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Dringlichkeitsentscheidung (Ausnahme vom Einstellungsstopp für das Umwelt- und Planungsamt)

Daten

Kommune
Erftstadt
Größe
64 kB
Datum
21.03.2017
Erstellt
31.01.17, 14:47
Aktualisiert
31.01.17, 14:47
Dringlichkeitsentscheidung (Ausnahme vom Einstellungsstopp für das Umwelt- und Planungsamt)

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Inhalt der Datei

STADT ERFTSTADT öffentlich Der Bürgermeister D 52/2017 Amt: 10 Az.: -10- Datum: 24.01.2017 gez. Erner, Bürgermeister Amtsleiter RPA BM / Dezernent Beratungsfolge Ausschuss für Stadtentwicklung und Wirtschaftsförderung Termin Haupt-, Finanz- und Personalausschuss Betrifft: Bemerkungen 31.01.2017 vorberatend 21.03.2017 beschließend Ausnahme vom Einstellungsstopp für das Umwelt- und Planungsamt Ich bitte, folgenden Beschluss zu fassen: Die Vorlage V 49/2017 wird gem. § 60 Abs. 2 S. 1 Gemeindeordnung NW beschlossen. Begründung der Dringlichkeit: Die zusätzlichen Aufgaben im Rahmen der Städtebauförderung und die gestiegenen Anforderungen in der Bauleitplanung des Umwelt- und Planungsamtes machen eine Besetzung der Stellen kurzfristig notwendig. Die Ausnahme vom Einstellungstopp der V49/2017 für die zusätzlichen Stellen soll daher kurzfristig im Wege einer Dringlichkeit beschlossen werden. DRINGLICHKEITSENTSCHEIDUNG Der Vorlage D 52/2017 wird zugestimmt. Erftstadt, den 24.01.2017 (Erner) Bürgermeister (Zerres) Ratsmitglied