Daten
Kommune
Bedburg
Größe
13 kB
Erstellt
09.07.09, 02:28
Aktualisiert
09.07.09, 02:28
Stichworte
Inhalt der Datei
Anlage zur Vorlage WP6-354/2004
Kulturförderungsrichtlinien der Stadt Bedburg
1.
1.1
1.2
2.
2.1
2.2
2.3
2.4
3.
3.1
3.2
Grundsätze
Die Stadt Bedburg fördert die in ihrem Gebiet ansässigen Vereine und
Vereinigungen aus den klassischen Kultursparten (Bildende und darstellende
Kunst, Literatur und Musik) und der Heimat- und Brauchtumspflege im
Rahmen der hierfür bereitgestellten Haushaltsmittel.
Ein Rechtsanspruch auf Förderung besteht nicht.
Voraussetzungen
Der Verein, die Vereinigung muss aktiv sein und im Antrag nach Ziffer 2.2 die
öffentlichkeitswirksamen Veranstaltungen und Projekte des jeweiligen
Vorjahres dokumentieren.
Eine Förderung erfolgt nur, wenn bis zum 31.03. des jeweiligen Jahres ein
förmlicher Antrag auf Förderung bei der Stadt Bedburg eingereicht wird, in
dem öffentlichkeitswirksame Veranstaltungen und Projekte dokumentiert sind.
Die Stadt Bedburg erstellt einen verbindlichen Antragsvordruck, der jedem
Verein und jeder Vereinigung auf Anfrage hin übermittelt wird und berät bei
der Antragstellung.
Gewährte Zuschüsse sind zurückzuzahlen, wenn die Mittel nicht
zweckentsprechend verwendet, falsche Angaben gemacht worden sind oder
sonstige Gründe vorliegen, die eine Rückzahlung rechtfertigen.
Nutzung von städtischen Räumen und Anlagen
Die Veranstaltungsstätten der Stadt Bedburg werden den Vereinen und
Vereinigungen unter Berücksichtigung der gesetzlichen Vorschriften oder
sonstiger zwingender Gründe, insbesondere der erfolgten Vermietung an
Dritte, zur Verfügung gestellt.
Die Benutzungsbedingungen/Tarife der Stadt Bedburg sind durch den
jeweiligen Nutzer anzuerkennen.
4.
Förderinstrumente
Die Stadt Bedburg nutzt die folgenden Förderinstrumente:
Institutionelle Förderung,
Förderung von Büchereien,
Förderung von Karnevalsumzügen.
5.
5.1
Institutionelle Förderung
Der für kulturelle Angelegenheiten zuständige Ausschuss erhält eine
Übersicht über die Anträge nach Ziffer 2.2 der Kulturförderungsrichtlinien in
der dem Stichtag folgenden, nächsten ordentlichen Sitzung und gewährt
Zuschüsse nach den im Haushaltsplan der Stadt Bedburg zur Verfügung
stehenden Mitteln unter Berücksichtigung der aktiven Mitglieder.
Bei den Schützenbruderschaften ist die Anzahl der aktiven Mitglieder unter
18 Jahren maßgeblich.
5.2
6.
6.1
6.2
6.3
Förderung von Büchereien
Der für kulturelle Angelegenheiten zuständige Ausschuss gewährt auf Antrag
den Büchereien in Bedburg unter Berücksichtigung der jeweiligen Größe und
des Leistungsangebotes einen jährlichen Zuschuss.
Hierzu erstellt die Stadtverwaltung jeweils für die entsprechende Sitzung des
zuständigen Ausschusses unter Berücksichtigung der Bibliotheksstatistik eine
Auswertung als Entscheidungsgrundlage.
Die Zuschüsse sind ausschließlich zur Beschaffung von Büchern zu
verwenden.
7.
Förderung der Karnevalsumzüge
Über die Gewährung von Zuschüssen zur Förderung der Karnevalsumzüge in
den einzelnen Stadtteilen entscheidet der für kulturelle Angelegenheiten
zuständige Ausschuss unter Berücksichtigung eines Verteilschlüssels,
welcher durch den Ausschuss festzulegen ist.
8.
Anwendung
Diese Richtlinien treten zum 01.01.2004 in Kraft.