Daten
Kommune
Erftstadt
Größe
657 kB
Datum
21.12.2016
Erstellt
03.11.16, 15:05
Aktualisiert
03.11.16, 15:05
Stichworte
Inhalt der Datei
Zusammenfassende Erklärung
Bebauungsplan Nr. 99, Erftstadt-Liblar, Bahnhof
Übersichtsplan
ohne Maßstab
Inhalt:
1.
2.
3.
4.
5.
Verfahrensablauf
Bebauungsplanzielsetzung
Prüfung der Planungs- bzw. Standortalternativen
Berücksichtigung der Umweltbelange
Berücksichtigung der Öffentlichkeits- und Behördenbeteiligung
1
Umwelt- und Planungsamt Stadt Erftstadt
Bebauungsplan Nr. 99, Erftstadt-Liblar, Bahnhof
-Zusammenfassende Erklärung-
1.
Verfahrensablauf
Der Rat der Stadt Erftstadt hat in seiner Sitzung am 30.06.2009 beschlossen für den Bereich
des Bahnhofsumfeldes einen neuen Bebauungsplan aufzustellen (siehe V 349/2009).
Der Beschluss des Sonderausschusses über das städtebauliche Gesamtkonzept, welches
den Bahnhofsvorplatz, die Hochbauten und die Parkplatzplanung beinhaltet, erfolgte am
09.04.2013 (siehe auch V 148/2013). Die Beteiligung der Öffentlichkeit in Form einer Öffentlichen Versammlung des städtebaulichen Gesamtkonzeptes fand am 14.05.2013 statt. Der
Rat der Stadt Erftstadt hat am 16.03.2016 den Beschluss über die Offenlage gefasst (s. V
92/2016). Diese erfolgte in der Zeit vom 13.05.2016 bis einschließlich 13.06.2016.
Der Satzungsbeschluss wurde am ………….. und die Bekanntmachung des Satzungsbeschlusses gem. § 10 BauGB erfolgte am …………...
2.
Planungszielsetzung
Im Sinne einer zeitgemäßen und nachhaltigen Stadtplanung sind die wesentlichen Zielsetzungen der Planung:
Aufwertung des Bahnhofsvorplatzes zur Schaffung eines prägnanten Entrees in die
Stadt Erftstadt
Tieferlegung des Bahnhofvorplatzes
Neuerrichtung des Busbahnhofes
Errichtung eines Infrastrukturgebäudes mit Kiosk, Fahrkartenverkauf und
WC – Anlage
Errichtung einer gesicherten und überdachten Fahrradabstellanlage
Errichtung von freien Fahrradständern
Ausbau der provisorischen Parkplätze südlich des Grubenweges sowie östlich und
südlich der Bebauung an der Straße „Am Tunnel“
Planungsrechtliche Sicherung der Bebauung „Am Tunnel
3.
Prüfung der Planungs- bzw. Standortalternativen
Mit dem Bebauungsplan Nr. 99 wird der seit 05.11.1982 rechtkräftige Bebauungsplan Nr. 98,
E. – Liblar, Bahnhof überplant. Der rechtskräftige Bebauungsplan Nr. 98, der bezüglich der
Abgrenzung mit geringen Abweichungen (im Norden, Osten und Süden) dem Plangebiet des
Bebauungsplanes Nr. 99 entspricht, setzt
die Gleisanlage als „Bahnanlage“,
die heutige Erschließungsstraße bzw. Bahnhofstraße als „Verkehrsfläche“,
das nördliche Plandrittel (provisorischer Parkplatz) als „Grünfläche“ mit dem Zusatz,
Reservefläche für Park + Ride-Park – Anlage“,
die Park + Ride – Parkplätze im Bereich des Bahnhofvorplatzes (ausgebaute Parkplätze) als Parkplätze und
die Grundstücke im Eckbereich Schlunkweg / Bahnhofstraße als Grünfläche mit dem
Zusatz „Reservefläche für Park + Ride – Anlage“
fest.
Die Frage der Standortalternativen stellt sich für die Planung nicht, da die vorgesehenen
Nutzungen zum einen unmittelbar in Verbindung mit der standortgebundenen Lage der Bundesbahnhaltestelle Erftstadt stehen und zum anderen weitestgehend die bisherigen im
rechtsgültigen Bebauungsplan festgesetzten Nutzungen entsprechen. Der neue Bebauungsplan beinhaltete im Wesentlichen die Konkretisierung der bisherigen Nutzungen ergänzt
durch ein Kioskgebäude und einer Fahrradabstellanlage sowie eines Kreisverkehres (Einmündungsbereich Bahnhofstraße in Schlunkweg).
Das nunmehr dem Bebauungsplan zugrundeliegende Nutzungskonzept entspricht dem Ergebnis eines umfassenden Entscheidungsprozesses in dem mehrere Alternative Planvarian5
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ten diskutiert wurden. Bei der ausgewählten Planvariante handelt es sich um eine ökonomisch auch unter Berücksichtigung der Unterhaltung vertretbarste und im Hinblick auf den
Eingriff in Natur- und Landschaft die mit dem geringsten Eingriffen behaftete Planung.
4.
Berücksichtigung der Umweltbelange
Das Baugesetzbuch sieht vor, dass für die Belange des Umweltschutzes im Rahmen der
Aufstellung eines Bauleitplanes nach § 1 Abs. 6 Nr. 7 und § 1a BauGB eine Umweltprüfung
durchgeführt wird, in der die voraussichtlichen Umweltauswirkungen ermittelt und in einem
Umweltbericht beschrieben und bewertet werden. Im Rahmen der Umweltprüfung fand eine
Bewertung der Planung unter Berücksichtigung der in einschlägigen Fachgesetzen formulierten Ziele statt. Es wurden die bewährten Prüfverfahren eingesetzt, die eine weitgehend abschließende Bewertung ermöglichen. Weitere umweltbezogene Informationen wurden durch
die Fachdienste der Stadt sowie die am Aufstellungsverfahren beteiligten Behörden und
sonstigen Träger öffentlicher Belange zur Verfügung gestellt.
Der Umweltbericht und der landschaftspflegerische Fachbeitrag wurden durch das Umweltund Planungsamt der Stadt Erftstadt erstellt. Anhand der ermittelten Bestandssituation im
Plangebiet wurden die Umweltauswirkungen, die vom Vorhaben ausgehen, prognostiziert
und der Umfang und die Erheblichkeit dieser Auswirkungen auf die verschiedenen Schutzgüter abgeschätzt. Durch den Bebauungsplan sind die Schutzgüter „Tiere und Pflanzen, biologische Vielfalt“, „Boden (Altlasten)“, „Wasser“, „Mensch (Verkehrslärm)“ und „Schutzgebiete
(Landschaftsschutzgebiet)“ betroffen. Die Beschreibung der Planung und ihre Auswirkungen
lassen jedoch erkennen, dass unter Berücksichtigung geplanter Vermeidungs-, Verminderungs- und Ausgleichsmaßnahmen keine erheblichen oder nachhaltigen Beeinträchtigungen
verbleiben.
In den Artenschutzprüfungen der Stufe I wurde ermittelt, dass landesweit oder regional bedeutsame Vorkommen von Tier- und Pflanzenarten durch die Planung nicht betroffen sind.
Aufgrund der Untersuchungsergebnisse ist derzeit davon auszugehen, dass sich für die Vollzugsfähigkeit der Planung keine artenschutzrechtlichen Hindernisse ergeben.
Im nahen Umfeld, ca. 190m östlich, liegt das durch die EU ausgewiesenen Flora-FaunaHabitat Schutzgebiet „Ober-, Mittel- und Untersee in der Ville-Seenkette“. In einer FFHVorprüfung wurde dargelegt, dass erheblich negative Beeinträchtigungen durch direkte oder
indirekte Projektwirkungen des Bahnhofsumbaus auf das benachbarte FFH-Gebiet bzw. auf
seine für die Erhaltungsziele maßgeblichen Bestandteile mit aller Wahrscheinlichkeit ausgeschlossen werden können.
Die im Umweltbericht empfohlenen Maßnahmen zur Vermeidung, zur Minimierung und zum
Ausgleich der erheblichen Umweltauswirkungen wurden als Festsetzungen vollständig in
den Bebauungsplan übernommen.
Zusammenfassend ist festzustellen, dass bei Realisierung des Bebauungsplanes unter Umsetzung der festgesetzten Maßnahmen zur Vermeidung und Verringerung und zum Ausgleich keine erheblichen Beeinträchtigungen der Schutzgüter verbleiben werden.
5. Berücksichtigung der Öffentlichkeits- und Behördenbeteiligung
Die im Rahmen der Öffentlichkeits- und Behördenbeteiligungen (gem. § 3 Abs. 1 und 2 sowie § 4 Abs. 1 und 2 Baugesetzbuch) vorgetragenen Stellungnahmen bzw. Äußerungen
wurden wie folgt aufgenommen und gewertet:
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Bebauungsplan Nr. 99, Erftstadt-Liblar, Bahnhof
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In der Öffentlichen Versammlung (Bürgerversammlung) wurden Fragen und Anregungen
sowie Bedenken vorgetragenen, die im Wesentlichen
die Bewirtschaftung der Fahrradabstellanlage,
die Rad-und Fußwegeführung,
das zukünftige Verkehrsaufkommen,
die Lärmschutzmaßnahmen,
die Detailgestaltung des Bahnhofvorplatzes,
die Gestaltung der geplanten Gebäude,
die Breite und Gestaltung der geplanten Personenunterführung und
die soziale Kontrolle im Bahnhofsbereich
betreffen.
Dabei handelt es sich zum überwiegenden Teil um Anregungen die nicht Regelungsgegenstand des Bebauungsplanes sondern im Rahmen der Ausbauplanung zu berücksichtigen
sind.
Gleiches gilt für mehrere schriftliche Stellungnahmen, die im Nachgang zur Öffentlichen Versammlung vorgetragen wurden und sich mit dem gleichen Inhalt befassen.
Der Geschichtsverein Erftstadt e.V. regt an, die restaurierte E-Look, die zurzeit auf dem Gelände der Donatus Grundschule in Liblar steht, als bedeutendes technisches Denkmal im
Bereich des Bahnhofes aufzustellen.
Darüber hinaus wurden Stellungnahmen bezüglich des Ausbaus und der Radwegeführung
der Bahnhofstraße zwischen Schlunkweg und Bahnhof sowie die Errichtung eines Kreisverkehres im Einmündungsbereich der Bahnhofstraße in den Schlunkweg vorgetragen. Für die
Wohnbebauung im Bereich der Straße „Am Tunnel“ und des Schlunkweges werden darüber
hinaus entsprechende Lärmschutzmaßnahmen gefordert.
Den Anregungen wurden in der weiteren Planung weitestgehend (u.a. die Planung eines
Kreisverkehres, Lärmschutzwall und -wand sowie eines Fahrradschutzstreifens) Rechnung
getragen.
Die von folgenden Behörden und Sonstigen Träger öffentlicher Belange im Planverfahren
(Beteiligungen gem. § 4 Abs. 1 und 2 BauGB) vorgetragenen Anregungen und Hinweise
wurden soweit Bebauungsplanrelevant durch entsprechende zeichnerische und textliche
Festsetzung sowie die Aufnahme von Hinweisen im Bebauungsplan entsprochen:
o
Erftverband, (Hinweis auf die Grundwasserverhältnisse und Anregungen bezüglich
der Niederschlagswasserbeseitigung und der Durchführung/ Lage der Ausgleichsmaßnahmen)
o
Rheinische Amt für Bodendenkmalpflege, (Hinweise auf das archäologische Kulturgut
und auf die „Meldepflicht“ gem. §§ 15 und 16 DSchG NW )
o
Deutsche Telekom AG, (Hinweise auf die vorhandenen Telekommunikationsanlagen
und die Abstimmung von Erdarbeiten mit Telekommunikationsträger)
o
Bezirksregierung Arnsberg –Abteilung 6 Bergbau und Energie in NRW- (Hinweise
auf das Bergwerksfeld Liblar und den Eigentümern des Bergwerkfeldes, auf die Lage des
Plangebietes im Bereich der durch den Bergkohlenbergbau bedingten Grundwasserbeeinflussung sowie auf das östlich des Plangebietes liegende im hiesigen Bergbau Altund Verdachtsflächen-Katalog (BAVKat) nachrichtlich verzeichnete Verdachtsfläche (Donatus, Brikettfabrik))
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Bebauungsplan Nr. 99, Erftstadt-Liblar, Bahnhof
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o
Pfarreigemeinschaft Erftstadt-Ville (Anregungen ausreichend Fahrradabstellplätze
vorzusehen)
o
DB Services Immobilien GmbH (u.a. Hinweise bezüglich des Abstandes zur Gleisachse, der Zufahrt zum Stellwerk, des Schallschutzes, des Zutritts zu den Gleisen, der Art
und des Abstandes von Bepflanzungen, die Gewährleistung des uneingeschränkten Zutritts zu den Gleisanlagen, der Versickerung des Niederschlagswassers, der Bebauung
und Bepflanzung der Flurstücke 275 und 64, der Beleuchtung und Werbeanlagen sowie
Hinweise zu städtischen Baumaßnahmen und –ausführungen insbesondere im Bezug
auf die im Plangebiet liegenden Kommunikationsanlagen bzw. –leitungen, Gewährleistung der Standsicherheit und Funktionstüchtigkeit der Betriebsanlagen, Beachtung desRegelwerkes der DB Netz AG und „Eisenbahnspezifischen Liste Technischer Baubestimmungen“ (ELTB) der Deutschen Bahn AG, Einhaltung der Forderungen des Kabelmerkblattes und des Merkblattes „Erdarbeiten in der Nähe erdverlegter Kabel der Berufsgenossenschaften der Bauwirtschaft“), Beteiligung der DB bei allen baulichen Maßnahmen in der Nähe der DB-grenzen, Örtliche Einweisung vor Beginn von Baumaßnahmen)
o
Rhein-Erft-Kreis (Hinweise auf die Lage des Plangebietes im Landschaftsplan 6, das
angrenzende Landschaftsschutzgebiet „Waldseengebiet Ville“, die Artenschutzrechliche
Prüfung nach Bundesnaturschutzgesetz und das FFH – Gebiet „Ober-, Mittel- und Untersee, die Auflagen bezüglich Altlasten und die Behandlung des Bodens; Hinweise zum
geplanten Kreisverkehr, zu der Anzahl von Bushaltestellen, zum Standort der ASTTaxihaltestelle, zur Ausleuchtung der Bushaltestellen und zum Zuwegungsbereiche, zum
Wetterschutz, zu den Sitzgelegenheit und Sozialräumen für das Fahrpersonal, zur dynamischen Fahrgastinformationsanlage und die geplante Mobilstation)
o
Geologischer Dienst NRW (Empfehlungen/ Hinweise bezüglich der Tragfähigkeit des
Baugrundes und des Störungssystem „Erftsprung-Nord“ sowie der Erdbebengefährdung).
o
Gasversorgungsgesellschaft mbH Rhein-Erft, (Hinweis bezüglich eingeleiteten Planungen der GVG)
o
Bezirksregierung Düsseldorf, (Hinweis bezüglich des Vorhandensein von Kampfmitteln)
Erftstadt, den ………..
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