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Allgemeine Vorlage (Zustimmung zur Erweiterung des Schulverbandes Kreuzau-Nideggen; hier: Änderungen in der öffentlich-rechtlichen Vereinbarung)

Daten

Kommune
Kreuzau
Größe
8,2 kB
Erstellt
23.04.08, 19:44
Aktualisiert
04.08.15, 10:07
Allgemeine Vorlage (Zustimmung zur Erweiterung des Schulverbandes Kreuzau-Nideggen;
hier: Änderungen in der öffentlich-rechtlichen Vereinbarung) Allgemeine Vorlage (Zustimmung zur Erweiterung des Schulverbandes Kreuzau-Nideggen;
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Gemeinde Kreuzau Schul- und Kulturamt - Herr Graßmann BE: Herr Graßmann / Herr Stolz Kreuzau, 03.07.2003 Vorlagen-Nr.: 23/2003 2. Ergänzung - Öffentlicher Teil Sitzungsvorlage für den Rat 09.07.2003 TOP: Zustimmung zur Erweiterung des Schulverbandes Kreuzau-Nideggen; hier: Änderungen in der öffentlich-rechtlichen Vereinbarung I. Sach- und Rechtslage: Ich nehme Bezug auf die 1. Ergänzung zur o.a. Vorlage vom 02.06.2003, welche bereits in der Sitzung des Schulausschusses am 12.06.2003 diskutiert und worüber letztlich im Hauptausschuss am 24.06.2003 im Rahmen eines entsprechenden Beschlussvorschlages befunden wurde. Zwischenzeitlich hat die Stadt Heimbach ihre Zustimmung zu dem vorgelegten Text der öffentlichrechtlichen Vereinbarung erklärt. Allerdings wurden sowohl durch die Gemeinde Vettweiß als insbesondere durch die Gemeinde Hürtgenwald Änderungswünsche bzw. Ergänzungen zu dieser öffentlich-rechtlichen Vereinbarung vorgebracht. Diese betrafen die §§ 2, 4, 5 und 6. Hierzu hat am 03.07.2003 ein Gespräch zwischen den Hauptverwaltungsbeamten der Gemeinden Hürtgenwald, Kreuzau und Vettweiß sowie weiteren Verwaltungsvertretern stattgefunden, bei dem im Grundsatz eine Einigung erzielt werden konnte. Zu Ihrer Kenntnisnahme werden sowohl die Anträge der Gemeinden Hürtgenwald und Vettweiß als auch die öffentlich-rechtlichen Vereinbarungen in der geänderter Form beigefügt. Die gegenüber der jetzigen Fassung geänderten bzw. ergänzten Bestimmungen sind durch Unterstreichen entsprechend gekennzeichnet. Die Verwaltung schlägt vor, entsprechend zu verfahren. II. Haushaltsmäßige Auswirkungen: Auf Grund der Neuverteilung und Neuberechnung der Kostenbeteiligungen ergeben sich für die Gemeinde Kreuzau, jeweils basierend auf den Ermittlungen im Haushaltsplan, finanzielle Verbesserungen. -2III. Beschlussvorschlag: „Die Gemeinde Kreuzau erklärt sich damit einverstanden, dass der Schulverband Kreuzau-Nideggen in seiner jetzigen Form bestehen bleibt und die Kommunen, die Schüler/-innen an die Gereonschule entsenden, sich im Rahmen Öffentlichrechtlicher Vereinbarungen an allen hierfür entstehender Kosten beteiligen.“ Der Bürgermeister - Ramm - Anlagen IV. Beratungsergebnis: Einstimmig: Ja: Nein: Enthaltungen: ________ ________ ________ ________