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Beschlusstext (Bebauungsplan Linnich Nr. 35 „Erkelenzer Straße“; Abschnitt II; Beratung über die abgegebenen Stellungnahmen während der frühzeitigen Beteiligung)

Daten

Kommune
Linnich
Größe
11 kB
Datum
05.06.2008
Erstellt
04.12.09, 14:51
Aktualisiert
04.12.09, 14:51
Beschlusstext (Bebauungsplan Linnich Nr. 35 „Erkelenzer Straße“; Abschnitt II;
Beratung über die abgegebenen Stellungnahmen während der frühzeitigen Beteiligung) Beschlusstext (Bebauungsplan Linnich Nr. 35 „Erkelenzer Straße“; Abschnitt II;
Beratung über die abgegebenen Stellungnahmen während der frühzeitigen Beteiligung) Beschlusstext (Bebauungsplan Linnich Nr. 35 „Erkelenzer Straße“; Abschnitt II;
Beratung über die abgegebenen Stellungnahmen während der frühzeitigen Beteiligung)

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Inhalt der Datei

STADT LINNICH Der Ausschussvorsitzende Beschluss zur Sitzung des Ausschusses für Umwelt und Stadtentwicklung am Donnerstag, den 05.06.2008. Sitzungsbeginn: 4.3. 18:00 Uhr Sitzungsende: 20:40 Uhr Bebauungsplan Linnich Nr. 35 „Erkelenzer Straße“; Abschnitt II; Beratung über die abgegebenen Stellungnahmen während der frühzeitigen Beteiligung Beschluss: s. Vorschläge zu Einzelbeschlüssen und Gesamtbeschluss. Beratungsverlauf: Vorbemerkung: Das gesamte Gewerbegebiet an der Erkelenzer Straße in Linnich soll städtebaulich neu geordnet werden. Die überwiegende Ausweisung soll als Gewerbegebiet erfolgen. Im Norden ist die Vergrößerung der Gewerbegebietsfläche zur Erweiterung eines Gewerbebetriebes geplant. Im südlichen Bereich soll zur planungsrechtlichen Bestandsicherung eines Supermarktes eine Ausweisung als Sondergebiet „Großflächiger Einzelhandel mit der Zweckbestimmung Nahversorgung“ erfolgen. Der Ausschuss für Umwelt und Stadtentwicklung hat am 31.01.2007 beschlossen, den Bebauungsplan Linnich Nr. 35 „Erkelenzer Straße“ aufzustellen. Weiter wurde am 20.09.2007 beschlossen, hierzu die frühzeitige Beteiligung der Öffentlichkeit sowie der Träger öffentlicher Belange durchzuführen. Im Parallelverfahren wird die 22. Änderung des Flächennutzungsplanes durchgeführt. Die frühzeitige Beteiligung der Öffentlichkeit fand vom 12.11. bis 11.12.2007, die Trägerbeteiligung bis zum 20.12.2007 statt. Vorzeitige Weiterführung im getrennten Verfahren zum Abschnitt II des Bebauungsplanes: Der Bebauungsplan-Entwurf unterteilt den räumlichen Geltungsbereich in drei Abschnitte wie folgt: Abschnitt I: Bereich Edeka-Markt als Sondergebiet Abschnitt II: Bereich nördlicher Abschluss bis zur B 57 westlich der Erkelenzer Straße mit der geplanten Erweiterungsfläche Gewerbegebiet, einer Ausgleichsfläche und einer Fläche für Landwirtschaft Abschnitt III: Übriger beidseitiger Bereich der Erkelenzer Straße als Gewerbegebiet. Im Rahmen der frühzeitigen Beteiligung weist die RWE Power AG auf eine tektonische Störzone im Süden des Plangebietes hin und verlangt die Festsetzung eines Verbots jeglicher Neubebauung (Inhalt der Stellungnahme siehe Beschlussvorlage Abwägung FNP B 30/2008 zu T 20). Es handelt sich um fünf Grundstücksbereiche, beginnend mit dem Edeka-Markt. In der Zwischenzeit fanden mehrere Gespräche mit der RWE Power statt, um eine besonders im Interesse der Eigentümer und Gewerbetreibenden zu vertretende Lösung zu finden, die auch entschädigungsrechtliche Belange einschließt. Da diese Klärung noch nicht abgeschlossen und mit erheblichen zeitlichen Verzögerungen verbunden ist, wird vorgeschlagen, das Bebauungsplan-Verfahren für den Abschnitt II getrennt vorzeitig weiterzuführen. Die zu erweiternde Gewerbefläche wird dringend von dem dort ansässigen Maschinenbaubetrieb benötigt. Die Firma würde dadurch in die Lage versetzt, nach Beendigung der Offenlage im dann erreichten Stadium der Planreife nach § 33 BauGB ab ca. August einen Bauantrag zu stellen. Beschlussvorschlag: Der Ausschuss für Umwelt und Stadtentwicklung beschließt einstimmig, aus dem Aufstellungsverfahren zum Bebauungsplan Linnich Nr. 35 „Erkelenzer Straße“ den Abschnitt II abzutrennen und als eigenständiges Verfahren weiterzuführen. Stellungnahmen: Die eingegangenen Stellungnahmen im Rahmen der frühzeitigen Beteiligung wurden hinsichtlich ihrer Relevanz zum Abschnitt II geprüft und werden dementsprechend anliegend aufgeführt. I. Stellungnahmen aus der Öffentlichkeit: Aus der Öffentlichkeit wurden keine Stellungnahmen abgegeben. Beschlussvorschlag zu I.: Beschluss der Sitzung des Ausschusses für Umwelt und Stadtentwicklung vom 05.06.2008 Seite 2 Der Ausschuss empfiehlt dem Stadtrat einstimmig die Feststellung, dass aus der Öffentlichkeit keine Stellungnahmen abgegeben wurden. Beschluss der Sitzung des Ausschusses für Umwelt und Stadtentwicklung vom 05.06.2008 Seite 3