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Beschlussvorlage (Zusätzlicher Personalbedarf)

Daten

Kommune
Erftstadt
Größe
108 kB
Datum
13.12.2016
Erstellt
13.12.16, 16:19
Aktualisiert
13.12.16, 16:19
Beschlussvorlage (Zusätzlicher Personalbedarf) Beschlussvorlage (Zusätzlicher Personalbedarf) Beschlussvorlage (Zusätzlicher Personalbedarf)

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Inhalt der Datei

STADT ERFTSTADT öffentlich Der Bürgermeister V 602/2016 1. Ergänzung Az.: 61 Amt: - 61 BeschlAusf.: - 102 Datum: 07.12.2016 Kämmerer Dezernat 4 gez. Hallstein, technische Beigeordnete gez. Erner, Bürgermeister Dezernat 6 BM gez. Seyfried Amtsleiter RPA Beratungsfolge Rat Betrifft: Termin 13.12.2016 Bemerkungen beschließend Berücksichtigung zusätzlichen Personalbedarfs Finanzielle Auswirkungen: Kosten in €: Erträge in €: 310.000 Folgekosten in €: 160.000 Kostenträger: Sachkonto: 61, 82 verschiedene Mittel stehen zur Verfügung: Jahr der Mittelbereitstellung: 2017 Ja Nein Nur auszufüllen, wenn Kostenträger Eigenbetrieb (Immobilien, Straßen, Stadtwerke) Wird der Kernhaushalt belastet: Höhe Belastung Kernhaushalt: Folgekosten Kernhaushalt: Ja Nein Unterschrift des Budgetverantwortlichen Erftstadt, den Beschlussentwurf: Im Stellenplan werden wie folgt zusätzliche Stellen im Dezernat 6 berücksichtigt: 1. ein/e Stadtplaner/in für den Bereich Städtebauförderung, zunächst befristet auf die Dauer von 2 Jahren im Umwelt- und Planungsamt, 2. ein/e Stadtplaner/in in Teilzeit (50 %) für den Bereich Bauleitplanung im Umwelt- und Planungsamt und 3. eine/n Architektin/en (Hochbau) im Eigenbetrieb Immobilien. Für die Erstellung eines Masterplans Lechenich werden für 2017 zusätzlich 150.000 € in den Haushalt eingestellt. Begründung: Ergänzend zur Ursprungsvorlage soll der zusätzliche Personalbedarf im Folgenden näher begründet werden: Bereich Bauleitplanung/ Städtebauförderung 1,5 Stadtplaner/innen Die Bauleitplanverfahren sind in den letzten Jahren stetig komplexer geworden. Die Anforderungen an das bei Planungen zu erstellende Abwägungsmaterial sind aufgrund der Rechtsprechung und der Gesetzgebung stetig gestiegen. Die qualitativen Anforderungen an die Begründung, den Umweltbericht und erforderliche Gutachten wurden stetig verschärft. Hierfür wird zunehmend Personal gebunden. Zusätzliche Ressourcen werden weiterhin erforderlich um eine über das gesetzliche Maß hinaus gehende Öffentlichkeitsbeteiligung anzubieten. Um den Veränderungen in der Zivilgesellschaft gerecht zu werden, sind zunehmend individuell angepasste Beteiligungsformate zur Konfliktlösung (z.B. runde Tische) relevant. Allein in 2017 sind mindestens 10 Öffentliche Versammlungen und 3 Planungswerkstätten vorgesehen. Die gestiegenen Anforderungen als auch eingeschränkte personelle Kapazitäten infolge von langen Übergangsfristen bei der Wiederbesetzung von Stellen haben zu einem „Planungsrückstau“ geführt, der sukzessive abgearbeitet werden muss. Da die Wiederbesetzung von Stellen weiterhin schwierig ist, muss weiter mit Übergangsfristen gerechnet werden. Derzeit sind im Umwelt- und Planungsamt 2 Ingenieurstellen nicht besetzt, was nur teilweise durch Mehrarbeit ausgeglichen werden kann. Die konjunkturelle Entwicklung und ein steigender Siedlungsdruck im Kölner Umland, sowohl für Gewerbe als auch für Wohnen sorgt aktuell und voraussichtlich auch in den nächsten Jahren für eine zunehmende Dynamik bei Planungen. Hierdurch nimmt das Arbeitsvolumen zu. Die Stadt hat sich weiterhin zum Ziel gesetzt, Fördermöglichkeiten konsequent zu nutzen. Grundlage für Förderanträge sind stets Integrierte Handlungskonzepte. Das IHK Liblar hat neben der Städtebauförderung gleichzeitig weitere Förderungen (z.B. Hauptschule) ermöglicht. Die Erstellung von IHKen und auch die Förderung bindet personelle Ressourcen, führt aber auch zu verbesserten Finanzierungsmöglichkeiten. Da Integrierte Handlungskonzepte, um die Belange aller gesellschaftlichen Gruppen zu erfassen mit einer intensiven Öffentlichkeitbeteiligung erstellt werden sollen, ist auch hierdurch mehr Personal erforderlich. Das Integrierte Handlungskonzept für Lechenich soll die Grundlage der städtebaulichen Entwicklung in Lechenich bilden. Es ist gleichzeitig Voraussetzung für die Beantragung von Mitteln der Städtebauförderung für das Schulzentrum und für weitere Fördermöglichkeiten in diesem Stadtteil. Hochbau 1 Architekt/in Insbesondere mit ihren Schulen und Kindergärten verfügt die Stadt Erftstadt um einen umfangreichen Gebäudebestand. Aufgrund des Alters der Gebäude ist in den vergangenen Jahren der Aufwand für die Bauunterhaltung gestiegen. Diese Arbeiten binden erhebliche Personalkapazitäten. Das Bauvolumen für die Erweiterung der Kapazitäten bzw. für die Anpassung der Gebäude an die sich ändernden Bedürfnisse der Nutzer ist seit Jahren sehr hoch. Es sei nur auf die Programme zum Ausbau der Kinderbetreuung, auf die Umnutzung der ehemaligen Hauptschule Liblar und auf die beschlossene Sanierung des Schulzentrums Lechenich verwiesen. Mit der Umsetzung der Maßnahmen aus dem Masterplan Liblar und einem vergleichbaren Programm in Lechenich, dem Bau einer Feuerwache, und der energetischen Sanierung oder Umnutzung weitere städtischer Gebäude werden noch langfristig umfangreiche Neubau- und Sanierungsmaßnahmen zur Umsetzung anstehen. -2- Auch im Bereich Hochbau werden die gesetzlichen und technischen Anforderung (Barrierefreiheit, Energie, Gebäudeleittechnik, Sicherheit, Brandschutz) an die Planung von Umbau- und Sanierungsmaßnahmen immer komplexer und damit personalaufwendiger Allein zur Wahrnehmung der Aufgaben als Bauherr wird qualifiziertes Personal benötigt. Zur Abwicklung der anstehenden Sanierungs- und Baumaßnahmen ist die Einstellung einer zusätzlichen Architektin bzw. eines Architekten sinnvoll. Im Jahr 2016 wurden durch den Eigenbetrieb Immobilienwirtschaft Aufträge an Architekturbüros in Höhe von ca. 900.000,- € vergeben. Eine Neueinstellung ist auch wirtschaftlich sinnvoll, da dann weniger Planungsleistungen vergeben werden müssen und diese Einsparungen die Personalkosten deutlich überstiegen. Insgesamt werden für die Erfüllung der zusätzlichen Aufgaben 2,5 zusätzliche Stellen erforderlich. In Vertretung (Hallstein) -3-