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Allgemeine Vorlage (Erweiterung des Deckungsringes der Budgetierung im Bereich der gemeindlichen Schulen ab 2004)

Daten

Kommune
Kreuzau
Größe
25 kB
Erstellt
23.04.08, 19:44
Aktualisiert
04.08.15, 10:07
Allgemeine Vorlage (Erweiterung des Deckungsringes der Budgetierung im Bereich der gemeindlichen Schulen ab 2004) Allgemeine Vorlage (Erweiterung des Deckungsringes der Budgetierung im Bereich der gemeindlichen Schulen ab 2004) Allgemeine Vorlage (Erweiterung des Deckungsringes der Budgetierung im Bereich der gemeindlichen Schulen ab 2004) Allgemeine Vorlage (Erweiterung des Deckungsringes der Budgetierung im Bereich der gemeindlichen Schulen ab 2004) Allgemeine Vorlage (Erweiterung des Deckungsringes der Budgetierung im Bereich der gemeindlichen Schulen ab 2004) Allgemeine Vorlage (Erweiterung des Deckungsringes der Budgetierung im Bereich der gemeindlichen Schulen ab 2004)

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Inhalt der Datei

Gemeinde Kreuzau Schul- und Kulturamt - Herr Stolz/Herr Graßmann BE: Herr Stolz/Herr Graßmann Kreuzau, Datum Vorlagen-Nr.: 78/2003 - Öffentlicher Teil Sitzungsvorlage für den Schulausschuss Schulausschuss Hauptausschuss Schulausschuss Hauptausschuss Rat 15.10.2003 20.11.2003 25.11.2003 20.01.2004 16.03.2004 30.03.2004 TOP: Erweiterung des Deckungsringes der Budgetierung im Bereich der gemeindlichen Schulen ab 2004 I. Sach- und Rechtslage: Im Rahmen der Haushaltsplanberatungen für das Haushaltsjahr 2003 wurden entsprechende Änderungsanträge eingebracht, die in ihrer Gesamtheit vom Rat in der Sitzung am 09.07.2003 auch beschlossen wurden. Hierin enthalten war auch der Auftrag, Möglichkeiten zur Erweiterung des Deckungsringes einer Budgetierung bei den Schulen zu prüfen, wobei gleichzeitig verschiedene Vorschläge als denkbar vorgegeben wurden. Hierzu wird nachfolgend Stellung bezogen. Insoweit wird bereits in diesem Zusammenhang auch auf die Anlage 2a verwiesen. 1. Mögliche Budgetierung der Gebühren für das Schulschwimmen Bekanntlich findet das Schulschwimmen sowohl im Lehrschwimmbecken Obermaubach (LSB) als auch im Sportbecken des Freizeitbades Kreuzau (FZB) statt. Zu den hiermit verbundenen Vorgaben und Voraussetzungen wurde bereits ausführlich in der Sitzungsvorlage 105/2002 vom 11.11.2002 Stellung bezogen. Hierbei wurde festgestellt, dass der derzeit erteilte Schwimmunterricht zum Teil, und dies gilt insbesondere für die Grundschule Obermaubach, erheblich über den ermittelten Mindeststunden liegt, die hier zu leisten sind. Unabhängig davon, dass dies zwar generell zu begrüßen ist, wurden anhand dieses Nachweises, der als Anlage 1 dieser Sitzungsvorlage nochmals zu Ihrer Kenntnisnahme beigefügt ist, allerdings 29 Mindeststunden für die Kreuzauer Schulen errechnet. Gleichzeitig wurde festgestellt, dass die Erteilung dieser Mindesstunterrichtstunden im Rahmen des Schwimmsports mit gewissen Einschränkungen (z. B. Doppelbenutzung, Teilung des Beckens u.ä. vertretbare Maßnahmen) ausschließlich im FZB möglich sein kann. Die zu diesem Zeitpunkt im Hinblick auf eine mögliche Schließung des LSB bereits kontrovers geführte Diskussion hatte allerdings zu dem Ergebnis geführt, im Jahre 2002 nur die dringend notwendigen Reparaturen durchzuführen und das Schulschwimmen weiterhin im bestehenden Umfang anzubieten. Seitdem läuft der Badebetrieb ohne nennenswerte Störungen. Unabhängig davon sollte aber die Möglichkeit einer Budgetierung der „Gebühren für das Schulschwimmen“ geprüft werden. Hierzu ist weiterhin festzuhalten, dass es bisher haushaltsrechtlich versäumt wurde, die (fiktiven) Badegebühren von 1,64 €/Besucher sowohl auf der Einnahme- als auch auf der Ausgabenseite darzustellen. Der Auftrag an die Verwaltung, in diesem Zusammenhang eine „ehrliche“ Kalkulation für das LSB zu erarbeiten, ist in diesem Zusammenhang ebenfalls aufgegriffen worden. -2- Zusammenfassend ist festzustellen, dass derzeit insgesamt 52 Schwimmstunden erteilt werden, davon 28 im FZB sowie 24 im LSB, was in Gegenüberstellung zu den 29 Mindeststunden einen Überhang von 23 Stunden bedeutet. Zur Kenntnisnahme werden die für 2003 hochgerechneten Gebühreneinnahmen unter Zugrundelegung der Eintrittspreise für die Benutzung des FZB Kreuzau (1,64 €/Person) bei gleichzeitiger Angabe der ermittelten Benutzerzahlen nachfolgend gegenübergestellt, und zwar sowohl hinsichtlich der derzeitigen Gesamtnutzung als auch des in Betracht zu ziehenden Mindestbedarfs. Der Vollständigkeit halber ist vorab darauf hinzuweisen, dass das LSB weiterhin durch die KreisVHS, die Jugendfeuerwehr Obermaubach, den TV Germania Obermaubach, den Kanuclub der Spielvereinigung Boich/Thum, die Kindergärten Obermaubach, Untermaubach und Winden und letztlich durch einige private Schwimmgruppen besucht wird. Demnach ergibt sich folgendes Bild: Derzeitiger Stand Nutzer Gesamtnutze r/Jahr GGS Drove GGS Obermaubach KGS Kreuzau KGS Winden Gereonschule KiGa Obermaubach KiGa Untermaubach KiGa Winden TV Germania OM Jugendfeuerwehr OM Kanuclub (alle 2 Wochen) VHS Dto. Mindestbedarf Jahresgebühren Gesamtnutzer /Jahr 3.000 4.400 400 1.080 560 1.040 800 600 320 400 300 4.920,--€ 7.216,--€ 656,--€ 1.771,--€ 918,--€ 1.706,--€ 1.312,--€ 984,--€ 525,--€ 656,--€ 492,--€ 1.000 734 -540 280 ------- 1.640,--€ 1.204,--€ --886,--€ 459,--€ ------------- 1.000 1.800 1.640,--€ 2.160,--€ 1.000 1.800 1.640,--€ 2.160,--€ Gruppenkarte Gruppe Gruppe Frauen Einzelschwimmen zusammen: Jahresgebühren Gruppenkarte 400 120 200 656,--€ 197,--€ 328,--€ 400 120 200 656,--€ 197,--€ 328,--€ 16.420 26.137,--€ 6.074 9.170,--€ Für Schul-, Vereins- und Kindergartenschwimmen müssten diese Eintrittsgelder zukünftig im Haushaltsplan, zumindest als fiktive Einnahmen bzw. Ausgaben, dargestellt werden. Durch die Verwaltung wurden im Mai 2003 die Personal- und Bewirtschaftungskosten ermittelt, die im Rahmen des Betriebes des LSB pro Jahr anfallen. Diese stellen sich wie folgt: Bezeichnung 1. Personalkosten 2. Bewirtschaftungskosten, zus. davon Strom rd. 6.500 € Gas rd. 12.300 € Wasser rd. 1.900 € Kanal rd. 4.800 € 3. Instandsetzungspauschale 4. Reinigungsmaterial, Wasser- Derzeitige Situation 14.500 € 25.500 € 25.500 € 5.000 € Mindestbedarf 14.500 € 5.000 € -3untersuchungen, Chlorlauge u.ä. Gesamtsumme 5. Eintrittsentgelte Zuschussbedarf 26.046 € 1.500 € ----------46.500 € 9.170 € -----------20.454 € ======= 1.500 € -----------46.500 € -----------37.330 € ======= Unter Zugrundelegung der Mindestschwimmstunden erhöht sich der jährliche Zuschussbedarf des Lehrschwimmbeckens auf 37.330 €. Im Hinblick auf die Budgetierung dieser Gebühren ist festzustellen, dass bei dem diesseits favorisierten Beibehalten des Schwimmunterrichts im jetzigen Umfange die Möglichkeit besteht, dass die Schulleiter/-innen u. U. Einschränkungen beim Schwimmunterricht zu Gunsten anderer Haushaltsstellen vornehmen. Dies würde dann zu Lasten der Benutzung des FZB und des LSB gehen, dessen Erhalt im Grundsatz und soweit haushaltsrechtlich vertretbar, befürwortet wird, zumal sich die Verwaltung derzeit in konkreten Gesprächen mit den Obermaubacher Ortsvereinen wegen einer möglichen Übernahme des Bades befindet. Im übrigen wird auf diese Frage wieder Bezug genommen, sobald entsprechende Ergebnisse vorliegen. Wenn entsprechende Kürzungen auf den Mindestschwimmsport vorgenommen würden, führte dies bei einer evtl. Übernahme in die Trägerschaft eines Vereins zwangsläufig zu einer Erhöhung des jährlichen Zuschusses der Gemeinde. Demgegenüber empfiehlt es sich aber auch nicht, den Schwimmunterricht vom FZB in das LSB Obermaubach noch stärker zu verlagern, was ebenfalls mit organisatorischen Regelungen denkbar wäre, da dann die Gefahr besteht, dass die Schulen im FZB später dort nicht mehr unterkommen können, sollte das LSB letztlich aufgrund großer Sanierungsprobleme und deren fehlender Finanzierungsmöglichkeit, doch geschlossen werden müssen. Es ist zu erwarten, dass die Betreiber des FZB die in diesem Falle frei werdenden Stunden an andere Nutzer vergeben. So ist es durchaus denkbar, dass dann auch Nutzungen durch Schulen o.ä. Einrichtungen aus Anrainerkommunen oder eine Vermarktung in ganz anderem Sinne erfolgt. Sollte dieser Fall eintreten, wäre das Problem im Zusammenhang mit der Erteilung des Schwimmsports für die Kreuzauer Schulen sicherlich kaum noch lösbar. Auch dies kann nicht gewollt sein. Zudem müssten deutlich höhere Schülerfahrtkosten gegengerechnet werden. Aufgrund dieser Betrachtung vertritt die Verwaltung die Auffassung, wenn dies im Hinblick auf den technischen Zustand des LSB auch mit gewissen Untsicherheitsfaktoren verbunden ist, den bisherigen Umfang des Schwimmunterrichts, und zwar sowohl im FZB als auch im LSB, beizubehalten. Dies gilt auch für die anderen Nutzer des LSB, so wird z. B. insbesondere das Schwimmen für Kindergartenkinder erwähnt. Diese Betrachtungsweise bzw. Schlussfolgerung wird vor allem im Hinblick auf den Beitrag gesehen, den das LSB in Obermaubach für eine soziale Integration von Jung und Alt in der Gemeinschaft sowie auch zur gesundheitlichen Prävention, vor allem bei den Kindern und Jugendlichen, leistet. Der grundsätzlich positive Effekt, der sich insbesondere aus dem Schwimmen im Kindergarten- und Grundschulalter ergibt und der vor allem auch dem zu erkennenden Trend des Bewegungsmangels bei Kindern entgegentritt, ist Grundlage für diese Zielrichtung. In diesem Zusammenhang wird seitens der Grundschulen immer wieder betont, dass die Nutzung des LSB insbesondere für die Grundschüler, die noch nicht schwimmen können, eine unerlässliche Einrichtung darstellt und von daher unverzichtbar sei. Im besonderen Maße gilt dies (auch) für die Schüler/-innen der Gereonschule Boich, die nach Aussage der Rektorin oft unter somatisch-motorischen Defiziten leiden. Insoweit ist die Erteilung von Schwimmsport auch über das Mindestmaß hinaus durchaus wünschenswert. Zurückkehrend zur Ausgangssituation bezüglich einer Budgetierungsmöglichkeit der „Gebühren für das Schulschwimmen“, vertritt die Verwaltung die Auffassung, dass es bei der bisherigen Regelung einer Nichtbudgetierung verbleiben soll. -4Wird das Schulschwimmen auf ein Mindestmaß zurückgeführt, verbliebe den Schulen kein Spielraum mehr für evtl. Einsparungen in diesem Bereich. Die Beibehaltung des jetzigen Umfanges an Schwimmsport beinhaltet sicherlich grundsätzliche Reduzierungsmöglichkeiten. Sofern diese aber von den Schulen wahrgenommen würden, kämen die Einsparungen in vollem Umfange dem Schulbudget zugute; die Gemeinde würde hieraus keinerlei finanzielle Vorteile ziehen. Reduziert die Schule aber die Schwimmzeiten, ohne dass eine Budgetierung erfolgt ist, kommen die daraus resultierenden Einsparungen ausschließlich der Gemeinde als Schulträger zugute. 2. Mögliche Budgetierung der Personalkosten der Schulsekretärinnen Die derzeit festgelegten Stunden der Schulsekretärinnen an den 5 Grundschulen der Gemeinde Kreuzau orientieren sich zwar mit insgesamt 30 Std./Woche an den Vorgaben des Kommunalen Arbeitgeberverbandes (KAV), liegen letztlich aber mit insgesamt 11 Stunden/Woche unter dessen Empfehlungen. Es handelt sich hierbei also um ein Mindestmaß an Sekretariatsstunden für die Schulleiter/-innen der Primarstufen-Schulen. Eine Budgetierung würde kaum zu einer Verbesserung führen, da auf Grund dieses Tatbestandes eher eine Erhöhung erwartet wird, die dann aber wiederum zu Lasten des übrigen Schulbudgets gehen müsste. Dies scheint aber auf Grund der jetzt bestehenden Vorgaben, insbesondere auch der generellen 10%igen Kürzung des Deckungsringes der sächlichen Ausgabenpositionen im Schulbereich ab 2003, kaum realisierbar. Demgegenüber liegen die Sekretariatsstunden für die Haupt- und Realschule über diesen Empfehlungen, und zwar im Bereich der Hauptschule mit 12 und im Bereich der Realschule mit 5,5 Std./Woche. Eine Kürzung wird aber in beiden Fällen generell als nicht vertretbar angesehen. Das Berufsbild der Schulsekretärin an der Hauptschule kann nicht mit dem einer Büroangestellten gleichgesetzt werden, die wesentlich mit Schreib- und Verwaltungsarbeiten beschäftigt ist; dies ist erheblich vielfältiger. Neben den Schreib- und Verwaltungsarbeiten muss die Sekretärin zum Teil Aufgaben übernehmen, die an anderen Schulformen von der Schulleitung auf die Inhaber von Funktionsstellen delegiert werden können, was hier auf Grund der Lehrersituation nicht möglich ist (z. B. Schullaufbahn- und Aufnahmeberatungen, Gespräche mit Eltern, Anliegen von Schülerinnen und Schülern aufgreifen und Lösungen finden u.a.). Sie muss auch schon im Hinblick auf die besondere Problemlage der Hauptschüler/-innen ständige Ansprechpartnerin im Schulsekretariat/Büro sein. Im Bereich des Gymnasiums werden die Stunden erreicht, die vom KAV vorgegeben sind. Dem Wunsch auf Erhöhung dieser Stunden, wie er Ihnen im Rahmen der Etatanmeldungen 2004 auch vorliegt, wurde in dem Maße der dazu vorliegenden Empfehlungen entsprochen. Generell ist die Verwaltung der Auffassung, dass eine Budgetierung der Personalkosten nicht zu verwirklichen ist, da hier u.a. auch entsprechende Probleme in tariflicher und arbeitsvertraglicher Hinsicht gesehen werden. Bei einer Budgetierung wäre es denkbar, dass jährlich wechselnd andere Arbeitszeiten festgesetzt würden, was in keiner Weise mit den Arbeitsverträgen in Einklang zu bringen ist. Es wird deshalb die Auffassung vertreten, hier keine Änderung der jetzigen Situation herbeizuführen. Allerdings sollte es auch Fakt sein, dass die derzeit festgelegten Stunden für die Grundschulsekretärinnen den prognostizierten sinkenden Schülerzahlen jeweils anzupassen sind. 3. Budgetierung von Schülerfahrtkosten Im Bereich der regelmäßigen Schülerbeförderung, und zwar sowohl im Rahmen des Schülerspezialverkehrs (SSV) als auch im Zusammenhang mit der Inanspruchnahme des ÖPNV und dadurch der Aushändigung von Schülerjahreskarten (SJK) besteht im Grundsatz kein Entscheidungsspielraum mehr, so dass auch hier Einsparungen nicht denkbar sind. Unabhängig des Tatbestandes, dass generell für die Primarstufen–Schulen sowie für die Ortsteile, die über keine oder keine ausreichende Anbindung an den ÖPNV verfügen, durch SSV entsprechend verfahren werden muss, ist dieser auch minutiös ausgearbeitet und nicht so änderbar, dass Einsparungen überhaupt denkbar wären. Die gleiche Aussage gilt für die Aushändigung der SJK -5für die Schüler/-innen, welche die Möglichkeit haben, den ÖPNV zu nutzen und von daher auch dazu verpflichtet sind. Auch hier bestehen keine Einsparpotentiale. Lediglich wäre es denkbar, die Kosten für den Einsatz der Busse zu den Schwimmfahrten zu budgetieren, da dies sicherlich durch die Schulleiter/-innen beeinflussbar ist. Folge hiervon könnte aber sein, dass dies zu Lasten des unter Punkt 1 ausführlich geschilderten Schulschwimmens erfolgt, was letztlich für grundsätzlich pädagogisch sinnvoll gehalten wird und so lange erfolgen soll, wie im Hinblick auf den Zustand des LSB Obermaubach machbar bzw. vertretbar. Es muss hier durchaus die Möglichkeit gesehen werden, dass zu Gunsten anderer budgetierter Haushaltsstellen Fahrten zu den Schwimmeinrichtungen gekürzt werden, obwohl bis zum jetzigen Zeitpunkt von den Schulleitungen als äußerst notwendig attestiert. Bei Reduzierung der Schwimmzeiten auf das Mindestmaß bliebe für diese Fahrten letztlich kein Spielraum, der, und dies ist sicherlich der Grundgedanke dieser Ermittlungen, zu Einsparungen für die Gemeinde als Schulträger führen würde. Nicht unerwähnt bleiben sollten auch die Ersparnisse, die sich z. B. bei Unterrichtsausfall, bei Krankheit von Sport-/Schwimmlehrer/-innen, bei Schließung des LSB durch technische Probleme (wie in der Vergangenheit häufiger geschehen) u.ä., ergeben und bei Budgetierung dann auch für andere schulische Zwecke genutzt werden können und daher ebenfalls letztlich nicht zu Einsparungen führen. 4. Budgetierung der Bewirtschaftungskosten Bei den Empfehlungen im o. a. Zusammenhang war auch eine Überprüfung zur Budgetierung der Bewirtschaftungskosten, unter deren Bezeichnung verschiedene Kostengruppen bzw. –faktoren fallen, empfohlen worden. Die Möglichkeiten hierzu sind zwischen Vertretern der Verwaltung, zum Teil unter Beteiligung der Schulleiter/-innen, ausgiebig diskutiert worden. Speziell bei dem Bereich Heizungskosten, der sicherlich einen nicht unerheblichen Betrag ausmacht, vertritt die Verwaltung nach entsprechenden Diskussionen und Überlegungen die Auffassung, dass vorher eine Reihe von technischen Verbesserungen und Voraussetzungen (z. B. sog. Behördenventile, zentrale Heizungssteuerung u.ä.) möglichst kurzfristig umgesetzt werden sollen. Aus diesen Maßnahmen wird eine deutliche Energiekosteneinsparung erwartet. Eine zusätzliche Budgetierung dieser Energieart wird nach Auffassung der Verwaltung danach keinen spürbaren Einsparungseffekt mehr mit sich bringen, so dass vorgeschlagen wird, den Bereich Heizkosten nicht zu budgetieren. Hinsichtlich des Energieträgers Strom sind ebenfalls zahlreiche Überlegungen, inwieweit hier gespart werden kann und vor allem eine Budgetierung hierzu führen könnte, angestellt worden. Wenn auch noch mit Bedenken verbunden, so ist die Verwaltung auch hier der Auffassung, dass hiermit letztlich kein Einspareffekt verbunden sein kann. Die Möglichkeit einer zentralen Steuerung, die entweder durch die Schulleitungen oder im Schulzentrum Kreuzau durch den/die Hausmeister bedient würde, scheint, wenn technisch überhaupt lösbar, nur mit einem ganz erheblichen Kostenaufwand realisierbar, bringt aber im Verhältnis zu den damit verbundenen Kosten kaum spürbare Verbesserungen. Eine Zentralsteuerung müsste dann auch Alarmanlage, ELA-Anlage, PC-Bereich, Telefonanlage u.v.m. ausklammern oder aber eine separate Schaltung ermöglichen. Im gleichen Zusammenhang ist auch die abendliche Nutzung insbesondere von Haupt- und Realschule durch die Kreis-VHS sowie das Kath. Forum für Erwachsenen- und Familienbildung zu beachten. Die gleiche Aussage gilt auch für die recht zahlreichen abendlichen Termine seitens der Schule selbst (Lehrerkonferenzen, Sitzungen der Gremien nach dem Schulmitwirkungsgesetz, Dichterlesungen, Theater u. ä.). Allerdings ist unabhängig davon, dass von einer generellen sparsamen Bewirtschaftung dieser Energiequellen ausgegangen werden kann, auf mögliche Energieeinsparpotentiale in diesem Zusammenhang nochmals ausdrücklich hinzuweisen. Diese hätten aber dann Einsparungen für die Gemeinde als Schulträger zur Folge, die im Sinne einer Budgetierung keine Vorteile bringen. Von daher wird auch für den Bereich der Stromkosten eine Budgetierung für nicht sinnvoll gehalten. -6- Beim Wasserverbrauch kann ein spürbarer Spareffekt sicherlich nur bei der Benutzung der Toilettenanlagen erzielt werden. Dies ist aber durch die Schulleitungen nicht zu beeinflussen, von daher ist auch dieser Bereich nach Meinung der Verwaltung nicht budgetierbar. Die einzige Möglichkeit wird bei der Budgetierung der Reinigungskosten, die ebenfalls in der Position „Bewirtschaftung der Grundstücke und baulichen Anlagen“ enthalten sind, gesehen. Bis heute erfolgt die Reinigung der Schulen, mit wenigen nachstehend dargestellten Ausnahmen, durch private Reinigungsfirmen, und zwar generell täglich aber mit der Regelung, dass nur jeden zweiten Tag ein Feuchtreinigungsverfahren angewandt wird (Montag, Mittwoch und Freitag Feuchtreinigung, Dienstag und Donnerstag Trockenreinigung, jeweils je Woche wechselnd). In der Grundschule Kreuzau erfolgt die Reinigung weiterhin ausschließlich durch eine gemeindliche Reinigungskraft, in der Grundschule Stockheim ist die Reinigung noch zwischen einer gemeindlichen Kraft und einem privaten Reinigungsunternehmen geteilt und in der Hauptschule ist letztlich nur noch eine gemeindliche Kraft beschäftigt; die restlichen Etagen sind ebenfalls zur Reinigung an entsprechende Firmen vergeben. Im Falle der Budgetierung des Bereiches Reinigung kann die jeweilige Schulleitung die Entscheidung treffen, inwieweit der jetzige Reinigungsumfang reduziert oder sogar erhöht wird. Die Erweiterung des Deckungsringes Budgetierung ist also gemäß der o.a. Darstellung nach Meinung der Verwaltung nur für den Bereich der Reinigung der Schulgebäude innerhalb der "Bewirtschaftungskosten“ zweckmäßig. Im übrigen wird auf die beigefügte Anlage „Budgetierung an den Schulen der Gemeinde Kreuzau“ verwiesen. Die Einzelheiten und die hierzu erforderlichen Beträge (basierend auf den Grundlagen des Jahres 2002) sind hieraus ersichtlich. Insoweit wird hierauf verwiesen (Anlage 2a – 2e). II. Haushaltsmäßige Auswirkungen: Zunächst keine III. Beschlussvorschlag: „Der bestehende Deckungsring der Budgetierung im Bereich der gemeindlichen Schulen wird ab dem Jahr 2004 um den Bereich der Reinigungskosten erweitert. Die Erweiterung der Budgetierung um die Kosten für das Schulschwimmen, die Personalkosten der Schulsekretärinnen, die Schülerfahrtkosten sowie der allgemeinen Bewirtschaftungskosten wird zunächst zurückgestellt.“ Der Bürgermeister - Ramm - IV. Beratungsergebnis: Einstimmig: Ja: Nein: Enthaltungen: ________ ________ ________ ________