Politik bei uns wird nicht mehr aktiv betreut, eine Datenaktualisierung findet genausowenig statt wie Support.

Wir würden gerne weitermachen. Aber die Ansprüche an die Plattform passen nicht zum vollständig ehrenamtlichen Betrieb. Hintergründe und Ideen zur Rettung finden Sie in diesem Blogartikel.

Beschlussvorlage (Teil-Löschung aus der Denkmalliste der Stadt Erftstadt, Teil A, Baudenkmal mit der lfd. DL-Nr. 351; Heidebroichstraße 36, Gemarkung Liblar, Flur 14, Flurstück 44 hier: Rückwärtiger Erweiterungsbau und Verbindungsflur (Anbauten aus dem Jahr 1929))

Daten

Kommune
Erftstadt
Größe
97 kB
Datum
31.01.2017
Erstellt
19.01.17, 15:01
Aktualisiert
19.01.17, 15:01
Beschlussvorlage (Teil-Löschung aus der Denkmalliste der Stadt Erftstadt, Teil A, Baudenkmal mit der lfd. DL-Nr. 351;
Heidebroichstraße 36, Gemarkung Liblar, Flur 14, Flurstück 44
hier: Rückwärtiger Erweiterungsbau und Verbindungsflur (Anbauten aus dem Jahr 1929)) Beschlussvorlage (Teil-Löschung aus der Denkmalliste der Stadt Erftstadt, Teil A, Baudenkmal mit der lfd. DL-Nr. 351;
Heidebroichstraße 36, Gemarkung Liblar, Flur 14, Flurstück 44
hier: Rückwärtiger Erweiterungsbau und Verbindungsflur (Anbauten aus dem Jahr 1929))

öffnen download melden Dateigröße: 97 kB

Inhalt der Datei

STADT ERFTSTADT öffentlich Der Bürgermeister V 622/2016 Az.: - 63 -3034/036 / DL-Nr. 351 Amt: - 63 BeschlAusf.: - - 63 - Datum: 20.12.2016 Kämmerer gez. Hallstein, technische Beigeordnete Dezernat 6 Dezernat 4 gez. Erner, Bürgermeister BM gez. Overhoff Amtsleiter RPA Beratungsfolge Ausschuss für Stadtentwicklung und Wirtschaftsförderung Betrifft: Termin 31.01.2017 Bemerkungen beschließend Teil-Löschung aus der Denkmalliste der Stadt Erftstadt, Teil A, Baudenkmal mit der lfd. DL-Nr. 351; Heidebroichstraße 36, Gemarkung Liblar, Flur 14, Flurstück 44 hier: Rückwärtiger Erweiterungsbau und Verbindungsflur (Anbauten aus dem Jahr 1929) Finanzielle Auswirkungen: Kosten in €: Erträge in €: Kostenträger: Sachkonto: Folgekosten in €: Mittel stehen zur Verfügung: Jahr der Mittelbereitstellung: Ja Nein Nur auszufüllen, wenn Kostenträger Eigenbetrieb (Immobilien, Straßen, Stadtwerke) Wird der Kernhaushalt belastet: Höhe Belastung Kernhaushalt: Folgekosten Kernhaushalt: Ja Nein Unterschrift des Budgetverantwortlichen Erftstadt, den Beschlussentwurf: Der Ausschuss für Stadtentwicklung und Wirtschaftsförderung beschließt die Teil-Löschung des Baudenkmals mit der lfd. DL-Nr. 351, Heidebroichstraße 36, Gemarkung Liblar, Flur 14, Flurstück 44. Der rückwärtige Erweiterungsbau und der Verbindungsflur (Anbauten aus dem Jahr 1929) werden von Amts wegen aus der Denkmalliste der Stadt Erftstadt, Teil A, lfd. DL-Nr. 351, gelöscht. Begründung: Bei einer Ortsbesichtigung am 01.04.2014 im o. g. Baudenkmal wurden immense Setzungsschäden im rückwärtigen Erweiterungsbau der damaligen Musikschule festgestellt. Nach Vorlage und Prüfung der Grobkostenschätzung zur Gründungsertüchtigung des Anbaus (Gutachten vom 16.05.2014 durch die Ingenieurgesellschaft Dr.-Ing. Fischbach mbH, Erftstadt) und des Antrags auf Abbruch vom 24.03.2015 hat das LVR-Amt für Denkmalpflege im Rheinland das Benehmen zum Abbruch und damit zur Löschung der rückwärtigen Anbauten gemäß § 21 Abs. 4 Gesetz zum Schutz und zur Pflege der Denkmäler im Lande Nordrhein-Westfalen (DSchG) hergestellt. Die Anbauten wurden im September 2015 abgebrochen. Nach § 3 Abs. 4 DSchG ist die Eintragung von Amts wegen zu löschen, wenn die Eintragungsvoraussetzungen nicht mehr vorliegen. Der rückwärtige Erweiterungsbau und der Verbindungsflur sind somit aus der Denkmalliste, lfd. DL-Nr. 351, zu löschen. In Vertretung (Hallstein) -2-