Daten
Kommune
Kreuzau
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Erstellt
19.11.09, 11:21
Aktualisiert
04.08.15, 10:07
Stichworte
Inhalt der Datei
Gemeinde Kreuzau
Bauamt - Herr Schmühl
BE: Herr Schmühl
Kreuzau, 19. November 2009
Vorlagen-Nr.
16/98
- Öffentlicher Teil Sitzungsvorlage
für den
Bau- und Planungsausschuß
Hauptausschuß
Rat
17.03.1998
17.03.1998
24.03.1998
TOP: Neubau von 2 Sporthalleneinheiten im Schulzentrum Kreuzau;
hier:
Zustimmung zur Genehmigungsplanung
I. Sach- und Rechtslage:
Aufgrund der Beschlußempfehlung vom 08. 01. 1998 und der alsdann gefaßten Dringlichkeitsentscheidung vom 12.
01. 1998 wurde das Architekturbüro Daheim beauftragt, die Genehmigungsplanung einzuleiten und hierbei die in der
Niederschrift über die Sitzung des Bau- und Planungsausschusses aufgeführten Fragen zu untersuchen.
Die Genehmigungsplanung ist inzwischen abgeschlossen und wird in der Sitzung vorgestellt.
Zu den einzelnen Fragen hat das Architekturbüro Daheim mit Schreiben vom 03. 03. 1998 wie folgt Stellung
genommen:
"1.
Können die Dusch- und Umkleideräume nicht vom Obergeschoß in das Erdgeschoß verlegt werden?
Antwort:
Diese Verlagerung ist nicht möglich, weil die im EG geplanten Geräteräume unmittelbar den Hallen auf
gleicher Ebene zugeordnet sein müssen.
Eine weitere Ausdehnung der erdgeschossigen Bebauung im Bereich der Nebenräume ist wegen der beengten
Grundstücksverhältnisse nicht möglich.
2.
Ist eine Reduzierung oder funktionelle Zusammenlegung der Nebenräume möglich, um somit umbauten
Raum einzusparen, der letztendlich zu einer Kostenreduzierung führen würde?
Antwort:
Eine Reduzierung der geplanten Nebenräume ist nicht möglich.
Anzahl und Nebenräume ergeben sich aus DIN 18032 (Sporthallen-DIN).
Jeder Übungseinheit sind je 2 Umkleide- und Duschräume zugeordnet, die erstens für den gemischtgeschlechtlichen Sportbetrieb erforderlich, zum zweiten aber auch erforderlich sind, um einen zügigen
Wechsel ohne große Zeitverluste zu ermöglichen.
In Ergänzung zum Raumprogramm ist ausschließlich im OG ein erforderlicher Putzmittel- und Abstellraum,
und in Hallenebene die erforderliche Fläche für den Technikraum vorgesehen.
Auf die in Hallenebene vorgesehenen Regieräume, die gleichzeitig als Sanitätsräume zu jeder Übungseinheit
gerechnet werden, kann wegen des erforderlichen Überblicks über die Halle nicht verzichtet werden.
3.
Ist es aus Aufsichtsgründen nicht sinnvoller, den vorgesehenen neuen Eingang so weit vorzuziehen,
damit eine Verbindung des bestehenden Fußganges der vorhandenen Halle möglich wird?
Antwort:
Das vorgesehene Foyer kann ohne weiteres soweit vergrößert werden, daß gleichfalls auch eine Anbindung an
den Stiefelgang der vorhandenen Halle möglich ist.
2
Hierüber legen wir Ihnen in der Sitzung ein
Deckblatt vor.
Ein Verschieben ist nicht möglich, weil der derzeit vorhandene Notausgang in der Verlängerung des
Turnschuhganges jetzt im geplanten Foyer wieder aufgenommen wird. Für den Fall der Ausweitung des
Foyers vergrößert sich natürlich das Bauvolumen entsprechend.
4.
Ist es möglich, den vorgesehenen Trennvorhang mittig der Halle einzubauen?
Antwort:
Der Trennvorhang kann nicht mittig angeordnet werden, weil die Größe der Übungseinheiten 18/22 und 26/22
m in der DIN festgelegt sind.
Wir weisen noch einmal auf die umfängliche Diskussion zu diesem Thema in der Sitzung hin, in der
herausgestellt werden konnte, daß diese Hallenkombination die größtmöglichste Vielfalt an Nutzungen bietet.
5.
Ist es möglich, Solarenergie zu nutzen?
Antwort:
Eine Solarenergienutzung ist durchaus möglich.
Wir sind gerne bereit, in Verbindung mit den noch zu beauftragenden Fachingenieuren diese Frage zu
erörtern.
Nach unserer bisherigen Erkenntnis wäre es z. B. denkbar, die Warmwasseraufbereitung mit Unterstützung
von Sonnenkollektoren teilweise abzudecken.
6.
Ist vorgesehen, das Dachflächenwasser zu sammeln und zur Toilettenspülung zu nutzen?
Antwort:
Es ist durchaus möglich, die Dachflächenwässer für die Toilettenspülung zu nutzen. Es muß allerdings darauf
hingewiesen werden, daß im Gesamtobjekt nur je 1 WC in Hallenebene, 1 Behinderten-WC in Hallenebene und
im OG nur je 1 WC zu den Umkleideräumen eingerichtet werden.
Auch hierzu müßte eine detaillierte Kostenbetrachtung in Verbindung mit dem Fachingenieur erfolgen.
7.
Sollte nicht aus sportfunktionellen Gründen auf den Einbau von Fenstern verzichtet werden?
Antwort:
Auf den Einbau der Fenster möchten wir ungern verzichten.
Wir haben bisher mit Erfolg den Bau jedweder Dunkelhalle vermeiden können.
Wir sind der Auffassung, daß der Tageslichtbezug gerade im Sporthallenbereich eine sehr wesentliche Rolle
spielt.
Die Einflußnahme der Hallenbenutzer auf die Lüftungsmöglichkeit durch eigenes Betätigen der Oberlichter ist
von großer Bedeutung.
Den Vorschlag, in Richtung "Windener Weg" im unteren Bereich auf einer Höhe z.B. von ca. 2,50 m Fenster
anzuordnen, greifen wir gerne auf und empfehlen, diese zusätzliche Maßnahme durchzuführen.
Eine Anordnung von Fenstern in größerer Höhe zum "Windener Weg" ist wegen der notwendigen Beschattung
nicht zu empfehlen, weil in diesem Falle an der nach Süd-Ost gerichteten Seite auf Außenjalousien nicht
verzichtet werden könnte.
8.
Verbindung Flur neu zur Tribüne alt:
Antwort:
Die Verbindung zwischen der vorhandenen Tribüne in der Sporthalle und der Galerie in der neu geplanten
Halle ist ohne weiteres möglich.
Wir weisen allerdings darauf hin, daß auch hierdurch das Bauvolumen etwas vergrößert werden muß.
Zur Sitzung werden wir ein entsprechendes Deckblatt präsentieren."
Zusätzlicher Hinweis:
Eine endgültige Festlegung zur Nutzung der Solarenergie bzw. zur Verwertung des Dachflächenwassers wird nach
Vorliegen der Detailuntersuchungen des Fachingenieurbüros getroffen und ist für die Genehmigungsplanung nicht
relevant.
3
Ich schlage Ihnen nunmehr vor, der Genehmigungsplanung zuzustimmen.
II. Haushaltsmäßige Auswirkungen:
-entfälltIII. Beschlußvorschlag Verwaltung:
"Der vorliegenden Genehmigungsplanung wird zugestimmt."
III. Beschlußvorschlag:
"1.
Auf den Einbau von Fenstern entlang des "Windener Weges" wird verzichtet.
2.
Das Fensterband zur Nordseite hin oberhalb des Nebentraktes wird beibehalten.
3.
Eine Verbindung von der vorhandenen Tribüne zur neuen Sporthalle ist einzupla-
4.
Der Stiefelgang der vorhandenen Halle ist ebenfalls zum Eingangsbereich der
neuen Halle anzubinden.
5.
Der Nebentrakt der neuen Halle erhält die Länge des vorhandenen Gebäudes;
die Breite des Nebentraktes ist auf ein zulässiges Mindestmaß unter Berücksichtigung der DIN 18032
zu begrenzen, wobei zu berücksichtigen ist, daß die im Obergeschoß ausgewiesene Zone für
Lehrerumkleide und Toilette in die Umkleidebereiche zu integrieren ist.
nen.
6.
Die unter Punkt 3 und 4 geforderten Anbindungen müssen kostenneutral im RahGesamtkosten erfolgen.
men der
7.
Die Verwaltung wird ermächtigt, die überarbeitete Konzeption mit der Bezirksregiehinsichtlich der Förderfähigkeit abzustimmen.
rung
8.
Die Notwendigkeit einer zweiten Treppe ist mit dem Bauordnungsamt verbindlich
zu klären.
9.
Die überarbeitete Planung ist erneut dem Bauausschuß vorzustellen."
Der Gemeindedirektor
- Ramm -
IV. Beratungsergebnis:
Einstimmig:
Ja:
Nein:
Enthaltungen: