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Beschlussvorlage (Einrichtung eines Fußgängerüberweges in Bedburg-Kirchherten, Zaunstraßehier: Antrag der Stadtverordneten Dieter Koehl und Heinz Gerd Schmitz vom 14.02.2005)

Daten

Kommune
Bedburg
Größe
13 kB
Erstellt
09.07.09, 02:28
Aktualisiert
09.07.09, 02:28
Beschlussvorlage (Einrichtung eines Fußgängerüberweges in Bedburg-Kirchherten, Zaunstraßehier: Antrag der Stadtverordneten Dieter Koehl und Heinz Gerd Schmitz vom 14.02.2005) Beschlussvorlage (Einrichtung eines Fußgängerüberweges in Bedburg-Kirchherten, Zaunstraßehier: Antrag der Stadtverordneten Dieter Koehl und Heinz Gerd Schmitz vom 14.02.2005)

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STADT BEDBURG Zu TOP: Drucksache: WP7-217/2005 Sitzungsteil Fachbereich I Öffentlich Az.: 36 11 31 Nicht öffentlich X Beratungsfolge: Sitzungstermin: Ausschuss für Struktur und Stadtentwicklung Bemerkungen: 12.04.2005 Betreff: Einrichtung eines Fußgängerüberweges in Bedburg-Kirchherten, Zaunstraße hier: Antrag der Stadtverordneten Dieter Koehl und Heinz Gerd Schmitz vom 14.02.2005 Beschlussvorschlag: Das Beratungsergebnis bleibt abzuwarten. Beratungsergebnis: Gremium: Einstimmig: Bemerkungen: Sitzung am: Mit Stimmenmehrheit: Ja Nein Enthaltung Laut Beschlussvorschlag Abweichender Beschluss STADT BEDBURG Sitzungsvorlage Seite: 2 Begründung: Mit Schreiben vom 12.02.2005 (Anlage 1) beantragen die Stadtverordneten Dieter Koehl und Heinz Gerd Schmitz die Errichtung eines Fußgängerüberweges auf der Zaunstraße in Kirchherten. Zur Begründung wird auf den Antrag verwiesen. Mit dem Straßenverkehrsamt wurde am 10. März 2005 eine Begehung der Örtlichkeit vorgenommen. Aufgrund der Begehung teilte das Straßenverkehrsamt des Rhein-Erft-Kreises mit, dass eine Anordnung zur Errichtung eines Fußgängerüberweges in Aussicht gestellt werden kann, wenn die Fahrbahnränder - beidseitig – auf eine Länge von mindestens 3 m abgesenkt werden und die Beleuchtung erweitert wird (Anlage 2). Da die Zaunstraße in der Straßenbaulast des Landesbetrieb Straßenbau liegt, sind die Beschilderungs- und Markierungsarbeiten von dieser Dienststelle auszuführen. Die Kosten für die Bordsteinabsenkungen und die Aufstellung einer weiteren Straßenlaterne sind von der Stadt Bedburg zu tragen. Die Kosten hierfür belaufen sich auf rund 3.000,00 €. Auch wenn das Straßenverkehrsamt eine Anordnung in Aussicht gestellt hat, wird verwaltungsseitig darauf hingewiesen, dass die Lage des Fußgängerüberweges als nicht unproblematisch zu sehen ist. Insbesondere durch die in unmittelbarer Nähe befindlichen Straßen „Schulgasse“ und „Am Fließ“ sowie der Ein- und Ausfahrt zu einem Getränkecenter könnten zu Probleme führen, wenn in diesem Bereich dem Fußgänger eine sog. Scheinsicherheit suggeriert wird. Die von der Stadt Bedburg zu erbringenden Leistungen sind in den Haushaltsplanungen für das Jahr 2005 nicht berücksichtigt. In diesem Zusammenhang wird mitgeteilt, dass die durch den Ausschuss für Umwelt und Verkehr beschlossene Prioritätenliste zur Errichtung von Fußgängerüberwegen abgearbeitet ist. Lediglich am Überweg Margarethenstraße in Grottenherten muss der Landesbetrieb Straßenbau noch die Verkehrszeichen aufstellen und die Markierungsarbeiten durchführen. 50181 Bedburg, den 22.03.2005 ----------------------------------Naujock Leiter der Bauverwaltung ----------------------------------- ----------------------------------Ackermann Fachbereichsleiter und Verwaltungsvorstand