Daten
Kommune
Erftstadt
Größe
100 kB
Datum
08.02.2017
Erstellt
26.01.17, 15:01
Aktualisiert
26.01.17, 15:01
Stichworte
Inhalt der Datei
STADT ERFTSTADT
öffentlich
Der Bürgermeister
A 608/2016
Az.:
Amt: - 82 BeschlAusf.: - 82 Datum: 29.11.2016
Kämmerer
Dezernat 4
Dezernat 6
gez. Erner, Bürgermeister
BM
gez. Schwellnuss
Amtsleiter
RPA
Den beigefügten Antrag der Freien Wähler Erftstadt leite ich an die zuständigen Ausschüsse weiter.
Beratungsfolge
Betriebsausschuss Immobilien
Betrifft:
Termin
08.02.2017
Bemerkungen
beschließend
Antrag bzgl. Energiegewinnung durch Photovoltaikanlagen auf städtischen Gebäuden
Finanzielle Auswirkungen:
Kosten in €:
Erträge in €:
Kostenträger:
Sachkonto:
Folgekosten in €:
Mittel stehen zur Verfügung:
Jahr der Mittelbereitstellung:
Ja
Nein
Nur auszufüllen, wenn Kostenträger Eigenbetrieb (Immobilien, Straßen, Stadtwerke)
Wird der Kernhaushalt belastet: Höhe Belastung Kernhaushalt:
Folgekosten Kernhaushalt:
Ja
Nein
Unterschrift des Budgetverantwortlichen
Erftstadt, den
Stellungnahme der Verwaltung:
Beantwortung der Fragen
a.) Wie viele Kilowattstunden verbrauchen die städtischen Einrichtungen im Jahr?
In 64 Gebäuden werden jährlich 3.104.000 kWh Strom verbraucht
b) Wird der Strom aus den bisherigen Photovoltaikanlagen bereits selbst genutzt oder eingespeist?
Auf dem Gymnasium im Schulzentrum Lechenich ist eine 1 kWp Demonstrationsanlage montiert.
Der dort produzierte Strom wird selbst genutzt. Eine Zählung erfolgt nicht.
Die Photovoltaikanlagen auf dem Ville-Gymnasium und der Realschule Liblar produzieren jährlich
62.400 kWh Strom, der in das örtliche Stromnetz eingespeist wird.
c) Wie viel zusätzlicher Strom müsste noch selbst hergestellt werden?
Jahresverbrauch Strom
Produktion aus bestehenden PVA
Noch zu produzierender Strom
3.104.000 kWh
- 62.400 kWh
3.041.600 kWh
d) Wie viele Anlagen qm wären nötig, um stromautark agieren zu können?
Wenn man den Gesamtbedarf mit Photovoltaik erzeugen würde, müsste bei einem spezifischen
Jahresertrag von 900 kWh/kWp, Photovoltaikanlagen mit einer Leistung von 3,4 Megawatt errichtet
werden.
Auf städtischen Gebäuden stehen, laut Auskunft des Solardachkatasters des Rhein-Erft-Kreises,
ohne Wertung der Dachtragfähigkeit, Flächen für max. 1,4 MW zur Verfügung. Um eine Stromproduktion, die dem städtischen Verbrauch entspricht, sicherzustellen, müssten zusätzlich zu allen
städtischen Gebäuden noch eine Freilandanlage errichtet werden.
Zurzeit werden die städtischen Gebäude auf Ihre technische und wirtschaftliche Eignung geprüft.
Sobald das Ergebnis vorliegt werde ich den politischen Gremien einen Vorschlag bezüglich es
Ausbaus von Photovoltaikanlagen auf städtischen Gebäuden unterbreiten.
In Vertretung
(Hallstein)
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