Daten
Kommune
Kreuzau
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Erstellt
23.04.08, 19:44
Aktualisiert
04.08.15, 10:07
Stichworte
Inhalt der Datei
Gemeinde Kreuzau
Schul- und Kulturamt - Herr Graßmann
BE: Herr Graßmann / Herr Stolz
Kreuzau, 03.07.2003
Vorlagen-Nr.: 23/2003 2. Ergänzung
- Öffentlicher Teil Sitzungsvorlage
für den
Rat
09.07.2003
TOP: Zustimmung zur Erweiterung des Schulverbandes Kreuzau-Nideggen;
hier: Änderungen in der öffentlich-rechtlichen Vereinbarung
I. Sach- und Rechtslage:
Ich nehme Bezug auf die 1. Ergänzung zur o.a. Vorlage vom 02.06.2003, welche bereits in der
Sitzung des Schulausschusses am 12.06.2003 diskutiert und worüber letztlich im Hauptausschuss
am 24.06.2003 im Rahmen eines entsprechenden Beschlussvorschlages befunden wurde.
Zwischenzeitlich hat die Stadt Heimbach ihre Zustimmung zu dem vorgelegten Text der öffentlichrechtlichen Vereinbarung erklärt.
Allerdings wurden sowohl durch die Gemeinde Vettweiß als insbesondere durch die Gemeinde
Hürtgenwald Änderungswünsche bzw. Ergänzungen zu dieser öffentlich-rechtlichen Vereinbarung
vorgebracht. Diese betrafen die §§ 2, 4, 5 und 6.
Hierzu hat am 03.07.2003 ein Gespräch zwischen den Hauptverwaltungsbeamten der Gemeinden
Hürtgenwald, Kreuzau und Vettweiß sowie weiteren Verwaltungsvertretern stattgefunden, bei dem
im Grundsatz eine Einigung erzielt werden konnte.
Zu Ihrer Kenntnisnahme werden sowohl die Anträge der Gemeinden Hürtgenwald und Vettweiß als
auch die öffentlich-rechtlichen Vereinbarungen in der geänderter Form beigefügt. Die gegenüber
der jetzigen Fassung geänderten bzw. ergänzten Bestimmungen sind durch Unterstreichen entsprechend gekennzeichnet.
Die Verwaltung schlägt vor, entsprechend zu verfahren.
II. Haushaltsmäßige Auswirkungen:
Auf Grund der Neuverteilung und Neuberechnung der Kostenbeteiligungen ergeben sich für die
Gemeinde Kreuzau, jeweils basierend auf den Ermittlungen im Haushaltsplan, finanzielle Verbesserungen.
-2III. Beschlussvorschlag:
„Die Gemeinde Kreuzau erklärt sich damit einverstanden, dass der Schulverband
Kreuzau-Nideggen in seiner jetzigen Form bestehen bleibt und die Kommunen, die
Schüler/-innen an die Gereonschule entsenden, sich im Rahmen Öffentlichrechtlicher Vereinbarungen an allen hierfür entstehender Kosten beteiligen.“
Der Bürgermeister
- Ramm -
Anlagen
IV. Beratungsergebnis:
Einstimmig:
Ja:
Nein:
Enthaltungen:
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