen des Vorhabens auf die Schutzgüter Pflanzen, Tiere
und biologische Vielfalt ( § 9 Abs.1 Nr. 25b BauGB) werden getroffen:
Die als „zu erhaltender Baum“ festgesetzte ortbildprägende Stieleiche am nordwestlichen Rand des
Plangebietes ist zu erhalten.
Nördlich und südlich des zentralen Bahnhofsvorplatzes sind im Bereich der vorhandenen ausgebauten und
als „Verkehrsfläche, Zweckbestimmung: P+R-Parkplatz“ festgesetzten Flächen die dort befindlichen 24
Straßenbäume dauerhaft zu erhalten.
Die südwestlich des Bahnhofsvorplatzes als „zu erhaltender Baum“ festgesetzten vorhandenen neun
Laubbäume sind dauerhaft zu erhalten.
Ausgleichsmaßnahmen (§1a Abs. 3 und § 9 Abs.1a BauGB)
5.
Kennzeichnung von „Flächen, deren Böden mit umweltgefährdenden Stoffen belastet sind“ (§ 9 Abs.
5 Nr. 3 BauGB)
In Teilbereichen der als „Öffentliche Verkehrsfläche“ und „Öffentliche Verkehrsfläche, Zweckbestimmung:
P+R-Parkplatz und Fußgängerbereich“ sowie als „Sondergebiet, Zweckbestimmung: Infrastrukturgebäude“
festgesetzten Flächen und Gebiete sind Böden mit umweltgefährdenden Stoffen vorhanden. Der bei den
Baumaßnahmen anfallende Erdaushub ist zu untersuchen und entsprechend zu behandeln bzw. zu
deponieren.
Übersichtsplan
Der südwestliche Teil des Bebauungsplanes liegt nach der in Aufstellung befindlichen Verordnung (Stand
13.07.1998) zur Festsetzung des Wasserschutzgebietes für die Wassergewinnungsanlage Erftstadt - Dirmerzheim
in der Wasserschutzzone III B. Innerhalb der Wasserschutzzone IIIB ist vor dem Einbau von Recyclingbaustoffen
eine Genehmigung bei der „Unteren Abfallwirtschaftsbehörde des Rhein-Erft-Kreises“ zu beantragen.
Das Plangebiet liegt außerdem im Bereich braunkohlebergbaubedingter Grundwasserbeeinflussung.
Beim Auftreten archäologischer Bodenfunde oder Befunde ist die Untere Denkmalbehörde (Stadt Erftstadt,
Bauordnungsamt, Holzdamm 10, 50374 Erftstadt, 02235 409336) oder das Rheinische Amt für
Bodendenkmalpflege, Außenstelle Nideggen, Zehnhof 45, 52385 Nideggen, Tel. 02425 90390 zu informieren.
BP 99
Werden im Plangebiet Erdarbeiten mit erheblicher mechanischer Belastung z.B. Rammarbeiten,
Pfahlgründungen, Verbauarbeiten oder vergleichbare Arbeiten durchgeführt, wird eine Tiefensondierung zur
„Kampfmittelüberprüfung“ empfohlen (siehe auch Anlage zur Begründung „Merkblatt für das Einbringen von
„Sondierbohrungen“). Zur Durchführung der Tiefensondierung ist der Kampfmittelbeseitigungsdienst NRW Rheinland (KBD), Außenstelle Köln, Gardestraße 7, 50968 Köln unter Angaben des Aktenzeichens:
22.5-3-5362020-122/09 Rhein-Erft-Kreis, zu benachrichtigen.
Es wird empfohlen, den Baugrund, insbesondere im Hinblick auf die Tragfähigkeit, objektbezogen zu untersuchen
und zu bewerten.
Die Gemarkung Liblar der Stadt Erftstadt ist nach der „Karte der Erdbebenzonen und geologischen
Untergrundklassen der Bundesrepublik Deutschland --Nordrhein-Westfalen, 1: 350 000 (Karte zu DIN 4149)" der
Erdbebenzone 2 in geologischer Untergrundklasse T zuzuordnen.
Außerdem wurde die DIN 4149:2005 durch den Regelsetzer zurückgezogen und durch die Teile 1, 1/NA und 5
des Eurocode 8 (DIN EN 1998) ersetzt. Dieses Regelwerk ist jedoch noch nicht bauaufsichtlich eingeführt.
Anwendungsteile, die nicht durch DIN 4149 ab-gedeckt werden, können jedoch als Stand der Technik angesehen
und sollten entsprechend berücksichtigt werden. Dies betrifft insbesondere DIN EN 1998, Teil 5 „Gründungen,
Stützbauwerke und geotechnische Aspekte".
Erftstadt
Stadtteil Liblar
Grundkarten:
Geobasisdaten der Kommunen und des Landes NRW
© Geobasis NRW 2016, Stand 2009
M. 1 : 10.000
Bearbeitung:
Stadt Erftstadt
Der Bürgermeister
- Umwelt- und Planungsamt -
ERFTSTADT
Im Auftrag
Erftstadt, den ....................
(Seyfried)
Leitung Umwelt- und Planungsamt