Daten
Kommune
Linnich
Größe
11 kB
Datum
05.06.2008
Erstellt
04.12.09, 14:51
Aktualisiert
04.12.09, 14:51
Stichworte
Inhalt der Datei
STADT LINNICH
Der Ausschussvorsitzende
Beschluss
zur Sitzung des Ausschusses für Umwelt und Stadtentwicklung
am Donnerstag, den 05.06.2008.
Sitzungsbeginn:
4.3.
18:00 Uhr
Sitzungsende:
20:40 Uhr
Bebauungsplan Linnich Nr. 35 „Erkelenzer Straße“; Abschnitt II;
Beratung über die abgegebenen Stellungnahmen während der frühzeitigen Beteiligung
Beschluss:
s. Vorschläge zu Einzelbeschlüssen und Gesamtbeschluss.
Beratungsverlauf:
Vorbemerkung:
Das gesamte Gewerbegebiet an der Erkelenzer Straße in Linnich soll städtebaulich neu geordnet
werden. Die überwiegende Ausweisung soll als Gewerbegebiet erfolgen. Im Norden ist die Vergrößerung der Gewerbegebietsfläche zur Erweiterung eines Gewerbebetriebes geplant. Im südlichen
Bereich soll zur planungsrechtlichen Bestandsicherung eines Supermarktes eine Ausweisung als
Sondergebiet „Großflächiger Einzelhandel mit der Zweckbestimmung Nahversorgung“ erfolgen.
Der Ausschuss für Umwelt und Stadtentwicklung hat am 31.01.2007 beschlossen, den Bebauungsplan Linnich Nr. 35 „Erkelenzer Straße“ aufzustellen. Weiter wurde am 20.09.2007 beschlossen, hierzu die frühzeitige Beteiligung der Öffentlichkeit sowie der Träger öffentlicher Belange
durchzuführen. Im Parallelverfahren wird die 22. Änderung des Flächennutzungsplanes durchgeführt. Die frühzeitige Beteiligung der Öffentlichkeit fand vom 12.11. bis 11.12.2007, die Trägerbeteiligung bis zum 20.12.2007 statt.
Vorzeitige Weiterführung im getrennten Verfahren zum Abschnitt II des Bebauungsplanes:
Der Bebauungsplan-Entwurf unterteilt den räumlichen Geltungsbereich in drei Abschnitte wie folgt:
Abschnitt I: Bereich Edeka-Markt als Sondergebiet
Abschnitt II: Bereich nördlicher Abschluss bis zur B 57 westlich der Erkelenzer Straße
mit der geplanten Erweiterungsfläche Gewerbegebiet, einer
Ausgleichsfläche und einer Fläche für Landwirtschaft
Abschnitt III: Übriger beidseitiger Bereich der Erkelenzer Straße als Gewerbegebiet.
Im Rahmen der frühzeitigen Beteiligung weist die RWE Power AG auf eine tektonische Störzone
im Süden des Plangebietes hin und verlangt die Festsetzung eines Verbots jeglicher
Neubebauung (Inhalt der Stellungnahme siehe Beschlussvorlage Abwägung FNP B 30/2008 zu T
20). Es handelt sich um fünf Grundstücksbereiche, beginnend mit dem Edeka-Markt. In der
Zwischenzeit fanden mehrere Gespräche mit der RWE Power statt, um eine besonders im
Interesse der Eigentümer und Gewerbetreibenden zu vertretende Lösung zu finden, die auch
entschädigungsrechtliche Belange einschließt.
Da diese Klärung noch nicht abgeschlossen und mit erheblichen zeitlichen Verzögerungen
verbunden ist, wird vorgeschlagen, das Bebauungsplan-Verfahren für den Abschnitt II getrennt
vorzeitig weiterzuführen. Die zu erweiternde Gewerbefläche wird dringend von dem dort
ansässigen Maschinenbaubetrieb benötigt. Die Firma würde dadurch in die Lage versetzt, nach
Beendigung der Offenlage im dann erreichten Stadium der Planreife nach § 33 BauGB ab ca.
August einen Bauantrag zu stellen.
Beschlussvorschlag:
Der Ausschuss für Umwelt und Stadtentwicklung beschließt einstimmig, aus dem
Aufstellungsverfahren zum Bebauungsplan Linnich Nr. 35 „Erkelenzer Straße“ den Abschnitt II
abzutrennen und als eigenständiges Verfahren weiterzuführen.
Stellungnahmen:
Die eingegangenen Stellungnahmen im Rahmen der frühzeitigen Beteiligung wurden hinsichtlich
ihrer Relevanz zum Abschnitt II geprüft und werden dementsprechend anliegend aufgeführt.
I. Stellungnahmen aus der Öffentlichkeit:
Aus der Öffentlichkeit wurden keine Stellungnahmen abgegeben.
Beschlussvorschlag
zu I.:
Beschluss
der Sitzung des Ausschusses
für Umwelt und Stadtentwicklung vom 05.06.2008
Seite 2
Der Ausschuss empfiehlt dem Stadtrat einstimmig die Feststellung, dass aus der Öffentlichkeit
keine Stellungnahmen abgegeben wurden.
Beschluss der Sitzung des Ausschusses für Umwelt und Stadtentwicklung vom 05.06.2008
Seite 3