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Beschlussvorlage (Bebauungsplan/ Rechtsplan)

Daten

Kommune
Erftstadt
Größe
1,0 MB
Datum
21.12.2016
Erstellt
03.11.16, 15:05
Aktualisiert
03.11.16, 15:05
Beschlussvorlage (Bebauungsplan/ Rechtsplan)

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Inhalt der Datei

Bebauungsplan Nr. 99 Erftstadt - Liblar, Bahnhof 4 370 14 1390 Rechtsgrundlagen: 371 277 13 8 4 5 278 10 6 65 84 17 98 B ah 69 n ho 16 10 0 10 2 fstra ße 71 9 75 122 391 390 389 392 388 387 386385 371373 [1 24 ] 5 52 54 207 208 209 210 Im Auftrag 298 303 211 302 7 2 6 4 9 11 Verkehrsflächen (§ 9 Abs. 1 Nr. 11 BauGB) 135 138 265 90 23 25 Grünflächen (§ 9 Abs. 1 Nr. 15 BauGB) 27 14 95 331 143 16 Kinde rtag esst ätte Öffentliche Grünfläche Zweckbestimmung: Parkanlage 142 29 96 Pfarrheim 31 99 144 97 (Erner) Bergstraße 468 145 32 III B 58 55 39 49 55 68 59 69 63 W eg 74 1 Der Bürgermeister 103 K4 5 Am T unnel 104 77 136 135 35 Unte r A nga be der Wa sse rschutzzo ne z.B . Wasserschutzzone III B, für die das Ver fahren zur Erstellung einer ordnung sbehördlichen V erord nung noch nicht erfo lgt ist. WA II 0,4 75 2 37 Schutzgebiet für Grund- und Quellwassergewinnung 84 3 67 132 39 Nachrichtliche Übernahme (§ 9 Abs. 6 BauGB) 329 330 (Erner) Die ortsübliche Bekanntmachung des Offenlegungsbeschlusses gemäß § 3 BauGB ist am .......................... erfolgt. 203 85 o 83 82 5 Sch ule 43 73 Heide 44 36 42 72 Sonstige Festsetzungen 7 Sch ule 71 65 eg 39 10 Der Bürgermeister b ro ich straße W 40 1 Umgrenzung der Flächen die von der Bebauung freizuhalten sind. (Tektonische Störung "Erftsprung") 70 38 Dieser Plan ist gemäß § 3 BauGB durch Beschluss des Rates der Stadt Erftstadt vom .......................... zur Offenlegung beschlossen worden. Umgrenzung der Flächen, die von der Bebauung freizuhalten sind. (§ 9 Abs. 1 Nr. 10 BauGB) S 67 61 34 37 56 204 66 57 32 8 45 Erhaltung des Baum- und Strauchbestandes 65 30 46 36 (Erner) 63 64 51 26 47 35 6 Der Bürgermeister 62 53 10 48 28 12 34 Zu erhaltende Bäume 61 43 24 49 31 59 47 14 50 St. Ba rb ara Umgrenzung von Flächen für die Erhaltung von Bäumen, Sträuchern und sonstigen Bepflanzungen (§ 9 Abs. 1 Nr. 25 BauGB) II 60 45 Ro n call is 51 30 Die frühzeitige Beteiligung der Öffentlichkeit gemäß § 3 Abs. 1 BauGB in Form einer Öfentlichen Versammlung erfolgte am .......................... . 22 traß e 106 105 41 9 33 23 (Erner) 108 SO Weg 37 54 107 57 20 W eg Die Beteiligung der Behörden und sonstigen Trägern öffentlicher Belange gemäß § 4 Abs. 1 BauGB erfolgte in der Zeit vom .......................... bis .......................... . Der Bürgermeister Öffentliche Grünfläche Zweckbestimmung: Verkehrsbegleitgrün 98 5 18 173 81 Sicht- und Lärmschutzwand 33 110 71 109 31 138 Sc 29 (Erner) 27 111 145 Dieser Plan hat mit der Begründung und den wesentlichen zu diesem Zeitpunkt bereits vorliegenden umweltbezogenen Stellungnahmen gemäß § 3 Abs. 2 und § 4 Abs. 2 BauGB in der Zeit vom .......................... bis .......................... öffentlich ausgelegen. 27 a 146 113 149 50 eg 63 80 Sonstige Planzeichen 117 17 120 19 62 131 121 Vorgeschlagene Baumanpflanzungen 15 118 150 52 202 21 114 115 148 Grenze des räumlichen Geltungsbereiches des Bebauungsplanes 78 116 23 147 Ta nn en w hl un kw eg 25 112 48 III B 129 13 119 151 54 (Erner) 152 122 123 56 194 58 3 64 153 154 60 4 195 7 Der Beschluss des Rates über die in der Offenlage gemäß § 3 Abs. 2 und § 4 Abs. 2 BauGB vorgetragenen Stellungnahmen erfolgte am.......................... . 125 5 155 Der Bürgermeister 201 62 Erftstadt, den .......................... Öffentliche Verkehrsfläche Zweckbestimmung: Fußgängerbereich (Bahnhofsvorplatz) 10 12 93 174 Der Bürgermeister Der Bürgermeister FG Fläche für Bahnanlagen 140 94 172 3a Erftstadt, den .......................... Öffentliche Verkehrsfläche Zweckbestimmung: Parkfläche (P+R Parkplatz) 184 175 464 Erftstadt, den .......................... P+R 183 92 462 Der Rat der Stadt hat gemäß § 2 BauGB durch Beschluss vom .......................... die Aufstellung des Bebauungsplanes Nr. 99 beschlossen. Erftstadt, den .......................... Auf der Heubahn 21 218 Verfahren: Erftstadt, den .......................... Öffentliche Verkehrsfläche 264 136 10 a 89 Erftstadt, den .......................... 271 263 137 212 (Seyfried) Leitung Umwelt- und Planungsamt hstraß e Spielpl. 217 Offene Bauweise Baugrenze 19 206 133 215 220 o 134 13 465 56 zulässige Anzahl der Vollgeschosse z. B. ] 50 Geschossflächenzahl 266 [1 34 48 0,8 Bauweisen, Baulinien, Baugrenzen (§ 9 Abs. 1 Nr. 2 BauGB) 17 46 270 132 b ro ic 8 a8 b 44 Grundflächenzahl fstra ße 91 130 0,4 II 90 15 Plangrundlage: Maß der baulichen Nutzung (§ 9 Abs. 1 Nr. 1 BauGB) 89 129 8 419 272 271 42 128 Heide 274 * Die genannten Rechtsgrundlagen gelten jeweils in den bei Erlass dieser Satzung geltenden Fassungen. 87 78 8 277 76 275 88 n ho 278 III B 470 396 7 4 6 280 279 * Die der Planung zugrunde liegenden Vorschriften (Gesetze, Verordnungen, Erlasse und DIN - Normen) können bei der Stadt Erftstadt im Rathaus, Holzdamm 10 (Umwelt- und Planungsamt, 3. Etage, Raum 325) eingesehen werden. 80 76 9 * Es gilt das Gesetz zum Schutz und zur Pflege der Denkmäler im Lande NordrheinWestfalen (Denkmalschutzgesetz - DSchG) vom 11. März 1980. 395 431 432 418 2 433 434 435 436 437 438 439 440 79 384 441 359 377 443 442 357 358 370 379444 369 467 372 380 75 356 374375 381 376 378 425 13 15 382 383 17 292 19 21 23 355 366 367 426 293 354 353 422 420 400 401 427 402 403 405 294 352 407 351 10 421 445 408 410 411409 417 446 412 416 361 35 37 39 424 41 413 414 415 282 281 Sondergebiet besonderer Zweckbestimmung: Infrastrukturgebäude 3 283 SO B ah 291 11 a 11 9 a * Es gilt das Bundesnaturschutzgesetz (BNatSchG) in der Fassung der Bekanntmachung vom 01.03.2010 (BGBl. I S. 2542), zuletzt geändert durch Gesetz vom 07.08.2013 (BGBl. I S. 3154). Allgemeines Wohngebiet 77 1 290 Jo sefZimm er mann-S traße 10 8 13 WA 274 19 Erftstadt, den .......................... 86 139 10 6 15 Art der baulichen Nutzung (§ 9 Abs. 1 Nr. 1 BauGB) 138 aße ho fstr Bahn 73 471 20 * Es gilt die Bauordnung für das Land Nordrhein-Westfalen (BauO NRW) in der Fassung der Bekanntmachung vom 01.03.2000 (GV. NRW. S. 256). Erftstadt, den .................... 125 11 83 14 10 4 * Es gilt die Planzeichenverordnung (PlanzV) vom 18.12.1990 (BGBl. 1991 I S. 58). Die vorliegende Plangrundlage ist ein Ausschnitt der Katasterflurkarte des Rhein-ErftKreises mit Stand vom Oktober 2015 . Die Darstellung entspricht dem Koordinatensystem ETRS89 - UTM 32N. 7 67 18 * Es gilt die Baunutzungsverordnung (BauNVO) in der Fassung der Bekanntmachung vom 23.01.1990 (Bundesgesetzblatt I S. 132). Legende: 2 3 2 * Es gilt das Baugesetzbuch (BauGB) in der Fassung der Bekanntmachung vom 23.09.2004 (BGI. I S. 2414). 280 3 64 3 156 1 1079 66 (Erner) 5 157 126 158 68 1080 5 a Dieser Plan ist gemäß § 10 BauGB vom Rat der Stadt Erftstadt am .......................... als Satzung beschlossen worden. 159 6 a Der Bürgermeister 161 74 1081 7 162 1711 1710 11 Jüdischer Friedhof Bebauungsplan Nr. 99 19 14 15 80 Der Bürgermeister 1096 8 Erftstadt, den .......................... 7a 1155 III B 163 78 1095 17 96 9a 76 Die ortsübliche Bekanntmachung des Satzungsbeschlusses gemäß § 10 BauGB ist am .......................... erfolgt. Friedhof 18 72 1087 (Erner) 165 160 6 Erftstadt, den .......................... 70 6 1088 1413 1407 164 47 B ah Erftstadt - Liblar Bahnhof ng e 1408 (Erner) 82 M. 1 : 1000 Flurkarten: Geobasisdaten der Kommunen und des Landes NRW © Katasteramt Rhein-Erft-Kreis 2016; Stand 10/2015 e lä nd Textliche Festsetzungen: 1. Planungsrechtliche Festsetzungen (§ 9 BauGB) 1.1 Art der baulichen Nutzung (§ 9 Abs. 1 Nr. 1 BauGB) Hinweise 3.3 Maßnahmen zur Verringerung von Auswirkungen des Vorhabens auf die Schutzgüter Pflanzen, Tiere und biologische Vielfalt (§ 9 Abs.1 Nr. 25a BauGB) werden getroffen: Auf den beiden nördlich liegenden und als „Öffentliche Verkehrsfläche, Zweckbestimmung: P+R-Parkplatz“ festgesetzten Flächen sind mindestens 35 kleinkronige Laubbäume zu pflanzen, zu pflegen und dauerhaft zu erhalten. Auf dem als „Öffentliche Verkehrsfläche, Zweckbestimmung: Fußgängerbereich“ (Bahnhofsvorplatz) festgesetzten Fläche sind mindestens 17 kleinkronige Laubbäume zu pflanzen, zu pflegen und dauerhaft zu erhalten. Auf dem südlichen und als „Öffentliche Verkehrsfläche, Zweckbestimmung: P+R-Parkplatz“ festgesetzten Fläche sind mindestens 25 kleinkronige Laubbäume zu pflanzen, zu pflegen und dauerhaft zu erhalten. 1.1.1 Allgemeines Wohngebiet (§ 4 BauNVO) Gem. § 1 Abs. 6 Nr. 1 BauNVO NW wird festgesetzt, dass die nach § 4 Abs. 3 BauNVO NW ausnahmsweise zulässigen Nutzungsarten Nr. 4. Gartenbaubetriebe, Nr. 5. Tankstellen nicht Bestandteile des Bebauungsplanes werden. Die Pflanzliste für Baumarten und Pflanzqualität der Straßenbäume ist dem Anhang des Umweltberichtes zu entnehmen. 2. Maß der baulichen Nutzungen (§9 Abs. 1 Nr. 1 BauGB) 2.1 Höhe der baulichen Anlagen 4 Die Höhe der Sicht- und Lärmschutzwände wird zwingend auf 3,00 m über den geplanten unmittelbar angrenzenden Stellplätzen des P+R Parkplatzes festgesetzt. 4.1 Externe Ausgleichsfläche 3 3.1 Außerhalb des Plangebiets ist den Eingriffen durch die zusätzlich entstehenden Verkehrsflächen eine geeignete Maßnahme zum Ausgleich mit einer Flächengröße von 9.432 m² auf der von der Stadt Erftstadt bereitgestellten Ökokontofläche "Friesheimer Busch Nordost" (Gemarkung: Friesheim, Flur 10, Flurstück 124) gem. § 1 a Abs. 3 BauGB zugeordnet und festgesetzt. Umgrenzung von Flächen für die Erhaltung von Bäumen, Sträuchern und sonstigen Bepflanzungen (§ 9 Abs. 1 Nr. 25 BauGB) Der vorhandene Baum- und Strauchbestand der als „Fläche zum Erhalt des Baum- und Strauchbestandes“ und die mit Baum- und Strauchbewuchs bestandenen nordwestlich und südöstlich der Bahnanlage als „Öffentliche Grünfläche, Zweckbestimmung: Verkehrsbegleitgrün“ festgesetzten Flächen sind zu pflegen und dauerhaft zu erhalten. 4.2 Besonderer Artenschutz (§ 44 Bundesnaturschutzgesetz) Um vorsorglich einen Verlust potenziell genutzter Wochenstubenquartiere für Fledermausarten auszugleichen, wird das Anbringen von 20 Fledermauskästen in den umliegenden Gehölzbeständen am Donatusparkplatz (Gem. Liblar, Flur 19, Flurstück 64) und auf dem ehemaligen Bahnwall Heidebroichstraße (Gem. Liblar, Flur 18, Flurstück 331) festgesetzt. Mindestens 3 Kästen müssen eine Eignung als Winterquartier für den Großen Abendsegler aufweisen. Die Fledermauskästen sind dauerhaft zu erhalten und bei Funktionsverlust ist für gleichwertigen Ersatz zu sorgen. Die Eingriffe durch die erforderlichen Baumaßnahmen im Randbereich des bestehenden Baum- und Strauchbestandes dieser festgesetzten Flächen sind auf das notwendige Maß zu beschränken. Der verbleibende Bestand ist während der Bauphase nach DIN 18920 („Schutz von Bäumen, Pflanzbeständen und Vegetationsflächen bei Baumaßnahmen) zu schützen. 3.2 Maßnahmen zur Vermeidung von Auswirkungen des Vorhabens auf die Schutzgüter Pflanzen, Tiere und biologische Vielfalt ( § 9 Abs.1 Nr. 25b BauGB) werden getroffen: Die als „zu erhaltender Baum“ festgesetzte ortbildprägende Stieleiche am nordwestlichen Rand des Plangebietes ist zu erhalten. Nördlich und südlich des zentralen Bahnhofsvorplatzes sind im Bereich der vorhandenen ausgebauten und als „Verkehrsfläche, Zweckbestimmung: P+R-Parkplatz“ festgesetzten Flächen die dort befindlichen 24 Straßenbäume dauerhaft zu erhalten. Die südwestlich des Bahnhofsvorplatzes als „zu erhaltender Baum“ festgesetzten vorhandenen neun Laubbäume sind dauerhaft zu erhalten. Ausgleichsmaßnahmen (§1a Abs. 3 und § 9 Abs.1a BauGB) 5. Kennzeichnung von „Flächen, deren Böden mit umweltgefährdenden Stoffen belastet sind“ (§ 9 Abs. 5 Nr. 3 BauGB) In Teilbereichen der als „Öffentliche Verkehrsfläche“ und „Öffentliche Verkehrsfläche, Zweckbestimmung: P+R-Parkplatz und Fußgängerbereich“ sowie als „Sondergebiet, Zweckbestimmung: Infrastrukturgebäude“ festgesetzten Flächen und Gebiete sind Böden mit umweltgefährdenden Stoffen vorhanden. Der bei den Baumaßnahmen anfallende Erdaushub ist zu untersuchen und entsprechend zu behandeln bzw. zu deponieren. Übersichtsplan Der südwestliche Teil des Bebauungsplanes liegt nach der in Aufstellung befindlichen Verordnung (Stand 13.07.1998) zur Festsetzung des Wasserschutzgebietes für die Wassergewinnungsanlage Erftstadt - Dirmerzheim in der Wasserschutzzone III B. Innerhalb der Wasserschutzzone IIIB ist vor dem Einbau von Recyclingbaustoffen eine Genehmigung bei der „Unteren Abfallwirtschaftsbehörde des Rhein-Erft-Kreises“ zu beantragen. Das Plangebiet liegt außerdem im Bereich braunkohlebergbaubedingter Grundwasserbeeinflussung. Beim Auftreten archäologischer Bodenfunde oder Befunde ist die Untere Denkmalbehörde (Stadt Erftstadt, Bauordnungsamt, Holzdamm 10, 50374 Erftstadt, 02235 409336) oder das Rheinische Amt für Bodendenkmalpflege, Außenstelle Nideggen, Zehnhof 45, 52385 Nideggen, Tel. 02425 90390 zu informieren. BP 99 Werden im Plangebiet Erdarbeiten mit erheblicher mechanischer Belastung z.B. Rammarbeiten, Pfahlgründungen, Verbauarbeiten oder vergleichbare Arbeiten durchgeführt, wird eine Tiefensondierung zur „Kampfmittelüberprüfung“ empfohlen (siehe auch Anlage zur Begründung „Merkblatt für das Einbringen von „Sondierbohrungen“). Zur Durchführung der Tiefensondierung ist der Kampfmittelbeseitigungsdienst NRW Rheinland (KBD), Außenstelle Köln, Gardestraße 7, 50968 Köln unter Angaben des Aktenzeichens: 22.5-3-5362020-122/09 Rhein-Erft-Kreis, zu benachrichtigen. Es wird empfohlen, den Baugrund, insbesondere im Hinblick auf die Tragfähigkeit, objektbezogen zu untersuchen und zu bewerten. Die Gemarkung Liblar der Stadt Erftstadt ist nach der „Karte der Erdbebenzonen und geologischen Untergrundklassen der Bundesrepublik Deutschland --Nordrhein-Westfalen, 1: 350 000 (Karte zu DIN 4149)" der Erdbebenzone 2 in geologischer Untergrundklasse T zuzuordnen. Außerdem wurde die DIN 4149:2005 durch den Regelsetzer zurückgezogen und durch die Teile 1, 1/NA und 5 des Eurocode 8 (DIN EN 1998) ersetzt. Dieses Regelwerk ist jedoch noch nicht bauaufsichtlich eingeführt. Anwendungsteile, die nicht durch DIN 4149 ab-gedeckt werden, können jedoch als Stand der Technik angesehen und sollten entsprechend berücksichtigt werden. Dies betrifft insbesondere DIN EN 1998, Teil 5 „Gründungen, Stützbauwerke und geotechnische Aspekte". Erftstadt Stadtteil Liblar Grundkarten: Geobasisdaten der Kommunen und des Landes NRW © Geobasis NRW 2016, Stand 2009 M. 1 : 10.000 Bearbeitung: Stadt Erftstadt Der Bürgermeister - Umwelt- und Planungsamt - ERFTSTADT Im Auftrag Erftstadt, den .................... (Seyfried) Leitung Umwelt- und Planungsamt