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Beschlusstext (Bebauungsplan Gevenich Nr. 3 "Am Sportplatz"; Beratung über die abgegebenen Stellungnahmen der Öffentlichkeit und der Träger öffentlicher Belange während der Offenlage)

Daten

Kommune
Linnich
Größe
11 kB
Datum
05.06.2008
Erstellt
04.12.09, 14:51
Aktualisiert
04.12.09, 14:51
Beschlusstext (Bebauungsplan Gevenich Nr. 3 "Am Sportplatz";
Beratung über die abgegebenen Stellungnahmen der Öffentlichkeit und der Träger öffentlicher Belange während der Offenlage) Beschlusstext (Bebauungsplan Gevenich Nr. 3 "Am Sportplatz";
Beratung über die abgegebenen Stellungnahmen der Öffentlichkeit und der Träger öffentlicher Belange während der Offenlage) Beschlusstext (Bebauungsplan Gevenich Nr. 3 "Am Sportplatz";
Beratung über die abgegebenen Stellungnahmen der Öffentlichkeit und der Träger öffentlicher Belange während der Offenlage)

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Inhalt der Datei

STADT LINNICH Der Ausschussvorsitzende Beschluss zur Sitzung des Ausschusses für Umwelt und Stadtentwicklung am Donnerstag, den 05.06.2008. Sitzungsbeginn: 4.5. 18:00 Uhr Sitzungsende: 20:40 Uhr Bebauungsplan Gevenich Nr. 3 "Am Sportplatz"; Beratung über die abgegebenen Stellungnahmen der Öffentlichkeit und der Träger öffentlicher Belange während der Offenlage Beschluss: s. Vorschläge zu Einzelbeschlüssen und Gesamtbeschluss Beratungsverlauf: Vorbemerkung: In der Ortschaft Gevenich soll in einem Teilbereich westlich der Kirchstraße Richtung Sportplatz Wohnbaufläche entwickelt werden. Es sollen ca. 20 bis 22 Wohneinheiten entstehen. Der Ausschuss für Umwelt und Stadtentwicklung hat am 20.09.2007 beschlossen, den Bebauungsplan Gevenich Nr. 3 „Am Sportplatz“ aufzustellen. Die frühzeitige Beteiligung erfolgte in der Zeit vom 21.11. bis 20.12.2007. Die Offenlage fand vom 08.04. bis 07.05.2008 statt. Im Parallelverfahren wird die 23. Änderung des Flächennutzungsplanes, Teilbereich Gevenich, durchgeführt. I. Stellungnahmen aus der Öffentlichkeit: Ö 1 Kath. Pfarramt Gevenich (Eingang 05.05.2008) Wesentlicher Inhalt der Stellungnahme: Die Parzelle der Kath. Pfarrgemeinde Gevenich Flur 5, Parz.-Nr. 9 ist im Bebauungsplan mit einbezogen. Nach Rücksprache mit der LEG ist diese Parzelle für die Bebauung nicht notwendig. Es wird deshalb Einspruch wegen der Erfassung im Bebauungsplan erhoben. Abwägungsvorschlag: Bei dem genannten Grundstück handelt es sich um eine landwirtschaftlich genutzte Parzelle mit rd. 2.700 qm. Nur die äußerste südöstliche Spitze mit ca. 5 qm wird vom Bebauungsplan erfasst, um eine gerade und durchgehende Abgrenzung des räumlichen Geltungsbereiches zu erhalten. Parzellenscharfe Abgrenzungen braucht ein Bebauungsplan nicht zu berücksichtigen. Im Parzellierungsplan der LEG für die zukünftigen Baustellen wird diese Teilfläche nicht erfasst. Beschlussvorschlag zu Ö 1: Der Ausschuss empfiehlt dem Stadtrat einstimmig, sich dem Abwägungsvorschlag vollinhaltlich anzuschließen. Eine Änderung des Plangebietes ergibt sich damit nicht. II. Positive Stellungnahmen der Träger öffentlicher Belange: T 1 Infracor, Marl T 2 Erftverband, Bergheim T 3 EBV, Hückelhoven T 4 Wehrbereichsverwaltung West, Düsseldorf T 5 IHK, Aachen T 6 Wasserverband Eifel-Rur, Düren T 7 Landesbetrieb Straßenbau, Euskirchen T 8 Bezirksreg. Köln, Aachen (Arbeitsschutz) T 9 EWV, Stolberg T 10 Bezirksregierung Köln, Euskirchen (Argrarordnung) T 11 Kreisverwaltung Düren (Eingang 09.04.2008) (Eingang 11.04.2008) (Eingang 18.04.2008) (Eingang 18.04.2008) (Eingang 22.04.2008) (Eingang 24.04.2008) (Eingang 28.04.2008) (Eingang 07.05.2008) (Eingang 07.05.2008) (Eingang 09.05.2008) (Eingang 13.05.2008) Beschlussvorschlag zu T 1 bis T 11: Der Ausschuss empfiehlt dem Stadtrat einstimmig die Feststellung, dass die unter T 1 bis T 11 genannten Träger öffentlicher Belange mit der Planung einverstanden sind. Beschluss der Sitzung des Ausschusses für Umwelt und Stadtentwicklung vom 05.06.2008 III. Träger öffentlicher Belange, die sich zur Planung geäußert haben: Seite 2 Beschluss der Sitzung des Ausschusses für Umwelt und Stadtentwicklung vom 05.06.2008 Seite 3