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Beschlussvorlage (Gründung einer Stadtverkehrsgesellschaft)

Daten

Kommune
Erftstadt
Größe
98 kB
Datum
13.12.2016
Erstellt
24.11.16, 15:03
Aktualisiert
30.11.16, 14:27
Beschlussvorlage (Gründung einer Stadtverkehrsgesellschaft) Beschlussvorlage (Gründung einer Stadtverkehrsgesellschaft)

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Inhalt der Datei

STADT ERFTSTADT öffentlich Der Bürgermeister V 435/2016 1. Ergänzung Az.: -82- Amt: - 82 BeschlAusf.: -082-Datum: 14.11.2016 gez. Erner, Bürgermeister Kämmerer Dezernat 4 Dezernat 6 BM gez. Dr. Risthaus Amtsleiter RPA Beratungsfolge Haupt-, Finanz- und Personalausschuss Rat Betrifft: Termin Bemerkungen 29.11.2016 beschließend 13.12.2016 beschließend Gründung einer Stadtverkehrsgesellschaft Finanzielle Auswirkungen: Kosten in €: Erträge in €: Kostenträger: Sachkonto: Folgekosten in €: Mittel stehen zur Verfügung: Jahr der Mittelbereitstellung: Ja Nein Nur auszufüllen, wenn Kostenträger Eigenbetrieb (Immobilien, Straßen, Stadtwerke) Wird der Kernhaushalt belastet: Höhe Belastung Kernhaushalt: Folgekosten Kernhaushalt: Ja Nein Unterschrift des Budgetverantwortlichen Erftstadt, den Beschlussentwurf: 1. Die Gründung einer Stadtverkehrsgesellschaft in der Organisationsform eines Eigenbetriebs wird derzeit nicht weiter verfolgt. 2. Der Aufgabenbereich ÖPNV und Mobilität wird künftig im Stadtplanungsamt angesiedelt. 3. Die inhaltlichen Ziele des Antrages zur Gründung einer Stadtverkehrsgesellschaft im Hinblick auf die Verbesserung des ÖPNV-Angebotes und auf die Einführung eines Mobilitätsmanagements werden bestätigt. 4. Die Option zur Gründung einer Stadtverkehrsgesellschaft soll weiterhin bestehen bleiben. Die Umsetzung erfolgt, wenn die wirtschaftlichen und rechtlichen Rahmenbedingungen dies zweckmäßig erscheinen lassen. Begründung: Der Ausschuss für öffentliche Ordnung und Verkehr hat sich in seiner Sitzung am 08.11.2016 mit der Vorlage V 435/2016 befasst. Es bestand Einvernehmen, derzeit keine Stadtverkehrsgesellschaft in der Form eines Eigenbetriebes zu gründen auch nicht den Aufgabenbereich bei den Stadtwerken oder bei der Energiegesellschaft anzubinden. Die Intention des Antrages auf Gründung einer Stadtverkehrsgesellschaft soll aber weiter verfolgt werden. Die Verwaltung wurde gebeten, einen entsprechenden Beschlussvorschlag vorzulegen. Das Stadtplanungsamt ist für die Verkehrsplanung zuständig. Ich werde die Aufgaben ÖPNV und Mobilitätsmanagement künftig auch dem Stadtplanungsamt zuordnen. Ich halte es weiterhin für erforderlich, diesen Aufgabenbereich mittelfristig personell zu verstärken. In Vertretung (Hallstein) -2-