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Beschlussvorlage (Bebauungsplan Nr. 43/Bedburg, 1. Änderung - Teilflächen im ehem. RLB-Gelände / Eichendorfstraße Ecke Leitweg, Wendehammer im Bereich Ecke Adolf-Silverbergstraße und Leitweg sowie Herstellung einer zusätzlichen Erschließungsstraße innerhalb des Plangebietes- hier: Empfehlung für die Aufhebung und Neufassung des Aufstellungsbeschlusses )

Daten

Kommune
Bedburg
Größe
22 kB
Erstellt
09.07.09, 02:28
Aktualisiert
09.07.09, 02:28
Beschlussvorlage (Bebauungsplan Nr. 43/Bedburg, 1. Änderung
- Teilflächen im ehem. RLB-Gelände / Eichendorfstraße Ecke Leitweg, Wendehammer im Bereich Ecke Adolf-Silverbergstraße und Leitweg sowie Herstellung einer zusätzlichen Erschließungsstraße innerhalb des Plangebietes-
hier: Empfehlung für die Aufhebung und Neufassung des Aufstellungsbeschlusses ) Beschlussvorlage (Bebauungsplan Nr. 43/Bedburg, 1. Änderung
- Teilflächen im ehem. RLB-Gelände / Eichendorfstraße Ecke Leitweg, Wendehammer im Bereich Ecke Adolf-Silverbergstraße und Leitweg sowie Herstellung einer zusätzlichen Erschließungsstraße innerhalb des Plangebietes-
hier: Empfehlung für die Aufhebung und Neufassung des Aufstellungsbeschlusses ) Beschlussvorlage (Bebauungsplan Nr. 43/Bedburg, 1. Änderung
- Teilflächen im ehem. RLB-Gelände / Eichendorfstraße Ecke Leitweg, Wendehammer im Bereich Ecke Adolf-Silverbergstraße und Leitweg sowie Herstellung einer zusätzlichen Erschließungsstraße innerhalb des Plangebietes-
hier: Empfehlung für die Aufhebung und Neufassung des Aufstellungsbeschlusses ) Beschlussvorlage (Bebauungsplan Nr. 43/Bedburg, 1. Änderung
- Teilflächen im ehem. RLB-Gelände / Eichendorfstraße Ecke Leitweg, Wendehammer im Bereich Ecke Adolf-Silverbergstraße und Leitweg sowie Herstellung einer zusätzlichen Erschließungsstraße innerhalb des Plangebietes-
hier: Empfehlung für die Aufhebung und Neufassung des Aufstellungsbeschlusses )

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Inhalt der Datei

STADT BEDBURG Zu TOP: Drucksache: WP6-360/2004 Sitzungsteil Fachbereich I Öffentlich Az.: Nicht öffentlich X Beratungsfolge: Sitzungstermin: Ausschuss für Planen und Bauen Bemerkungen: 15.06.2004 Betreff: Bebauungsplan Nr. 43/Bedburg, 1. Änderung - Teilflächen im ehem. RLB-Gelände / Eichendorfstraße Ecke Leitweg, Wendehammer im Bereich Ecke Adolf-Silverbergstraße und Leitweg sowie Herstellung einer zusätzlichen Erschließungsstraße innerhalb des Plangebieteshier: Empfehlung für die Aufhebung und Neufassung des Aufstellungsbeschlusses Beschlussvorschlag: Der Ausschuss für Planen und Bauen empfiehlt dem Rat der Stadt Bedburg , den Aufstellungsbeschluss für die 1. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 43/Bedburg vom 28.04.1998 aufzuheben und einen neuen Aufstellungsbeschluss gem. § 2 Abs. 1 und 4 sowie § 13 des Baugesetzbuches für die im beigefügten Planentwurf näher bezeichneten Bereiche zu fassen. Planungsziel dieser Bebauungsplanänderung ist • Die Verschiebung der überbaubaren Grundstücksflächen im Teilbereich 1 sowie die Änderung der Geschossigkeit von zwei- in dreigeschossige Bebauung, wobei bestimmt wird, dass das 3. Geschoss nur als Dachgeschoss ausgeführt werden darf, • Die Anlage einer öffentlichen Verkehrsfläche (Stichstraße) im Teilbereich 2 zur inneren Erschließung der Gewerbegrundstücke und • Die geringfügige Verschiebung der Planstraße Nr. 5 (Teilbereich 3). Die Planungsziele sind im Detail aus dem beigefügten Planentwurf ersichtlich. Beratungsergebnis: Gremium: Einstimmig: Bemerkungen: Sitzung am: Mit Stimmenmehrheit: Ja Nein Enthaltung Laut Beschlussvorschlag Abweichender Beschluss STADT BEDBURG Sitzungsvorlage Seite: 2 STADT BEDBURG Sitzungsvorlage Seite: 3 Begründung: a) Der Rat der Stadt Bedburg hat in seiner Sitzung am 28.04.1998 den Aufstellungsbeschluss für die 1. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 43/Bedburg gefasst. Planungsziel war die Verlegung der Planstraße 5 (Teilfläche 3) im Gebiet des Bebauungsplanes. Der Ausbau ist entsprechend auf der Grundlage des Aufstellungsbeschlusses erfolgt. Das Planverfahren wurde aufgrund des bereits erfolgten Baus der Stichstraße noch nicht fortgeführt. b) Im Gebiet des Bebauungsplanes Nr. 43/Bedburg wurden ferner im Rahmen des vorhandenen Bedarfs weitere Grundstücksflächen an Gewerbetreibende veräußert. Dies machte die Herstellung einer weiteren inneren Erschließungsstraße (Teilfläche 2) erforderlich. Zur Zeit erfolgt die Erschließung der Grundstücke mittels eines bereits angelegten Straßenzuges (Wendehammer), der nunmehr planungsrechtlich nachgeführt werden muss. c) Mit Schreiben vom 07.01.2004 wird ein Antrag auf Änderung des Bebauungsplanes Nr. 43/Bedburg – Teilgebiet RLB-Gelände in Bedburg- für einen Teilbereich Ecke Eichendorfstraße und Leitweg in Bedburg gestellt (siehe Anlage 1). Der Bebauungsplan Nr. 43/Bedburg in seiner rechtskräftigen Fassung weißt für diesen Teilbereich Allgemeines Wohngebiet (WA) mit einer zweigeschossigen Bauweise aus. Die betreffende Grundstücksfläche ist entlang der Eichendorfstraße mit einem Wohngebäude bebaut und verfügt über einen großzügig bemessenen Anteil von Freiflächen. Im nördlichen Bereich des Grundstückes sind nochmals überbaubare Grundstücksflächen in einer Tiefe von 15.00m ausgewiesen. Erschlossen werden diese Flächen über einen bereits angelegten Privatweg zur Erschließung des Anwesens Eichendorfstraße 38c. Die Lage des Gebäudes ist aus der beigefügten Flurkarte (Anlage 2) ersichtlich. Wie aus dem ebenfalls in der Anlage beigefügten Auszug aus dem Bebauungsplan für diesen Bereich ersichtlich ist, liegt zwischen angelegtem Privatweg und dem Beginn der Baugrenzen bzw. der überbaubaren Grundstücksfläche ein 9,00m breiter Streifen nicht überbaubarer Grundstücksflächen. Auf dem Grundstück ist die Bebauung mit zwei Einfamilienwohnhäusern nebst Garagen vorgesehen. Grundsätzlich ist diese Bebauung bereits zum jetzigen Zeitpunkt möglich. Gemäß o.a. Schreiben wird nunmehr die Verlagerung dieser überbaubaren Grundstückflächen um 4,00m auf nunmehr 5,00m Abstand vom Privatweg ausgehend beantragt. Der Antrag sieht ferner die Reduzierung von 15,00m auf 14,00 m Bautiefe vor. Aus städtebaulicher Sicht bestehen gegen die beantragten Änderungen (Teilfläche 1) keine Bedenken, da das städtebauliche Grundkonzept hierdurch nicht tangiert wird. Ferner erfolgt durch die beantragte Änderung eine bessere Ausnutzung des Grundstücks im Hinblick auf die Südausrichtung und der Abstand zwischen dem vorhandenen Gebäude und den geplanten Gebäuden wird vergrößert. Zusätzlich schlägt die Verwaltung vor, die Geschossigkeit im Planbereich von einer zweiauf eine dreigeschossige Bebauung zu ändern und zu bestimmen, dass das dritte Geschoss nur als Dachgeschoss ausgeführt werden darf. So kann ohne Änderung des städtebaulichen Grundkonzeptes mehr Wohnraum im vorhandenen Bestand, bspw. durch die Herstellung von Dachgauben geschaffen werden. Der schonende und sparsame STADT BEDBURG Seite: 4 Sitzungsvorlage Umgang mit Freiraumflächen und damit der zusätzlichen Versiegelung von schützenswertem Boden kann so entgegengewirkt werden. In den Beschluss zur 1. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 43/Bedburg vom 28.04.1998 können die Änderungen zu a) und b) mit einbezogen werden. Die Aufhebung und Neufassung dieses Aufstellungsbeschlusses wäre daher angezeigt, dies unter Berücksichtigung der zuvor beschriebenen Änderungen. Durch die Änderungen in den einzelnen Teilbereichen werden die Grundzüge der Planung nicht berührt. Die Änderungen können daher im Rahmen einer vereinfachten Planänderung gem. § 13 des Baugesetzbuches abgewickelt werden. Die Verwaltung schlägt daher vor, wie im Beschlussvorschlag aufgeführt zu entscheiden. 50181 Bedburg, den ----------------------------------- ----------------------------------- ----------------------------------Harren Sachbearbeiter(in) Fachbereichsleiter(in) Bürgermeister