Daten
Kommune
Erftstadt
Größe
98 kB
Datum
13.12.2016
Erstellt
24.11.16, 15:03
Aktualisiert
30.11.16, 14:27
Stichworte
Inhalt der Datei
STADT ERFTSTADT
öffentlich
Der Bürgermeister
V 435/2016 1. Ergänzung
Az.: -82-
Amt: - 82 BeschlAusf.: -082-Datum: 14.11.2016
gez. Erner, Bürgermeister
Kämmerer
Dezernat 4
Dezernat 6
BM
gez. Dr. Risthaus
Amtsleiter
RPA
Beratungsfolge
Haupt-, Finanz- und Personalausschuss
Rat
Betrifft:
Termin
Bemerkungen
29.11.2016
beschließend
13.12.2016
beschließend
Gründung einer Stadtverkehrsgesellschaft
Finanzielle Auswirkungen:
Kosten in €:
Erträge in €:
Kostenträger:
Sachkonto:
Folgekosten in €:
Mittel stehen zur Verfügung:
Jahr der Mittelbereitstellung:
Ja
Nein
Nur auszufüllen, wenn Kostenträger Eigenbetrieb (Immobilien, Straßen, Stadtwerke)
Wird der Kernhaushalt belastet: Höhe Belastung Kernhaushalt:
Folgekosten Kernhaushalt:
Ja
Nein
Unterschrift des Budgetverantwortlichen
Erftstadt, den
Beschlussentwurf:
1. Die Gründung einer Stadtverkehrsgesellschaft in der Organisationsform eines Eigenbetriebs
wird derzeit nicht weiter verfolgt.
2. Der Aufgabenbereich ÖPNV und Mobilität wird künftig im Stadtplanungsamt angesiedelt.
3. Die inhaltlichen Ziele des Antrages zur Gründung einer Stadtverkehrsgesellschaft im Hinblick
auf die Verbesserung des ÖPNV-Angebotes und auf die Einführung eines Mobilitätsmanagements werden bestätigt.
4. Die Option zur Gründung einer Stadtverkehrsgesellschaft soll weiterhin bestehen bleiben. Die
Umsetzung erfolgt, wenn die wirtschaftlichen und rechtlichen Rahmenbedingungen dies zweckmäßig erscheinen lassen.
Begründung:
Der Ausschuss für öffentliche Ordnung und Verkehr hat sich in seiner Sitzung am 08.11.2016 mit
der Vorlage V 435/2016 befasst. Es bestand Einvernehmen, derzeit keine Stadtverkehrsgesellschaft in der Form eines Eigenbetriebes zu gründen auch nicht den Aufgabenbereich bei den
Stadtwerken oder bei der Energiegesellschaft anzubinden. Die Intention des Antrages auf Gründung einer Stadtverkehrsgesellschaft soll aber weiter verfolgt werden. Die Verwaltung wurde gebeten, einen entsprechenden Beschlussvorschlag vorzulegen.
Das Stadtplanungsamt ist für die Verkehrsplanung zuständig. Ich werde die Aufgaben ÖPNV und
Mobilitätsmanagement künftig auch dem Stadtplanungsamt zuordnen. Ich halte es weiterhin für
erforderlich, diesen Aufgabenbereich mittelfristig personell zu verstärken.
In Vertretung
(Hallstein)
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