Daten
Kommune
Erftstadt
Größe
170 kB
Datum
13.12.2016
Erstellt
15.09.16, 16:32
Aktualisiert
24.11.16, 15:03
Stichworte
Inhalt der Datei
STADT ERFTSTADT
öffentlich
Der Bürgermeister
V 398/2016
Az.: -82-
Amt: - 82 BeschlAusf.: - -82.1- Datum: 03.08.2016
Kämmerer
Dezernat 4
gez. Hallstein, technische Beigeordnete
gez. Erner, Bürgermeister
Dezernat 6
BM
Die Beratungsfolge wurde
aufgrund eines Vertagungsbeschlusses durch das Ratsbüro ergänzt.
gez. Dr. Risthaus
Amtsleiter
RPA
Beratungsfolge
Betriebsausschuss Immobilien
Termin
28.09.2016
vorberatend
Rat
25.10.2016
beschließend
Betrifft:
Bemerkungen
Wirtschaftsplan 2017 des Eigenbetriebes Immobilienwirtschaft der Stadt Erftstadt
Finanzielle Auswirkungen:
Kosten in €:
Erträge in €:
Kostenträger:
Sachkonto:
Folgekosten in €:
Mittel stehen zur Verfügung:
Jahr der Mittelbereitstellung:
Ja
Nein
Nur auszufüllen, wenn Kostenträger Eigenbetrieb (Immobilien, Straßen, Stadtwerke)
Wird der Kernhaushalt belastet: Höhe Belastung Kernhaushalt:
Folgekosten Kernhaushalt:
107.522,- €
Ja
Nein
Unterschrift des Budgetverantwortlichen
Erftstadt, den
Beschlussentwurf:
Der Wirtschaftsplan für das Jahr 2017 des Eigenbetriebes Immobilienwirtschaft wird wie folgt
festgestellt:
1. Wirtschaftspläne für den Eigenbetrieb Immobilienwirtschaft:
1.1 Betriebszweig Hochbau und Gebäudewirtschaft
1.1.1
Der Wirtschaftsplan wird festgesetzt
im Erfolgsplan
in Ertrag und Aufwand auf
Verlust
15.532.401,- €
588.985,- €
1.1.2
1.1.3
1.1.4
im Vermögensplan
in Einnahme und Ausgabe auf
8.707.444,- €
Der Gesamtbetrag der Kredite, deren Aufnahme zur Finanzierung der Ausgaben im Vermögensplan erforderlich ist, wird festgesetzt auf
4.100.000,- €
Der Gesamtbetrag der Kassenkredite, der zur
Finanzierung der laufenden Aufwendungen
erforderlich ist, wird festgesetzt auf
500.000,- €
Der Gesamtbetrag der Verpflichtungsermächtigungen wird festgesetzt auf
9.500.000,- €
1.2 Betriebszweig Bodenbevorratung und -entwicklung
1.2.1
Der Wirtschaftsplan wird festgesetzt
im Erfolgsplan
in Ertrag und Aufwand auf
533.972,- €
Gewinn
1.2.2
1.2.3
7.397.853,- €
im Vermögensplan
in Einnahme und Ausgabe auf
7.428.072,- €
Der Gesamtbetrag der Kredite, deren Aufnahme zur Finanzierung der Ausgaben im Vermögensplan erforderlich ist, wird festgesetzt auf
6.000.000,- €
Der Gesamtbetrag der Kassenkredite, der zur
Finanzierung der laufenden Aufwendungen
erforderlich ist, wird festgesetzt auf
500.000,- €
2. Erfolgs- und Vermögenspläne
2.1 Der als Anlage beigefügte Erfolgs- und Vermögensplan des Betriebszweiges Hochbau
und Gebäudewirtschaft wird beschlossen.
2.2 Der als Anlage beigefügte Erfolgs- und Vermögensplan des Betriebszweiges Bodenbevorratung und -entwicklung wird beschlossen.
3. Die als Anlage beigefügte Stellenübersicht des Eigenbetriebes Immobilienwirtschaft wird beschlossen.
Begründung:
Gemäß § 4 in Verbindung mit § 5 Eigenbetriebsverordnung sind die Wirtschaftspläne, nach Vorberatung durch den Betriebsausschuss, vom Rat der Stadt festzustellen.
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Hinsichtlich der im Eigenbetrieb vorgesehenen Maßnahmen sollen im Wirtschaftsjahr 2017 folgende Schwerpunkte gesetzt werden:
- Durchführung der im Jahr 2017 geplanten Sanierungs- und Baumaßnahmen in Zusammenarbeit mit den Nutzern der städtischen Gebäude, insbesondere Sanierung des Neubaus der
ehemaligen Hauptschule Liblar, Vergabe des Architektenauftrages für die Sanierung des
Schulzentrums Lechenich und Beginn der Planungsphase, Umbau der ehemaligen Marienschule zum Haus der Erwachsenenbildung, Sanierung und Erweiterung des Kindergartens
Dirmerzheim sowie Abschluss der Planungen für die Sanierung und Erweiterung des Kindergartens Friesheim.
- Vermarktung von Grundstücken im Bereich des Bebauungsplanes Nr. 165, ErftstadtBliesheim. Ankauf von Grundstücken für die Entwicklung von weiteren Wohngebieten.
- Vermarktung von Gewerbegrundstücken im „Wirtschaftspark Erftstadt“ und im Gewerbegebiet
Friesheim.
In den vergangenen Jahren haben die Mitarbeiter des Eigenbetriebes Immobilienwirtschaft in erheblichem Umfang Sanierungs- und Neubaumaßnahmen umgesetzt. Dazu wird auf die Maßnahmen
aus dem Konjunkturpaket II, auf die Erweiterung zahlreicher Kindergärten im Rahmen des Ausbaus
der U3-Betreuung und auf die Sanierung der Realschule Liblar verwiesen.
Die Unterbringung von Asylbewerbern hat die Stadt Erftstadt in den Jahren 2015 und 2016 stark in
Anspruch genommen. In den Entwurf des Wirtschaftsplanes sind keine Mittel für den Bau von weiteren Asylbewerberunterkünften eingestellt.
Der Bedarf für die Sanierung bestehender Gebäude und für die Anpassung des Bestandes an sich
ändernde Anforderungen durch die Nutzer ist weiterhin sehr hoch. Daher sind auch im Jahr 2017
erhebliche Anstrengungen zu unternehmen, um das notwendige Bauprogramm umzusetzen.
Bereits in den vergangenen Jahren hatte ich darauf hingewiesen, dass in Verbindung mit dem „Ursprungs-Haushaltssicherungskonzept“, welches die Stadt Erftstadt aufstellen musste, beschlossen
wurde, einen erheblichen Teil der Einnahmen aus der Vermietung des Wohnungsbestandes zur
Sanierung des Haushalts zu verwenden. Größere Investitionen zur Verbesserungen der Wohnungen wurden seither nicht mehr getätigt. Zur Sicherung der Einnahmen aus dem Mietwohnungsbestand müssen die Objekte in einem vermietbaren Zustand gehalten werden. Auch im Jahr 2017 ist
es noch nicht möglich, die dazu erforderlichen Investitionen in diesem Bereich zu realisieren.
Zu den konkreten Maßnahmen wird auf die beigefügte Wirtschaftsplanung nebst Erläuterungen
verwiesen.
In Vertretung
(Hallstein)
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