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Allgemeine Vorlage (2. Änderung des Bebauungsplanes der Gemeinde Kreuzau Nr. E 19, Ortsteil Kreuzau sowie 11. Änderung des Flächennutzungsplanes der Gemeinde Kreuzau; hier: Aufstellungsbeschlüsse gem. § 2 Abs. 1 und Abs. 4 BauGB)

Daten

Kommune
Kreuzau
Größe
15 kB
Erstellt
19.11.09, 11:21
Aktualisiert
04.08.15, 10:07
Allgemeine Vorlage (2. Änderung des Bebauungsplanes der Gemeinde Kreuzau Nr. E 19, Ortsteil Kreuzau sowie 11. Änderung des Flächennutzungsplanes der Gemeinde Kreuzau;
hier: Aufstellungsbeschlüsse gem. § 2 Abs. 1 und Abs. 4 BauGB) Allgemeine Vorlage (2. Änderung des Bebauungsplanes der Gemeinde Kreuzau Nr. E 19, Ortsteil Kreuzau sowie 11. Änderung des Flächennutzungsplanes der Gemeinde Kreuzau;
hier: Aufstellungsbeschlüsse gem. § 2 Abs. 1 und Abs. 4 BauGB)

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Gemeinde Kreuzau Bauamt - Herr Schmühl BE: Herr Schmühl Kreuzau, 19. November 2009 Vorlagen-Nr. 56/97 - Öffentlicher Teil Sitzungsvorlage für den Bau- und Planungsausschuß Hauptausschuß Rat TOP: 24.04.1997 22.05.1997 03.06.1997 2. Änderung des Bebauungsplanes der Gemeinde Kreuzau Nr. E 19, Ortsteil Kreuzau sowie 11. Änderung des Flächennutzungsplanes der Gemeinde Kreuzau; hier: Aufstellungsbeschlüsse gem. § 2 Abs. 1 und Abs. 4 BauGB I. Sach- und Rechtslage: Der in der beiliegenden Ablichtung aus der Flurkarte gekennzeichnete Teilbereich des Grundstückes Gemarkung Kreuzau, Flur 14, Parzelle Nr. 292, grenzt unmittelbar an das Bebauungsplangebiet E 19 an. Der Bereich ist im wirksamen Flächennutzungsplan als „Grünfläche“ ausgewiesen. Die Firma Autenrieb ist Eigentümer dieser Fläche. Die Firma Autenrieb hat inzwischen eine Einbeziehung dieses Grundstückes in den Bebauungsplan beantragt. Nach den Vorstellungen der Firma Autenrieb soll im Bereich des Grundstückes parallel zu dem Wirtschaftsweg (zunkünftige öffentliche Straße) eine Nutzung wie folgt erfolgen: - 3 m Standstreifen für LKW 2 m Pflanzstreifen 5 m Stellplätze 5 m Fahrbahn 5 m Stellplätze 2 m Pflanzstreifen 3 m Rad- Gehweg. Es ergibt sich insgesamt also eine in Anspruch zu nehmende Grundstücksbreite von 25 m. Die Inanspruchnahme erfolgt vom „Windener Weg“ bis zu dem abzweigenden, nicht parzellierten, jedoch in der Flurkarte dargestellten Weges, der zu den „Drei Erken“ führt. Dies sind ca. 120 m Länge. Die vorgesehenen Parkplätze (ca. 100 Stück) sollen von den Betriebsangehörigen genutzt werden. Eine Mitbenutzung als öffentlicher Parkplatz ist möglich. Sämtliche mit der Anlegung verbundenen Kosten einschließlich der Kosten für die Aufstellung des Bebauungsplanes werden von der Firma Autenrieb übernommen. Das Grundstück wird zwar nicht von der Landschaftsschutzverordnung 1987 erfaßt, dennoch stellen die vorgesehenen Maßnahmen einen Eingriff dar, so daß eine ökologische Bewertung durchgeführt und Ersatzmaßnahmen realisiert werden müssen. Im Vorfeld wurde eine Ortsbesichtigung mit der Unteren Landschaftsbehörde durchgeführt. Die Untere Landschaftsbehörde hat ihre grundsätzliche Zustimmung zu einem Bebauungsplan erklärt. Für den Fall, daß Sie der Einleitung eines Bebauungsplanverfahrens zustimmen, halte ich es darüber hinaus für erforderlich, weitere Parkplatzflächen zumindest im Bebauungsplan mit darzustellen. Der Zeitpunkt des tatsächlichen Ausbaues ist unabhängig hiervon zu sehen und hängt sicherlich auch mit der weiteren Entwicklung im Schul- und 2 Sportzentrumsbereich ab. Aufgrund des Grundstückszuschnittes und der Geländeverhältnisse bietet sich hier die im Lageplan mit II dargestellte Fläche an. Hier könnten weitere ca. 60 Parkplätze entstehen. Um die Maßnahme realisieren zu können, ist die Aufstellung eines Bebauungsplanes erforderlich. Dies soll im Rahmen der 2. Änderung des Bebauungsplanes E 19 erfolgen. Es handelt sich um ein formelles Verfahren, da eine vereinfachte Änderung nicht möglich sein wird. Da der Grundstücksbereich, wie erwähnt, im FNP als Grünfläche dargestellt ist, bedarf es zeitgleich der Änderung des Flächennutzungsplanes (11. Änderung). Ich schlage Ihnen vor, die entsprechenden Aufstellungsbeschlüsse zu fassen. II. Haushaltsmäßige Auswirkungen: Die Kosten für die Änderung des Flächennutzungsplanes und des Bebauungsplanes werden sich auf ca. 20.000,00 DM belaufen. Die Firma Autenrieb wird diese Kosten übernehmen. Die anfallenden zukünftigen Baukosten werden ebenfalls von der Firma Autenrieb übernommen. III. Beschlußvorschlag: "1. Die 2. Änderung des rechtskräftigen Bebauungsplanes Nr. E 19, Ortsteil Kreuzau, wird gemäß § 2 Abs. 1 in Verbindung mit § 2 Abs. 4 BauGB beschlossen. Der Änderungsbereich beinhaltet die Einbeziehung des Grundstückes Gemarkung Kreuzau, Flur 14, Parzelle Nr. 292, teilweise. 2. Die Aufstellung der 11. Änderung des Flächennutzungsplanes der Gemeinde Kreuzau wird gemäß § 2 Abs. 1 in Verbindung mit Abs. 4 BauGB beschlossen. Die Änderung beinhaltet das Grundstück Gemarkung Kreuzau, Flur 14, Parzelle Nr. 292, teilweise.“ Der Gemeindedirektor i.V. - Winter -AnlageIV. Beratungsergebnis: Einstimmig: Ja: Nein: Enthaltungen: