Daten
Kommune
Kreuzau
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23.04.08, 19:44
Aktualisiert
04.08.15, 10:07
Stichworte
Inhalt der Datei
Gemeinde Kreuzau
Schul- und Kulturamt - Herr Stolz/Herr Graßmann
BE: Herr Stolz/Herr Graßmann
Kreuzau, Datum
Vorlagen-Nr.:
78/2003
- Öffentlicher Teil Sitzungsvorlage
für den
Schulausschuss
Schulausschuss
Hauptausschuss
Schulausschuss
Hauptausschuss
Rat
15.10.2003
20.11.2003
25.11.2003
20.01.2004
16.03.2004
30.03.2004
TOP: Erweiterung des Deckungsringes der Budgetierung im Bereich der gemeindlichen Schulen
ab 2004
I. Sach- und Rechtslage:
Im Rahmen der Haushaltsplanberatungen für das Haushaltsjahr 2003 wurden entsprechende
Änderungsanträge eingebracht, die in ihrer Gesamtheit vom Rat in der Sitzung am 09.07.2003
auch beschlossen wurden.
Hierin enthalten war auch der Auftrag, Möglichkeiten zur Erweiterung des Deckungsringes einer
Budgetierung bei den Schulen zu prüfen, wobei gleichzeitig verschiedene Vorschläge als denkbar
vorgegeben wurden. Hierzu wird nachfolgend Stellung bezogen. Insoweit wird bereits in diesem
Zusammenhang auch auf die Anlage 2a verwiesen.
1. Mögliche Budgetierung der Gebühren für das Schulschwimmen
Bekanntlich findet das Schulschwimmen sowohl im Lehrschwimmbecken Obermaubach (LSB) als
auch im Sportbecken des Freizeitbades Kreuzau (FZB) statt. Zu den hiermit verbundenen
Vorgaben und Voraussetzungen wurde bereits ausführlich in der Sitzungsvorlage 105/2002 vom
11.11.2002 Stellung bezogen.
Hierbei wurde festgestellt, dass der derzeit erteilte Schwimmunterricht zum Teil, und dies gilt
insbesondere für die Grundschule Obermaubach, erheblich über den ermittelten Mindeststunden
liegt, die hier zu leisten sind. Unabhängig davon, dass dies zwar generell zu begrüßen ist, wurden
anhand dieses Nachweises, der als Anlage 1 dieser Sitzungsvorlage nochmals zu Ihrer
Kenntnisnahme beigefügt ist, allerdings 29 Mindeststunden für die Kreuzauer Schulen errechnet.
Gleichzeitig wurde festgestellt, dass die Erteilung dieser Mindesstunterrichtstunden im Rahmen
des Schwimmsports mit gewissen Einschränkungen (z. B. Doppelbenutzung, Teilung des Beckens
u.ä. vertretbare Maßnahmen) ausschließlich im FZB möglich sein kann.
Die zu diesem Zeitpunkt im Hinblick auf eine mögliche Schließung des LSB bereits kontrovers
geführte Diskussion hatte allerdings zu dem Ergebnis geführt, im Jahre 2002 nur die dringend
notwendigen Reparaturen durchzuführen und das Schulschwimmen weiterhin im bestehenden
Umfang anzubieten. Seitdem läuft der Badebetrieb ohne nennenswerte Störungen.
Unabhängig davon sollte aber die Möglichkeit einer Budgetierung der „Gebühren für das
Schulschwimmen“ geprüft werden.
Hierzu ist weiterhin festzuhalten, dass es bisher haushaltsrechtlich versäumt wurde, die (fiktiven)
Badegebühren von 1,64 €/Besucher sowohl auf der Einnahme- als auch auf der Ausgabenseite
darzustellen. Der Auftrag an die Verwaltung, in diesem Zusammenhang eine „ehrliche“ Kalkulation
für das LSB zu erarbeiten, ist in diesem Zusammenhang ebenfalls aufgegriffen worden.
-2-
Zusammenfassend ist festzustellen, dass derzeit insgesamt 52 Schwimmstunden erteilt werden,
davon 28 im FZB sowie 24 im LSB, was in Gegenüberstellung zu den 29 Mindeststunden einen
Überhang von 23 Stunden bedeutet.
Zur Kenntnisnahme werden die für 2003 hochgerechneten Gebühreneinnahmen unter
Zugrundelegung der Eintrittspreise für die Benutzung des FZB Kreuzau (1,64 €/Person) bei
gleichzeitiger Angabe der ermittelten Benutzerzahlen nachfolgend gegenübergestellt, und zwar
sowohl hinsichtlich der derzeitigen Gesamtnutzung als auch des in Betracht zu ziehenden
Mindestbedarfs.
Der Vollständigkeit halber ist vorab darauf hinzuweisen, dass das LSB weiterhin durch die KreisVHS, die Jugendfeuerwehr Obermaubach, den TV Germania Obermaubach, den Kanuclub der
Spielvereinigung Boich/Thum, die Kindergärten Obermaubach, Untermaubach und Winden und
letztlich durch einige private Schwimmgruppen besucht wird.
Demnach ergibt sich folgendes Bild:
Derzeitiger Stand
Nutzer
Gesamtnutze
r/Jahr
GGS Drove
GGS Obermaubach
KGS Kreuzau
KGS Winden
Gereonschule
KiGa Obermaubach
KiGa Untermaubach
KiGa Winden
TV Germania OM
Jugendfeuerwehr OM
Kanuclub (alle 2
Wochen)
VHS
Dto.
Mindestbedarf
Jahresgebühren Gesamtnutzer
/Jahr
3.000
4.400
400
1.080
560
1.040
800
600
320
400
300
4.920,--€
7.216,--€
656,--€
1.771,--€
918,--€
1.706,--€
1.312,--€
984,--€
525,--€
656,--€
492,--€
1.000
734
-540
280
-------
1.640,--€
1.204,--€
--886,--€
459,--€
-------------
1.000
1.800
1.640,--€
2.160,--€
1.000
1.800
1.640,--€
2.160,--€
Gruppenkarte
Gruppe
Gruppe
Frauen
Einzelschwimmen
zusammen:
Jahresgebühren
Gruppenkarte
400
120
200
656,--€
197,--€
328,--€
400
120
200
656,--€
197,--€
328,--€
16.420
26.137,--€
6.074
9.170,--€
Für Schul-, Vereins- und Kindergartenschwimmen müssten diese Eintrittsgelder zukünftig im
Haushaltsplan, zumindest als fiktive Einnahmen bzw. Ausgaben, dargestellt werden.
Durch die Verwaltung wurden im Mai 2003 die Personal- und Bewirtschaftungskosten ermittelt, die
im Rahmen des Betriebes des LSB pro Jahr anfallen. Diese stellen sich wie folgt:
Bezeichnung
1. Personalkosten
2. Bewirtschaftungskosten, zus.
davon Strom
rd. 6.500 €
Gas
rd. 12.300 €
Wasser rd. 1.900 €
Kanal rd. 4.800 €
3. Instandsetzungspauschale
4. Reinigungsmaterial, Wasser-
Derzeitige Situation
14.500 €
25.500 €
25.500 €
5.000 €
Mindestbedarf
14.500 €
5.000 €
-3untersuchungen, Chlorlauge u.ä.
Gesamtsumme
5. Eintrittsentgelte
Zuschussbedarf
26.046 €
1.500 €
----------46.500 €
9.170 €
-----------20.454 €
=======
1.500 €
-----------46.500 €
-----------37.330 €
=======
Unter Zugrundelegung der Mindestschwimmstunden erhöht sich der jährliche Zuschussbedarf des
Lehrschwimmbeckens auf 37.330 €.
Im Hinblick auf die Budgetierung dieser Gebühren ist festzustellen, dass bei dem diesseits
favorisierten Beibehalten des Schwimmunterrichts im jetzigen Umfange die Möglichkeit besteht,
dass die Schulleiter/-innen u. U. Einschränkungen beim Schwimmunterricht zu Gunsten anderer
Haushaltsstellen vornehmen. Dies würde dann zu Lasten der Benutzung des FZB und des LSB
gehen, dessen Erhalt im Grundsatz und soweit haushaltsrechtlich vertretbar, befürwortet wird,
zumal sich die Verwaltung derzeit in konkreten Gesprächen mit den Obermaubacher Ortsvereinen
wegen einer möglichen Übernahme des Bades befindet. Im übrigen wird auf diese Frage wieder
Bezug genommen, sobald entsprechende Ergebnisse vorliegen.
Wenn entsprechende Kürzungen auf den Mindestschwimmsport vorgenommen würden, führte
dies bei einer evtl. Übernahme in die Trägerschaft eines Vereins zwangsläufig zu einer Erhöhung
des jährlichen Zuschusses der Gemeinde.
Demgegenüber empfiehlt es sich aber auch nicht, den Schwimmunterricht vom FZB in das LSB
Obermaubach noch stärker zu verlagern, was ebenfalls mit organisatorischen Regelungen
denkbar wäre, da dann die Gefahr besteht, dass die Schulen im FZB später dort nicht mehr
unterkommen können, sollte das LSB letztlich aufgrund großer Sanierungsprobleme und deren
fehlender Finanzierungsmöglichkeit, doch geschlossen werden müssen. Es ist zu erwarten, dass
die Betreiber des FZB die in diesem Falle frei werdenden Stunden an andere Nutzer vergeben. So
ist es durchaus denkbar, dass dann auch Nutzungen durch Schulen o.ä. Einrichtungen aus
Anrainerkommunen oder eine Vermarktung in ganz anderem Sinne erfolgt. Sollte dieser Fall
eintreten, wäre das Problem im Zusammenhang mit der Erteilung des Schwimmsports für die
Kreuzauer Schulen sicherlich kaum noch lösbar. Auch dies kann nicht gewollt sein. Zudem
müssten deutlich höhere Schülerfahrtkosten gegengerechnet werden.
Aufgrund dieser Betrachtung vertritt die Verwaltung die Auffassung, wenn dies im Hinblick auf den
technischen Zustand des LSB auch mit gewissen Untsicherheitsfaktoren verbunden ist, den
bisherigen Umfang des Schwimmunterrichts, und zwar sowohl im FZB als auch im LSB,
beizubehalten. Dies gilt auch für die anderen Nutzer des LSB, so wird z. B. insbesondere das
Schwimmen für Kindergartenkinder erwähnt.
Diese Betrachtungsweise bzw. Schlussfolgerung wird vor allem im Hinblick auf den Beitrag
gesehen, den das LSB in Obermaubach für eine soziale Integration von Jung und Alt in der
Gemeinschaft sowie auch zur gesundheitlichen Prävention, vor allem bei den Kindern und
Jugendlichen, leistet. Der grundsätzlich positive Effekt, der sich insbesondere aus dem
Schwimmen im Kindergarten- und Grundschulalter ergibt und der vor allem auch dem zu
erkennenden Trend des Bewegungsmangels bei Kindern entgegentritt, ist Grundlage für diese
Zielrichtung. In diesem Zusammenhang wird seitens der Grundschulen immer wieder betont, dass
die Nutzung des LSB insbesondere für die Grundschüler, die noch nicht schwimmen können, eine
unerlässliche Einrichtung darstellt und von daher unverzichtbar sei. Im besonderen Maße gilt dies
(auch) für die Schüler/-innen der Gereonschule Boich, die nach Aussage der Rektorin oft unter
somatisch-motorischen Defiziten leiden. Insoweit ist die Erteilung von Schwimmsport auch über
das Mindestmaß hinaus durchaus wünschenswert.
Zurückkehrend zur Ausgangssituation bezüglich einer Budgetierungsmöglichkeit der „Gebühren für
das Schulschwimmen“, vertritt die Verwaltung die Auffassung, dass es bei der bisherigen
Regelung einer Nichtbudgetierung verbleiben soll.
-4Wird das Schulschwimmen auf ein Mindestmaß zurückgeführt, verbliebe den Schulen kein
Spielraum mehr für evtl. Einsparungen in diesem Bereich.
Die Beibehaltung des jetzigen Umfanges an Schwimmsport beinhaltet sicherlich grundsätzliche
Reduzierungsmöglichkeiten. Sofern diese aber von den Schulen wahrgenommen würden, kämen
die Einsparungen in vollem Umfange dem Schulbudget zugute; die Gemeinde würde hieraus
keinerlei finanzielle Vorteile ziehen. Reduziert die Schule aber die Schwimmzeiten, ohne dass eine
Budgetierung erfolgt ist, kommen die daraus resultierenden Einsparungen ausschließlich der
Gemeinde als Schulträger zugute.
2. Mögliche Budgetierung der Personalkosten der Schulsekretärinnen
Die derzeit festgelegten Stunden der Schulsekretärinnen an den 5 Grundschulen der Gemeinde
Kreuzau orientieren sich zwar mit insgesamt 30 Std./Woche an den Vorgaben des Kommunalen
Arbeitgeberverbandes (KAV), liegen letztlich aber mit insgesamt 11 Stunden/Woche unter dessen
Empfehlungen. Es handelt sich hierbei also um ein Mindestmaß an Sekretariatsstunden für die
Schulleiter/-innen der Primarstufen-Schulen. Eine Budgetierung würde kaum zu einer
Verbesserung führen, da auf Grund dieses Tatbestandes eher eine Erhöhung erwartet wird, die
dann aber wiederum zu Lasten des übrigen Schulbudgets gehen müsste. Dies scheint aber auf
Grund der jetzt bestehenden Vorgaben, insbesondere auch der generellen 10%igen Kürzung des
Deckungsringes der sächlichen Ausgabenpositionen im Schulbereich ab 2003, kaum realisierbar.
Demgegenüber liegen die Sekretariatsstunden für die Haupt- und Realschule über diesen
Empfehlungen, und zwar im Bereich der Hauptschule mit 12 und im Bereich der Realschule mit 5,5
Std./Woche. Eine Kürzung wird aber in beiden Fällen generell als nicht vertretbar angesehen. Das
Berufsbild der Schulsekretärin an der Hauptschule kann nicht mit dem einer Büroangestellten
gleichgesetzt werden, die wesentlich mit Schreib- und Verwaltungsarbeiten beschäftigt ist; dies ist
erheblich vielfältiger. Neben den Schreib- und Verwaltungsarbeiten muss die Sekretärin zum Teil
Aufgaben übernehmen, die an anderen Schulformen von der Schulleitung auf die Inhaber von
Funktionsstellen delegiert werden können, was hier auf Grund der Lehrersituation nicht möglich ist
(z. B. Schullaufbahn- und Aufnahmeberatungen, Gespräche mit Eltern, Anliegen von Schülerinnen
und Schülern aufgreifen und Lösungen finden u.a.). Sie muss auch schon im Hinblick auf die
besondere
Problemlage
der
Hauptschüler/-innen
ständige
Ansprechpartnerin
im
Schulsekretariat/Büro sein.
Im Bereich des Gymnasiums werden die Stunden erreicht, die vom KAV vorgegeben sind. Dem
Wunsch auf Erhöhung dieser Stunden, wie er Ihnen im Rahmen der Etatanmeldungen 2004 auch
vorliegt, wurde in dem Maße der dazu vorliegenden Empfehlungen entsprochen.
Generell ist die Verwaltung der Auffassung, dass eine Budgetierung der Personalkosten nicht zu
verwirklichen ist, da hier u.a. auch entsprechende Probleme in tariflicher und arbeitsvertraglicher
Hinsicht gesehen werden. Bei einer Budgetierung wäre es denkbar, dass jährlich wechselnd
andere Arbeitszeiten festgesetzt würden, was in keiner Weise mit den Arbeitsverträgen in Einklang
zu bringen ist.
Es wird deshalb die Auffassung vertreten, hier keine Änderung der jetzigen Situation
herbeizuführen.
Allerdings sollte es auch Fakt sein, dass die derzeit festgelegten Stunden für die
Grundschulsekretärinnen den prognostizierten sinkenden Schülerzahlen jeweils anzupassen sind.
3. Budgetierung von Schülerfahrtkosten
Im Bereich der regelmäßigen Schülerbeförderung, und zwar sowohl im Rahmen des
Schülerspezialverkehrs (SSV) als auch im Zusammenhang mit der Inanspruchnahme des ÖPNV
und dadurch der Aushändigung von Schülerjahreskarten (SJK) besteht im Grundsatz kein
Entscheidungsspielraum mehr, so dass auch hier Einsparungen nicht denkbar sind. Unabhängig
des Tatbestandes, dass generell für die Primarstufen–Schulen sowie für die Ortsteile, die über
keine oder keine ausreichende Anbindung an den ÖPNV verfügen, durch SSV entsprechend
verfahren werden muss, ist dieser auch minutiös ausgearbeitet und nicht so änderbar, dass
Einsparungen überhaupt denkbar wären. Die gleiche Aussage gilt für die Aushändigung der SJK
-5für die Schüler/-innen, welche die Möglichkeit haben, den ÖPNV zu nutzen und von daher auch
dazu verpflichtet sind. Auch hier bestehen keine Einsparpotentiale.
Lediglich wäre es denkbar, die Kosten für den Einsatz der Busse zu den Schwimmfahrten zu
budgetieren, da dies sicherlich durch die Schulleiter/-innen beeinflussbar ist. Folge hiervon könnte
aber sein, dass dies zu Lasten des unter Punkt 1 ausführlich geschilderten Schulschwimmens
erfolgt, was letztlich für grundsätzlich pädagogisch sinnvoll gehalten wird und so lange erfolgen
soll, wie im Hinblick auf den Zustand des LSB Obermaubach machbar bzw. vertretbar. Es muss
hier durchaus die Möglichkeit gesehen werden, dass zu Gunsten anderer budgetierter
Haushaltsstellen Fahrten zu den Schwimmeinrichtungen gekürzt werden, obwohl bis zum jetzigen
Zeitpunkt von den Schulleitungen als äußerst notwendig attestiert.
Bei Reduzierung der Schwimmzeiten auf das Mindestmaß bliebe für diese Fahrten letztlich kein
Spielraum, der, und dies ist sicherlich der Grundgedanke dieser Ermittlungen, zu Einsparungen für
die Gemeinde als Schulträger führen würde.
Nicht unerwähnt bleiben sollten auch die Ersparnisse, die sich z. B. bei Unterrichtsausfall, bei
Krankheit von Sport-/Schwimmlehrer/-innen, bei Schließung des LSB durch technische Probleme
(wie in der Vergangenheit häufiger geschehen) u.ä., ergeben und bei Budgetierung dann auch für
andere schulische Zwecke genutzt werden können und daher ebenfalls letztlich nicht zu
Einsparungen führen.
4. Budgetierung der Bewirtschaftungskosten
Bei den Empfehlungen im o. a. Zusammenhang war auch eine Überprüfung zur Budgetierung der
Bewirtschaftungskosten, unter deren Bezeichnung verschiedene Kostengruppen bzw. –faktoren
fallen, empfohlen worden. Die Möglichkeiten hierzu sind zwischen Vertretern der Verwaltung, zum
Teil unter Beteiligung der Schulleiter/-innen, ausgiebig diskutiert worden.
Speziell bei dem Bereich Heizungskosten, der sicherlich einen nicht unerheblichen Betrag
ausmacht, vertritt die Verwaltung nach entsprechenden Diskussionen und Überlegungen die
Auffassung, dass vorher eine Reihe von technischen Verbesserungen und Voraussetzungen (z. B.
sog. Behördenventile, zentrale Heizungssteuerung u.ä.) möglichst kurzfristig umgesetzt werden
sollen. Aus diesen Maßnahmen wird eine deutliche Energiekosteneinsparung erwartet. Eine
zusätzliche Budgetierung dieser Energieart wird nach Auffassung der Verwaltung danach keinen
spürbaren Einsparungseffekt mehr mit sich bringen, so dass vorgeschlagen wird, den Bereich
Heizkosten nicht zu budgetieren.
Hinsichtlich des Energieträgers Strom sind ebenfalls zahlreiche Überlegungen, inwieweit hier
gespart werden kann und vor allem eine Budgetierung hierzu führen könnte, angestellt worden.
Wenn auch noch mit Bedenken verbunden, so ist die Verwaltung auch hier der Auffassung, dass
hiermit letztlich kein Einspareffekt verbunden sein kann. Die Möglichkeit einer zentralen
Steuerung, die entweder durch die Schulleitungen oder im Schulzentrum Kreuzau durch den/die
Hausmeister bedient würde, scheint, wenn technisch überhaupt lösbar, nur mit einem ganz
erheblichen Kostenaufwand realisierbar, bringt aber im Verhältnis zu den damit verbundenen
Kosten kaum spürbare Verbesserungen. Eine Zentralsteuerung müsste dann auch Alarmanlage,
ELA-Anlage, PC-Bereich, Telefonanlage u.v.m. ausklammern oder aber eine separate Schaltung
ermöglichen.
Im gleichen Zusammenhang ist auch die abendliche Nutzung insbesondere von Haupt- und
Realschule durch die Kreis-VHS sowie das Kath. Forum für Erwachsenen- und Familienbildung zu
beachten. Die gleiche Aussage gilt auch für die recht zahlreichen abendlichen Termine seitens der
Schule selbst (Lehrerkonferenzen, Sitzungen der Gremien nach dem Schulmitwirkungsgesetz,
Dichterlesungen, Theater u. ä.).
Allerdings ist unabhängig davon, dass von einer generellen sparsamen Bewirtschaftung dieser
Energiequellen ausgegangen werden kann, auf mögliche Energieeinsparpotentiale in diesem
Zusammenhang nochmals ausdrücklich hinzuweisen. Diese hätten aber dann Einsparungen für
die Gemeinde als Schulträger zur Folge, die im Sinne einer Budgetierung keine Vorteile bringen.
Von daher wird auch für den Bereich der Stromkosten eine Budgetierung für nicht sinnvoll
gehalten.
-6-
Beim Wasserverbrauch kann ein spürbarer Spareffekt sicherlich nur bei der Benutzung der
Toilettenanlagen erzielt werden. Dies ist aber durch die Schulleitungen nicht zu beeinflussen, von
daher ist auch dieser Bereich nach Meinung der Verwaltung nicht budgetierbar.
Die einzige Möglichkeit wird bei der Budgetierung der Reinigungskosten, die ebenfalls in der
Position „Bewirtschaftung der Grundstücke und baulichen Anlagen“ enthalten sind, gesehen.
Bis heute erfolgt die Reinigung der Schulen, mit wenigen nachstehend dargestellten Ausnahmen,
durch private Reinigungsfirmen, und zwar generell täglich aber mit der Regelung, dass nur jeden
zweiten Tag ein Feuchtreinigungsverfahren angewandt wird (Montag, Mittwoch und Freitag
Feuchtreinigung, Dienstag und Donnerstag Trockenreinigung, jeweils je Woche wechselnd). In der
Grundschule Kreuzau erfolgt die Reinigung weiterhin ausschließlich durch eine gemeindliche
Reinigungskraft, in der Grundschule Stockheim ist die Reinigung noch zwischen einer
gemeindlichen Kraft und einem privaten Reinigungsunternehmen geteilt und in der Hauptschule ist
letztlich nur noch eine gemeindliche Kraft beschäftigt; die restlichen Etagen sind ebenfalls zur
Reinigung an entsprechende Firmen vergeben.
Im Falle der Budgetierung des Bereiches Reinigung kann die jeweilige Schulleitung die
Entscheidung treffen, inwieweit der jetzige Reinigungsumfang reduziert oder sogar erhöht wird.
Die Erweiterung des Deckungsringes Budgetierung ist also gemäß der o.a. Darstellung nach
Meinung der Verwaltung nur für den Bereich der Reinigung der Schulgebäude innerhalb der
"Bewirtschaftungskosten“ zweckmäßig.
Im übrigen wird auf die beigefügte Anlage „Budgetierung an den Schulen der Gemeinde Kreuzau“
verwiesen. Die Einzelheiten und die hierzu erforderlichen Beträge (basierend auf den Grundlagen
des Jahres 2002) sind hieraus ersichtlich. Insoweit wird hierauf verwiesen (Anlage 2a – 2e).
II. Haushaltsmäßige Auswirkungen:
Zunächst keine
III. Beschlussvorschlag:
„Der bestehende Deckungsring der Budgetierung im Bereich der gemeindlichen Schulen wird ab
dem Jahr 2004 um den Bereich der Reinigungskosten erweitert.
Die Erweiterung der Budgetierung um die Kosten für das Schulschwimmen, die Personalkosten
der Schulsekretärinnen, die Schülerfahrtkosten sowie der allgemeinen Bewirtschaftungskosten
wird zunächst zurückgestellt.“
Der Bürgermeister
- Ramm -
IV. Beratungsergebnis:
Einstimmig:
Ja:
Nein:
Enthaltungen:
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