Daten
Kommune
Bedburg
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13 kB
Erstellt
09.07.09, 02:28
Aktualisiert
09.07.09, 02:28
Stichworte
Inhalt der Datei
STADT BEDBURG
Zu TOP:
Drucksache: WP7-217/2005
Sitzungsteil
Fachbereich I
Öffentlich
Az.: 36 11 31
Nicht öffentlich
X
Beratungsfolge:
Sitzungstermin:
Ausschuss für Struktur und
Stadtentwicklung
Bemerkungen:
12.04.2005
Betreff:
Einrichtung eines Fußgängerüberweges in Bedburg-Kirchherten, Zaunstraße
hier: Antrag der Stadtverordneten Dieter Koehl und Heinz Gerd Schmitz vom 14.02.2005
Beschlussvorschlag:
Das Beratungsergebnis bleibt abzuwarten.
Beratungsergebnis:
Gremium:
Einstimmig:
Bemerkungen:
Sitzung am:
Mit Stimmenmehrheit:
Ja
Nein
Enthaltung Laut Beschlussvorschlag
Abweichender
Beschluss
STADT BEDBURG
Sitzungsvorlage
Seite: 2
Begründung:
Mit Schreiben vom 12.02.2005 (Anlage 1) beantragen die Stadtverordneten Dieter Koehl
und Heinz Gerd Schmitz die Errichtung eines Fußgängerüberweges auf der Zaunstraße in
Kirchherten. Zur Begründung wird auf den Antrag verwiesen.
Mit dem Straßenverkehrsamt wurde am 10. März 2005 eine Begehung der Örtlichkeit
vorgenommen.
Aufgrund der Begehung teilte das Straßenverkehrsamt des Rhein-Erft-Kreises mit, dass
eine Anordnung zur Errichtung eines Fußgängerüberweges in Aussicht gestellt werden
kann, wenn die Fahrbahnränder - beidseitig – auf eine Länge von mindestens 3 m
abgesenkt werden und die Beleuchtung erweitert wird (Anlage 2).
Da die Zaunstraße in der Straßenbaulast des Landesbetrieb Straßenbau liegt, sind die
Beschilderungs- und Markierungsarbeiten von dieser Dienststelle auszuführen.
Die Kosten für die Bordsteinabsenkungen und die Aufstellung einer weiteren
Straßenlaterne sind von der Stadt Bedburg zu tragen. Die Kosten hierfür belaufen sich auf
rund 3.000,00 €.
Auch wenn das Straßenverkehrsamt eine Anordnung in Aussicht gestellt hat, wird
verwaltungsseitig darauf hingewiesen, dass die Lage des Fußgängerüberweges als nicht
unproblematisch zu sehen ist. Insbesondere durch die in unmittelbarer Nähe befindlichen
Straßen „Schulgasse“ und „Am Fließ“ sowie der Ein- und Ausfahrt zu einem
Getränkecenter könnten zu Probleme führen, wenn in diesem Bereich dem Fußgänger
eine sog. Scheinsicherheit suggeriert wird.
Die von der Stadt Bedburg zu erbringenden Leistungen sind in den Haushaltsplanungen
für das Jahr 2005 nicht berücksichtigt.
In diesem Zusammenhang wird mitgeteilt, dass die durch den Ausschuss für Umwelt und
Verkehr beschlossene Prioritätenliste zur Errichtung von Fußgängerüberwegen
abgearbeitet ist. Lediglich am Überweg Margarethenstraße in Grottenherten muss der
Landesbetrieb Straßenbau noch die Verkehrszeichen aufstellen und die
Markierungsarbeiten durchführen.
50181 Bedburg, den 22.03.2005
----------------------------------Naujock
Leiter der Bauverwaltung
-----------------------------------
----------------------------------Ackermann
Fachbereichsleiter und
Verwaltungsvorstand