Daten
Kommune
Erftstadt
Größe
207 kB
Datum
21.12.2016
Erstellt
15.09.16, 16:32
Aktualisiert
14.12.16, 15:01
Stichworte
Inhalt der Datei
STADT ERFTSTADT
öffentlich
Der Bürgermeister
V 269/2016
Az.:
Amt: - 01.4 BeschlAusf.: - - 61 -/- 01.4 - Datum: 11.05.2016
gez. Erner, Bürgermeister
Kämmerer
Dezernat 4
Dezernat 6
Die Beratungsfolge wurde
aufgrund eines Vertagungsbeschlusses durch das Ratsbüro ergänzt.
BM
gez. Seyfried
Amtsleiter
RPA
Beratungsfolge
Ausschuss für Stadtentwicklung und
Wirtschaftsförderung
Rat
Betrifft:
Termin
Bemerkungen
27.09.2016
vorberatend
25.10.2016
beschließend
Zukünftige Entwicklung von städtischen Gewerbeflächen auf Basis des Gewerbeflächenentwicklungskonzeptes des Rhein-Erft-Kreises
Finanzielle Auswirkungen:
Kosten in €:
Erträge in €:
Kostenträger:
Sachkonto:
Folgekosten in €:
Mittel stehen zur Verfügung:
Jahr der Mittelbereitstellung:
Ja
Nein
Nur auszufüllen, wenn Kostenträger Eigenbetrieb (Immobilien, Straßen, Stadtwerke)
Wird der Kernhaushalt belastet: Höhe Belastung Kernhaushalt:
Folgekosten Kernhaushalt:
Ja
Nein
Unterschrift des Budgetverantwortlichen
Erftstadt, den
Beschlussentwurf:
Die Stadt Erftstadt stimmt dem Gewerbeflächenentwicklungskonzept mit den folgenden Maßgaben
zu:
I.) Gewerbeflächenentwicklungskonzept: Interkommunaler GIB „Barbarahof“
Die Kommunen Brühl, Hürth, Wesseling und Erftstadt verständigen sich darauf, die Potenzialfläche
„Barbarahof“ als interkommunale Entwicklungsfläche im Gewerbeflächenkonzept für den RheinErft-Kreis zu positionieren. Alle weiteren Schritte, insbesondere die konkrete Ausgestaltung der
Entwicklungsmodalitäten (Vertragsgestaltung zu den gemeinsamen Kosten und zum gemeinsamen Ertrag sowie zur ggf. anstehenden Gründung einer gemeinsamen Entwicklungsgesellschaft
etc.) werden den politischen Gremien jeweils zur weiteren Diskussion und Beschlussfassung vorgelegt.
II.) Gewerbeflächenentwicklungskonzept: Potentialflächen Friesheim
Der in der bisherigen Fassung vorliegenden Version des Gewerbeflächenentwicklungskonzeptes
Rhein-Erft wird der als Potentialfläche dargestellten Erweiterung des Gewerbegebietes Friesheim
soweit zugestimmt.
III.) Gewerbeflächenentwicklungskonzept: Potentialflächen Gymnich
Der Aufnahme der Erweiterung des Gewerbegebietes in Gymnich als Potentialfläche wird nicht
zugestimmt.
IV.) Erweiterung WirtschaftsPark
Die Erweiterung des WirtschaftsParks wird in das Gewerbeflächennutzungskonzept des RheinErft-Kreises mit aufgenommen und seitens Stadtverwaltung auf Umsetzbarkeit geprüft.
V.) Erweiterung May-Werke
Die Erweiterung der May-Werke wird in das Gewerbeflächennutzungskonzept des Rhein-ErftKreises mit aufgenommen. Die zurzeit für diesen Bereich geltende Bauleitplanung, Flächennutzungs- und Bebauungsplan, muss neu aufgestellt werden. Das dafür notwendige Verfahren wird
von der Stadtverwaltung auf den Weg gebracht.
Begründung:
I.) Gewerbeflächenentwicklungskonzept: Interkommunaler GIB „Barbarahof“
Zur Stärkung der Wirtschaftsstruktur des Rhein-Erft-Kreises sind bis zum Jahre 2035 zusätzliche
Entwicklungsflächen, vor allem Industriegebietsflächen, dringend notwendig. Zu dieser Aussage
kommt auch die erst kürzlich von der Wirtschaftsförderungsgesellschaft der Rhein-Erft Kreises
(WFG) vorgestellt Zukunftsstudie „REload 2030“. Auf Grundlage der Ziele des in Erstellung befindlichen Landesentwicklungsplans sind diese Flächen über ein regionales Gewerbe- und Industrieflächenkonzept nachzuweisen.
Im Rahmen einer Flächenrecherche sind in Abstimmung mit den jeweiligen Kommunen Flächen
identifiziert worden, die bedarfsorientiert neu in die industriell-gewerbliche Perspektive gebracht
werden können. Die Flächen („Suchräume“) wurden nach umweltrelevanten Bindungen und hinsichtlich ihrer Erschließungsqualität sowie nach Standortfaktoren bewertet und nach Prioritäten
gegliedert.
Konzeptionell ist vorgesehen, für den Rhein-Erft-Kreis drei Ebenen der Bedarfslage abzudecken:
lokal-, regional- und landesbedeutsam.
Landesbedeutsame Industrieflächen verfügen über ein für die nächsten 15 bis 20 Jahre ausreichendes gewerbliches Flächenangebot und sollten demnach größer als 40 ha sein; sie bieten ein hohes Maß an Flexibilität, wenig Restriktionen und im Rahmen der verbindlichen Bauleitplanung sichere Rechtsgrundlagen für eine Ansiedlung. Mit diesen Flächen werden der
überregionale Bedarf sowie Bedarfe aus Köln heraus abgedeckt.
Regional bedeutsame Flächen sollten größer als 10 ha sein, ebenfalls wenige Restriktionen
bieten und eher die gewerblich-industrielle Nachfrage aus der Region und aus Köln heraus bedienen.
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Lokale Flächen stehen den Kommunen für die Bedarfsdeckung ihrer Stammbetriebe zu und
sind geeignet, die Nachfrage kleinerer Gewerbebetriebe, des Handwerks und von Dienstleistern zu bedienen.
Um den Kommunen im Rhein-Erft-Kreis ein möglichst hohes Maß an Flexibilität und ausreichend
Entwicklungsspielräume zu bieten, ist es das Ziel, ausreichend marktkonforme Flächen in die regionalplanerische Diskussion einzubringen.
Im Fokus der Kommunen des Südkreises Brühl, Erftstadt, Hürth und Wesseling steht unter anderem die Potenzialfläche “Barbarahof“, die sowohl auf Erftstädter als auch auf Hürther Stadtgebiet
liegt. Die jeweiligen Teilflächen wurden im Rahmen der Flächenrecherche des Gewerbeflächenkonzepts als Suchraum bereits eingebracht und benannt. Die Fläche ist aufgrund ihrer Größe und
Lage als Landesbedeutsame Industriefläche einzustufen. Der auf dem Gebiet der Stadt Hürth liegende Bereich war bereits vor Jahren – unabhängig vom Gewerbeflächenkonzept – als Potenzialfläche in der Diskussion.
Es ist nun zu prüfen, ob die Flächenbedarfe des Südkreises, also der Städte Erftstadt, Hürth, Wesseling und Brühl, mithilfe der Fläche Barbarahof gedeckt werden können. Vor diesem Hintergrund
wurde bereits im April des Jahres ein erster gemeinsamer Gesprächstermin (im Ratssaal der Stadt
Erftstadt) der vier Kommunen durchgeführt. Aufgrund der nur eingeschränkten Flächendispositionen und Entwicklungsmöglichkeiten auf eigenem Stadtgebiet und vorbehaltlich der politischen Beschlusslage befürworten die Städte Brühl, Erftstadt, Hürth und Wesseling die Weiterverfolgung der
Fläche in einer interkommunalen Zusammenarbeit. Selbstverständlich sind hierzu sowohl weitere
planerische als auch politische Abstimmungen erforderlich. Daher wird das Thema Barbarahof jetzt
zeitnah in den jeweils zuständigen Ausschüssen in einer ersten Runde behandelt: Am 4. Oktober
2016 in Hürth, am 6. Oktober 2016 in Brühl sowie am 2. November des Jahres in Wesseling. Die
gegen Ende 2015 andiskutierte Möglichkeit einer interkommunalen Zusammenarbeit mit der Stadt
Köln wird nicht weiterverfolgt.
Die interkommunale Zusammenarbeit sowie die konkrete Entwicklung der Fläche muss letzten
Endes vertraglich geregelt werden (z. B. Gründung einer gemeinsamen Entwicklungsgesellschaft).
Ziel ist eine Win-Win-Situation für alle beteiligten Kommunen. Detailfragen gilt es zu klären, zunächst steht jedoch die allgemeine Bereitschaft der vier Städte zur interkommunalen Zusammenarbeit für die Entwicklung Barbarahof im Vordergrund. Gegenstand der vorliegenden Beschlusslage ist demnach die grundlegende Bereitschaft zur interkommunalen Zusammenarbeit in der Entwicklung der Fläche Barbarahof.
In einem ersten Gespräch mit der Bezirksregierung Köln im Rahmen des Gewerbeflächenkonzepts
wurde signalisiert, dass die Fläche aus regionalplanerischer Sicht für die Entwicklung eher nicht
geeignet ist. Aus Sicht der Bezirksregierung Köln handele sich um einen neuen Siedlungsansatz,
der den Zielen der Regional- und Landesplanung aktuell entgegenstehe. Über eine Anbindung der
Fläche an den bestehenden Chemiepark Knapsack kann diese Restriktion jedoch ausgeräumt
werden. Aus kommunaler und gutachterlicher Sicht sprechen die herausragenden Standortfaktoren für die Fläche:
Die Fläche des Barbarahofes steht in vergleichbarer Größe und Qualität nirgends - weder
im Kreis noch auf städtischem Gebiet – so zur Verfügung,
die Fläche des Barbarahofes ist hervorragend an das überregionale Verkehrsnetz angebunden,
die Fläche des Barbarahofes soll als GIB ausgewiesen werden, um auch Unternehmen mit
Umweltauflagen und/oder mit einem 24-Stunden Betrieb eine sinnvolle Ansiedelungsmöglichkeit, ohne weitere Nutzungskonflikte bieten zu können,
die Fläche des Barbarahofes ist weit genug von der nächsten Wohnbebauung (zwischen
dem Barbarahof und dem Ortsteil Kierdorf liegt die vielbefahrende Bundesautobahn 1) entfernt. Auch dieser Nutzungskonflikt kann somit ausgeschlossen werden.
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Auch die Eigentumsverhältnisse sprechen für eine Entwicklung des Barbarahofes. Das gesamte
Areal befindet sich in der Hand von nur wenigen Eigentümern, unter denen sich auch die RWE AG
befindet. Die RWE AG hat bereits angeboten, sich beim möglichen Grunderwerb aktiv einzubringen und sieht dabei sehr gute Chancen, den betroffenen Landwirten angemessene Ausgleichbzw. Ersatzflächen zur Verfügung zu stellen. Darüber hinaus hat die RWE AG in den ersten Gesprächen angeboten, die Flächenvermarktung an Investoren nur in Ab- und Zustimmung (z.B. in
Form einer Negativliste) mit den vier Städten zu tun. Auch muss gewährleitet sein, dass die vier
beteiligten Städte jederzeit Einfluss auf das Planverfahren haben jederzeit aus dem diesem Verfahren aussteigen können, wenn dies aus städtebaulichen Gründen geboten erscheint.
II.) Gewerbeflächenentwicklungskonzept: Potentialflächen Friesheim
Die im bisherigen Gewerbeflächenentwicklungskonzept dargestellte Erweiterung des bestehenden
Gewerbegebietes in Friesheim (BP 80 und BP 80A) ist als langfristige Perspektive zu verstehen.
Aus Sicht der Stadtverwaltung ist dies aber ein sehr guter Ansatz, da der Standort in Friesheim
bereits heute über die neue Anschlussstelle Weilerswist / Friesheim eine sehr gute Anbindung die
Bundesautobahn 1 verfügt. Der gewerbliche Verkehr muss somit nicht durch den Ort, sondern
kann direkt über die Landstraße L 33 von der Autobahn herangeführt werden bzw. zur Autobahn
abfließen. Die Größenordnung der Potentialfläche kann dabei variabel gestaltet werden.
III.) Gewerbeflächenentwicklungskonzept: Potentialflächen Gymnich
Die im bisherigen Gewerbeflächenentwicklungskonzept dargestellte Erweiterung des bestehenden
Gewerbegebietes in Gymnich (BP 29) wird von Seiten der Stadtverwaltung zurückhaltend bewertet. Begründet wird diese Haltung mit der Lage der Erweiterung am Ortseingang von Gymnich. Der
Ortseingangs von Gymnich würde somit deutlich an Attraktivität einbüßen (ähnlich der heutigen
Situation am Ortseingang Zülpich). Desweitern müsste im Verfahren zur Bauleitplanung, aufgrund
von vermutlich sich im Erdreich befindenden archäologische Fundstücke, eine kostenintensive
Bodenprospektion durchgeführt werden. Eine weitere Restriktion besteht darin, dass Teile der dargestellten Potentialfläche sich in einer Wasserschutzzone befinden.
IV.) Erweiterungsmöglichkeiten WirtschaftsPark Erftstadt
Im Gewerbeflächenentwicklungskonzept als solches noch nicht dargestellt, ist eine Erweiterung
des WirtschaftsParks in Lechenich (BP 140 und BP 141A) aus Sicht der Stadtverwaltung als Alternative denkbar. Die genaue Verortung einer Erweiterungsmöglichkeit muss dabei allerdings noch
genau geprüft werden. Es muss jedoch darauf hingewiesen werden, dass die Ausweisung neuer
Gewerbeflächen in Form eines isolierten Ansatzes vor dem Hintergrund der Zielsetzung der Landesplanung keine Chance auf eine Realisierung haben. Daher muss eine mögliche Erweiterung
des WirtschaftsParks einer regionalplanerischen Untersuchung ( Stichwort: Allgemeiner Siedlungsbereich) unterzogen werden. Laut einer ersten Aussage des Gutachters würde dieses neue
Flächenangebot dann allerdings eine Konkurrenz zu einer möglichen Erweiterung des Gewerbegebietes in Friesheim darstellen.
V.) Erweiterung May-Werke
Laut Darstellung der May-Holding ist die Erweiterung des Firmengeländes für die Standortsicherung der auf dem Gelände ansässigen Firmen unumgänglich. Das Vorhaben ist den städtischen
Gremien bereits bekannt, ein erster Beschluss hierzu ist gemacht worden (V 136/2016). Die Flächen wurden in das Gewerbeflächenentwicklungskonzept eingebracht. Ferner ist diesbezüglich ein
erstes Gespräch bei der Bez.-Reg. Köln geführt worden, welche der Erweiterung bis auf weiteres
nicht ablehnend gegenüber stand.
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(Erner)
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